Negativbilanz: Es werden zu wenig Sozialwohnungen gebaut

100.000 neue Sozialwohnungen jährlich: Das ist das erklärte Ziel der Ampel-Koalition – und das wurde im vergangenen Jahr erneut verfehlt, berichtet die Bundesregierung. In der Pflicht sind die Länder. Die haben ihren Job unterschiedlich gut gemacht.

Es werden immer weniger statt mehr Sozialwohnungen in Deutschland: Ende 2022 gab es bundesweit rund eine Million Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen – das sind rund 14.000 weniger als im Jahr 2021, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Neu gebaut wurden demnach 22.545 Sozialwohnungen.

Die Ampel-Koalition hatte angekündigt, pro Jahr für 100.000 neue Sozialwohnungen sorgen zu wollen. Eine negative Bilanz ergibt sich trotz des Neubaus, da rund 36.500 Preisbindungen 2022 ausliefen, wie die Wohnungspolitik-Expertin der Linken, Caren Lay, feststellte. Das Geld kommt vom Bund, bauen müssen die Länder – und hier ist die Entwicklung unterschiedlich.

Bundesländer mit mehr Sozialwohnungen

So gab es etwa in Hessen einen Zuwachs von knapp 1.700 auf 82.172 Sozialwohnungen. In Hamburg stieg die Zahl nach einem Rückgang in den Vorjahren um rund 600 auf 81.006 Sozialwohnungen. Den umfangreichsten Neubau in dem Bereich gab es in Bayern mit 4.056 bewilligten Neubaumaßnahmen im Bereich der Mietwohnungsförderung und in Baden-Württemberg mit 3.898 solcher Maßnahmen.

Entgegen dem bundesweiten Trend ist die Zahl der Sozialwohnungen in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren gestiegen. 2022 gab es landesweit 5.070 geförderte Wohnungen. Im Vorjahr sind 612 Wohnungen weniger gezählt worden. 2020 gab es in Sachsen-Anhalt nur 3.373 der geförderten Wohneinheiten. Auch in Sachsen stieg die Zahl der Sozialwohnungen: 2022 gab es im Freistaat insgesamt 12.541 Wohnungen, ein Jahr zuvor waren es 458 Wohnungen weniger. 2020 gab es in Sachsen laut dem Bericht insgesamt 11.904 Sozialmietwohnungen.

In Hessen belief sich der Sozialwohnungsbestand Ende 2022 auf 82.172  – das sind den Angaben zufolge 1.657 Sozialwohnungen mehr als im Jahr 2021. Auch beim Neubau hat Hessen zugelegt: Im vergangenen Jahr sind 1.505 Sozialwohnungen neu entstanden. Im Jahr zuvor waren es 1.367. Im Saarland gab es Ende 2022 mit 759 Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen 66 mehr als Ende 2021.

Sozialwohnungen: Deutlicher Rückgang in Berlin

Viele Länder haben allerdings einen teils deutlichen Rückgang zu verzeichnen. So sank die Zahl der Sozialwohnungen in Niedersachsen um knapp 2.600 auf 52.601 und in Berlin um rund 4.500 auf 104.757 neue Wohnungen. Neu bewilligt wurde in der Hauptstadt der Bau von 1.935 staatlich geförderten Wohnungen. Zum Vergleich: Noch 2020 gab es in Berlin 111.964 Sozialwohnungen. Die schwarz-rote Koalition in Berlin will jährlich 5.000 Sozialwohnungen bauen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte deutlich mehr Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz. Im vergangenen Jahr habe es nur noch 39.200 Sozialwohnungen im Land gegeben, sagte die Landesvorsitzende Susanne Wingertszahn der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Das entspreche einem Rückgang im Vergleich zum Jahr 2011 von 45 Prozent.

Spitzenreiter bei den Zahlen an Sozialwohnungen

Die meisten Sozialwohnungen insgesamt verzeichneten Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 435.025, Bayern mit 133.129 sowie Berlin. Spitzenreiter gemessen an der Einwohnerzahl waren Hamburg (4.281 pro 100.000 Einwohner), Berlin (2.790) und NRW (2398).

Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft aber auch in NRW weiter. Neu gebaut wurden in NRW 3.631 Sozialwohnungen. Das sind 853 weniger als ein Jahr davor. Die Zahl der neuen Wohnungen reichte nicht aus, die aus der Preisbindung fallenden Wohnungen zu ersetzen. Der Bestand sank von Ende 2021 bis Ende 2022 um 7.270 auf 435.025, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Zahl ist seit Jahren rückläufig.

Immer weniger Sozialwohnungen statt mehr

Die Zahl der Sozialwohnungen nimmt seit Jahren ab. Gab es in der alten Bundesrepublik noch fast vier Millionen Sozialwohnungen, waren es 2010 nur noch rund 1,6 Millionen und 2020 nur noch rund 1,1 Millionen. Die Mieten sind bei Sozialwohnungen staatlich reguliert. Für den Bau gibt es staatliche Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen. Dafür gilt befristet eine gedeckelte Miete.

Wohnen dürfen dort nur Menschen, bei denen die Behörden einen besonderen Bedarf sehen. Nach einer bestimmten Zeit können die Wohnungen allerdings normal am Markt vermietet werden. Die Dauer dieser Bindung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.

Kritik an Ampel-Wohnungspolitik

Die Linken-Abgeordnete Lay warf der Ampel ein krachendes Scheitern der Wohnungspolitik vor. „Der Tiefstand beim sozialen Wohnungsbau beim Neubau und im Bestand ist angesichts ungebremst steigender Mieten und zunehmender Wohnungsnot höchst alarmierend“, sagte Lay der dpa.

Sie forderte unter anderem ein öffentliches Wohnungsbauprogramm und ein Sondervermögen für bezahlbares Wohnen. Mindestens 20 Milliarden Euro müssten pro Jahr in den Bereich fließen. Die IG Bau hatte zuletzt ein Sondervermögen von 50 Milliarden für den Bau von Sozialwohnungen gefordert.

Forderungen an die Bundesregierung

Der Bau-Experte der Unionsfraktion, Ulrich Lange (CSU), forderte den Bund auf, Grundstücke anzukaufen, um sie verbilligt an Kommunen für den sozialen Wohnungsbau abzugeben. Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds, sagte: „Der historische Tiefstand an Sozialwohnungen muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein.“ Er verlangte ein Sofortprogramm für den Bau: Die Neubauförderung solle erhöht, „realistische“ Effizienzstandards sollten gesetzt und Erleichterungen bei der Grunderwerbssteuer umgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat im Haushaltsentwurf 2024 eine Erhöhung der Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau auf rund 3,1 Milliarden Euro angekündigt, ab 2025 bis 2027 sollen es jährlich 3,5 Milliarden sein. Eingebrochen ist in diesem Jahr aber nicht nur der Bau günstiger Wohnungen.

