Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften

Die Sanierung asbesthaltiger Fußböden verursacht erhebliche Kosten. Zudem gibt es strenge Vorschriften. Nicht selten landet ein Fall vor Gericht, wenn beim Entfernen der Platten potenzielle Gesundheitsgefahr für die Mieter einer Wohnung entsteht. Was Vermieter beachten müssen.

Im Wohnungsbau der 1960er bis Ende der 1980er Jahre wurden unter anderem Vinyl-Asbest-Platten häufig auf Fußböden verwendet. Auch asbesthaltiger Kleber kam zum Einsatz. Asbest besteht aus kleinen Fasern, die für Menschen nur gefährlich sind, wenn sie freigesetzt werden und in die Lungen gelangen – dann können sie Tumore auslösen. Das kann bei der Asbestsanierung und der Entfernung von Bodenbelägen passieren, etwa beim Abbrechen oder Schleifen der Platten.

Asbest im Bodenbelag: Kosten für die Entfernung

Seit 1993 ist der Einsatz der giftigen Asbestfasern in Deutschland verboten. Zum einen machen die Ausbauvorgaben für Vinyl-Asbest-Platten und asbesthaltigem Kleber eine Sanierung teuer, zum anderen können für Vermieter extra Kosten entstehen, wenn Mieter während der Sanierung nicht in der Wohnung bleiben können oder die Bauzeit verlängert wird, weil eine alternative Unterbringung nicht möglich ist.

In der Regel liegen die Preise bei 30 bis 45 Euro pro Quadratmeter Baufläche, heißt es beim Informations- und Ratgeberportal heizung.de. Für das fachgerechte Entsorgen der ausgebauten und asbesthaltigen Produkte entstehen demnach Ausgaben von rund 100 bis 300 Euro pro Tonne.

Für die Asbestsanierung selbst gibt es dem Portal zufolge derzeit keine Förderung, allerdings könnten Eigentümer die Lohnkosten der Handwerksbetriebe steuerlich geltend machen: Das Finanzamt zieht am Jahresende 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro pro Jahr) ab.

Asbestsanierung: Die Vorschriften

Bei der Sanierung von Asbestplatten ist unter anderem die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) anzuwenden; außerdem die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), die am 31.3.2022 zuletzt geändert wurde. Die Novelle der GefStoffV trat im August 2023 in Kraft.

Unter anderem wird nun vom Gesetzgeber unterstellt, dass alle vor dem Asbestverbot von 1993 erbauten Gebäude asbesthaltige Materialien enthalten könnten. Wer Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten übernehmen will, muss im Vorfeld Informationen einholen, ob asbesthaltiges Material verbaut wurde (Erkundungsgebot). Unterschieden wird nicht mehr nach fest oder lose gebundenem Asbest, sondern zwischen geringer, mittlerer und hoher Exposition. Arbeiten mit hoher Exposition sind nur noch durch Fachfirmen erlaubt. Beim Überdecken von asbesthaltigen Baustoffen wurden Ausnahmen genau definiert: So ist es etwa erlaubt, asbesthaltigen Putz zu überstreichen.

Millionen Tonnen Asbest in Wohnhäusern: Risiko bei Sanierung

VG Arnsberg: Asbesthaltige Klebstoffreste müssen weg

Wenn asbesthaltige Fußbodenbeläge entfernt werden, dürfen keine asbesthaltigen Klebstoffreste übrigbleiben. Überdecken oder versiegeln ist nicht erlaubt, da dann weiterhin Schadstoffe mit Gefährdungspotenzial vorhanden sind, hat etwa das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg entschieden. Geklagt hatten Wohnungseigentümer und Verwalter: Sie wollten die asbesthaltigen Kleberreste auf dem Estrich unter den neuen Bodenplatten belassen.

Das Versiegeln des auf dem Fußboden verbleibenden Klebers sei eine zulässige Sanierungsmaßnahme, so die Kläger. Sinn und Zweck der Regelungen der Gefahrstoffverordnung sei es, ein Freisetzen von Asbest zu verhindern; dieses Ziel werde jedoch auch durch die Versiegelung des auf dem Boden verbleibenden Klebers erreicht. Im Übrigen sei das Belassen und Überdecken des Klebers auch als Teil von Abbrucharbeiten i.S.v. Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 GefStoffV zulässig

(VG Arnsberg, Urteil v. 8.11.2018; Az. 6 K 7190/17)

Quelle: Haufe.de

Grün auf Dach und an Fassade: Was Städte fordern und fördern

Starkregen, Hochwasser, Hitze und Trockenheit – das Begrünen der Städte wird gefordert und gefördert, um sie vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Welche Lösungen gibt es?

