Was passiert, wenn ein Vermieter Eigenbedarf vortäuscht?

Wenn ein Vermieter bei einer Kündigung Eigenbedarf vortäuscht, kann das kostspielig werden. Mieter haben unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz. Beispiele aus der Rechtsprechung und Praxistipps im Überblick.

Was vorgetäuschten Eigenbedarf kennzeichnet

Der vorgetäuschte Eigenbedarf ist dadurch gekennzeichnet, dass der Vermieter die Kündigung des Mieters damit begründet, dass er die Wohnung für sich oder den in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Personenkreis benötige, obwohl er weiß, dass dies nicht zutrifft. Manche Vermieter greifen zu diesem Mittel, um sich z. B. eines lästigen Mieters zu entledigen oder eine Mieterhöhung durchzusetzen.

Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Häufig stellt sich erst heraus, dass der Vermieter Eigenbedarf nur vorgegeben hat, nachdem der Mieter freiwillig ausgezogen und eine Neuvermietung erfolgt ist. Dann kommt ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung gem. § 280 Abs. 1 BGB beziehungsweise einer unerlaubten Handlung § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Betrug § 263 StGB und einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung § 826 BGB in Betracht.

Vermieter scheitert mit Räumungsklage

Unter Umständen scheitert der Vermieter bereits mit seiner Räumungsklage, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat.

Beispiel 1: Kündigung nach Streit wegen MieterhöhungSo geschehen in einem aktuellen Fall, in dem es während eines jahrelangen Rechtsstreits um eine Nebenkostenabrechnung zu einer Auseinandersetzung kam. Der Ehemann der Vermieter bezeichnete die Mieterin und deren Rechtsanwalt während eines Telefonates als „Dilettanten“. Sie würden schon sehen, was sie davon haben und dies im Kürze erfahren. Eine Woche später sprach die Vermieterin die Eigenbedarfskündigung aus und berief sich darauf, dass ihre Tochter nach Abschluss ihres Studiums in die Wohnung einziehen werde.Das Amtsgericht Görlitz wies die Räumungsklage der Vermieterin ab (Urteil v. 28.02.2023, 9 C 255/22). Das Gericht begründete das damit, dass es ausreichende Indizien dafür gibt, dass der angebliche Grund nur ein Vorwand war.Äußerungen gegenüber der Mieterin und deren AnwaltDies ergebe sich zum einen aus den Äußerungen des Ehemannes der Vermieterin kurz vor der Kündigung, der über den langen und teuren Mietprozess verärgert gewesen sei.Mehrere Wohnungen waren verfügbarAußerdem erschien es dem Gericht suspekt, dass in dem Mehrfamilienhaus drei Wohnungen frei waren, in die die Tochter des Vermieters hätte einziehen können. Diese wiesen eine ähnliche Größe und Ausstattung auf wie die Wohnung des Mieters. Dennoch habe der Vermieter diese Wohnungen Dritten angeboten. Aus den vorgelegten Mietangeboten sei nichts ersichtlich, was gegen eine Nutzung durch die Tochter sprechen würde. Alle Wohnungen machten einen schönen und renovierten Eindruck. Der Vermieter hätte darlegen müssen, warum er nicht auf diese Wohnungen zurückgegriffen habe. Dies habe er nicht getan.Gegen das Urteil des AG Görlitz ist keine Berufung eingelegt worden.
Beispiel 2: Kündigung nach gescheiterter MieterhöhungIn einem anderen Sachverhalt hatte ein Vermieter ebenfalls eine Mieterhöhung geltend gemacht. Nachdem die Mieter diesem nicht nachgekommen waren, kündigte er ihnen knapp einen Monat später wegen Eigenbedarfs. In dem Kündigungsschreiben gab der Vermieter an, in ein eigenes Haus ziehen zu wollen, da ihm die bisherige Wohnung zu klein sei. Etwa fünf Monate später sprach er erneut eine Eigenbedarfskündigung aus und berief sich auf denselben Grund. Da die Mieter mit beiden Kündigungen nicht einverstanden waren, erhob der Vermieter Räumungsklage.Damit hatte er jedoch keinen Erfolg. Das LG Limburg entschied, dass die Kündigung unwirksam gewesen ist, weil der Vermieter die Gründe nur vorgeschoben hatte (Urteil v. 05.12.1990, 7 S 153/90).Dies ergab sich nach Ansicht der Richter daraus, dass der Vermieter wenige Tage vor dem Ausspruch der ersten Kündigung hatte, eine Mieterhöhung durchzusetzen. Dies wäre sinnlos gewesen, wenn wirklich Eigenbedarf bestanden hätte. Von daher sei die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung erfolgt. Dass die zweite Kündigung unwirksam war, folge daraus, dass diese innerhalb eines Jahres nach dem misslungenen Mieterhöhungsbegehren erfolgt sei. Dieser Zeitraum spreche normalerweise dafür, dass der Eigenbedarf vorgeschoben war. Anders sei dies, wenn der Eigenbedarf erst nach dem Zeitpunkt des Mietbegehrens entstanden wäre. Das verneinte jedoch das Gericht.
Beispiel 3: Kündigung nach SchimmelbeseitigungsbegehrenNachdem ein Mieter seinen Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung mehrerer Mängel, insbesondere Schimmel, aufgefordert hatte, kündigte dieser 12 Tage später wegen Eigenbedarfs. Der Vermieter berief sich darauf, dass er die im Erdgeschoß befindliche Wohnung des Mieters für seine betagten Eltern benötigen würde. Das ergebe sich daraus, dass diese eine Wohnung bewohnen würden, die nur über 22 Treppenstufen erreichbar sei. Der Vater könne diese aufgrund einer fortgeschrittenen Wirbelsäulenerkrankung nicht mehr bewältigen. Der Mieter war damit nicht einverstanden. Er rügte, dass der Vermieter ihm die Adresse seiner Eltern nicht mitgeteilt habe. Daher könne er nicht überprüfen, ob die Wohnung nur über die Stufen erreichbar sei.Das AG Hamburg-Wandsbek sah die Eigenbedarfskündigung als wirksam an und gab der Räumungsklage statt (rechtskräftiges Urteil v. 06.01.2016, Az. 711a C 262/14). Das Gericht begründete das damit, dass es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war. Allein bestehende Spannungen zwischen Vermieter und Mieter reichten nicht aus. Maßgeblich sei, dass hier der geltend gemachte Eigenbedarf tatsächlich besteht. Das ergebe sich daraus, dass der Vater aufgrund eines ärztlichen Schreibens der Universitätsklink erkrankt gewesen sei und die Wohnung des Mieters barrierefrei eingerichtet werden soll.

