Die aktuellen Veranstaltungen der Immobilienbranche von Januar bis April 2022 sehen Sie hier im Überblick. Bitte prüfen Sie auch selbst, ob einzelne Termine angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie stattfinden.
Autor: ARS Real Estate
Viele Kommunen wollen 2022 die Grundsteuer erhöhen
Zwischen 2014 und 2019 haben immer weniger deutsche Städte und Gemeinden an der Grundsteuer-Schraube gedreht, im ersten Corona-Jahr 2020 kam die Trendwende: Jede zehnte Kommune erhöhte den Hebesatz. Und 2022 soll es für Hauseigentümer vielerorts noch teurer werden, wie eine Umfrage zeigt.
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Städte und Gemeinden. Im Jahr kommen bundesweit mehr als 14 Milliarden Euro zusammen. Die Grundsteuer – in diesem Fall die Grundsteuer B – wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümern bezahlt. Die können sie auf ihre Mieter umlegen. Die Höhe der Steuer wird von den Kommunen über Hebesätze festgelegt.
Wer nicht wolle, dass wichtige Gewerbesteuer-Zahler abwandern, werde zunächst die Grundsteuer heraufsetzen, prognostizierte Mattias Schneider, Leiter des Bereichs Government & Public Services bei der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY), im Sommer 2021. Während zwischen 2014 und 2019 der Anteil der Kommunen, die den Hebesatz erhöht haben, gesunken ist, kam mit der Coronakrise 2020 die Trendwende: Bundesweit drehte jede zehnte Kommune an der Grundsteuer-Schraube – und laut Schneider dürften die Auswirkungen der Pandemie mit weiteren Verschlechterungen der Finanzlage auch in den kommenden Jahren Grundsteuererhöhungen auslösen.
Wohnen wird teurer: Höhere Abgaben in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg war der Anstieg der Grundsteuer B nach Angaben von EY bereits im vergangenen Jahr im Bundesvergleich am stärksten. Eigentümer haben 2020 deutlich mehr Grundsteuer gezahlt als zuvor: Im Schnitt wurden 162 Euro fällig, das waren fünf Euro mehr als 2019.
Und im neuen Jahr wird es vielerorts noch teurer. In mehreren baden-württembergischen Kommunen kommen auf Haus- und Wohnungseigentümer einer Umfrage zufolge höhere Abgaben zu. Nach Angaben des Steuerzahlerbunds plant ein Fünftel von mehr als 100 Städten mit mindestens 20.000 Einwohnern eine Steuererhöhung.
Der Chef des Bundes der Steuerzahler, Zenon Bilaniuk, sagte in Stuttgart: „In schwierigen und herausfordernden Zeiten wie diesen sind höhere Steuern definitiv der falsche Ansatz.“ Die Anhebung der Grundsteuer verteure das Wohnen. In manchen Städten steht die Entscheidung über eine mögliche Erhöhung der Hebesätze noch aus.
In Schwetzingen soll der Hebesatz demnach am deutlichsten steigen: Von 400 auf 460 Prozent, gefolgt von Nagold, mit einem Anstieg von 420 auf 470 Prozent und Schwäbisch Gmünd mit 430 auf 470 Prozent. Den höchsten Hebesatz bei der Grundsteuer im Land hätten die Bewohner weiterhin in Tübingen (660 Prozent) und Freiburg (600 Prozent) zu schultern. Am günstigsten sind im Land Biberach an der Riß (200 Prozent) und Ehingen (300 Prozent).
Grundsteuerbelastung pro Kopf: Bremen an der Spitze
Nicht nur in Baden-Württemberg haben Eigentümer EY zufolge im vergangenen Jahr (162 Euro) mehr Grundsteuer gezahlt als 2019 (157 Euro), im Bundesschnitt stieg der Preis um drei Euro auf 172 Euro – und Niedersachsen lag da mit 179 Euro sogar noch darüber.
An der Spitze bei der Pro-Kopf-Grundsteuerbelastung lag 2020 der Stadtstaat Bremen mit 302 Euro, gefolgt von Hamburg mit 260 Euro. Deutlich niedriger als im Westen ist die Grundsteuerbelastung im Osten: So zahlten zum Beispiel in Brandenburg im vergangenen Jahr Eigentümer im Schnitt 108 Euro (Vorjahr 107). In Sachsen, dem ostdeutschen Land mit der höchsten Steuerbelastung, waren es 125 Euro (Vorjahr 123). In Bayern wurden im Schnitt 139 Euro fällig.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben im vergangenen Jahr knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Kommunen die Sätze angehoben, das durchschnittliche Plus lag bei elf Prozent, heißt es in der Studie, die EY im August 2021 vorgelegt hatte – die Grundsteuerbelastung pro Kopf lag dort im Schnitt bei 212 Euro.
Jede dritte Kommune mit plus 400-Prozent-Hebesatz
Von den 50 deutschen Kommunen mit den höchsten Hebesätzen lagen nach Zahlen von EY allein 32 in NRW. Der Durchschnitt belief sich Ende 2020 auf 547 Prozent. NRW-Spitzenreiter war Bergneustadt im Oberbergischen Kreis mit 959 Prozent. Im deutschen Durchschnitt waren es nur 384 Prozent. An zweiter und dritter Stelle folgten Hessen mit 476 Prozent und das Saarland mit 431 Prozent. Bundesweit wies Ende 2020 die Gemeinde Lautertal mit 1.050 Prozent den höchsten Grundsteuerhebesatz auf, gefolgt von Offenbach am Main (995 Prozent), Nauheim und Ringgau (jeweils 960 Prozent) – alle in Hessen.
Der Anteil der deutschen Kommunen mit einem niedrigen Hebesatz zur Grundsteuer B (von unter 300 Prozent) ist gegenüber 2005 von 22 auf vier Prozent im Jahr 2020 gesunken. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der Kommunen mit einem hohen oder sehr hohen Hebesatz (mehr als 350 Prozent) von 20 auf 75 Prozent sprunghaft angestiegen. Jede dritte Kommune in Deutschland hat mittlerweile einen Hebesatz von mehr als 400 Prozent – Tendenz steigend, heißt es in der EY-Studie. Gar keine Grundsteuer zahlen mussten die Eigentümer im vergangenen Jahr in 13 deutschen Kommunen: sieben in Rheinland-Pfalz, fünf in Schleswig-Holstein und eine in Baden-Württemberg.