Bundesregierung: Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus

Quelle: www.haufe.de

Mietwohnungen zum Verkauf? – Solvente Städte greifen zu

Nicht nur hat die Stadt Dresden angekündigt, mehr als Tausend Wohnungen vom Immobilienriesen Vonovia kaufen zu wollen, auch in München bieten wohl immer mehr private Eigentümer ihre Bestände der Kommune an. Was steckt dahinter?

Dresden kauft dem Immobilienunternehmen Vonovia 1.213 Wohnungen ab. Neue Eigentümerin soll die städtische Wohnungsgesellschaft WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co werden. Dem Vollzug des Kaufvertrags muss der Stadtrat allerdings noch zustimmen. Von dem Verkauf sind Wohnungen in den Stadtteilen Prohlis und Neustadt betroffen. Die Bestände seien, wie ein Großteil der Dresdner Bestände, früher bei der Woba gewesen, wie Matthias Wulff, Pressesprecher Ostdeutschland Unternehmenskommunikation bei Vonovia auf Nachfrage sagte.

Außerdem will Großvermieter Vonovia unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von etwa zwölf Hektar an Dresden verkaufen: Dort sollen bis zu 1.800 weitere Wohnungen gebaut werden. Der Preis für das Gesamtpaket liege bei 87,8 Millionen Euro, gab die Stadt am 27. Oktober bekannt. „Mit dem Ergebnis werden wir den kommunalen Wohnungsbestand einerseits mehr als verdoppeln und gleichzeitig sichern wir unserer Stadt signifikante Flächenpotenziale für zukünftige Wohnflächenentwicklung“, sagte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP).

Der Stadtrat hatte im März 2006 den Verkauf der städtischen Woba Dresden GmbH beschlossen, um schuldenfrei zu werden. Nun also die Rolle rückwärts. Vonovia hat in der Stadt nach eigenen Angaben derzeit rund 38.500 Wohnungen.

Wohnungswirtschaft begrüßt Rekommunalisierung

Der Verband der Wohnungswirtschaft (vdw) in Sachsen hat die Dresdener Pläne begrüßt, rund 1.200 Wohnungen von Vonovia kaufen zu wollen. So könnten die Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten bewältigt werden, sagte Sprecher Alexander Müller. Für die Mieter würden sich keine Veränderungen ergeben, hieß es seitens der Stadt.

Dresden hatte im März 2006 zwei städtische Wohnungsgesellschaften unter dem Dach der Dresden Woba GmbH für rund 1,7 Milliarden Euro an den US-amerikanischen Finanzinvestor Fortress verkauft, um Schulden loszuwerden. Die Entscheidung war umstritten. 2015 kündigte Dresden an, eine neue Wohnungsbaugesellschaft gründen zu wollen. 2017 beschloss der Stadtrat die Gründung der WiD. Geschäftsführer ist Steffen Jäckel.

Stadt München prüft 80 Wohnunsangebote zum Kauf

Auch die Stadt München bekomme derzeit viele Immobilien zum Kauf angeboten, sagte Thomas Aigner, Inhaber und Geschätsführer der Aigner Immobilien GmbH, dem Mediendienst „Konii“. Demnach liegen dem zuständigen Kommunalreferat aktuell mehr als 80 Offerten mit rund 2.500 Wohneinheiten zur Prüfung vor.

Aigner sieht den Grund darin, dass die Stadt als solventer Käufer auftritt, was für private Eigentümer mangels Alternativen angesichts hoher Zinsen eine lukrative Möglichkeit sei, eine Immobilie zu veräußern. Spätestens seit dem Kauf des Rischart-Geländes – einer etwa 3.800 Quadratmeter großen Entwicklungsfläche im Glockenbachviertel – sei bekannt, dass München bereit ist, sehr hohe Preise zu bezahlen: 87 Millionen Euro sind laut Aigner geflossen, entstehen sollen 100 neue Wohnungen. Die Gesamtbaukosten liegen nach ersten Schätzungen bei zirka 80 Millionen Euro.

Doch der Immobilienmakler meint: „Das Wohnungsproblem in München löst man nur mit dem Bau von neuen Wohnungen und der Ausweisung von Bauland.“

Niedersachsen: Neue Landeswohnungsgesellschaft ab 2024

Die geplante Landeswohnungsgesellschaft (LWG) in Niedersachsen soll am 1.1.2024 an den Start gehen: In den kommenden zehn Jahren sollen bis zu 10.000 bezahlbare Wohnungen gebaut werden, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete. Bauminister Olaf Lies (SPD) kündigte an, dass ein Großteil davon geförderte Sozialwohnungen sein sollen. Auch der Kauf von Wohnungen werde geprüft und vollzogen, wenn es der Markt hergebe.

Die regierenden Parteien aus SPD und Grünen hatten die Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Startkapital soll dem Bericht zufolge 100 Millionen Euro betragen.

Quelle: Haufe.de

Bayern weitet Mietpreisbremse aus

Bayern erweitert die Mieterschutzverordnung um fünf Gemeinden. Damit greift die Mietpreisbremse künftig in 208 Städten und Gemeinden.

Seit 1.1.2022 gilt in 203 bayerischen Kommunen die Mietpreisbremse. Nun kommen fünf weitere Gemeinden hinzu. Künftig gilt die Mietpreisbremse auch in Herzogenaurach, Marktschellenberg, Oberaudorf, Stockstadt a. Main und Trostberg. Die Laufzeit der aktuellen Verordnung bleibt unverändert bis Ende 2025.

In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen.

Reduzierung der Kappungsgrenze

In den 203 (ab August 2023: 208) Städten und Gemeinden gilt neben der Mietpreisbremse auch eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, das heißt, Vermieter dürfen die Miete in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen.

Verlängerte Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung

Außerdem verlängert die Mieterschutzverordnung in den 203 (ab August 2023: 208) Kommunen die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentumswohnungen. Erwerber können den Mietern erst nach Ablauf von zehn Jahren (anstatt drei Jahren) seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen.