Konsequenzen:

Diese Entscheidungen zeigen, dass sich allein aus einem Konflikt mit dem Vermieter nicht zwangsläufig ergibt, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist. Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Vermieter Eigenbedarf vorgetäuscht hat.

Praxistipp für Mieter

Mieter sollten darauf achten, ob es nach der Kündigung hinreichende Anhaltspunkte für einen vorgetäuschten Eigenbedarf gibt, wie z.B. Wohnungsanzeigen des Vermieters oder leer stehende Wohnungen in vergleichbarer Lage und Ausstattung. Nach dem Auszug sollten sie darauf achten, welcher Name auf dem Klingelschild steht. Stammt dieser nicht von der Person, die im Kündigungsschreiben angegeben ist, kommt eventuell ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter in Betracht.

Praxistipp für Vermieter

Vermietern ist davon abzuraten, Eigenbedarf vorzutäuschen. Denn sie müssen damit rechnen, dass ein zunächst gutgläubiger Mieter spätestens nach dem Auszug dahinterkommt und sie auf Schadenersatz verklagt. Außerdem riskiert der Vermieter eine Anzeige wegen Betrugs.

Quelle: www.haufe.de

Bayern weitet Mietpreisbremse aus

Bayern erweitert die Mieterschutzverordnung um fünf Gemeinden. Damit greift die Mietpreisbremse künftig in 208 Städten und Gemeinden.

Seit 1.1.2022 gilt in 203 bayerischen Kommunen die Mietpreisbremse. Nun kommen fünf weitere Gemeinden hinzu. Künftig gilt die Mietpreisbremse auch in Herzogenaurach, Marktschellenberg, Oberaudorf, Stockstadt a. Main und Trostberg. Die Laufzeit der aktuellen Verordnung bleibt unverändert bis Ende 2025.

In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen.

Reduzierung der Kappungsgrenze

In den 203 (ab August 2023: 208) Städten und Gemeinden gilt neben der Mietpreisbremse auch eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, das heißt, Vermieter dürfen die Miete in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen.

Verlängerte Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung

Außerdem verlängert die Mieterschutzverordnung in den 203 (ab August 2023: 208) Kommunen die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentumswohnungen. Erwerber können den Mietern erst nach Ablauf von zehn Jahren (anstatt drei Jahren) seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen.

Mieterschutzverordnung im Volltext

Hier finden Sie  die Mietschutzverordnung im Volltext:

Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Mieterschutzverordnung)

Diese Kommunen in Bayern sind von der Mieterschutzverordnung erfasst

Regierungsbezirk Oberbayern

Kreisfreie Städte Ingolstadt, München, Rosenheim

Landkreis Altötting: Kirchweidach, Stammham

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Bad Tölz, Benediktbeuern, Bichl, Egling, Gaißach, Geretsried, Icking, Lenggries, Münsing, Reichersbeuern, Wackersberg, Wolfratshausen

Landkreis Berchtesgadener Land: Bad Reichenhall, Marktschellenberg (voraussichtlich ab August/September 2023)

Landkreis Dachau: Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen, Sulzemoos

Landkreis Ebersberg: Anzing, Aßling, Baiern, Bruck, Ebersberg, Egmating, Emmering, Forstinning, Frauenneuharting, Glonn, Grafing b. München, Hohenlinden, Kirchseeon, Markt Schwaben, Oberpframmern, Pliening, Poing, Steinhöring, Vaterstetten, Zorneding

Landkreis Erding: Dorfen, Erding

Landkreis Freising: Attenkirchen, Eching, Freising, Hallbergmoos, Moosburg a. d. Isar, Neufahrn b. Freising, Zolling

Landkreis Fürstenfeldbruck: Alling, Eichenau, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Maisach, Olching, Puchheim

Landkreis Garmisch-Partenkirchen: Murnau a. Staffelsee, Seehausen a. Staffelsee

Landkreis Landsberg am Lech: Dießen am Ammersee, Kaufering, Landsberg am Lech

Landkreis Miesbach: Bad Wiessee, Fischbachau, Gmund a. Tegernsee, Hausham, Holzkirchen, Irschenberg, Kreuth, Miesbach, Otterfing, Rottach-Egern, Schliersee, Tegernsee, Weyarn

Landkreis München: Aschheim, Aying, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Neuburg a. d. Donau

Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: Manching, Pfaffenhofen a. d. Ilm

Landkreis Rosenheim: Bad Aibling, Bernau a. Chiemsee, Bad Endorf, Bad Feilnbach, Brannenburg, Bruckmühl, Edling, Eiselfing, Feldkirchen-Westerham, Großkarolinenfeld, Kiefersfelden, Kolbermoor, Neubeuern, Oberaudorf (voraussichtlich ab August/September 2023), Pfaffing, Prien a. Chiemsee, Raubling, Riedering, Rimsting, Rohrdorf, Stephanskirchen, Tuntenhausen, Wasserburg a. Inn

Landkreis Starnberg: Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching a. Ammersee, Inning a. Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling, Wörthsee

Landkreis Traunstein: Traunreut, Traunstein, Trostberg (voraussichtlich ab August/September 2023)

Landkreis Weilheim-Schongau: Penzberg, Weilheim i. OB

Regierungsbezirk Niederbayern

Kreisfreie Städte Landshut, Passau

Landkreis Landshut: Bayerbach b. Ergoldsbach, Ergolding, Pfeffenhausen, Rottenburg a. d. Laaber

Landkreis Straubing-Bogen: Sankt-Englmar

Regierungsbezirk Oberpfalz

Kreisfreie Stadt Regensburg

Landkreis Neumarkt i. d. OPf.: Neumarkt i. d. OPf.