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen die Kommunen ab 2025 die Grundstückswerte neu berechnen. Wer bald wie viel zahlen wird und wie sich die Hebesätze entwicklen werden, ist allerdings offen. Die Unsicherheit bleibt. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, sagte Anfang 2021: „Nach dem neuen Grundsteuermodell des Bundes droht Eigentümern und Mietern eine Steuerexplosion.“
EY-Analyse: Entwicklung der Grundsteuer-B- und Gewerbesteuerhebesätze (2005 bis 2020)
Boom bei Wohnimmobilien – Ökonomen sehen Blasen platzen
Die Verkaufsumsätze mit Wohnimmobilien in den deutschen Großstädten gehen steil nach oben, die Preise steigen im Rekordtempo. Das zeigen aktuelle Zahlen der amtlichen Gutachter und des Statistischen Bundesamts. Ökonomen warnen vor einem Platzen von Blasen in einigen Märkten.
Das Investitionsvolumen für den Kauf von Wohnimmobilien und Grundstücken in Deutschland hat einen neuen Höchststand von 310 Milliarden Euro erreicht, wie aktuell vorgelegte Zahlen der amtlichen Gutachterausschüsse zeigen. Die Preise steigen so schnell wie seit 20 Jahren nicht mehr, berichtet das Statistische Bundesamt.
Ökonomen: Explosive Übertreibungen am Immobilienmarkt
Angesichts der seit Jahren steigenden Immobilienpreise hält das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) größere „Preiskorrekturen“ – also das Platzen von Immobilienblasen – in absehbarer Zukunft für möglich. Das betreffe Berlin, München, Hamburg und weitere große Städte, heißt es im Wochenbericht der Ökonomen, der am 22. Dezember veröffentlicht wurde. Die Gefahr einer flächendeckenden Immobilienblase sei jedoch überschaubar. Das DIW wertete Daten aus den 114 größten deutschen Städten aus.
Die Kaufpreise für Wohneigentum stiegen demnach in diesem Jahr im Schnitt um neun Prozent, die Mieten nur etwa halb so stark – dieser anhaltende Trend deute auf Spekulationsblasen hin. Eine Immobilie kostet laut DIW in einigen Großstädten mittlerweile so viel wie 24 Jahresmieten, ein Höchstwert seit Mitte der 1990er Jahre. In vielen Fällen hätten sich explosive Muster in der Preisentwicklung gezeigt. Von spekulativen Übertreibungen seien besonders Eigentumswohnungen und Baugrundstücke betroffen.
„Die Zeichen mehren sich, dass die Wohnungspreise in einigen Städten und Marktsegmenten nicht mehr allein durch die Entwicklung der Mieten und die niedrigen Zinsen zu erklären sind“, erklärte DIW-Experte Konstantin Kholodilin.
DIW-Bericht „Immobilienpreisblasen – Gefahr steigt regional“ (PDF)
Gutachter: Überhitze Märkte in den Metropolen
Zwischen 2010 und 2020 haben sich Eigentumswohnungen im Bestand um 85 Prozent verteuert, die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser legten um 75 Prozent zu, wie der aktuelle Marktbericht der Gutachterausschüsse zeigt. Deutlich angezogen haben die Preise auch an Nord- und Ostsee sowie im Alpenvorland. Trotzdem boomt der Handel.
So sind den Gutachtern zufolge, die sich in dem Bericht 2021 auf Zahlen von 2020 stützen, allein in den Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und Stuttgart rund 25 Prozent mehr Wohnungen verkauft worden als im Jahr zuvor. Die Durchschnittspreise stiegen demnach am stärksten in Hamburg: Der Preis für eine Eigentumswohnung legte im Schnitt um 19,5 Prozent zu. Das liegt den Gutachterausschüssen zufolge nicht nur an den niedrigen Zinsen, sondern auch daran, dass immer mehr Großinvestoren um das knappe Gut buhlen. Auch die Gutachter haben festgestellt, dass die Märkte in den Metropolen überhitzt erscheinen.
Statistiker: Auch auf dem Land ziehen die Preise rasant an
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben sich deutsche Wohnimmobilien im dritten Quartal 2021 im Schnitt um zwölf Prozent verteuert gemessen am Vorjahreszeitraum. Das sei bereits das zweite Mal in Folge der größte Preisanstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. „Nicht nur in Großstädten, sondern auch auf dem Land schießen die Preise hoch“, meldet die Wiesbadener Behörde. Schon im zweiten Quartal hatten die Statistiker ein Plus von 10,8 Prozent errechnet.
Einen Anstieg von 14,5 Prozent für Häuser und Wohnungen stellte das Bundesamt in den sieben größten Städten Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf fest. Aber auch in dünn besiedelten ländlichen Kreisen seien die Preise rasant gestiegen: Dort verteuerten sich Ein- und Zweifamilienhäuser um 15,5 Prozent zum Vorjahresquartal und Eigentumswohnungen um 11,2 Prozent. In dichter besiedelten ländlichen Kreisen legten die Preise ebenfalls stark zu: Ein- und Zweifamilienhäuser kosteten im Schnitt zwölf Prozent mehr als im Vorjahresquartal und Eigentumswohnungen 12,3 Prozent.
Auch die Bundesbank warnt seit Jahren vor Überhitzungen infolge des anhaltenden Immobilienbooms. „Unseren Berechnungen zufolge liegen die Preise von Wohnimmobilien um zehn bis 30 Prozent über dem Wert, der durch Fundamentaldaten gerechtfertigt ist. Das sehen wir zunehmend auch außerhalb der Ballungsräume“, sagte Vizepräsidentin Claudia Buch im November.
Quelle: Haufe
Evergrande: Immobilienkrise in China – Crash in Deutschland?
Chinas hochverschuldetem Immobilienriesen Evergrande droht die Pleite. 13 Jahre nach dem Lehman-Crash wird nun um eine neue Weltwirtschaftkrise gerätselt. Die Bundesbank warnte kürzlich vor spürbaren Effekten auf die Realwirtschaft in Deutschland. Betrifft das auch den Immobilienmarkt?
Die Deutsche Bundesbank hatte in ihrem Monatsbericht für November 2021 vor den wirtschaftlichen Folgen einer schweren Krise auf dem chinesischen Immobilienmarkt gewarnt: Davon „könnten spürbare realwirtschaftliche Effekte auf Deutschland und andere Länder ausgehen“, hieß es da. Hintergrund der Bemerkung sind massive Probleme einiger chinesischer Immobilienfirmen, insbesondere des hochverschuldeten privaten Projektentwicklers Evergrande mit Hauptsitz in der Millionen-Metropole Shenzhen. Für den chinesischen Immobilienmarkt bedeuten die gegenwärtigen Probleme laut Bundesbank möglicherweise eine Zäsur.
Dem Sektor komme ein sehr großes Gewicht an der Gesamtwirtschaft zu: Die Wohnungsbauinvestitionen machten im Jahr 2020 geschätzt rund acht Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) Chinas aus. „Das betrachtete Szenario eines starken Immobilienabschwungs in China orientiert sich an den Entwicklungen in den USA während der Immobilienkrise der Jahre 2006 bis 2009“, schreibt die Bundesbank.