Mieterschutzverordnung im Volltext

Hier finden Sie  die Mietschutzverordnung im Volltext:

Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Mieterschutzverordnung)

Diese Kommunen in Bayern sind von der Mieterschutzverordnung erfasst

Regierungsbezirk Oberbayern

Kreisfreie Städte Ingolstadt, München, Rosenheim

Landkreis Altötting: Kirchweidach, Stammham

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Bad Tölz, Benediktbeuern, Bichl, Egling, Gaißach, Geretsried, Icking, Lenggries, Münsing, Reichersbeuern, Wackersberg, Wolfratshausen

Landkreis Berchtesgadener Land: Bad Reichenhall, Marktschellenberg (voraussichtlich ab August/September 2023)

Landkreis Dachau: Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen, Sulzemoos

Landkreis Ebersberg: Anzing, Aßling, Baiern, Bruck, Ebersberg, Egmating, Emmering, Forstinning, Frauenneuharting, Glonn, Grafing b. München, Hohenlinden, Kirchseeon, Markt Schwaben, Oberpframmern, Pliening, Poing, Steinhöring, Vaterstetten, Zorneding

Landkreis Erding: Dorfen, Erding

Landkreis Freising: Attenkirchen, Eching, Freising, Hallbergmoos, Moosburg a. d. Isar, Neufahrn b. Freising, Zolling

Landkreis Fürstenfeldbruck: Alling, Eichenau, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Maisach, Olching, Puchheim

Landkreis Garmisch-Partenkirchen: Murnau a. Staffelsee, Seehausen a. Staffelsee

Landkreis Landsberg am Lech: Dießen am Ammersee, Kaufering, Landsberg am Lech

Landkreis Miesbach: Bad Wiessee, Fischbachau, Gmund a. Tegernsee, Hausham, Holzkirchen, Irschenberg, Kreuth, Miesbach, Otterfing, Rottach-Egern, Schliersee, Tegernsee, Weyarn

Landkreis München: Aschheim, Aying, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Neuburg a. d. Donau

Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: Manching, Pfaffenhofen a. d. Ilm

Landkreis Rosenheim: Bad Aibling, Bernau a. Chiemsee, Bad Endorf, Bad Feilnbach, Brannenburg, Bruckmühl, Edling, Eiselfing, Feldkirchen-Westerham, Großkarolinenfeld, Kiefersfelden, Kolbermoor, Neubeuern, Oberaudorf (voraussichtlich ab August/September 2023), Pfaffing, Prien a. Chiemsee, Raubling, Riedering, Rimsting, Rohrdorf, Stephanskirchen, Tuntenhausen, Wasserburg a. Inn

Landkreis Starnberg: Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching a. Ammersee, Inning a. Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling, Wörthsee

Landkreis Traunstein: Traunreut, Traunstein, Trostberg (voraussichtlich ab August/September 2023)

Landkreis Weilheim-Schongau: Penzberg, Weilheim i. OB

Regierungsbezirk Niederbayern

Kreisfreie Städte Landshut, Passau

Landkreis Landshut: Bayerbach b. Ergoldsbach, Ergolding, Pfeffenhausen, Rottenburg a. d. Laaber

Landkreis Straubing-Bogen: Sankt-Englmar

Regierungsbezirk Oberpfalz

Kreisfreie Stadt Regensburg

Landkreis Neumarkt i. d. OPf.: Neumarkt i. d. OPf.

Regierungsbezirk Oberfranken

Kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth

Landkreis Forchheim: Forchheim

Regierungsbezirk Mittelfranken

Kreisfreie Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach

Landkreis Erlangen-Höchstadt: Bubenreuth, Eckenthal, Herzogenaurach (voraussichtlich ab August/September 2023), Uttenreuth

Landkreis Fürth: Oberasbach, Stein

Landkreis Nürnberger Land: Altdorf b. Nürnberg, Feucht, Lauf a. d. Pegnitz, Röthenbach a. d. Pegnitz, Schwaig b. Nürnberg

Landkreis Roth: Wendelstein

Regierungsbezirk Unterfranken

Kreisfreie Städte Aschaffenburg, Würzburg

Landkreis Aschaffenburg: Stockstadt a. Main (voraussichtlich ab August/September 2023)

Landkreis Kitzingen: Abtswind, Albertshofen, Dettelbach, Martinsheim, Rüdenhausen, Wiesenbronn

Regierungsbezirk Schwaben

Kreisfreie Städte Augsburg, Kempten (Allgäu), Memmingen

Landkreis Aichach-Friedberg: Friedberg, Kissing, Mering

Landkreis Augsburg: Gersthofen, Kleinaitingen, Königsbrunn, Neusäß, Stadtbergen

Landkreis Lindau (Bodensee): Lindau (Bodensee)

Landkreis Neu-Ulm: Neu-Ulm, Senden

Landkreis Oberallgäu: Sonthofen

Diese Kommunen in Bayern waren bis 31.12.2021 von der Mieterschutzverordnung erfasst

Regierungsbezirk Oberbayern

Kreisfreie Städte Ingolstadt, München, Rosenheim

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Bad Tölz, Benediktbeuern, Geretsried, Leggries, Wolfratshausen

Landkreis Berchtesgadener Land: Freilassing

Landkreis Dachau: Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Hebertshausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen, Röhmoos, Vierkirchen

Landkreis Ebersberg: Anzing, Ebersberg, Forstinning, Grafing b. München, Kirchseeon, Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten, Zorneding

Landkreis Eichstätt: Nassenfels

Landkreis Erding: Erding, Finsing

Landkreis Freising: Eching, Fahrenzhausen, Freising, Hallbergmoos, Moosburg an der Isar, Neufahrn b. Freising

Landkreis Fürstenfeldbruck: Alling, Eichenau, Emmering, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Maisach, Olching, Puchheim, Schöngeising

Landkreis Garmisch-Partenkirchen: Garmisch-Partenkirchen, Murnau a. Staffelsee, Oberammergau, Seehausen am Staffelsee, Spatzenhausen

Landkreis Landsberg am Lech: Dießen am Ammersee, Kaufering, Landsberg am Lech

Landkreis Miesbach: Hausham, Holzkirchen, Miesbach, Otterfing

Landkreis München: Aschheim, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Neuburg a. d. Donau

Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: Manching, Pfaffenhofen a. d. Ilm

Landkreis Rosenheim: Bad Aibling, Bad Endorf, Brannenburg, Feldkirchen-Westerham, Kiefersfelden, Kolbermoor, Prien a. Chiemsee, Raubling, Riedering, Rimsting, Stephanskirchen

Landkreis Starnberg: Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching a. Ammersee, Inning a. Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling, Wörthsee

