Grundsteuerhebesätze : Das große Grundsteuer-Versprechen

Ein Kommentar von Manfred Schäfers, Berlin

Die Kommunen haben versprochen, sich im Zuge der Reform nicht zu bereichern. Nun gibt es zusätzlich eine Kontrollmöglichkeit, für die fünf Länder sorgen – umso besser.

In knapp eineinhalb Jahren greift die neue Grundsteuer. Die kommunalen Spitzenverbände haben versprochen, sich im Zuge der Reform nicht bereichern zu wollen. Weil es alle betrifft, ist es ein großes Versprechen. Grundsteuer zahlen nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter über die Umlage.

Natürlich ist es weiterhin Sache jeder einzelnen Kommune, die Steuerlasten so aus­zutarieren, dass sie die von den Bürgern gewünschten Angebote finanzieren kann. Diese Verantwortung kann ihr keiner abnehmen – aus gutem Grund. Aber davon unabhängig gilt: Steuererhöhungen sollten erkennbar sein. Es wäre unlauter, wenn Städte die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Neubewertung der mehr als 36 Millionen Immobilien nutzten, um heimlich mehr Geld in ihre Kasse zu lenken.

Die glorreichen Fünf

Die Sache mit der Grundsteuer ist vertrackt, kaum einer blickt noch durch. Einige Länder nutzen das Bundesmodell, Sachsen und das Saarland haben es leicht angepasst auf ihre Verhältnisse, andere arbeiten mit ganz eigenen Gesetzen. Zudem ist es ein mehrstufiges Verfahren. Erst wird der Wert des Grundbesitzes neu ermittelt. Dafür gibt es einen ersten Bescheid. Dieser Wert wird mit der sogenannten Steuermesszahl mul­tipliziert. Das Produkt wird mit einem weiteren Bescheid offiziell festgehalten.

Zumeist findet man beides in einem Brief. Es gibt aber auch Länder, die das trennen. Zum Schluss kommen die Kommunen mit dem Hebesatz ins Spiel. Erst damit wird die neue Last erkennbar.

Selbst wer heute zwei Bescheide zur neuen Grundsteuer vorliegen hat, tappt im Nebel. Das liegt am dreistufigen Verfahren, daran lässt sich wenig ändern. Die Kommunen könnten auf Grundlage der vorliegenden Da­ten hochrechnen, wie ein sauberer Übergang aussähe. Sie scheuen den Ärger. Geschenkt.

Wichtiger ist: Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, aber auch Brandenburg und Schleswig-Holstein wollen für Klarheit sorgen. Kommunalscharf werden sie den Hebesatz nennen, bei dem das Aufkommen konstant bliebe. Vertrauen in das Versprechen der Verbände ist gut – diese Kontrollmöglichkeit macht es besser. Den glorreichen Fünf gebührt Dank.

Quelle: FAZ

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