Chinas Immobilienkrise: Domino-Effekt wie bei Lehman-Pleite?
Rating-Agenturen haben die Kreditwürdigkeit von Evergrande mittlerweile heruntergestuft und stellten einen Kreditausfall in einigen Bereichen fest. In China erfasst die Krise bereits die gesamte Immobilienbranche.
Mit seiner schnellen Expansion hat Evergrande mehr als 300 Milliarden US-Dollar Schulden gemacht. Darüber hinaus soll es weitere Verpflichtungen von 150 Milliarden Dollar geben. Mit dem Boom auf dem Immobilienmarkt und der in China üblichen Praxis, Wohnungen auf Vorkasse zu bauen, war es leicht, Kredite zu bekommen. Die Regierung in Peking hat im vergangenen Jahr die Zügel für Immobilienunternehmen straffer gezogen, um so massive Verschuldungen künftig zu vermeiden und um stärker gegen Spekulation mit Wohnungen vorzugehen.
Das Finanzsystem in China ist eng mit dem Immobiliensektor verwoben. Und der Fall Evergrande zieht Kreise: Die Ratingagentur Fitch warnte auch mit Blick auf den ebenfalls angeschlagenen Immobilienkonzern Kaisa. Die Rating-Agentur S&P erwartet, dass es in den kommenden Monaten mehr Zahlungsausfälle bei chinesischen Immobilienentwicklern geben wird. Die Angst vor einem Domino-Effekt wächst.
An den Kapitalmärkten zumindest gab es zeitweise Sorgen, dass ein Kollaps von Evergrande so etwas wie die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers werden könnte, die 2008 die globale Finanzkrise auslöste. Damals führte das Platzen der Immobilienblase in den USA zu einer weltweiten Bankenkrise und zum Einbruch der Weltwirtschaft.
DWS: Finanzkrise überwiegend chinesisches Problem
Zur Hilfe kommen will Peking dennoch nicht. Zentralbankchef Yi Gang setzt demonstrativ auf den Markt, um die Probleme zu lösen. Die Regierung will unter anderem große Erschütterungen des Finanzsystems verhindern. Ausländische Anleiheinhaber würden bei einer Umstrukturierung der Kreditlasten vermutlich Abschläge hinnehmen müssen.
Evergrande hat mit 19,2 Milliarden US-Dollar die meisten ausländischen Anleihen von allen chinesischen Immobilienentwicklern ausstehen. Die Summe sei aber vergleichsweise überschaubar, so Horst Löchel, Leiter des Sino-German Center an der Frankfurt School of Finance & Management. „Für internationale Verwerfungen im Finanzsystem ist das zu wenig.“ Die Deutsche-Bank-Fondstochter DWS hält die unmittelbaren Folgen eines Zahlungsausfalls für ein überwiegend chinesisches Problem. Die Zahl der ausländischen Investoren bei Evergrande sollte begrenzt sein, meinte Chefanlagestratege Stefan Kreuzkamp. „Evergrande ist kein Finanzinstitut und nicht so global vernetzt wie Lehman Brothers es war“, sagte Christian Kahler, Chefanlagestratege bei der DZ Bank.
Gab es noch im September deutliche Kurseinbußen wegen der Turbulenzen um Evergrande, dominieren am Aktienmarkt längst andere Themen – etwa neue Sorgen um die Corona-Pandemie und die Omikron-Variante. Zuletzt hat die Evergrande-Krise die Börsen in Europa und den USA nicht mehr beunruhigt.
Könnte eine Eskalation den deutschen Immobilienmarkt treffen?
„Der chinesische Immobiliensektor steht für rund 30 Prozent der Wirtschaftsleistung der Volksrepublik und entspricht dem gesamten deutschen Bruttoinlandsprodukt“, erklärte Experte Löchel. Werde der Immobiliensektor von der Regierung eingedampft, belaste das die Konjunktur. Weniger Wachstum in China werde die Weltwirtschaft treffen und auch Folgen für die deutschen Exporteure haben.
DWS-Experte Kreuzkamp glaubt, dass indirekte Effekte wie eine mögliche größere Korrektur am chinesischen Immobilienmarkt aus europäischer Sicht wichtiger sind als ein Zahlungsausfall an sich. Sollte die ganze Wirtschaft betroffen sein, könnten auch europäische und US-Konsumgüterkonzerne die Folgen spüren. „Aber ein größerer Effekt ist bisher nicht unser Hauptszenario.“
Am europäischen Immobilienmarkt ist Evergrande bislang kaum ein Thema. Knapper Wohnraum, eine große Nachfrage und niedrige Zinsen treiben die Preise vielerorts immer höher. Bei großen Investments in Wohn- und Gewerbeimmobilien sieht etwa das Maklerhaus Jones Lang LaSalle (JLL) 2021 starke Zuwächse in Deutschland. „Wir gehen davon aus, dass die Turbulenzen um Evergrande beschränkte Auswirkungen auf die globalen und damit auch auf die westlichen Immobilienmärkte haben“, sagte Hela Hinrichs, Senior Director bei JLL.
Eine signifikante Abkühlung am chinesischen Immobilienmarkt hätte Kreuzkamp zufolge aber spürbare Folgen für Rohstoffe am Bau. Das würde die Nachfrage nach Eisenerz, Stahl, Holz und Zement treffen – also Materialien, die zuletzt begehrt und oft teuer waren.
Bundesbank-Monatsbericht November 2021
Quelle: Haufe
Platzt die Immobilienblase? – EZB sieht Anzeichen für Stress
Die Europäische Zentralbank (EZB) macht sich Sorgen um die Finanzstabilität einiger Länder. In Deutschland sind besonders die schnell steigenden Preise für Wohnimmobilien ein Risiko – erst recht, wenn die Blase platzt. Die Notenbank macht Druck auf die nationalen Regierungen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in ihrem aktuellen Finanzstabilitätsbericht (Financial Stability Review) die stark steigenden Wohnimmobilienpreise in Deutschland kritisiert. Nach Einschätzung der Notenbank hat das Risiko von Preiskorrekturen zugenommen, Deutschland muss dem Bericht zufolge reagieren.
Europaweit haben sich die Preise für Häuser und Wohnungen im zweiten Quartal 2021 im Schnitt um 7,3 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2020 verteuert – das sei die höchste Jahresrate seit 2005, heißt es in dem Bericht. Die EZB zählt die Wohnimmobilienmärkte von Deutschland, Österreich und Benelux zu den deutlich überbewerteten, die Preise steigen hier rascher als im Währungsraum insgesamt. Laut vdp-Immobilienpreisindex für das dritte Quartal 2021 sind die Preise für Wohneigentum hierzulande gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 11,4 Prozent gestiegen, so stark wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen durch die Pfandbriefbanken.