Regierungsbezirk Oberfranken

Kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth

Landkreis Forchheim: Forchheim

Regierungsbezirk Mittelfranken

Kreisfreie Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach

Landkreis Erlangen-Höchstadt: Bubenreuth, Eckenthal, Herzogenaurach (voraussichtlich ab August/September 2023), Uttenreuth

Landkreis Fürth: Oberasbach, Stein

Landkreis Nürnberger Land: Altdorf b. Nürnberg, Feucht, Lauf a. d. Pegnitz, Röthenbach a. d. Pegnitz, Schwaig b. Nürnberg

Landkreis Roth: Wendelstein

Regierungsbezirk Unterfranken

Kreisfreie Städte Aschaffenburg, Würzburg

Landkreis Aschaffenburg: Stockstadt a. Main (voraussichtlich ab August/September 2023)

Landkreis Kitzingen: Abtswind, Albertshofen, Dettelbach, Martinsheim, Rüdenhausen, Wiesenbronn

Regierungsbezirk Schwaben

Kreisfreie Städte Augsburg, Kempten (Allgäu), Memmingen

Landkreis Aichach-Friedberg: Friedberg, Kissing, Mering

Landkreis Augsburg: Gersthofen, Kleinaitingen, Königsbrunn, Neusäß, Stadtbergen

Landkreis Lindau (Bodensee): Lindau (Bodensee)

Landkreis Neu-Ulm: Neu-Ulm, Senden

Landkreis Oberallgäu: Sonthofen

Diese Kommunen in Bayern waren bis 31.12.2021 von der Mieterschutzverordnung erfasst

Regierungsbezirk Oberbayern

Kreisfreie Städte Ingolstadt, München, Rosenheim

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Bad Tölz, Benediktbeuern, Geretsried, Leggries, Wolfratshausen

Landkreis Berchtesgadener Land: Freilassing

Landkreis Dachau: Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Hebertshausen, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen, Röhmoos, Vierkirchen

Landkreis Ebersberg: Anzing, Ebersberg, Forstinning, Grafing b. München, Kirchseeon, Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten, Zorneding

Landkreis Eichstätt: Nassenfels

Landkreis Erding: Erding, Finsing

Landkreis Freising: Eching, Fahrenzhausen, Freising, Hallbergmoos, Moosburg an der Isar, Neufahrn b. Freising

Landkreis Fürstenfeldbruck: Alling, Eichenau, Emmering, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Maisach, Olching, Puchheim, Schöngeising

Landkreis Garmisch-Partenkirchen: Garmisch-Partenkirchen, Murnau a. Staffelsee, Oberammergau, Seehausen am Staffelsee, Spatzenhausen

Landkreis Landsberg am Lech: Dießen am Ammersee, Kaufering, Landsberg am Lech

Landkreis Miesbach: Hausham, Holzkirchen, Miesbach, Otterfing

Landkreis München: Aschheim, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Neuburg a. d. Donau

Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: Manching, Pfaffenhofen a. d. Ilm

Landkreis Rosenheim: Bad Aibling, Bad Endorf, Brannenburg, Feldkirchen-Westerham, Kiefersfelden, Kolbermoor, Prien a. Chiemsee, Raubling, Riedering, Rimsting, Stephanskirchen

Landkreis Starnberg: Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching a. Ammersee, Inning a. Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling, Wörthsee

Landkreis Traunstein: Bergen, Traunreut, Traunstein

Landkreis Weilheim-Schongau: Penzberg, Weilheim i. OB

Regierungsbezirk Niederbayern

Kreisfreie Städte Landshut, Passau

Landkreis Deggendorf: Deggendorf

Landkreis Dingolfing-Landau: Dingolfing

Landkreis Kelheim: Elsendorf, Kirchdorf

Landkreis Landshut: Ergolding, Gerzen

Regierungsbezirk Oberpfalz

Kreisfreie Stadt Regensburg

Regierungsbezirk Oberfranken

Kreisfreie Städte Bamberg, Bayreuth

Landkreis Forchheim: Forchheim


Regierungsbezirk Mittelfranken

Kreisfreie Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach

Landkreis Erlangen-Höchstadt: Uttenreuth

Landkreis Fürth: Stein

Landkreis Nürnberger-Land: Feucht, Schwaig bei Nürnberg

Landkreis Roth: Wendelstein

Regierungsbezirk Unterfranken

Kreisfreie Städte Aschaffenburg, Würzburg

Landkreis Würzburg: Bergtheim, Kleinrinderfeld, Kürnach, Uettingen, Unterpleichfeld, Waldbrunn

Regierungsbezirk Schwaben

Kreisfreie Städte Augsburg, Kaufbeuren, Kempten (Allgäu), Memmingen

Landkreis Augsburg: Neusäß, Stadtbergen

Landkreis Lindau (Bodensee): Lindau (Bodensee)

Landkreis Neu-Ulm: Neu-Ulm, Senden

Landkreis Oberallgäu: Sonthofen

Landkreis Ostallgäu: Hopferau

Landkreis Unterallgäu: Bad Wörishofen 

Quelle: www.haufe.de

Plan: Degressive Afa von sieben Prozent beim Wohnungsbau

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) schlägt neue Steueranreize für den Wohnungsneubau vor. Die degressive AfA soll ab Januar 2024 temporär auf sieben Prozent erhöht werden.

„Angesichts des dramatischen Einbruchs bei den Baugenehmigungen und damit verbunden dem Rückgang der Bauinvestitionen in diesem Jahr brauchen Bau- und Immobilienwirtschaft dringend neue Investitionsanreize“, sagte Bundesbauminsterin Klara Geywitz (SPD) am 2. August. Sie will mit erweiterten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten einen Anreiz schaffen, dass Bauvorhaben zügig umgesetzt werden.

Steueranreiz: Degressive AfA befristet bis 2030

Geywitz schlägt die Einführung einer befristeten degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für neue Wohngebäude ab Januar 2024 vor, wie aus einem Papier hervorgeht, über das zuerst „The Pioneer“ berichtete. Gelten soll das bis Ende 2030. Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren sollen jeweils sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können – in den folgenden vier Jahren sollen es fünf Prozent sein und in den 26 Jahren danach zwei Prozent. Im Moment sind es dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) zufolge in der Regel drei Prozent.

Abschreibung: Zustimmung aus der Immobilienbranche

„Die zeitlich befristete, degressive AfA wäre ein wichtiger Beitrag, die Bauwirtschaft zu stabilisieren und damit mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen“, sagte Geywitz. „Wenn die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs kommen will, geht das nur mit einer starken Baukonjunktur.“ Die degressive AfA bilde auch die Realität besser ab. In neuen Gebäuden verbaute Technik werde oft innerhalb weniger Jahre überholt. Dadurch verlieren laut Geywitz Gebäude zu Anfang schneller an Wert.