Ob Fassaden, Dächer oder Freiräume. Vertikal, horizontal oder beides. Mit Solaranlagen, Regenwas-sermanagement, neuartigen Pflanzen, Substraten und Technologien. Das Begrünen der Städte wird gefordert und gefördert, um sie vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Hitze, Wassermangel, trocken Böden machen vor allen Ballungsgebieten zu schaffen. Immer mehr Zuzug, mehr Verdich-tung, versiegelte Flächen, und daher weniger Grün verschärfen die Lage.

Experten aus 29 Ländern haben Ende Juni 2023 auf dem „Weltkongress Gebäudegrün“ in Berlin Lösunen diskutiert.

Klimaneutralität beim Bauen und Betreiben von Immobilien

Christoph Ingenhoven, der mit seinem Team die grüne Fassade und die Dächer der „Calwer Passage“ in Stuttgart plante, stellte in seinem Impulsvortrag seine Haltung zum Thema „supergreen“ dar. Er formulierte dabei Parameter für Klimaneutralität beim Bauen und Betreiben von Immobilien. Dabei solle der Erde diejenige Biokapazität, die durch Bauen zunächst weggenommen wird, über Gebäude zurückgegeben werden. Mit „Extracurricular“ benannte er unter anderem einen Parameter, um die Folgen der Klimaerwärmung mittels resilienter Gebäude aufzufangen.

Der Präsident vom Bundesverband Gebäudegrün(BuGG), Gunter Mann, hob hervor: Nie seien Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünungen so präsent gewesen wie heute. Und noch nie hätten so viele deutsche Städte die Begrünungen mit Zuschüssen gefördert oder hätten je so viele verschiedene Forschungsprojekte dazu stattgefunden. Allein 20 Städte in Deutschland weisen bereits 15 Millionen Quadratmeter Gründachbestand aus, zitierte er aus dem bei dem Event vorgestelltem „BuGG Markreport Gebäudegrün 2022“. Allen voran Stuttgart, Hamburg, München und Berlin. Es gibt demnach deutschlandweit kaum noch eine Stadt ohne ein spezielles Grünprogramm.

Wie sieht es mit der Förderung von Gebäudegrün aus?

Im vergangenen Jahr förderten 121 Städte Initiativen für das Anlegen von Gründächern und 94 Städte Maßnahmen für Fassadengrün. Als größtes und europaweit einmaliges Vorzeigeobjekt gilt nach wie vor der „Kö-Bogen II“ in Düsseldorf. Hier bilden 30.000 Pflanzen eine fantastische Gebäudehülle. Allgemeiner Tenor: Von solchen kreativen Projekten brauchte es noch viel mehr.

Seit 2014 zielt deshalb die Hansestadt Hamburg in ihrer „Gründachstrategie“ darauf ab, mindestens 70 Prozent der Neubauten und für die Sanierung geeignete Dächer zu begrünen. Bis Ende 2024 werden dafür dreieinhalb Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Bis Ende Juni 2023 wurden etwa 325 Anträge gestellt und 94.000 Quadratmeter Dachbegrünung bewilligt. Auch Fassadenbegrünung werden seit dem Jahr 2020 gefördert. Die Gründachfläche in Hamburg ist seitdem um 800.000 Quadratmeter gewachsen.

Gründach-Index: Wo es gut läuft und welche Stadt nachsitzen muss

Im BuGG-Gründach-Index liegt Stuttgart (Baden-Württemberg) mit 4,1 Quadratmeter nGründach pro Einwohner auf Platz eins. Deutschlandweit beträgt der Wert durchschnittlich gerade einmal bei 1,1 Quadratmetern. Weit vorn befindet sich auch München (Bayern) mit insgesamt 3.148.043 Quadratmetern Gründach: Auf dem „Werksviertel Mitte“ grasen sogar Schafe, leben Hühner, zwei Hasen sowie sechs Bienen- und zwei Ameisenvölker. In Hochbeeten gedeihen Gemüse und Wildblumen. 2.500 Quadratmeter Grün in 24 Metern Höhe – ein Paradebeispiel. Verwirklicht von Wohnungswirtschaft, Stadtwerken und Privatinvestoren.