Kleine Kreditvergabestandards: Risiko für die Finanzstabilität
Einige Risiken sind geringer als noch vor sechs Monaten, wie EZB-Vizepräsident Luis de Guindos im EZB-Finanzstabilitätsbericht von November 2021 schreibt. So habe es weniger Unternehmensausfälle und Bankverluste gegeben. An anderer Stelle habe sich die Lage allerdings weiter verschärft, so sind etwa die Immobilienmärkte anfälliger für Preiskorrekturen geworden. Die Wohnungsmärkte im Eurogebiet seien rasch gewachsen, „und es gibt kaum Anzeichen dafür, dass die Kreditvergabestandards als Reaktion darauf verschärft wurden“, so de Guindos.
Deutschland sollte darüber nachdenken, gezielt finanzstabilisierende makroprudenzielle Maßnahmen graduell anzupassen – dazu gehört neben Obergrenzen für den Beleihungswertauslauf von Hypothekenkrediten unter anderem auch die Aktivierung antizyklischer Kapitalpuffer für Banken. Eine restriktivere Vergabe von Darlehen und höhere Kreditstandards könnten gegensteuern – wenn nicht, kann das der EZB zufolge die Finanzstabilität gefährden, falls die drohende Immobilienblase platzen und die Preise fallen sollten.
Die hohe Inflation in der Eurozone von mittlerweile mehr als vier Prozent sieht die EZB weniger als Gefahr für die Finanzstabilität. Über eine Anapssung der Geldpolitik an die aktuelle Lage soll im Dezember entschieden werden.
Financial Stability Review (FSR) von November 2021
Quelle: haufe.de
Solarpflicht für’s Dach: Bayern nimmt Wohngebäude aus
Bayerns Regierung hat sich nach langem Hickhack auf ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz geeinigt. Die Solarpflicht kommt jetzt doch nur für Gewerbedächer – und entlang der Autobahnen im Land. Wohngebäude sind ausgenommen. Weiterer Streit ist allerdings vorprogrammiert.
Die vom Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angekündigte Nachbesserung des bayerischen Klimaschutzgesetzes hing über Monate in der Regierung fest. Den einen waren die Pläne zu ambitioniert, den anderen zu lasch. Am 15. November hat sich das Kabinett quasi auf einen Kompromiss geeinigt. Söder hat sich hierbei nicht durchgesetzt mit einer generellen Solardachpflicht, dagegen hatte sich Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gewehrt.
Mit dem Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes Anfang 2021 sollten Photovoltaikanlagen bereits verpflichtend auf Dächern von Gewerbeimmobilien installiert werden müssen, ab 2022 sollten dann private Wohnhäuser dazu kommen – daraus wird auch mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf nichts, der bei den Grünen und in der SPD auf massive Kritik stößt. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird es noch dauern.
Zunächst steht eine Anhörung von Verbänden und die parlamentarische Beratung an. Wenn es nach dem klimapolitischen Sprecher der Grünen, Martin Stümpfig, geht, könnte am Ende aber auch die Neuauflage des bayerischen Klimaschutzgesetzes ein juristisches Nachspiel haben: „Gegen diese Untätigkeit und Verweigerung im Klimaschutz, gegen diese verantwortungslose Regierung werden wir ankämpfen – das werden wir so nicht akzeptieren.“
Baden-Württemberg: Solaranlage muss im Mai 2022 auf’s Dach
Wer in Baden-Württemberg ein neues Wohnhaus bauen will, muss ab dem 1.5.2022 eine Solaranlage auf dem Dach installieren lassen – ab Januar 2023 gilt das auch bei einer „grundlegenden“ Dachsanierung von Bestandsgebäuden. Das novellierte Klimaschutzgesetz, das auch die kleinen „Häuslebauer“ betreffen wird, hatte die neue grün-schwarze Koalition am 13. Juli vorgelegt. Am 22.7.2021 wurde die Novelle in den Landtag eingebracht. Mit dem Klimaschutzgesetz soll das Land bis 2040 klimaneutral werden – bisher waren 90 Prozent bis 2050 das Ziel.
Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatten sich Grüne und CDU schon in der Legislaturperiode davor geeinigt, etwa für Einkaufsmärkte, Bürogebäude und Schulen. Zudem müssen künftig auch auf Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen Sonnenkollektoren aufgebaut werden – vorher galt das für Parkplätze ab 75 Stellplätzen.
Das Umweltministerium schätzt die Kosten für eine durchschnittliche Solaranlage auf knapp 10.000 Euro und ist überzeugt, dass sich die Investition langfristig lohne, weil Hauseigentümer den erzeugten Strom entweder einspeisen oder selbst verbrauchen könnten. Haus und Grund Baden-Württemberg schätzt die Mehrkosten (plus Stromspeicher) beim Neubau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses auf 13.000 bis 15.000 Euro. Nach 15 bis 20 Jahren würden sich diese Kosten zwar amortisieren, hieß es, die Frage sei aber doch, ob sich die Anlage so lange halte.
Berlin macht Solaranlagen ab 2023 zur Pflicht
Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung beschloss im März 2020 einen „Masterplan Solarcity“. Der sieht vor, dass auf möglichst allen öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden sollen. Mit dem „Solargesetz Berlin“, dem das Abgeordnetenhaus am 17.6.2021 zustimmte, werden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Die allgemeine Solarpflicht wird mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2023 für Neubauten und für Bestandsgebäude bei einer „grundlegenden Dachsanierung“ gelten.
Im Gesetzentwurf sind auch Ausnahmen vorgesehen: Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach ungeeignet für eine Photovoltaikanlage ist, sollen von der Solarpflicht befreit sein. Bei den Gebäuden, die unter die Solarpflicht fallen, müssen die Anlagen zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Sonnenlicht den Plänen zufolge aber mindestens 30 Prozent des Daches umfassen. Alternativ kann die Anlage auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.
Kritik kam unter anderem vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Eine pauschale Solarpflicht sei der falsche Weg, sagte Dr. Jörg Lippert, Bereichsleiter Technik und Besonderer Vertreter: „So werden die dafür wichtigsten Akteure eher demotiviert als motiviert, den Weg zur Erreichung der Klimaneutralität zu forcieren.“
Schleswig-Holstein: Solar für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze
Jan Philipp Albrecht (Grüne), Umweltminister von Schleswig-Holstein, hat dem Kabinett am 16.2.2021 einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt. Das soll auch eine Solarpflicht regeln – zunächst für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze. Das neue Gesetz soll noch vor der Landtagswahl 2022 in Kraft treten.
Bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie dem Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden soll eine Überdachung mit Solaranlagen zum Standard werden. Im September 2020 hatte Albrecht zudem angekündigt, dass er sich auch für eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von neuen Wohngebäuden stark machen wolle – davon war bislang allerdings nicht mehr die Rede.
Hamburg: Solaranlagen auf alten und neuen Gebäuden ab 2025
Die konkrete Umsetzung einer Solardachpflicht für alle Gebäude und die Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch hat der Hamburger Senat am 22.12.2020 mit der ersten Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Regelungen sehen unter anderem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.
Auch in dieser Rechtsverordnung sind Ausnahmeregelungen für die Solarpflicht vorgesehen. So hat die Umweltbehörde einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde gelegt. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Solarpflicht. Ebenso, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich sein sollte. Eine Mindestgröße für die Photovoltaikanlagen wird in Hamburg nicht vorgeschrieben.
Die Wohnungswirtschaft nannte den Beschluss „rücksichtlos, selbstherrlich und wenig vertrauenerweckend“ und einen „Bruch mit den guten Sitten“. Hunderttausende Mieter müssten durch die Verordnung mit höheren Wohnnebenkosten rechnen, erklärten der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der Immobilienverband IVD Nord und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) in einer gemeinsamen Mitteilung.
Solarpflicht für Wohnhäuser: Bremen arbeitet noch an Details
Im Juni 2020 hatte die Bremische Bürgerschaft beschlossen, Bremen und Bremerhaven zu „Solar Cities“ zu machen. Bis 2030 sollen auf allen Dächern Solaranlagen montiert sein – für Neubauten und später bei großen Dachsanierungen verpflichtend, auch im Wohnbereich. Details wolle der rot-grüne Senat noch erarbeiten, hieß es.
Gesetzesentwurf für bundesweite Solarpflicht ab 2022
Im Juli 2021 hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine Bundespflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden angeregt. Daraufhin legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden auf den Tisch: Eigentümer von Neubauten sollen ab Mitte 2022 verpflichtet werden, auf Dachflächen Solaranlagen zur Stromerzeugung zu installieren und zu betreiben. Die Regelung soll dann auch für Bestandsbauten gelten, bei denen das Dach saniert wird.
Ausnahmen sollen möglich sein, wenn der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit den Solar-Panelen vereinbar wären oder generell eine Installation von Photovoltaikanlagen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Von der Vorschrift befreien wollen die Grünen Hauseigentümer außerdem dann, wenn auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung eingesetzt werden.
Quelle: haufe.de
Experten: Steuerprivileg für vermietete Immobilien abschaffen
Statt populistischer Forderungen nach Enteignung von Wohnungskonzernen sollte die Politik über die Abschaffung von Steuerprivilegien für vermietete Immobilien nachdenken. Dafür sprechen sich Steuerexperten aus. Fehlanreize für Investoren und Preisexplosionen könnten so aus der Welt geschafft werden.
Die geltenden Steuerregeln begünstigten die Anhäufung von Grundvermögen in den Händen weniger Privateigentümer und Unternehmen, schreiben Dr. Dr. hc. Clemens Fuest, Präsident des Ifo Instituts und Direktor des Center for Economic Studies, Prof. Dr. Johanna Hey, Steuerrechtlerin an Universität Köln, und der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Christoph Spengel von der Universität Mannheim in einem gemeinsamen Aufsatz für den Ifo-Schnelldienst. Darin sprechen sich die Steuerexperten dafür aus, vermietete Immobilien nicht zu enteignen, sondern ihre Steuerprivilegien abzuschaffen.
Es gebe zum einen Fehlanreize für Investoren, zum anderen eine unfaire Verteilung der Steuerlast. Auch die hohen Immobilienpreise seien teilweise auf das Steuerrecht zurückzuführen. Vergleichsweise geringe Korrekturen bei der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer, der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer könnten diese Probleme beheben, ohne die wirtschaftliche Entwicklung zu belasten. So lautet die These.
Steuerexperten: Verkaufsgewinne voll besteuern
Der Gesetzgeber könnte etwa bei der Einkommensteuer Veräußerungsgewinne auch außerhalb der geltenden Zehnjahresfrist besteuern, die Gewerbesteuerbefreiung bei Immobilien-Aktiengesellschaften (Immobilien-AG) abschaffen und die Grunderwerbsteuer zu reformieren, sagt Hey, die das Institut für Steuerrecht an der Universität Köln seit 2006 leitet. Zudem ließe sich auf diese Weise systemkonform zusätzliches Steueraufkommen erwirtschaften.
„Bei vermieteten Immobilien gehört die Doppelbegünstigung aus unbegrenztem Werbungskostenabzug und Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes zu den letzten verbliebenen großen Steuervergünstigungen des Einkommensteuerrechts“, ergänzt Spengel. Sie sollten voll besteuert werden.
Es sei zwar richtig, dass die steuerlichen Privilegien mehr Kapital in den Immobiliensektor lenken und dadurch möglicherweise einen Beitrag leisten, die Knappheit an Wohnraum abzumildern, so die Autoren, der Schattenseite der Steueranreize werde aber zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt: ein Anheizen der Preissteigerungen und eine sozial problematische Begünstigung einzelner Käufergruppen.
Erbschaftsteuer: große Wohnungsbestände begünstigt
Gewinne bei Immobiliengesellschaften unterliegen auch nicht zwingend der Gewerbesteuer, wenn diese ausschließlich auf die Verwaltung und Betreuung eigenen Grundbesitzes einschließlich der Gewinne aus deren Verkauf entfallen, schreiben die Autoren weiter. Eine Immobilien-AG könne Mieteinkünfte und Verkaufsgewinne einnehmen, ohne Gewerbesteuer zu bezahlen – es falle nur Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent an.
Auch bei der Erbschaftsteuer sind große Wohnungsbestände begünstigt, wenn für deren Verwaltung ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb notwendig wird. Davon geht die Finanzverwaltung bei mehr als 300 Wohnungen aus. „Diese Privilegierung ist durch nichts gerechtfertigt. Die Praxis der Finanzverwaltung ist augenfällig gleichheitssatzwidrig, weil hier nur besonders große Vermögen in den Genuss der Vergünstigung kommen“, kritisieren die Autoren.
Der Gesetzgeber könnte also daran denken, eine Wertzuwachsbesteuerung bei der Einkommensteuer vorzusehen, die Gewerbesteuerbefreiung bei Immobilien-AGs abzuschaffen – und schließlich: die Grunderwerbsteuer zu reformieren.