Aus der Immobilienwirtschaft kam Zustimmung. „Dieser Vorstoß könnte genau die Impulse bringen, die den daniederliegenden Wohnungsbau reanimieren“, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), begrüßte den Schritt, forderte aber weitere Hilfen wie eine Aussetzung der Grunderwerbsteuer. Und: Für einen wirklichen Effekt sollte der Energieeffizienzstand „EH 40“ zumindest temporär nicht mehr Ultima Ratio bei der Förderung sein, so Pakleppa. „EH 55“ als Förderstandard würde Bauherren und Investoren mit weniger Steuergeld zum Bau von mehr Wohnungen anregen.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW forderte zudem die Einführung einer Sonderabschreibung für Unternehmen, die Mietbegrenzungen garantieren und so bezahlbaren Wohnraum anbieten oder für den Bau von Mitarbeiterwohnungen.

Wachstumschancengesetz: Milliardenschweres Steuerpaket

Die Vorschläge der Bauministerin sind Teil des geplanten Wachstumschancengesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP), der die Wirtschaft mit einem Steuerpaket um jährlich rund sechseinhalb Milliarden Euro entlasten will. Der Entwurf ist in der Regierung noch nicht abgestimmt. Sie unterstütze den Vorschlag des Ministers, sagte Geywitz, es gebe jedoch eine Lücke.

Die FDP reagierte allerdings verhalten. „Über die Finanzierung muss sich Ministerin Geywitz mit dem Kabinett und Finanzminister Lindner verständigen“, sagte der baupolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Bezahlbarer Wohnraum sei die soziale Frage der Zeit. „Dafür ist nicht nur der Finanzminister zuständig.“ Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, für die im Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschriebenen Maßnahmen sei in der Finanzplanung Vorsorge getroffen. Für weitere Maßnahmen wären Gegenfinanzierungen notwendig.

Quelle: www.haufe.de

Optimistischer Ausblick: Wohnungsbau belebt sich 2024 wieder

Der Wohnungsbau war zuletzt eine Bremse für den Hochbau, das wird in diesem Jahr auch so bleiben, heißt es in einem Report von EY-Parthenon. Doch es macht sich Optimismus breit. Ab 2024 erwarten die Bauunternehmen wieder Wachstum.

Bei der Krise im Wohnungsbau ist ab dem kommenden Jahr Besserung in Sicht, heißt es in der EY-Parthenon-Hochbauprognose 2023, die am 2. August veröffentlicht wurde. Bis dahin sieht es weiter mau aus. Die enorm gestiegenen Zinsen und Materialkosten machen die Finanzierung von Bauprojekten schwierig. Die historisch hohen Baupreise dürften sich aber normalisieren, hieß es.

EY-Parthenon erwartet, dass der gesamte Hochbau in Deutschland 2023 erstmals seit Jahren kräftig schrumpft. Das preisbereinigte Bauvolumen wird demnach um 2,6 Prozent auf rund 301 Milliarden Euro sinken – etwas weniger als vor der Corona-Pandemie. 2024 werde das Bauvolumen dann stagnieren und im Jahr 2025 wieder um 1,9 Prozent wachsen.

Dabei stütze der hohe Bedarf an energetischen Sanierungen – beim Heizungstausch oder bei der Installation von Photovoltaikanlagen – die Baubranche.

Wohnungsbau in der Krise: Wachstum prognostiziert

Für den Wohnungsbau sehen die Studienautoren für 2023 einen kräftigen Rückgang von 3,1 Prozent, der sich ab 2024 „langsam, aber stetig zu einem positiven Wachstum entwickeln wird“. „Wir glauben, dass sich der Einbruch im Wohnungsbau 2024 nicht fortsetzt“, sagt Volkmar Schott, Partner bei EY-Parthenon. Baukosten und Kreditzinsen dürften sich normalisieren und die Politik im Notfall einschreiten – mit mehr Neubauförderung oder neuen Abschreibungsmöglichkeiten am Bau.

Insbesondere der jahrelang boomende Wohnungsbau ist wegen des starken Zinsanstiegs bei Krediten ins Stocken geraten – das belastet die Baukonjunktur. Der Zentralverband der Deutschen Bauwirtschaft (ZDB) erwartet für dieses Jahr preisbereinigt ein Umsatzminus von rund sieben Prozent. Wegen hoher Kosten werden laut Ifo-Institut viele Projekte storniert. Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft erwarten, dass dieses Jahr nur 245.000 Wohnungen fertig werden. Im Jahr 2022 waren es noch rund 295.000 Wohnungen.

Prognose: Baupreise stabilisieren sich

Bauherren dürften laut EY-Parthenon unterdessen vor etwas besseren Zeiten stehen. Die Baupreise, die im vergangenen Jahr zwischen 16 und 18 Prozent in die Höhe gingen, dürften sich laut Studie an die Inflation angleichen – aber nicht sinken. Rasant steigende Preise für Baudienstleistungen ließen sich nicht mehr durchsetzen, meint EY-Partner Björn Reineke. Doch Baumaterialien blieben teuer.

Die Studie sieht Hebel für mehr Effizienz, kürzere Bauzeiten und weniger Kosten auf Baustellen, etwa mit digital optimierten Prozessen, seriellem Bauen und industriell vorgefertigten Bauteilen. Bis zu 15 Prozent mehr Wohneinheiten pro Jahr seien möglich bei bis zu zehn Prozent Kostenersparnis. Ein Vorbild sei Schweden. Dort würden vorgefertigte Holzelemente etwa neunmal so oft eingesetzt wie hierzulande. „Einige schwedische Firmen können so innerhalb von acht Tagen zirka 30 neue Wohnungseinheiten bereitstellen“, so Reineke.

Studie: Maßnahmen für kostengünstigen Wohnraum

Vor allem in Großstädten und Ballungsräumen hat sich der Mangel an bezahlbaren Wohnungen zuletzt verschärft – nicht zuletzt wegen steigender Kosten, Fachkräftemangel, Materialknappheit und langwierigen Genehmigungsverfahren. Eine beim Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB vom Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) beauftragte Querschnittsstudie zeigt, wie die Baukosten in den Griff zu bekommen sind.

Als Beispiele werden die Vereinfachung, Flexibilisierung und Harmonisierung des Bauordnungsrechts genannt, ebenso die Verbreitung von Standardisierung, serielles und modulares Bauen oder auch eine Vereinfachung (digitaler) integrierter Planungs-, Ausführungs- und Genehmigungsprozesse.

An Wissen darüber, welche Faktoren dazu beitragen, Bau- und Wohnkosten in die Höhe zu treiben, mangelt es nicht, fasst Studienautorin Sabine Blum vom Fraunhofer IRB zusammen: „Was jedoch noch immer fehlt, ist die breitenwirksame Umsetzung von theoretisch Bekanntem in der Gestaltung von politischen und regulatorischen Rahmensetzungen und in der Planungs- und Baupraxis.“ Diese Umsetzungsdefizite gelte es zu überwinden.

