Bundesregierung: Weichen für CO2-neutrale Gebäude gestellt

Zwei Tage nach Ende des COP26-Gipfels in Glasgow hat die Bundesregierung den Klimaschutzbericht 2021 vorgestellt und sieht Deutschland auf einem guten Weg: Der Trend sinkender CO2-Emissionen zeige, dass die politischen Instrumente wirken. Auch die Weichen für energetische Gebäude seien gestellt.

Die Treibhausgasemissionen sind im vergangenen Jahr über alle Sektoren hinweg um 40,8 Prozent auf rund 739 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesunken, das Klimaziel für 2020 wurde erreicht, die klima- und energiepolitischen Instrumente wirken, heißt es im „Klimaschutzbericht 2021“, den die geschäftsführende Bundesregierung am 14. November vorgelegt hat.

Gegenüber dem Vorjahr wurden rund 70 Millionen Tonnen weniger CO2 ausgestoßen – das sei die größte jährliche Minderung (8,7 Prozent) seit 1990. Im Gebäudebereich wurde das Ziel zwar knapp verfehlt, doch die Weichen seien gestellt, schreibt die Regierung.

Parallel zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung im Mai 2021 deshalb unter anderem ein „Sofortprogramm 2022“ beschlossen, das zusätzliche Maßnahmen enthält, damit Deutschland wie geplant bis 2045 klimaneutral wird. Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr erhebliche zusätzliche Mittel für die Förderung energieeffizienter Gebäude bereitstellen.

Wohngebäude: Kein Corona-Profiteur beim CO2-Sparen

Der CO2-Ausstoß im Gebäudesektor ist im Jahr 2020 um 3.461 Kilotonnen auf 120.000 Kilotonnen, also 120 Millionen Tonnen, CO2-Äquivalente gesunken, nachdem er im Jahr davor noch angestiegen war – doch das reicht noch lange nicht. In der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist ein Minderungsziel von 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 festgeschrieben.

Bei ihrer CO2-Bilanz profitierten alle Sektoren von Corona – die Bundesregierung verweist auf Schätzungen des Umweltbundesamts, nach denen „gut ein Drittel“ der Reduktion im Zusammenhang mit der Pandemie steht, etwa weil in der Industrie weniger produziert und weniger Strom verbraucht wurde – während der Gebäudesektor durch die Pandemie zusätzlich belastet war. So mussten Wohnungen, besonders mit Homeoffice, mehr geheizt oder Nichtwohngebäude trotz weniger Nutzung in Betrieb gehalten werden.

Der Expertenrat für Klimafragen, ein Sachverständigen-Gremium, das die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes des Bundes begleitet, führt laut Bericht mehr als die Hälfte der Reduktion auf Sondereffekte wie die Bekämpfung der Pandemie oder günstige Witterungsbedingungen zurück.

Fokus auf energetische Gebäudesanierung

Eine Studie aus dem Jahr 2020 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zeigt anhand von beispielhaften Berechnungen Einsparpotenziale von energetischen Sanierungen für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser, dass je nach Umfang der Maßnahmen CO2-Einsparungen von rund 15 bis mehr als 90 Prozent machbar wären.

Das seit dem 1.1.2021 laufende Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG), das im Juli in die zweite Phase gestartet ist, soll dabei helfen. Hier wurde Anfang November noch einmal so nachgebessert, dass die Sanierung künftig stärker im Fokus steht. Hohe Einsparpotenziale sieht die Bundesregierung auch bei nachhaltigen Bau- und Dämmstoffen, der besseren Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus (wie „Cradle to Cradle“) von Baumaterialien in die Bauplanung und bei Klima- und Lüftungsanlagen.

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes 2021 wurden die Klimaziele für Deutschland erhöht. 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 65 Prozent und bis 2040 mindestens 88 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Die Umsetzung der Novelle soll dann im nächsten Projektionsbericht abgebildet werden, ebenso wie das „Sofortprogramm 2022“.

„Projektionsbericht 2021“ sagt künftige CO2-Minderung voraus

Der Klimaschutzbericht 2021 enthält mit dem gemäß Artikel 18 der europäischen Governance-Verordnung 2018/1999 zu erstellenden sogenannten Projektionsbericht auch eine Prognose der zu erwartenden Treibhausgasminderung. Für die Berichterstattung an die EU-Kommission hat die Bundesregierung die Treibhausgasentwicklung bis 2040 schätzen lassen und zusammengefasst. Danach würden die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 allein mit den bis Ende August 2020 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen um 49 bis 51 Prozent sinken.

Zu den berücksichtigten Klimaschutzmaßnahmen zählt as „Klimaschutzprogramm 2030“, das vom Bundeskabinett im Oktober 2019 beschlossen wurde. Die „weit überwiegende Anzahl der Maßnahmen wurde bereits umgesetzt oder befindet sich in Umsetzung“, heißt es in dem Bericht, darunter die CO2-Bepreisung. Einige neuere Entwicklungen erfasst die aktuelle  Projektion noch nicht oder nur eingeschränkt. Dazu gehört das „Fit For 55“-Gesetzespaket zur Umsetzung des EU-Klimaziels.

Es ist der erste Bericht nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes. Beschlossen hat ihn die geschäftsführende Bundesregierung am 5.11.2021 im Kabinett. Das CO2-Monitoring soll jährlich stattfinden. Die Zahlen dienen zur Bewertung der in dem Gesetz verbindlich festgelegten Ziele zur CO2-Reduktion der einzelnen Sektoren. Bei Zielverfehlungen müssen die Bundesressorts des jeweiligen Sektors innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen.

Quelle: haufe.de

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