Landkreis Traunstein: Bergen, Traunreut, Traunstein

Landkreis Weilheim-Schongau: Penzberg, Weilheim i. OB

Regierungsbezirk Niederbayern

Kreisfreie Städte Landshut, Passau

Landkreis Deggendorf: Deggendorf

Landkreis Dingolfing-Landau: Dingolfing

Landkreis Kelheim: Elsendorf, Kirchdorf

Landkreis Landshut: Ergolding, Gerzen

Regierungsbezirk Oberpfalz

Kreisfreie Stadt Regensburg

Regierungsbezirk Oberfranken

Kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth

Landkreis Forchheim: Forchheim


Regierungsbezirk Mittelfranken

Kreisfreie Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach

Landkreis Erlangen-Höchstadt: Uttenreuth

Landkreis Fürth: Stein

Landkreis Nürnberger-Land: Feucht, Schwaig bei Nürnberg

Landkreis Roth: Wendelstein

Regierungsbezirk Unterfranken

Kreisfreie Städte Aschaffenburg, Würzburg

Landkreis Würzburg: Bergtheim, Kleinrinderfeld, Kürnach, Uettingen, Unterpleichfeld, Waldbrunn

Regierungsbezirk Schwaben

Kreisfreie Städte Augsburg, Kaufbeuren, Kempten (Allgäu), Memmingen

Landkreis Augsburg: Neusäß, Stadtbergen

Landkreis Lindau (Bodensee): Lindau (Bodensee)

Landkreis Neu-Ulm: Neu-Ulm, Senden

Landkreis Oberallgäu: Sonthofen

Landkreis Ostallgäu: Hopferau

Landkreis Unterallgäu: Bad Wörishofen 

Quelle: www.haufe.de

Grundsteuerhebesätze : Das große Grundsteuer-Versprechen

Ein Kommentar von Manfred Schäfers, Berlin

Die Kommunen haben versprochen, sich im Zuge der Reform nicht zu bereichern. Nun gibt es zusätzlich eine Kontrollmöglichkeit, für die fünf Länder sorgen – umso besser.

In knapp eineinhalb Jahren greift die neue Grundsteuer. Die kommunalen Spitzenverbände haben versprochen, sich im Zuge der Reform nicht bereichern zu wollen. Weil es alle betrifft, ist es ein großes Versprechen. Grundsteuer zahlen nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter über die Umlage.

Natürlich ist es weiterhin Sache jeder einzelnen Kommune, die Steuerlasten so aus­zutarieren, dass sie die von den Bürgern gewünschten Angebote finanzieren kann. Diese Verantwortung kann ihr keiner abnehmen – aus gutem Grund. Aber davon unabhängig gilt: Steuererhöhungen sollten erkennbar sein. Es wäre unlauter, wenn Städte die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Neubewertung der mehr als 36 Millionen Immobilien nutzten, um heimlich mehr Geld in ihre Kasse zu lenken.

Die glorreichen Fünf

Die Sache mit der Grundsteuer ist vertrackt, kaum einer blickt noch durch. Einige Länder nutzen das Bundesmodell, Sachsen und das Saarland haben es leicht angepasst auf ihre Verhältnisse, andere arbeiten mit ganz eigenen Gesetzen. Zudem ist es ein mehrstufiges Verfahren. Erst wird der Wert des Grundbesitzes neu ermittelt. Dafür gibt es einen ersten Bescheid. Dieser Wert wird mit der sogenannten Steuermesszahl mul­tipliziert. Das Produkt wird mit einem weiteren Bescheid offiziell festgehalten.

Zumeist findet man beides in einem Brief. Es gibt aber auch Länder, die das trennen. Zum Schluss kommen die Kommunen mit dem Hebesatz ins Spiel. Erst damit wird die neue Last erkennbar.

Selbst wer heute zwei Bescheide zur neuen Grundsteuer vorliegen hat, tappt im Nebel. Das liegt am dreistufigen Verfahren, daran lässt sich wenig ändern. Die Kommunen könnten auf Grundlage der vorliegenden Da­ten hochrechnen, wie ein sauberer Übergang aussähe. Sie scheuen den Ärger. Geschenkt.

Wichtiger ist: Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, aber auch Brandenburg und Schleswig-Holstein wollen für Klarheit sorgen. Kommunalscharf werden sie den Hebesatz nennen, bei dem das Aufkommen konstant bliebe. Vertrauen in das Versprechen der Verbände ist gut – diese Kontrollmöglichkeit macht es besser. Den glorreichen Fünf gebührt Dank.

Quelle: FAZ

In Hamburg darf Bauland ab 2025 höher besteuert werden

In Hamburg dürfen ab Januar 2025 Grundstücke, die vom Eigentümer aus spekulativen Gründen nicht bebaut werden, mit einem erhöhten Steuersatz belegt werden – der Grundsteuer C. Das soll Anreize für den Wohnungsbau schaffen und Bodenspekulation erschweren.

Am 1.1.2025 tritt in den Bundesländern die novellierte Grundsteuer in Kraft – für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) und für alle anderen bebauten und bebaubaren Grund­stücke (Grundsteuer B). In Hamburg sollen die Bezirke künftig einen deutlich erhöhten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke (Grundsteuer C) festlegen dürfen. Die Eckpunkte stellte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am 18. Juli vor.

Das Regelungskonzept wurde zuvor mit Kammern und Verbänden erörtert; auf dieser Basis soll im Rahmen des Hebesatzgesetzes die Grundsteuer C im Grundsteuerrecht verankern werden.

Für wen gilt die Grundsteuer C in Hamburg?

„Die Grundsteuer C ist ein weiterer Baustein unserer Anstrengungen, alle Wohnungsbaupotenziale zu nutzen“, sagte Dressel. Um soziale Härten zu vermeiden und die Treffgenauigkeit zu erhöhen, wird eine Regelung zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit und Grundstücksvorhaltung für Angehörige eingeführt. Adressaten sind Spekulanten, „nicht die Oma, die ein Grundstück zur Bebauung für ihre Enkel zurückhält“, so der Minister.

Die Grundsteuer C wird für das gesamte Stadtgebiet erhoben, aber in der Regel nur für wirtschaftliche Einheiten, auf denen Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohnungen gebaut werden könnten. Das entspricht laut Dressel einer potenziellen Geschossfläche von mehr als 300 Quadratmetern pro Einheit. Eine Besteuerung von rein gewerblichen, industriellen oder dem Gemeinbedarf dienenden wirtschaftlichen Einheiten sowie Einheiten für Einfamilienhäuser sieht das Gesetz nicht vor.