ZDB: Konjunkturprognose 2023

EY-Parthenon „Hochbauprognose 2023“ (Download)

Fraunhofer IRB: Studie zu Maßnahmen für kostengünstig-nachhaltigen Wohnraum (PDF)

Quelle: www.haufe.de

Insolvenzwelle droht Bauindustrie: „Der Wohnungsbau ist im freien Fall“

Die Zahlen sehen eigentlich gut aus: Im Vergleich zum April verzeichnet das Baugewerbe im Mai mehr Aufträge. Mit einem Aufwärtstrend hat das aber wenig zu tun. Vielmehr befürchtet die Branche einen starken Rückgang – der erst im Herbst seinen Höhepunkt erreichen wird.

Das Baugewerbe hat im Mai mehr Aufträge als im April verzeichnet – das lag aber an zwei Arbeitstagen mehr. Im Vergleich zum Mai des vergangenen Jahres gingen die Aufträge weiter zurück, und zwar preis- und kalenderbereinigt um 5,7 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie konstatierte: „Der Abwärtssog hat den Bau fest im Griff.“ Demnach steigen die Insolvenzen in der Branche.

Laut Statistik stieg der Auftragseingang von April bis Mai preisbereinigt um 3,5 Prozent. Das habe den Einbruch am Bau aber nicht aufhalten können, so die Bauindustrie. Im Zeitraum Januar bis Mai gingen die Aufträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum preisbereinigt um 14,7 Prozent zurück.

Zwar lebten die Unternehmen noch von ihren Auftragsbeständen, aber spätestens im Herbst dürfte sich die Lage weiter verschärfen, warnte der Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, Tim-Oliver Müller. Schon jetzt sei die Branche von einem deutlichen Anstieg der Zahl der Insolvenzen betroffen. In den ersten vier Monaten hätten 437 Unternehmen des Bauhauptgewerbes Insolvenz anmelden müssen, rund 20 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Hohe Bauzinsen, anhaltende Inflation

Betroffen sind demnach überwiegend Unternehmen im Neu- und Rohbau. „Der Wohnungsbau ist nach wie vor im freien Fall“, erklärte Müller. In den ersten fünf Monaten seien hier rund 32 Prozent weniger Aufträge vergeben worden.

„Hohe Bauzinsen, anhaltende Inflation und sinkende Förderbudgets verengen den finanziellen Handlungsspielraum potenzieller Bauherren und Investoren“, erläuterte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Noch zehrten die Unternehmen von den Auftragsbeständen der Vorjahre. „Ein Drittel der Unternehmen berichtet aber im Wohnungsbau schon jetzt über Auftragsmangel.“

ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa nannte die Entwicklung einen „Weckruf an die Politik“. „Ein positives Signal an Häuslebauer, Investoren und die Bauwirtschaft ist jetzt so wichtig wie lange nicht mehr“, etwa eine höhere Darlehensgewährung und höhere Zinsstütze durch die KfW-Bank, ein reduzierter Mehrwertsteuersatz oder die Möglichkeit, dass die Länder die Grunderwerbssteuer bis auf null reduzieren können. Bund und Ländern stehe eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. „Es muss was geschehen für den Wohnungsbau.“

Quelle: ntv.de, cls/AFP

Wohnungsbau-Krise: Kommt das dicke Ende erst noch?

Deutschland gehört zu den Staaten mit dem stärksten Rückgang beim Wohnungsbau in Europa, wie Forscher berechnet haben. Immer mehr Unternehmen geraten in Bedrängnis – selbst konkret geplante Projekte werden gestoppt. Dabei spielt auch die Förderung eine Rolle.

Dramatisch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen durch hohe Baukosten, gestiegene Zinsen und schärfere Anforderungen an die Nachhaltigkeit halten immer mehr Unternehmen vom Wohnungsbau ab. Deutschland gehört zu den europäischen Staaten mit den stärksten Rückgängen, wie Berechnungen der Forschergruppe Euroconstruct zeigen, zu der auch das Ifo-Institut gehört: In 19 untersuchten Ländern erwarten die Experten im Jahr 2025 einen Saldo von knapp 1,6 Millionen Wohnungsfertigstellungen – das wäre ein Rückgang um 14 Prozent im Vergleich zu 2022, während hierzulande das erwartete Minus mit 32 Prozent mehr als doppelt so groß ist.

Für Deutschland prognostizierte das Münchner Institut bereits im Juni die Fertigstellung von 200.000 Wohnungen für das Jahr 2025. Zum Vergleich: 295.000 waren es im vergangenen Jahr. Warum einzelne Länder bei der Entwicklung besser oder schlechter abschneiden, kann laut Ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister viele Ursachen haben: Neben der abrupten Zinswende, dem Kostensprung für Bauleistungen und der allgemeinen Verunsicherung bei Bauherren und Käufern über die mittelfristige Entwicklung der Immobilienpreise, spielt auch die Förderung eine Rolle.

Euroconstruct „Europäisches Bauvolumen wird bis 2024 moderat schrumpfen“

Unternehmen: Auch bezahlbarer Wohnraum steht auf der Kippe

Das Düsseldorfer Immobilienunternehmen LEG, zweitgrößter Vermieter in Deutschland, teilte bereits Ende 2022 mit, auf die diversen Krisen mit einer „hohen Kostendisziplin“ reagieren zu wollen: Projektentwicklungen würden gestoppt und Investitionen im Wohnungsbestand minimiert. Der größte deutsche Wohnungskonzern Vonovia kündigte im Februar 2023 an, in diesem Jahr kein neues Wohnungsbauprojekt starten zu wollen – wegen der Zinsen und der hohen Inflation, hieß es. Im Juli schließlich gab einer der größten Player am Münchener Markt, die Sedlmayr Grund und Immobilien AG, bekannt, dass ein Neubauprojekt mit 800 Wohnungen gestoppt wird. Als Grund wurden hohe Baukosten und teure Zinsen genannt, wie unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete.

Laut einer aktuellen Umfrage wollen mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Rheinland-Pfalz wegen der schwierigen Marktbedingungen Neubauprojekte zurückstellen – bereits konkret geplante Neubauprojekte würden gestoppt. 40 Prozent der Firmen wollen derzeit grundsätzlich keine Neubauplanungen mehr weiterverfolgen. Auch hier wurden als Hauptgründe die gestiegenen Baukosten und Zinsen, aber auch Lieferengpässe und die unerwartete Änderung von Förderprogrammen angeführt. Befragt wurden die 63 rheinland-pfälzischen Mitglieder des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen und des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft.

