Nachhaltigkeit: Neue EU-Standards für die Immobilienbranche

Am 5. Januar ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Kraft getreten. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Sie müssen ab 2024 Rechenschaft ablegen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sorgt auch für Kritik.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie) der Europäischen Union (EU) ist am 5.1.2023 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitszielen haben Unternehmen, auch aus der Immobilienbranche, noch einmal ein Jahr Aufschub bekommen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen viele Firmen – in diese Kategorie dürften auch große Wohnungsvermieter fallen – die EU-Nachhaltigkeits-Standards das erste Mal anwenden. Dafür sind Anpassungen in Datenhaushalt, Prozessen und Strategien notwendig.

CSDR-Richtlinie: Was kommt auf Immobilienunternehmen zu?

Ab 2025 wird die Richtlinie auf kleinere Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro oder einer Bilanz von 20 Millionen Euro ausgeweitet. Zwei der drei Kriterien müssen dabei erfüllt sein. Das wird Hunderte von Immobilienunternehmen betreffen.

Umsetzung der CSRD im Überblick:

  • Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025) sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
  • Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) mehr als 250 Mitarbeiter (ii) mehr als 40 Millionen Euro Umsatzerlöse (iii) mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
  • Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.
  • Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereropäische Unternehmen, die mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben betroffen.

Die CSRD-Richtlinie soll den Weg für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eigentlich ebnen. Doch daran gibt es Kritik. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Stellungnahme zum ersten Teil der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelten Entwürfe der Nachhaltigkeits-Standards eingereicht.

Darin wird unter anderem gerügt, dass der Aufbau der Standards keine stufenweise Einführung zulässt und der Aufwand für betroffene Unternehmen wegen des Umfangs des ersten Teils der Standards insgesamt unverhältnismäßig ist. Der DStV hat auch konkrete Forderungen: Etwa, dass sämtliche Standard-Entwürfe veröffentlicht sein müssen, bevor die delegierte Verordnung erlassen wird – und dem delegierten Rechtsakt müsse eine realistische Kostenprognose für Großunternehmen sowie für klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der Wertschöpfungskette beigefügt werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Stellungnahme des DStV

Corporate Social Responsibility in der Immobilienwirtschaft

Die Initiative Corporate Governance (ICG) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) haben vor einiger Zeit einen „Praxisleitfaden für wirksames soziales-gesellschaftliches Handeln in der deutschen Immobilienwirtschaft“ vorgestellt, den das Beratungshaus Phineo erstellt hat – mit dem Ziel, Nachhaltigkeit ganzheitlich zu stärken und soziales Engagement auf die Agenda zu setzen.

Der Leitfaden

  1. Wesentlich für ein gelingendes Engagement ist ein „sauberes“ Kerngeschäft, das von Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist.
  2. Formulieren Sie Ziele für das Engagement – sowohl für die Zielgruppen der Projekte und Maßnahmen als auch für das Unternehmen selbst. Strategisches Engagement schafft Mehrwerte für die Gesellschaft und das Unternehmen.
  3. Wählen Sie Handlungsfelder für Ihr Engagement, die zum Unternehmen und seiner Kultur passen.
  4. Setzen Sie Ihr soziales und gesellschaftliches Engagement so auf, dass die Wirkung im Vordergrund steht und als Entscheidungskriterium genutzt wird.
  5. Transparenz ist ein Erfolgsfaktor für glaubwürdiges, erfolgreiches Engagement. Kommunizieren Sie daher nach innen und außen über das Engagement.
  6. Verbinden Sie das Engagement mit der Geschäftsstrategie Ihres Unternehmens. Eingebunden in die weiteren Geschäftsprozesse erhält das Engagement höheres Commitment – auch von den Führungskräften.
  7. Nutzen Sie gezielt die Kernkompetenzen und -ressourcen Ihres Unternehmens und der Mitarbeiter für das Engagement.
  8. Sichern Sie sich Unterstützung für Ihr Engagement durch die (frühzeitige) Beteiligung Ihrer Mitarbeiter (oder anderer wichtiger Stakeholder).
  9. Teilen Sie Ihr Erfahrungswissen zum Thema Engagement mit anderen Unternehmen und ermöglichen Sie so gemeinsames Lernen und Verbessern über Austausch und Netzwerke.
  10. Um das Engagement noch wirkungsvoller gestalten zu können, bieten sich Partnerschaften mit Akteuren aus anderen Branchen oder Sektoren an – insbesondere wenn so unterschiedliche Perspektiven und komplementäre Stärken zusammenkommen.

Quelle: www.haufe.de

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