Plan: Degressive Afa von sieben Prozent beim Wohnungsbau

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) schlägt neue Steueranreize für den Wohnungsneubau vor. Die degressive AfA soll ab Januar 2024 temporär auf sieben Prozent erhöht werden.

„Angesichts des dramatischen Einbruchs bei den Baugenehmigungen und damit verbunden dem Rückgang der Bauinvestitionen in diesem Jahr brauchen Bau- und Immobilienwirtschaft dringend neue Investitionsanreize“, sagte Bundesbauminsterin Klara Geywitz (SPD) am 2. August. Sie will mit erweiterten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten einen Anreiz schaffen, dass Bauvorhaben zügig umgesetzt werden.

Steueranreiz: Degressive AfA befristet bis 2030

Geywitz schlägt die Einführung einer befristeten degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für neue Wohngebäude ab Januar 2024 vor, wie aus einem Papier hervorgeht, über das zuerst „The Pioneer“ berichtete. Gelten soll das bis Ende 2030. Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren sollen jeweils sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können – in den folgenden vier Jahren sollen es fünf Prozent sein und in den 26 Jahren danach zwei Prozent. Im Moment sind es dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) zufolge in der Regel drei Prozent.

Abschreibung: Zustimmung aus der Immobilienbranche

„Die zeitlich befristete, degressive AfA wäre ein wichtiger Beitrag, die Bauwirtschaft zu stabilisieren und damit mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen“, sagte Geywitz. „Wenn die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs kommen will, geht das nur mit einer starken Baukonjunktur.“ Die degressive AfA bilde auch die Realität besser ab. In neuen Gebäuden verbaute Technik werde oft innerhalb weniger Jahre überholt. Dadurch verlieren laut Geywitz Gebäude zu Anfang schneller an Wert.

Aus der Immobilienwirtschaft kam Zustimmung. „Dieser Vorstoß könnte genau die Impulse bringen, die den daniederliegenden Wohnungsbau reanimieren“, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), begrüßte den Schritt, forderte aber weitere Hilfen wie eine Aussetzung der Grunderwerbsteuer. Und: Für einen wirklichen Effekt sollte der Energieeffizienzstand „EH 40“ zumindest temporär nicht mehr Ultima Ratio bei der Förderung sein, so Pakleppa. „EH 55“ als Förderstandard würde Bauherren und Investoren mit weniger Steuergeld zum Bau von mehr Wohnungen anregen.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW forderte zudem die Einführung einer Sonderabschreibung für Unternehmen, die Mietbegrenzungen garantieren und so bezahlbaren Wohnraum anbieten oder für den Bau von Mitarbeiterwohnungen.

Wachstumschancengesetz: Milliardenschweres Steuerpaket

Die Vorschläge der Bauministerin sind Teil des geplanten Wachstumschancengesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP), der die Wirtschaft mit einem Steuerpaket um jährlich rund sechseinhalb Milliarden Euro entlasten will. Der Entwurf ist in der Regierung noch nicht abgestimmt. Sie unterstütze den Vorschlag des Ministers, sagte Geywitz, es gebe jedoch eine Lücke.

Die FDP reagierte allerdings verhalten. „Über die Finanzierung muss sich Ministerin Geywitz mit dem Kabinett und Finanzminister Lindner verständigen“, sagte der baupolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Bezahlbarer Wohnraum sei die soziale Frage der Zeit. „Dafür ist nicht nur der Finanzminister zuständig.“ Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, für die im Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschriebenen Maßnahmen sei in der Finanzplanung Vorsorge getroffen. Für weitere Maßnahmen wären Gegenfinanzierungen notwendig.

Quelle: www.haufe.de

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