Zwingendend Handlungsbedarf sehen die Stadtväter von Frankfurt am Main (Hessen) und präsentieren sich mit dem Programm „Frankfurt frischt auf“. Mehr Grün steht hier als Forderung für jeden Neubau und jede ungenutzte Fläche. Um bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werdeb, wurde ein Klimareferat gegründet. Ähnlich dringend ist es in Dresden (Sachsen) angesichts überhitzter Stadtgebiete, Wassermangels, Überschwemmungen, Baumsterbens, trockener Böden und verdorrter Wiesen. Die Stadt mit dem bislang wenigsten Grün auf den Dächern und an Fassaden plant eine Begrünungspflicht. Es gibt rund 144.000 Gebäude mit 20,3 Millionen Quadratmetern Dachfläche. Davon sind nur 1.358 Häuser auf dem Dach begrünt. Über die Hälfte davon sind privat finanziert.

Deshalb beteiligte sich Dresden am Forschungsprojekt „Heat Resilient City“ des Bundes: Die Hitzeanpassung von Stadtquartieren stand hier im Fokus. Auch Erfurt (Thüringen) macht mit.

Bei all den Initiativen wurde auf dem „Weltkongress Gebäudegrün“ dennoch deutlich: Um die Folgen des Klimawandels zu mildern, braucht es weitaus mehr Maßnahmen und Projekte mit größerer Vision zum Klimaschutz, mehr Konsequenz beim Begrünen von Dächern und Fassaden. Denn diese fehlen noch in großem Maßstab – nicht nur in Deutschland, sondern in allen großen Städten dieser Welt.

Mehr Natur in der Stadt: Projekte vom Bund gefördert

Die Bundesregierung hat im Jahr 2019 den „Masterplan Stadtnatur“ für mehr Grün verabschiedet. Eine zentrale Maßnahme aus dem Programm wurde vor zwei Jahren umgesetzt: Gefördert werden innovative Ansätze für mehr biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden. Die Förderrichtlinie mit dem Schwerpunkt Stadtnatur wurde Ende Juli 2021 veröffentlicht. Voraussetzung ist, dass die Kommunen den Anteil an Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich erhöhen und ein ökologisches Grünflächenmanagement einführen.

Dazu gehören unter anderem die Gestaltung und Pflege der Flächen, die Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut, der Erhalt von Alt- und Biotop-Bäumen sowie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger. Zur Umsetzung der Ziele werden außerdem die Erstellung und Umsetzung kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt oder auch der Einsatz von Biodiversitätsmanagern gefördert.

Quelle: Haufe.de

Lohnt es sich jetzt noch, in eine Holzheizung zu investieren?

Bei der Suche nach umweltfreundlichen Alternativen beim Heizen kommen immer wieder auch Holzheizungen ins Spiel. Doch so ökologisch, wie es scheint, sind diese gar nicht – auch wenn es aktuell noch Fördermittel für die Umrüstung gibt.

Heizen mit Holz verbinden viele Menschen nicht nur mit einer warmen Wohnung, sondern auch mit Gemütlichkeit. Hinzu kommt die Unabhängigkeit vom russischen Gas. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine gibt es einen regelrechten Run auf Holzöfen. Kaminbauer können sich vor Aufträgen kaum retten. Auch die Nachfrage nach Pelletheizungen steigt. Allein im ersten Halbjahr 2022 wurden nach Angaben des Deutschen Pelletinstituts in Deutschland rund 32.000 Pelletheizungen verkauft, zwölf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Von 2012 bis 2021 hat sich die Anzahl mehr als verdoppelt.

Und schließlich ist da noch der Klimaschutz: Heizen mit Holz gilt gemeinhin als ökologisch und CO2-neutral – auch deshalb entscheiden sich viele Sanierungswillige für einen Kaminofen oder eine Pelletheizung. Die Argumentation: Bei der Holzverbrennung werde nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum zuvor aufgenommen habe.

Heizen mit Holz: CO2-neutral oder Klimakiller?

Wissenschaftler und Umweltschutzorganisationen sehen diese Darstellung jedoch kritisch. Teilweise bezeichnen sie das Heizen mit Holz sogar als „Klimakiller“, einige Experten fordern ein generelles Verbot von Holzheizungen.