Für unbebaute wirtschaftliche Grundstücke, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wird, durch den erstmals Baurecht für Wohnungen geschaffen wird, soll eine Sperrfrist von drei Jahren für die Erhebung der Grundsteuer C ab Feststellung des Bebauungsplans gelten. So sollen negative Folgen für Eigentümer von unbebauten Grundstücken vermieden werden, wenn die das Grundstück bebauen wollen, aber nicht abschließen können (Fachkräftemangel, Baustoffengpass) oder das Grundstück noch nicht nutzungsgerecht vermarkten konnten.

Grundsteuer C kommt auch in Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg stimmte am 22.12.2021 im Rahmen der Grundsteuerreform in der im „Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland“ enthaltenen Grundsteuer C zur Besteuerung von Bauland zu. Weiterer Flächenverbrauch im Außenbereich könne so vermieden und Nachverdichtung gezielter angegangen werden, hieß es aus dem Finanzministerium.

Jede Kommune soll ab dem 1.1.2025 selbst entscheiden, ob sie die Grundsteuer erheben will. Entscheidet sich eine Stadt oder Gemeinde dafür, macht sie das in einer Allgemeinverfügung bekannt. Städtebauliche Erwägungen müssen begründet und das Gemeindegebiet, auf das sich der Hebesatz beziehen soll, inklusive der betreffenden baureifen Grundstücke, benannt werden.

Streit um Grundsteuer C: Gegenwind aus der Immobilienbranche

Die Grundsteuer C gab es schon einmal in Deutschland: Erhoben wurde sie in den Jahren 1961 und 1962 und kurz darauf wieder abgeschafft, da sich das Angebot an Grundstücken dadurch nicht erhöht hatte. Eine Wiedereinführung ist äußerst umstritten.

Der frühere SPD-Bauminister von Nordrhein-Westfalen und seit Ende November 2018 Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV), Michael Groschek, kämpft seit Jahren für eine höhere Besteuerung von Brachflächen – und hat sich immer wieder auch mit der Immobilienbranche angelegt.

Michael Groschek im L’Immo-Podcast: (Kein) Plädoyer für Privatisierung staatlicher Leistungen

Vehemente Kritik kam hingegen immer wieder aus der Immobilienbranche. In einem Positionspapier des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) sind Gegenargumente zur Grundsteuer C formuliert. Genannt wird explizit das in einer solchen Regelung enthaltene Konfliktpotenzial sowie die Gefahr einer bürokratischen Überlastung, da im Vorfeld einer Bebauung langwierige Verfahren mit den Genehmigungsbehörden oder Streit mit der Verwaltung nicht ausgeschlossen werden könnten.

Der Steuerzahlerbund hat die geplante Besteuerung von Bauland im Vorfeld der Grundsteuerreform heftig kritisiert. Die Grundsteuer C stehe mit einer gerechteren Besteuerung nicht im Einklang, erklärte der damalige Verbandschef Zenon Bilaniuk. „Denn ohne Rücksicht auf die Einkommenssituation oder die persönlichen Verhältnisse werden Eigentümer von unbebauten Grundstücken mit einem extremen Anstieg der Grundsteuerbelastung konfrontiert.“

Quelle: Haufe.de

Virtuelles Bauamt: End-to-End Lösung in Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung will mit einem „Virtuellen Bauamt“ die Digitalisierung bei Baurechtsverfahren vorantreiben. Ab 2025 sollen analoge Bauanträge sogar ganz verboten werden.

Noch in diesem Jahr sollen die ersten unteren Baurechtsbehörden Anträge digital bearbeiten und die Baugenehmigung digital bekanntgeben können, wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am 25. April mitteilte. Gestartet wird noch 2023, bis Ende 2024 sollen dann alle Behörden, die am Projekt „Virtuelles Bauamt“ (ViBa BW) teilnehmen, digital arbeiten können.

Kretschmann wies zudem darauf hin, dass schnellere Genehmigungsverfahren auch zur Kostensenkung beitragen: „Zeit ist Geld, ganz besonders beim Bauen. Der enorme Druck, der im Wohnungssektor herrscht, erlaubt kein Zaudern.“ Ab 2025 sollen Bauanträge in Papierform komplett verboten werden.

Digitaler Bauantrag: Das soll in der LBO geändert werden

Um das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ zu ermöglichen, hat das Landeskabinett entsprechende Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht. „Die LBO ist aktuell noch auf das analoge Zeitalter ausgerichtet“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU).

Geplante Änderungen in der Landesbauordnung im Überblick:

  • Anträge und Bauvorlagen sollen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden.
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind.
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig alternativ auch auf sonstige Weise – etwa elektronisch – bekannt gegeben werden können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
  • Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll das Pflicht sein. Ab 1.1.2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein.

Mit der Entscheidung in der baden-württembergischen Regierung am 25.4.2023 wird der Gesetzentwurf nun zur Anhörung im Landtag freigegeben.

Plattform „Virtuelles Bauamt“: Echtbetrieb-Test Mitte Mai 2023

Die „ViBa BW“-Plattform wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 sollen die ersten vier Baurechtsbehörden im Land den Echtbetrieb testen.

Herzstück des virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. „Niemand wird von dem Projekt überfordert“, so Razavi. Das Ganze werde nicht komplizierter, sondern einfacher. Alle Verfahrensschritte sollen digital erfolgen. Das Ministerium setzt dabei auf die Nachnutzung des „Digitalen Bauantrags“ aus Mecklenburg-Vorpommern.

Als Beispiele für die Verfahren, die nun Stück für Stück digitalisiert werden, nannte Razavi das klassische Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Verfahren zur Entscheidung über Bauvoranfragen.

Quelle: Haufe

Adler verkauft Holsten-Areal – Hamburg will zugreifen

Der finanziell angeschlagene Immobilienkonzern Adler will nun offenbar doch das Holsten-Areal im Hamburger Stadtteil Altona verkaufen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Saga und Konsortialpartner Quantum Immobilien wollen kaufen. 

Ursprünglich waren auf dem 86.000 Quadratmeter großen Holsten-Areal im Hamburger Bezirk Altona mehr als 1.200 Wohnungen geplant, darunter rund 365 geförderte Mietwohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren. Tatsächlich passiert ist bislang jedoch wenig bis gar nichts. Statt zu bauen, wurden das ehemalige Brauerei-Grundstück immer weiterverkauft. Der Preis hat sich dabei vervielfacht. Der Unternehmensgruppe Adler gehört das Grundstück seit 2019.