Quelle: Haufe.de

Grün auf Dach und an Fassade: Was Städte fordern und fördern

Starkregen, Hochwasser, Hitze und Trockenheit – das Begrünen der Städte wird gefordert und gefördert, um sie vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Welche Lösungen gibt es?

Ob Fassaden, Dächer oder Freiräume. Vertikal, horizontal oder beides. Mit Solaranlagen, Regenwas-sermanagement, neuartigen Pflanzen, Substraten und Technologien. Das Begrünen der Städte wird gefordert und gefördert, um sie vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Hitze, Wassermangel, trocken Böden machen vor allen Ballungsgebieten zu schaffen. Immer mehr Zuzug, mehr Verdich-tung, versiegelte Flächen, und daher weniger Grün verschärfen die Lage.

Experten aus 29 Ländern haben Ende Juni 2023 auf dem „Weltkongress Gebäudegrün“ in Berlin Lösunen diskutiert.

Klimaneutralität beim Bauen und Betreiben von Immobilien

Christoph Ingenhoven, der mit seinem Team die grüne Fassade und die Dächer der „Calwer Passage“ in Stuttgart plante, stellte in seinem Impulsvortrag seine Haltung zum Thema „supergreen“ dar. Er formulierte dabei Parameter für Klimaneutralität beim Bauen und Betreiben von Immobilien. Dabei solle der Erde diejenige Biokapazität, die durch Bauen zunächst weggenommen wird, über Gebäude zurückgegeben werden. Mit „Extracurricular“ benannte er unter anderem einen Parameter, um die Folgen der Klimaerwärmung mittels resilienter Gebäude aufzufangen.

Der Präsident vom Bundesverband Gebäudegrün(BuGG), Gunter Mann, hob hervor: Nie seien Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünungen so präsent gewesen wie heute. Und noch nie hätten so viele deutsche Städte die Begrünungen mit Zuschüssen gefördert oder hätten je so viele verschiedene Forschungsprojekte dazu stattgefunden. Allein 20 Städte in Deutschland weisen bereits 15 Millionen Quadratmeter Gründachbestand aus, zitierte er aus dem bei dem Event vorgestelltem „BuGG Markreport Gebäudegrün 2022“. Allen voran Stuttgart, Hamburg, München und Berlin. Es gibt demnach deutschlandweit kaum noch eine Stadt ohne ein spezielles Grünprogramm.

Wie sieht es mit der Förderung von Gebäudegrün aus?

Im vergangenen Jahr förderten 121 Städte Initiativen für das Anlegen von Gründächern und 94 Städte Maßnahmen für Fassadengrün. Als größtes und europaweit einmaliges Vorzeigeobjekt gilt nach wie vor der „Kö-Bogen II“ in Düsseldorf. Hier bilden 30.000 Pflanzen eine fantastische Gebäudehülle. Allgemeiner Tenor: Von solchen kreativen Projekten brauchte es noch viel mehr.

Seit 2014 zielt deshalb die Hansestadt Hamburg in ihrer „Gründachstrategie“ darauf ab, mindestens 70 Prozent der Neubauten und für die Sanierung geeignete Dächer zu begrünen. Bis Ende 2024 werden dafür dreieinhalb Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Bis Ende Juni 2023 wurden etwa 325 Anträge gestellt und 94.000 Quadratmeter Dachbegrünung bewilligt. Auch Fassadenbegrünung werden seit dem Jahr 2020 gefördert. Die Gründachfläche in Hamburg ist seitdem um 800.000 Quadratmeter gewachsen.

Gründach-Index: Wo es gut läuft und welche Stadt nachsitzen muss

Im BuGG-Gründach-Index liegt Stuttgart (Baden-Württemberg) mit 4,1 Quadratmeter nGründach pro Einwohner auf Platz eins. Deutschlandweit beträgt der Wert durchschnittlich gerade einmal bei 1,1 Quadratmetern. Weit vorn befindet sich auch München (Bayern) mit insgesamt 3.148.043 Quadratmetern Gründach: Auf dem „Werksviertel Mitte“ grasen sogar Schafe, leben Hühner, zwei Hasen sowie sechs Bienen- und zwei Ameisenvölker. In Hochbeeten gedeihen Gemüse und Wildblumen. 2.500 Quadratmeter Grün in 24 Metern Höhe – ein Paradebeispiel. Verwirklicht von Wohnungswirtschaft, Stadtwerken und Privatinvestoren.

Zwingendend Handlungsbedarf sehen die Stadtväter von Frankfurt am Main (Hessen) und präsentieren sich mit dem Programm „Frankfurt frischt auf“. Mehr Grün steht hier als Forderung für jeden Neubau und jede ungenutzte Fläche. Um bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werdeb, wurde ein Klimareferat gegründet. Ähnlich dringend ist es in Dresden (Sachsen) angesichts überhitzter Stadtgebiete, Wassermangels, Überschwemmungen, Baumsterbens, trockener Böden und verdorrter Wiesen. Die Stadt mit dem bislang wenigsten Grün auf den Dächern und an Fassaden plant eine Begrünungspflicht. Es gibt rund 144.000 Gebäude mit 20,3 Millionen Quadratmetern Dachfläche. Davon sind nur 1.358 Häuser auf dem Dach begrünt. Über die Hälfte davon sind privat finanziert.

Deshalb beteiligte sich Dresden am Forschungsprojekt „Heat Resilient City“ des Bundes: Die Hitzeanpassung von Stadtquartieren stand hier im Fokus. Auch Erfurt (Thüringen) macht mit.

Bei all den Initiativen wurde auf dem „Weltkongress Gebäudegrün“ dennoch deutlich: Um die Folgen des Klimawandels zu mildern, braucht es weitaus mehr Maßnahmen und Projekte mit größerer Vision zum Klimaschutz, mehr Konsequenz beim Begrünen von Dächern und Fassaden. Denn diese fehlen noch in großem Maßstab – nicht nur in Deutschland, sondern in allen großen Städten dieser Welt.