Grunderwerbsteuer: Die Krux mit den Share Deals
Die Steuerexperten kritisieren auch, dass Konzerne vielfach Immobilien grunderwerbsteuerfrei kaufen und verkaufen können. Die Grunderwerbsteuer lässt sich auf legale Weise umgehen, wenn Käufer Immobilien nicht direkt kaufen, sondern Anteile an Kapitalgesellschaften (Share Deals), denen die Immobilien gehören. Daran ändere auch der Ersatztatbestand des § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) nichts, wonach der Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen Grunderwerbsteuer auslöst, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile erworben werden. Dadurch würden Share Deals nicht verhindert, sondern lediglich erschwert.
Die Grunderwerbsteuer macht je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises aus. Die in den vergangenen 20 Jahren permanent angestiegene Grunderwerbsteuerlast sei mittlerweile ein massives Hindernis für die private Immobilieneigentumsbildung, so die Autoren.
Sie empfehlen eine Abkehr vom Konzept der Rechtsverkehrsteuer. Der Blick müsse auf das in den übertragenen Anteilen vorhandene Vermögen gerichtet werden. Handelt es sich um Immobilien, die für private Wohnzwecke oder eine fremdbetriebliche Tätigkeit zur Nutzung überlassen werden, sei der Wert der übertragenen Kapitalgesellschaftsanteile quotal der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Befinden sich im Betriebsvermögen der übertragenen Anteile ausschließlich solche Immobilien, müsse die volle Grunderwerbsteuer anfallen.
Aufsatz „Vorschläge für eine Reform der Immobilienbesteuerung“ (PDF)
Immobilienexperten: Faire, weniger marktverzerrendeSteuer
In Teilen einen ähnlichen Ansatz verfolgen die Wissenschaftler Prof. Dr. Jürgen Kühling, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht (Universität Regensburg), Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der Irebs International Real Estate Business School der Universität Regensburg, und der Volkswirt Prof. Dr. Sebastian Siegloch (Universität Mannheim), der zudem den Forschungsbereich „Soziale Sicherung und Verteilung“ am ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung leitet.
Sie fordern von der Politik im ersten Schritt die Angleichung der Bestandswohnungsmieten auf das Niveau der Marktmiete durch eine Reform der ortsüblichen Vergleichsmiete, weil das im zweiten Schritt Raum schaffen würde für eine stärkere Besteuerung der Vermieter, was wiederum das Steueraufkommen für die passgenaue Förderung auch von Haushalten mit mittleren Einkommen ermöglichen könnte. So lautet die Kernthese. Das Ziel: Bezhalbaren Wohnraum für alle garantieren.
Ökonomisch seien die derzeitigen Wirkungen existierender Mietpreisbegrenzungen mit einer Steuer vergleichbar, schreiben die Experten, das Ausmaß dieser steuerlichen Belastung der Vermieter sei jedoch weitgehend zufällig und wirke marktverzerrend. Ideal wäre daher eine Bemessung am Gewinn, das heißt ein Zuschlag zur Einkommensteuer und die Zusatzbesteuerung einer temporären Überrendite. Die zusätzlichen Steuereinnahmen könnten zur Teilfinanzierung der Unterstützung bedürftiger Mieter verwendet werden.
Quelle: haufe.de
Bundesregierung: Weichen für CO2-neutrale Gebäude gestellt
Zwei Tage nach Ende des COP26-Gipfels in Glasgow hat die Bundesregierung den Klimaschutzbericht 2021 vorgestellt und sieht Deutschland auf einem guten Weg: Der Trend sinkender CO2-Emissionen zeige, dass die politischen Instrumente wirken. Auch die Weichen für energetische Gebäude seien gestellt.
Die Treibhausgasemissionen sind im vergangenen Jahr über alle Sektoren hinweg um 40,8 Prozent auf rund 739 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesunken, das Klimaziel für 2020 wurde erreicht, die klima- und energiepolitischen Instrumente wirken, heißt es im „Klimaschutzbericht 2021“, den die geschäftsführende Bundesregierung am 14. November vorgelegt hat.
Gegenüber dem Vorjahr wurden rund 70 Millionen Tonnen weniger CO2 ausgestoßen – das sei die größte jährliche Minderung (8,7 Prozent) seit 1990. Im Gebäudebereich wurde das Ziel zwar knapp verfehlt, doch die Weichen seien gestellt, schreibt die Regierung.
Parallel zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung im Mai 2021 deshalb unter anderem ein „Sofortprogramm 2022“ beschlossen, das zusätzliche Maßnahmen enthält, damit Deutschland wie geplant bis 2045 klimaneutral wird. Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr erhebliche zusätzliche Mittel für die Förderung energieeffizienter Gebäude bereitstellen.
Wohngebäude: Kein Corona-Profiteur beim CO2-Sparen
Der CO2-Ausstoß im Gebäudesektor ist im Jahr 2020 um 3.461 Kilotonnen auf 120.000 Kilotonnen, also 120 Millionen Tonnen, CO2-Äquivalente gesunken, nachdem er im Jahr davor noch angestiegen war – doch das reicht noch lange nicht. In der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist ein Minderungsziel von 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 festgeschrieben.
Bei ihrer CO2-Bilanz profitierten alle Sektoren von Corona – die Bundesregierung verweist auf Schätzungen des Umweltbundesamts, nach denen „gut ein Drittel“ der Reduktion im Zusammenhang mit der Pandemie steht, etwa weil in der Industrie weniger produziert und weniger Strom verbraucht wurde – während der Gebäudesektor durch die Pandemie zusätzlich belastet war. So mussten Wohnungen, besonders mit Homeoffice, mehr geheizt oder Nichtwohngebäude trotz weniger Nutzung in Betrieb gehalten werden.
Der Expertenrat für Klimafragen, ein Sachverständigen-Gremium, das die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes des Bundes begleitet, führt laut Bericht mehr als die Hälfte der Reduktion auf Sondereffekte wie die Bekämpfung der Pandemie oder günstige Witterungsbedingungen zurück.
Fokus auf energetische Gebäudesanierung
Eine Studie aus dem Jahr 2020 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zeigt anhand von beispielhaften Berechnungen Einsparpotenziale von energetischen Sanierungen für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser, dass je nach Umfang der Maßnahmen CO2-Einsparungen von rund 15 bis mehr als 90 Prozent machbar wären.
Das seit dem 1.1.2021 laufende Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG), das im Juli in die zweite Phase gestartet ist, soll dabei helfen. Hier wurde Anfang November noch einmal so nachgebessert, dass die Sanierung künftig stärker im Fokus steht. Hohe Einsparpotenziale sieht die Bundesregierung auch bei nachhaltigen Bau- und Dämmstoffen, der besseren Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus (wie „Cradle to Cradle“) von Baumaterialien in die Bauplanung und bei Klima- und Lüftungsanlagen.