Die Stadt hat den Kauf mehrfach geprüft. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Saga und die Quantum Immobilien AG bekräftigten am 26. April ihr bekanntes Interesse, das im Juni 2022 bekundet wurde. „Das Angebot steht weiterhin“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. „Wir sind unverändert zuversichtlich, durch den Ankauf und die Entwicklung dieses für die Stadt bedeutenden Areals in bewährter Partnerschaft unseren Beitrag zu leisten.“

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) schaltete sich Anfang des Jahres in die Diskussion ein. „Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dass das Holsten-Areal in seriöse Hände gelangt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur – „Zu einem angemessenen Preis. Spekulative Grundstücksbewertungen akzeptieren wir nicht.“

2016 hätte die Stadt das Gelände vom Carlsberg-Konzern kaufen können. Damals für rund 65 Millionen Euro – nun steht es mit 364 Millionen Euro in den Adler-Bilanzen. Die Gruppe hat am 25. April im Geschäftsbericht für 2022 das Holsten-Quartier unter den Vorverkaufsprojekten gelistet.

Spekulation vorbeugen: Vorkaufsrechte in Rothenburgsort

Im September 2022 hat Hamburger Senat eine Vorkaufsrechtsverordnung für ein Areal im Stadtteil Rothenburgsort beschlossen, um Spekulationen vorzubeugen. Der Projektentwickler Consus, eine Tochter des angeschlagenen Adler-Konzerns, hatte zwischen dem Billwerder Neuer Deich und dem Alexandra-Stieg den Bau von 50.000 Quadratmetern Gewerbefläche geplant.

Mit der Vorkaufsrechtsverordnung soll laut Senatsverwaltung zum einen das 2014 beschlossene Konzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg-Ost“ gesichert werden, das den Hamburger Osten als einen Schwerpunkt der zukünftigen Stadtentwicklung definiert, ebenso wie der im Jahr 2021 beschlossene „Rahmenplan Stadteingang Elbbrücken“. Ziel sei es, das Gebiet rund um die Norderelbbrücken neu zu strukturieren und zu entwickeln.

Vorkaufsrecht: Premiere 2018 in Hamburg-St. Pauli

Im November 2018 hatte die Stadt Hamburg in St. Pauli erstmals ein Vorkaufsrecht ausgeübt. Es ging um 32 Wohnungen in der Hein-Hoyer-Straße. Der potenzielle Käufer des Grundstücks, ein Privatinvestor, wollte sich nicht verpflichten, die im Bezirk geltende Soziale Erhaltungsverordnung einzuhalten. Daher habe der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, teilten die zuständigen Behörden mit. Zum Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht.

Soziale Erhaltungsverordnung: gilt in 16 Gebieten

In Hamburg gibt es 16 Gebiete mit rund 316.800 Bewohnern, in denen die Soziale Erhaltungsverordnung gilt. Neben St- Pauli im Bezirk Hamburg-Mitte befinden sich sechs der Gebiete in Altona, wo auch das Holsten-Areal liegt. Das Ziel der Verordnung ist es den Behörden zufolge, die Wohnbevölkerung vor Verdrängung durch Luxusmodernisierungen oder Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen.

Bei jedem Verkauf wird geprüft, ob durch spekulative Absichten des neuen Eigentümers die Ziele der Verordnung gefährdet werden. Gerade in stark nachgefragten zentralen Quartieren wie in St. Pauli oder der Sternschanze (Altona) besteht den Behörden zufolge ein hoher Aufwertungs- und Verdrängungsdruck.

Quelle: Haufe

Zuschuss für Heizöl und Pellets: Anträge ab Mai online stellen

Wer mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizt, kann ab Mai online einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen. Die Bundesländer starten die Portale sukzessive. Bereits jetzt kann über einen zentralen Online-Rechner ermittelt werden, ob eine Antragstellung infrage kommt.

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, können Härtefallhilfen beantragen, wenn sie im vergangenen Jahr Brennstoff über einem bestimmten Preisniveau eingekauft haben.

Die Anträge können in den ersten Bundesländern am 2.5.2023 rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

Härtefallhilfen: Der Fahrplan in den Bundesländern

Eine zentrale Antragsplattform (Driveport) wird von dem zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Kasse.Hamburg bereitgestellt. An diesem IT-basierten System beteiligen sich 13 der 16 Bundesländer.

Die Antragsstellung wird wie folgt freigeschaltet:

  • Ab 2.5.2023: Bremen und Hamburg
  • Ab 4.5.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  • Ab 8.5.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

Online-Portal Driveport: Antrag auf Härtefallhilfe

Online-Rechner: Wer kommt für die Antragstellung in Frage?

Über einen Online-Rechner kann ab sofort vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung überhaupt in Frage kommt und wie hoch der Zuschuss ausfallen würde. Die Bundesländer weisen darauf hin, dass der Rechner nur zur Information dient, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Driveport „Brennstoffhilfe-Rechner“

Bayern, Berlin und NRW gehen den Sonderweg

Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger in Bayern soll durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen. Anträge sollen ab dem 15.5.2023 auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden können.

In Berlin ist seit dem 31.1.2023 das Programm „Heizkostenhilfe Berlin“ am Start. Die Antragstellung ist bis 30.6.2023 ausschließlich digital über die Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll „ab Mai“ der Startschuss für die Härtefallhilfen fallen, kündigte das Kommunalministerium an. Für eine Antragstellung werde die Bund.ID oder eine ELSTER-ID benötigt.

Antrag: Wer wird entlastet?

Entlastet werden private Haushalte: Eigentümer, aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können den Antrag direkt stellen. Wird die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieter müssen nicht selbst tätig werden.

Antragsverfahren: Nachweise

Um eine Entlastung erhalten zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland gestellt werden, in dem sich die Heizung (Feuerstätte) befindet.

Im Antragsverfahren sind in der Regel als Nachweis vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und / oder Belege für Zahlungen, strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragsteller unter anderem zu den Antragsvorrausetzungen. Diese werden durch die Vollzugshinweise einheitlich vorgegeben, heißt es auf den Länderseiten.

Das müssen (Wohnungs-)Unternehmen beachten

Unternehmen – wie zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften – können als Zentralantragssteller im Vorfeld ein Servicekonto anlegen und eine Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen.

Die Akte vereinfache die Antragsstellung nach § 56 IfSG oder für die Gewährung von „Härtefallhilfe für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für leitungsungebundene Energieträger“ durch juristische Personen, heißt es auf dem Serviceportal Hamburg.