Mehr Natur in der Stadt: Projekte vom Bund gefördert

Die Bundesregierung hat im Jahr 2019 den „Masterplan Stadtnatur“ für mehr Grün verabschiedet. Eine zentrale Maßnahme aus dem Programm wurde vor zwei Jahren umgesetzt: Gefördert werden innovative Ansätze für mehr biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden. Die Förderrichtlinie mit dem Schwerpunkt Stadtnatur wurde Ende Juli 2021 veröffentlicht. Voraussetzung ist, dass die Kommunen den Anteil an Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich erhöhen und ein ökologisches Grünflächenmanagement einführen.

Dazu gehören unter anderem die Gestaltung und Pflege der Flächen, die Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut, der Erhalt von Alt- und Biotop-Bäumen sowie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger. Zur Umsetzung der Ziele werden außerdem die Erstellung und Umsetzung kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt oder auch der Einsatz von Biodiversitätsmanagern gefördert.

Quelle: Haufe.de

Mieten in Metropolen steigen rasant

Der Mietmarkt in den begehrten Metropolen ist weiter angespannt. Die Angebotsmieten stiegen im ersten Halbjahr im Durchschnitt um 6,7 Prozent. Die Kaufpreise bleiben dagegen unter Druck.

Hohe Nachfrage nach Wohnraum, stockender Neubau, abwartende Immobilienkäufer: Der Druck am Mietmarkt in deutschen Metropolen hat laut einer neuen Studie zugenommen. Im ersten Halbjahr kletterten die Angebotsmieten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig im Schnitt um 6,7 Prozent, wie eine am Dienstag veröffentlichte Analyse des Immobilienspezialisten Jones Lang LaSalle (JLL) zeigt. Im Vorjahreszeitraum habe der Mietanstieg noch 3,7 Prozent betragen.

Damit fiel die Dynamik in den Metropolen zuletzt kräftiger aus als in kreisfreien Städten: Dort zogen die Angebotsmieten für Neubauten und Bestandswohnungen binnen zwölf Monaten um 2,7 Prozent an. In den Landkreisen kletterten die inserierten Mieten um 4,9 Prozent.

Zweistellige Zuwächse in Leipzig

Besonders stark legten die Angebotsmieten in Berlin und Leipzig zu, wo laut Studie prozentual zweistellige Zuwächse verzeichnet wurden. In Berlin habe es 2022 eine Nettozuwanderung von 86 000 Menschen gegeben, während nur gut 17 000 Wohnungen fertiggestellt worden seien, erklärte JLL. Der Berliner Wohnungsmarkt werde immer enger.

In den übrigen Metropolen waren die Mietanstiege deutlich moderater, in Stuttgart gaben die Angebotsmieten gar leicht nach. Angebotsmieten bedeuten noch keine Abschlüsse, manchmal weicht die vereinbarte Miete davon ab – das kommt aber seltener vor als beim Immobilienkauf.

„In allen betrachteten Metropolen herrscht eine enorme Angebotsknappheit, die sich durch den stockenden Wohnungsbau noch verstärken wird“, sagte JLL-Wohnimmobilienexperte Roman Heidrich. „Ein Ende der Mietanstiege ist deshalb nicht in Sicht.“ Druck komme auch von gestiegenen Kreditzinsen, die Interessenten vom Immobilienkauf abhielten und in den Mietmarkt drängten, hieß es.

Kaufpreise bleiben unter Druck

Die Studie zeigt auch, wie kostspielig Wohnen in den acht Metropolen ist. Dort wurden Mietwohnungen mit 15,38 Euro je Quadratmeter im Schnitt rund 50 Prozent teurer angeboten als in kreisfreien Städten (10 Euro) und 79 Prozent teurer als in den Landkreisen (8,61 Euro).

Die Kaufpreise für Neubauten und Bestandswohnungen blieben derweil unter Druck. Die Angebotspreise fielen laut JLL im ersten Halbjahr um 7 Prozent, während im Vorjahreszeitraum noch ein Anstieg von 7,5 Prozent verzeichnet wurde. Während sich Wohnimmobilien in Berlin leicht verteuerten, gebe es in allen anderen Metropolen deutliche Rückgänge – am stärksten in München, Stuttgart und Düsseldorf. In den Metropolen waren die Preise im langen Immobilienboom stark gestiegen. Deutlich weniger sanken die Preise zuletzt laut JLL in den kreisfreien Städten (-5,2 Prozent) und Landkreisen (-2,2 Prozent).

Angebotspreise geben keinen genauen Aufschluss über den tatsächlichen Kaufpreis. „Die Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse, für die echte Kauffälle ausgewertet werden, weisen zum Teil deutlich höhere Preisabschläge aus“, sagte JLL-Experte Sebastian Grimm.

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland sinken seit Monaten. Im ersten Quartal fielen sie laut Statistischem Bundesamt um 6,8 Prozent zum Vorjahresquartal. Zahlen zum zweiten Quartal stehen noch aus.

Quelle: FAZ

Grundsteuerhebesätze : Das große Grundsteuer-Versprechen

Ein Kommentar von Manfred Schäfers, Berlin

Die Kommunen haben versprochen, sich im Zuge der Reform nicht zu bereichern. Nun gibt es zusätzlich eine Kontrollmöglichkeit, für die fünf Länder sorgen – umso besser.

In knapp eineinhalb Jahren greift die neue Grundsteuer. Die kommunalen Spitzenverbände haben versprochen, sich im Zuge der Reform nicht bereichern zu wollen. Weil es alle betrifft, ist es ein großes Versprechen. Grundsteuer zahlen nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter über die Umlage.

Natürlich ist es weiterhin Sache jeder einzelnen Kommune, die Steuerlasten so aus­zutarieren, dass sie die von den Bürgern gewünschten Angebote finanzieren kann. Diese Verantwortung kann ihr keiner abnehmen – aus gutem Grund. Aber davon unabhängig gilt: Steuererhöhungen sollten erkennbar sein. Es wäre unlauter, wenn Städte die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Neubewertung der mehr als 36 Millionen Immobilien nutzten, um heimlich mehr Geld in ihre Kasse zu lenken.

Die glorreichen Fünf

Die Sache mit der Grundsteuer ist vertrackt, kaum einer blickt noch durch. Einige Länder nutzen das Bundesmodell, Sachsen und das Saarland haben es leicht angepasst auf ihre Verhältnisse, andere arbeiten mit ganz eigenen Gesetzen. Zudem ist es ein mehrstufiges Verfahren. Erst wird der Wert des Grundbesitzes neu ermittelt. Dafür gibt es einen ersten Bescheid. Dieser Wert wird mit der sogenannten Steuermesszahl mul­tipliziert. Das Produkt wird mit einem weiteren Bescheid offiziell festgehalten.