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes 2021 wurden die Klimaziele für Deutschland erhöht. 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 65 Prozent und bis 2040 mindestens 88 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Die Umsetzung der Novelle soll dann im nächsten Projektionsbericht abgebildet werden, ebenso wie das „Sofortprogramm 2022“.
„Projektionsbericht 2021“ sagt künftige CO2-Minderung voraus
Der Klimaschutzbericht 2021 enthält mit dem gemäß Artikel 18 der europäischen Governance-Verordnung 2018/1999 zu erstellenden sogenannten Projektionsbericht auch eine Prognose der zu erwartenden Treibhausgasminderung. Für die Berichterstattung an die EU-Kommission hat die Bundesregierung die Treibhausgasentwicklung bis 2040 schätzen lassen und zusammengefasst. Danach würden die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 allein mit den bis Ende August 2020 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen um 49 bis 51 Prozent sinken.
Zu den berücksichtigten Klimaschutzmaßnahmen zählt as „Klimaschutzprogramm 2030“, das vom Bundeskabinett im Oktober 2019 beschlossen wurde. Die „weit überwiegende Anzahl der Maßnahmen wurde bereits umgesetzt oder befindet sich in Umsetzung“, heißt es in dem Bericht, darunter die CO2-Bepreisung. Einige neuere Entwicklungen erfasst die aktuelle Projektion noch nicht oder nur eingeschränkt. Dazu gehört das „Fit For 55“-Gesetzespaket zur Umsetzung des EU-Klimaziels.
Es ist der erste Bericht nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes. Beschlossen hat ihn die geschäftsführende Bundesregierung am 5.11.2021 im Kabinett. Das CO2-Monitoring soll jährlich stattfinden. Die Zahlen dienen zur Bewertung der in dem Gesetz verbindlich festgelegten Ziele zur CO2-Reduktion der einzelnen Sektoren. Bei Zielverfehlungen müssen die Bundesressorts des jeweiligen Sektors innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen.
Quelle: haufe.de
Preise für neue Häuser steigen schneller
Die Immobilienpreise klettern weiter, aber die Preisdynamik hat sich im Oktober abgeschwächt. Bei den Bestandshäusern nur leicht, bei den Eigentumswohnungen deutlicher – im Europace Hauspreisindex (EPX) verteuern sich dafür neue Ein- und Zweifamilienhäuser auffällig stark.
Der Hauspreis-Index EPX* von Europace, der die Preisentwicklung für Eigentumswohnungen sowie von Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand und im Neubau in Deutschland abbildet, ist im Oktober 2021 weiter gestiegen und klettert aktuell auf 209,56 Punkte. Im Vergleich zum Vormonat legte der Gesamtindex um 0,73 Prozent zu – im Jahresvergleich (Oktober 2020) beträgt das Plus 13,14 Prozent.
„Im Oktober hat sich das Wachstum der Immobilienpreise etwas verlangsamt“, kommentiert Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace, den Index.
Neubauten: Preise ziehen am kräftigsten an
Die Kaufpreise für Bestandshäuser erhöhen sich nur noch minimal um 0,24 Prozent auf nun 203,28 Indexpunkte – das sind 15,80 Prozent mehr als im Oktober 2020.
Auffallend ist demgegenüber die Entwicklung der Kaufpreise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser. Die haben sich im Oktober im Vergleich zum Vormonat am stärksten verteuert. Der Teilindex steigt um 1,33 Prozent auf 208,22 Punkte. „Schaut man sich die Entwicklung der Rohstoffe und Baukosten an, ist das nicht verwunderlich. Lieferengpässe und -verzögerungen tragen zu einem Anstieg für neu geplante Immobilien bei“, sagt Münter. Im Jahresvergleich liegt das Plus bei 10,59 Prozent.
Eigentumswohnungen: Preisdynamik gebremst
Einen Dämpfer bei der Dynamik gibt es im Oktober bei neuen Eigentumswohnungen: Die Preise steigen deutlich langsamer an als noch im September (gegenüber August plus 1,17 Prozent) und legen im Vergleich zum Vormonat nur noch um marginale 0,61 Prozent zu. Der Bereich Eigentumswohnungen steigt damit auf aktuell 217,19 Indexpunkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate sind die Preise um 13,21 Prozent gestiegen.
*DerEPX basiert auf Transaktionsdaten privater Immobilienfinanzierungen der Europace-Plattform und wurde gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelt. Der Hauspreis-Index startete im Jahr 2005 mit einem Basiswert von 100 und wird monatlich erhoben.
Entwicklung der EPX-Preisindizes im Detail
Gesamtindex: leicht steigend
| Monat | Indexwert | Veränderung / Vormonat | Veränderung / Vorjahresmonat |
| Oktober 2021 | 209,56 | + 0,73 Prozent | + 13,14 Prozent |
| September 2021 | 208,05 | + 0,74 Prozent | + 13,13 Prozent |
| August 2021 | 206,52 | + 0,89 Prozent | + 13,41Prozent |
| Juli 2021 | 204,71 | + 1,44 Prozent | + 13,28 Prozent |
| Juni 2021 | 201,81 | + 1,24 Prozent | + 13,05 Prozent |
| Mai 2021 | 199,34 | + 1,34 Prozent | + 12,30 Prozent |
| April 2021 | 196,70 | + 1,24 Prozent | + 11,71 Prozent |
| März 2021 | 143,18 | + 0,48 Prozent | + 4,90 Prozent |
| Februar 2021 | 142,49 | – 0,22 Prozent | + 4,84 Prozent |
| Januar 2021 | 142,81 | + 0,42 Prozent | + 4,71 Prozent |
Quelle: Europace
Eigentumswohnungen: leicht steigend
| Monat | Indexwert | Veränderung / Vormonat | Veränderung / Vorjahresmonat |
| Oktober 2021 | 217,19 | + 0,61 Prozent | + 13,21 Prozent |
| September 2021 | 215,87 | + 1,17 Prozent | + 13, 39 Prozent |
| August 2021 | 213,38 | + 0,72 Prozent | + 13,69 Prozent |
| Juli 2021 | 211,86 | + 1,03 Prozent | + 14,11 Prozent |
| Juni 2021 | 209,71 | + 1,02 Prozent | + 14,30 Prozent |
| Mai 2021 | 207,60 | + 1,73 Prozent | + 13,73 Prozent |
| April 2021 | 204,06 | + 1,02 Prozent | + 12,07 Prozent |
| März 2021 | 201,99 | + 1,48 Prozent | + 11,46 Prozent |