Serviceportal Hamburg: Firmenakte anlegen für Härtefallhilfen

Zuschuss: Um was geht es?

Erstattet werden die Mehrkosten eines Privathaushalts im Jahr 2022 für die geförderten Energieträger, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind die Kosten gegenüber dem Durchschnittswert. Dafür wurden Referenzpreise ermittelt.

Für Heizöl liegen diese bei 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis elf Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle / Koks bei 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Maßgeblich ist das Lieferdatum. In Ausnahmefällen können die Länder auf das Bestelldatum abstellen, wenn nachgewiesen wird, dass im Entlastungszeitraum 2022 bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Wie viel Geld ist drin?

Der direkte Zuschuss wird auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt, höchstens allerdings 1.000 Euro bei Antragstellung durch einen Zentralantragsteller, also einen Vermieter für mehrere Haushalte.

Berechnungsbeispiel:

Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/Liter). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,60) – 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro.

Härtefallhilfen: Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen

Strom- und Gaskunden profitieren bereits seit Anfang März von den sogenannten Preisbremsen. Am 30.3.2023 haben sich Bund und Länder schließlich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen auch für Heizöl, Holzpellets und ähnliche Energieträger geeinigt.

Dass es eine Härtefallregelung geben soll, hatten die Ampel-Fraktionen am 13.12.2022 beschlossen. Bei den Details mussten sich der Bund, der die Kosten trägt, und die Länder, die das Programm abwickeln, aber noch klar werden. Konkret geht es hier um Verwaltungsvereinbarungen.

Härtefallhilfen: Details zu den Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen

Quelle: Haufe

„Dem Wohnungsbau droht der Absturz“: Baubranche am Kipppunkt

Beim Treffen der Spitzenverbände der deutschen Wohnungswirtschaft in Berlin und der Bundesregierung hatten die Bauherren ordentlich Panik im Gepäck – und Milliarden-Forderungen.

Der deutsche Wohnungsbau hat bereits Monate voller Hiobsbotschaften hinter sich. Mittlerweile hat die Branche eine gewisse Übung darin, sie zu verkünden. Von der „Grauen Wohnungsnot“ der Babyboomer warnte sie bereits, ebenso vor wachsender „Wohn-Armut“. Dann wieder beklagte man den Einbruch bei den Baugenehmigungen: Ein „Gau am Bau“ ließe sich kaum noch verhindern. Doch damit nicht genug. Zum Wohnungsbau-Tag am Donnerstag in Berlin brachten die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft eine weitere Katastrophen-Botschaft mit: „Die Situation ist so schlecht wie noch nie“, vermelden sie. „Dem Wohnungsbau droht der Absturz“.

Die Stimmung ist düster unter den Geschäftsführern, etwa beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), beim Deutschen Mieterbund und beim Zentralverband des deutschen Baugewerbes (zdb). Hatten die Manager die damals noch neue Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vergangenes Jahr mit wohlwollenden Vorschlägen empfangen, wollten sie der Ministerin nur noch einen frostigen Katalog mit Forderungen überreichen. Samt der Prophezeiung: Ohne beherzte Schritte in die richtige Richtung drohe bald der „Kipppunkt“.

Um diese Position zu untermauern, hat das Bündnis eine eigene Studie präsentiert. Erstellt hat sie das Wohnungs- und Bauforschungsinstitut Arge aus Kiel: 400.000 neue Wohnungen im Jahr seien ein gutes Ziel der Bundesregierung gewesen, heißt es darin. Doch Geywitz und die Koalition hätten seitdem kaum richtige Antworten gefunden: weder auf die Folgen der Coronapandemie noch auf die Lieferketten-Probleme bei Bau-Grundstoffen, den russischen Angriffskrieg, die Inflation und natürlich die Zinswende.

Der Fehlbedarf an Wohnungen in Deutschland sei mittlerweile auf 700.000 angewachsen. Statt aber mehr zu bauen, drohe der Zusammenbruch. Etwa beim Personal: „Der Beschäftigungsabbau geht rasend schnell. Er läuft auf dem Bau sechs Mal schneller als der Personal-Aufbau“, warnt Arge-Geschäftsführer Dietmar Walberg. „Geht der Bau jetzt in die Knie, dann dauert es Jahrzehnte, bis er wieder auf die Beine kommt.“

Ohne Masterplan, schreibt die Arge weiter, kippe das bestehende System bei nächster Gelegenheit. Eine Deckung des Bedarfs in Deutschland, insbesondere für bezahlbaren Wohnraum, sei dann langfristig nicht mehr möglich. Anders ausgedrückt: Es bestehe die „dringende Gefahr eines bauwirtschaftlichen, systemischen Produktivitätskollapses“.

Schwere, harte Kost ist das, die weit über das übliche Klagen hinaus geht. Und die Antwort im Sinne der Branche? Ein „Milliarden-Booster“. Der Staat müsse mehr finanzieren, fordert die Arge. Es brauche Förderprogramme „in ganz anderer Größenordnung als bisher“, um die Nachfrage zu stützen. Dazu Investitionen in die Kapazitäten von Planung, Bau und Produktion. Kommunen sollten Bauland schneller ausweisen und Nachversiegelungen ermöglichen. Leichtere Baugenehmigungen, weniger Bürokratie – so das Mantra.

„Ruf nach staatlicher Unterstützung nach goldenen Jahren“

Konkret seien allein für den sozialen Wohnungsbau bis 2025 mindestens 50 Milliarden Euro an Fördermitteln in Form eines Sondervermögens notwendig, fordert das Verbändebündnis. Dazu noch einmal 22 Milliarden für Wohnungen mit einer Kaltmiete zwischen 8,50 und 12,50 Euro. Auch gelte es, jene rund 900.000 Wohnungen zu bauen, die trotz erteilter Genehmigung zu einem Großteil bisher nur auf dem Papier existieren. Neue Zahlen des ifo-Instituts bestätigen: Aktuell meldeten 16 Prozent der Unternehmen abgesagte Aufträge.  „Reihenweise werden die Bauvorhaben auf Eis gelegt, weil sie nicht mehr finanzierbar sind“, schreibt das Bündnis. Und fordert eine ‚Wohnungsbau-Soforthilfe‘, also ein Förderpaket mit Zuschüssen und günstigen Krediten.