Zumeist findet man beides in einem Brief. Es gibt aber auch Länder, die das trennen. Zum Schluss kommen die Kommunen mit dem Hebesatz ins Spiel. Erst damit wird die neue Last erkennbar.

Selbst wer heute zwei Bescheide zur neuen Grundsteuer vorliegen hat, tappt im Nebel. Das liegt am dreistufigen Verfahren, daran lässt sich wenig ändern. Die Kommunen könnten auf Grundlage der vorliegenden Da­ten hochrechnen, wie ein sauberer Übergang aussähe. Sie scheuen den Ärger. Geschenkt.

Wichtiger ist: Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, aber auch Brandenburg und Schleswig-Holstein wollen für Klarheit sorgen. Kommunalscharf werden sie den Hebesatz nennen, bei dem das Aufkommen konstant bliebe. Vertrauen in das Versprechen der Verbände ist gut – diese Kontrollmöglichkeit macht es besser. Den glorreichen Fünf gebührt Dank.

Quelle: FAZ

Geburtenkollaps: Hier bieten sich Chancen für Wohninvestments

Der demografische Wandel wirkt sich regional unterschiedlich auf die Immobilienmärkte aus – viele Städte werden in den kommenden zehn, 20 Jahren zweistellig schrumpfen. Wo es noch gute Chancen für Investitionen in Wohnungen und Häuser gibt, zeigt eine Prognose von PREA.

Der Wohnungsbau und die Investitionen in Wohnimmobilien müssen laut einer Studie von PREA in den kommenden zehn bis zwanzig Jahren viel stärker regionalisiert betrachtet werden als das bisher der Fall ist. Das Technologie- und Immobilienunternehmen hat basierend auf der Zahl der Geburten, der Sterberate, dem Wanderungssaldo und der wirtschaftlichen Entwicklung die Bevölkerung und das Durchschnittsalter für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland prognostiziert.

Daraus lässt sich laut PREA der Wohnungsbedarf und das regionale Leerstandsrisiko ableiten – ein Punkt der von Immobilieninvestoren regelmäßig unterschätzt werde.

„Ziel der Studie ist, Investoren eine klare Vorstellung davon zu geben, welche Standorte aufgrund bestimmter Kriterien für Wohnungsinvestitionen geeignet sind und welche aufgrund des Geburtenrückgangs und der damit verbundenen Bevölkerungsschrumpfung eine erhöhte Leerstandsrate aufweisen könnten“, sagt Gabriel Khodzitski, CEO und Gründer von PREA.

Geburtenkollaps wirkt sich auf Immobilienmärkte aus

Der demografische Wandel beeinflusst PREA zufolge in den kommenden zwanzig Jahren vor allem die ländlichen Regionen in Deutschland, wo die Experten Bevölkerungsrückgänge von bis zu 60 Prozent (Saale-Holzland-Kreis) erwarten. Besonders betroffen sind demnach die eher ländlich geprägten Bundesländer Sachsen (minus 9,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (minus 17,2 Prozent) und Thüringen (minus 14,9 Prozent).

Demgegenüber werden die urbanen Zentren weiterhin wachsen. „Diese profitieren insbesondere aufgrund des erhöhten Zuzugs“, schreiben die Studienatoren und heben besonders die Metropolregionen um München, Nürnberg, Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main hervor.

Der Urbanisierungstrend, der seit Mitte der 2000er Jahre besteht, bleibt damit weiterhin aktiv. Das heißt auch: Der Druck auf die Großstädte wird anhalten. Doch auch in diesen Städten wird laut PREA das Durchschnittsalter steigen – von aktuell 44,4 auf mehr als 46,5 Jahre in zwanzig Jahren. Das werde den Bedarf nach Barrierefreiheit in den Wohnungen, heißt es in der Studie.

Diese Städte werden zweistellig schrumpfen

Städte mit einem besonders hohen und nachhaltigen Wachstum sowie einer vergleichsweise jungen Bevölkerung stehen solchen mit starken Bevölkerungsrückgängen gegenüber. Für die kommenden 20 Jahre ergibt sich daraus ein Ranking der Standorte von Investitionen: Die vorderen Plätze nehmen nach Angaben von PREA Regensburg, Leipzig und Potsdam einnehmen – Neuss, Trier und Moers werden am stärksten schrumpfen, dort wird auch der Bedarf an Wohnungen zurückgehen.

Die Metropolregionen um München, Nürnberg, Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main sowie die Großstädte im Osten Deutschlands werden demnach wachsen. Hierbei sticht Leipzig besonders hervor: PREA prognostiziert in den kommenden zwanzig Jahren einen Bevölkerungsanstieg von 30,2 Prozent. Maßgeblicher Faktor des darin Urbanisierungstrends dürfte die zunehmende Bedeutung der wissensintensiven Dienstleistungen in der Wertschöpfung sein.

Momentan sei die Situation noch vergleichsweise entspannt: Mit 84 Millionen Bewohnern lebten in Deutschland so viele Menschen wie noch nie.

Wohnungsbestand muss an Trends angepasst werden

Ein rückläufiger Bevölkerungstrend werde in den betroffenen Regionen zu einem erhöhten Leerstand führen, schreiben die Autoren um Dr. Martin Kern, Senior Capital Market Quant bei PREA. Doch selbst bei stagnierender Bevölkerung müsse der Immobilienbestand angepasst werden, weil sich die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft ändern werden. Das gelte zum Beispiel für die städtische Infrastruktur. Städtebaulich müssten in den betroffenen Regionen womöglich sogar Ortsteile zurückgebaut oder Siedlungen aufgegeben werden.

„Angesichts des anhaltend hohen Nachfragedrucks auf die wirtschaftlichen Zentren infolge des demografischen Wandels werden die Kosten für Wohnraum sowohl zur Miete als auch zum Kauf weiter steigen“, sagt Dr. Martin Kern, Senior Capital Market Quant im Data Science Team von PREA. Dadurch könnte das Umland der Städte attraktiver werden und sich eine Chance für ländliche Regionen ergeben: Wenn die dem Bevölkerungsschwund begegnen und sich als altersgerechte Umlandgemeinde präsentieren.

Bestandshalter und Investoren haben den PREA-Experten zufolge aktuell auch die Chance, mit barrierefreien Wohnungen ihr Leerstandsrisiko zu minimieren und eine attraktive Zusatzrendite zu erzielen, unabhängig davon, ob diese bei Umbaumaßnahmen oder durch Neubau entstehen.

Quelle: Haufe.de

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