| Februar 2021 | 199,05 | + 1,26 Prozent | + 10,84 Prozent |
| Januar 2021 | 196,57 | + 1,23 Prozent | + 10,97 Prozent |
Quelle: Europace
Neue Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend
| Monat | Indexwert | Veränderung / Vormonat | Veränderung / Vorjahresmonat |
| Oktober 2021 | 208,22 | + 1,33 Prozent | + 10,59 Prozent |
| September 2021 | 205,48 | + 0,43 Prozent | + 9,72 Prozent |
| August 2021 | 204,61 | + 0,96 Prozent | + 9,52 Prozent |
| Juli 2021 | 202,66 | + 1,14 Prozent | + 9,17 Prozent |
| Juni 2021 | 200,38 | + 0,99 Prozent | + 8,59 Prozent |
| Mai 2021 | 198,41 | + 0,92 Prozent | + 8,21 Prozent |
| April 2021 | 196,60 | + 1,42 Prozent | + 8,08 Prozent |
| März 2021 | 193,84 | + 0,87 Prozent | + 7,51 Prozent |
| Februar 2021 | 192,17 | + 0,89 Prozent | + 7,34 Prozent |
| Januar 2021 | 190,47 | – 0,14 Prozent | + 6,48 Prozent |
Quelle: Europace
Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: minimal steigend
| Monat | Indexwert | Veränderung / Vormonat | Veränderung / Vorjahresmonat |
| Oktober 2021 | 203,28 | + 0,24 Prozent | + 15,80 Prozent |
| September 2021 | 202,79 | + 0,61 Prozent | + 16,51 Prozent |
| August 2021 | 201,57 | + 0,99 Prozent | + 17,33 Prozent |
| Juli 2021 | 199,60 | + 2,18 Prozent | + 16,85 Prozent |
| Juni 2021 | 195,33 | + 1,73 Prozent | + 16,60 Prozent |
| Mai 2021 | 192,01 | + 1,36 Prozent | + 15,22 Prozent |
| April 2021 | 189,43 | + 1,28 Prozent | + 15,34 Prozent |
| März 2021 | 187,04 | + 1,95 Prozent | + 14,73 Prozent |
| Februar 2021 | 183,46 | + 1,36 Prozent | + 14,44 Prozent |
| Januar 2021 | 180,99 | + 0,71 Prozent | + 13,40 Prozent |
Quelle: Europace und www.haufe.de
Studie: Energetische Gebäudesanierung rechnet sich schnell
Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin ist der Klimaschutz einer der größten Zankäpfel, in der Wohnungswirtschaft sorgt er für einen Zielkonflikt: Teure energetische Gebäudesanierung versus bezahlbare Mieten. Eine neue Studie rechnet vor, warum sich der Aufwand finanziell lohnt.
Energieeffizientes Sanieren kommt dem Klima zugute, ist wirtschaftlich gerechtfertigt und amortisiert sich vor allem angesichts der steigenden Energiepreise schnell. Das ist die Quintessenz einer Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz (FIW) in München. Darin heißt es es, dass sich die Maßnahmen innerhalb weniger Jahre lohnen, vorausgesetzt die staatlichen Förderungen werden fortgeführt und verstetigt.
Die Untersuchung mit dem Titel „Auswirkung der aktuellen Preissteigerung auf die Wirtschaftlichkeit energetischen Modernisierungsmaßnahmen“ wurde vom Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) in Auftrag gegeben.
Die zentralen Erkenntnisse der Studie:
- Wenn die Sanierungsquote auf zwei Prozent gesteigert wird, kann der Gasverbrauch des Gebäudesektors in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent sinken. Gleichzeitig sinken die Treibhausgasemissionen um bis zu 87 Prozent.
- Ab spätestens 2030 sind die Betriebs- und Instandhaltungskosten unsanierter Gebäude höher als bei sanierten Gebäuden, bei denen die Investitionskosten bereits enthalten sind. Die Differenz der Energiekosten von sanierten zu unsanierten Häusern beläuft sich dann auf mehr als das Doppelte, Tendenz massiv steigend.
„Wenn wir nicht handeln, laufen wir außerdem ungebremst in das Problem der Energiearmut in unserer Gesellschaft hinein“, erklärt BuVEG-Geschäftsführer Jan Peter Hinrichs. „Viele Menschen werden sich ein warmes Zuhause nicht mehr leisten können. Wir müssen die Wärme im Gebäude halten.“
DZ Bank: Deutschland beim Wohnen aus Klimasicht kein Vorbild
Doch nicht nur ist die Sanierung des riesigen Bestands mühsam, auch neue Wohntrends machen viele Fortschritte zunichte – so lautet die These einer Studie der DZ Bank.
Trotz massiver Anstrengungen stagnieren dem Institut zufolge die direkten Treibhausgas (CO2)-Emissionen des Gebäudebestands seit 2014 bei rund 120 Millionen Tonnen pro Jahr. Ein Grund dafür sei, dass die Deutschen im Durchschnitt auf immer mehr Platz leben, was sich ungünstig auf den Energieverbrauch und auf die CO2-Emissionen auswirke. Eine Trendumkehr sei nicht in Sicht, schreiben die Autoren: „Die wachsende Zahl an Einpersonenhaushalten und der von der Pandemie verstärkte Wunsch nach geräumigen Wohnungen – auch mit Blick auf Homeoffice – dürften das Flächenwachstum weiter vorantreiben.“
Schlecht für die Klimabilanz sei auch die große Zahl „alter“ Immobilien in Deutschland. Der Großteil der 20 Millionen Wohngebäude mit knapp 43 Millionen Wohnungen brauche viel Energie, oft noch aus Öl und Gas. Die bei neuen Häusern beliebten Wärmepumpen spielten im Bestand bisher kaum eine Rolle. „Deutschland ist beim Wohnen aus Klimasicht kein Vorbild“, heißt es in der Studie.
Sanierungstempo steigern – ohne die Wirtschaftlichkeit zu vergessen
Weil es so viele sanierungsbedürftige Gebäude gibt, befürchten die Autoren, dass es „eher Jahrzehnte als Jahre“ dauern wird, bis die Klimabilanz im Bestand stimmt. Das Tempo beim Abbau der CO2-Emissionen reiche längst nicht aus, um die Umweltvorgaben der Bundesregierung zu erfüllen, die den Gebäudebestand bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen will.
„Das Sanierungstempo muss steigen, ohne Mieter und Eigentümer zu überfordern“, schlussfolgert die DZ Bank. Denn spürbar steigende Mieten für Bestandswohnungen seien wohl selbst bei relativ hohen Fördermaßnahmen wahrscheinlich. Um den Spagat zwischen Klimaschutz und bezahlbarem Wohnen zu schaffen, seien eine bessere Effizienz und die Koordination von Maßnahmen nötig – niedrige Zinsen, Förderdarlehen und Zuschüsse etwa zum Dämmen könnten helfen.
Quelle: haufe.de