Erst die Panik, dann die Geldforderung? Hört man sich in Berlin um, klingt die Verzweiflung plötzlich gar nicht mehr so groß. Zwar sieht man auch in Koalitionskreisen die Belastung wegen hoher Zins- und Baustoffkosten, spricht aber in Bezug auf die Branche von einem „Ruf nach staatlicher Unterstützung nach goldenen Jahren“.

Die baupolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder, etwa glaubt nicht an die Lösung durch einen neuen Geldregen. „Die vielen Steuermilliarden für die Neubauförderung haben in der Vergangenheit nicht zu mehr bezahlbaren Wohnungen, zum Erreichen der Klimaziele und auch nicht zu mehr Wohneigentumsbildung geführt“, sagt die Politikerin. Stattdessen habe es „vielfach Mitnahmeeffekte für hochpreisige Wohnungen und Einfamilienhäuser gegeben.“

Auch sei der Neubau allein nicht die Lösung. „Selbst unter traumhaften Zins- und Subventionsbedingungen hat es die Immobilienbranche nicht auf 400.000 neu gebaute Wohnungen gebracht“, kritisiert Schröder. Stattdessen plädiert die Grüne für mehr Sanierung. Eine Forderung, die so übrigens von der Industrie selbst noch im vergangenen Jahr noch weit oben auf die Agenda gehoben wurde.

Auch FDP-Bauexperte Daniel Föst verweist auf Anfrage auf bereits existierende Förderprogramme. Neben den 14,5 Mrd. Euro, die der Bund für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt, kommen die Mittel der Länder und die KfW– und BAFA-Förderungen in Milliardenhöhe. „Zudem haben wir die lineare Afa erhöht, eine Sonder-Afa für den klimafitten Neubau auf den Weg gebracht und auch die Neubauförderung läuft wieder an“, sagt Föst. Und verspricht den Bauherren: „2023 muss zum Jahr der Beschleunigung und Kostensenkung beim Bauen werden.“ Die Konzepte dazu würden in Berlin auf dem Tisch liegen.

Quelle: Wirtschaftswoche (wiwo.de), Max Biederbeck-Ketterer, Korrespondent im Hauptstadtstudio

Nachhaltigkeit: Neue EU-Standards für die Immobilienbranche

Am 5. Januar ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Kraft getreten. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Sie müssen ab 2024 Rechenschaft ablegen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sorgt auch für Kritik.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie) der Europäischen Union (EU) ist am 5.1.2023 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitszielen haben Unternehmen, auch aus der Immobilienbranche, noch einmal ein Jahr Aufschub bekommen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen viele Firmen – in diese Kategorie dürften auch große Wohnungsvermieter fallen – die EU-Nachhaltigkeits-Standards das erste Mal anwenden. Dafür sind Anpassungen in Datenhaushalt, Prozessen und Strategien notwendig.

CSDR-Richtlinie: Was kommt auf Immobilienunternehmen zu?

Ab 2025 wird die Richtlinie auf kleinere Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro oder einer Bilanz von 20 Millionen Euro ausgeweitet. Zwei der drei Kriterien müssen dabei erfüllt sein. Das wird Hunderte von Immobilienunternehmen betreffen.

Umsetzung der CSRD im Überblick:

  • Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025) sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
  • Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) mehr als 250 Mitarbeiter (ii) mehr als 40 Millionen Euro Umsatzerlöse (iii) mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
  • Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.
  • Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereropäische Unternehmen, die mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben betroffen.

Die CSRD-Richtlinie soll den Weg für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eigentlich ebnen. Doch daran gibt es Kritik. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Stellungnahme zum ersten Teil der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelten Entwürfe der Nachhaltigkeits-Standards eingereicht.

Darin wird unter anderem gerügt, dass der Aufbau der Standards keine stufenweise Einführung zulässt und der Aufwand für betroffene Unternehmen wegen des Umfangs des ersten Teils der Standards insgesamt unverhältnismäßig ist. Der DStV hat auch konkrete Forderungen: Etwa, dass sämtliche Standard-Entwürfe veröffentlicht sein müssen, bevor die delegierte Verordnung erlassen wird – und dem delegierten Rechtsakt müsse eine realistische Kostenprognose für Großunternehmen sowie für klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der Wertschöpfungskette beigefügt werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Stellungnahme des DStV

Corporate Social Responsibility in der Immobilienwirtschaft

Die Initiative Corporate Governance (ICG) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) haben vor einiger Zeit einen „Praxisleitfaden für wirksames soziales-gesellschaftliches Handeln in der deutschen Immobilienwirtschaft“ vorgestellt, den das Beratungshaus Phineo erstellt hat – mit dem Ziel, Nachhaltigkeit ganzheitlich zu stärken und soziales Engagement auf die Agenda zu setzen.

Der Leitfaden

  1. Wesentlich für ein gelingendes Engagement ist ein „sauberes“ Kerngeschäft, das von Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist.
  2. Formulieren Sie Ziele für das Engagement – sowohl für die Zielgruppen der Projekte und Maßnahmen als auch für das Unternehmen selbst. Strategisches Engagement schafft Mehrwerte für die Gesellschaft und das Unternehmen.
  3. Wählen Sie Handlungsfelder für Ihr Engagement, die zum Unternehmen und seiner Kultur passen.
  4. Setzen Sie Ihr soziales und gesellschaftliches Engagement so auf, dass die Wirkung im Vordergrund steht und als Entscheidungskriterium genutzt wird.
  5. Transparenz ist ein Erfolgsfaktor für glaubwürdiges, erfolgreiches Engagement. Kommunizieren Sie daher nach innen und außen über das Engagement.
  6. Verbinden Sie das Engagement mit der Geschäftsstrategie Ihres Unternehmens. Eingebunden in die weiteren Geschäftsprozesse erhält das Engagement höheres Commitment – auch von den Führungskräften.
  7. Nutzen Sie gezielt die Kernkompetenzen und -ressourcen Ihres Unternehmens und der Mitarbeiter für das Engagement.
  8. Sichern Sie sich Unterstützung für Ihr Engagement durch die (frühzeitige) Beteiligung Ihrer Mitarbeiter (oder anderer wichtiger Stakeholder).
  9. Teilen Sie Ihr Erfahrungswissen zum Thema Engagement mit anderen Unternehmen und ermöglichen Sie so gemeinsames Lernen und Verbessern über Austausch und Netzwerke.
  10. Um das Engagement noch wirkungsvoller gestalten zu können, bieten sich Partnerschaften mit Akteuren aus anderen Branchen oder Sektoren an – insbesondere wenn so unterschiedliche Perspektiven und komplementäre Stärken zusammenkommen.

Quelle: www.haufe.de