Das Thema ist komplex. Und es betreffe mehrere Ebenen, erklärt Hannes Böttcher vom Ökoinstitut. Zwar sei das Verbrennen von Holz prinzipiell CO2-neutral, „aber nur, wenn man es über einen langen Zeitraum betrachtet“. Denn Bäume hätten das CO2 über 100 oder mehr Jahre gespeichert. Wenn das Holz verbrannt werde, komme das Kohlendioxid jedoch schlagartig in die Atmosphäre. Und bis wieder CO2 in nachwachsenden Bäumen gebunden werde, dauere es erneut viele Jahrzehnte. Sinnvoller für die Umwelt sei es deshalb, so Böttcher, Holz für langlebige Produkte wie etwa Möbel zu nutzen – dann bleibe das CO2 gespeichert –, oder es am besten gleich im Wald zu lassen: „Man muss das ganze System betrachten.“

Besonders problematisch sei es, Holz aus stabilen Wäldern zu entnehmen, um es zu verbrennen. Tatsächlich ist zuletzt in Deutschland so viel Holz geschlagen worden wie nie seit der Wiedervereinigung: 2022 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 13,8 Millionen Kubikmeter Holz aus dem Wald geholt, ein Plus von 17,3 Prozent gegenüber 2021. Rund ein Sechstel davon wurde verfeuert.

Holzpellets: Geringe Energieeffizienz, grenzwertige Ökobilanz

Anders als bei Scheitholz für Kaminöfen bestünden Holzpellets jedoch aus Holzabfällen, die zum Beispiel in Sägewerken übrigbleiben – das entgegnen Befürworter von Holzheizungen den Kritikern. Tatsächlich falle die Ökobilanz von Pelletheizungen besser aus als von Kaminöfen, sagt auch Böttcher: „Pellets sind an der Grenze.“ Allerdings gebe es hierbei Einschränkungen. So sei Holzabfall nur begrenzt verfügbar.

Wenn mehr Pelletheizungen in Betrieb gingen, reiche die in Deutschland verfügbare Menge irgendwann nicht mehr aus. Und andere Länder wie die USA oder Russland verarbeiteten ganze Baumstämme zu Pellets. Außerdem könnten auch aus den Holzabfällen langlebigere Produkte hergestellt werden, sagt Böttcher – zum Beispiel Faserplatten für die Hausdämmung. Das habe gleich zwei positive Effekte: Das CO2 bleibe im Holzprodukt gespeichert und werde nicht durch Verheizen in die Atmosphäre abgegeben; und für ein besser gedämmtes Gebäude werde insgesamt weniger Heizenergie benötigt. Die könnte besser durch Wärmepumpen erzeugt werden, die mit Erneuerbaren Energien angetrieben werden, meint Böttcher.

Ein weiterer Grund, der für Experten gegen das Verfeuern von Holz spricht, ist die geringe Energieeffizienz. Dadurch werde für die gleiche Kilowattstunde Wärme sogar mehr CO2 freigesetzt als bei Öl oder Gas. Der Vergleich fällt umso schlechter aus, je ineffizienter die Holzöfen arbeiten.

Kachelmann: „Es stinkt wieder abends in Deutschland“

Neben dem Aspekt CO2 spricht aus Sicht der Kritiker auch noch etwas anderes gegen das Heizen mit Holz: die Feinstaubbelastung. „Es stinkt wieder abends in Deutschland“, brachte es TV-Meteorologe Jörg Kachelmann jüngst auf Twitter auf den Punkt.

Auch das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor der großen Luftbelastung. Inzwischen produzierten Holzöfen in Deutschland mehr Feinstaub als alle Pkw und Lkw zusammen – durch den Trend zu Holzheizungen werde sich das Problem weiter verschärfen, so das UBA.

Umweltverbände wie Greenpeace oder Nabu weisen ebenfalls auf die Gefahren durch Feinstaub hin: für die Umwelt, vor allem aber für den Menschen. Feinstaub wird mit Erkrankungen wie Asthma oder Lungenkrebs in Verbindung gebracht. Neben Feinstaub entstehen beim Verbrennen von Holz weitere schädliche Stoffe wie Ruß, Methan, Lachgas und Polyzyklisch Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Holzheizungen: Das wird aktuell gefördert

Das Umweltbundesamt spricht sich mittlerweile gegen eine finanzielle Förderung von Holzheizungen aus. Aktuell gibt es jedoch noch staatliche Unterstützung für Pelletheizungen.

Dafür müssen die Heizungsanlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel ist ein Pufferspeicher Pflicht. Und die Heizung muss eine Nennwärmeleistung von mindestens fünf Kilowatt haben. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden pro Anlage bis zu 12.000 Euro übernommen. Ein eigenes Förderprogramm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es derzeit nicht mehr, allerdings kann man dort bei Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhausstandard weiterhin anteilig Geld für eine Holzheizung erhalten.

Wer bereits mit Pellets heizt, hat zudem auch Anspruch auf die sogenannten Härtefallhilfen, die Bund und Länder aufgrund der explodierenden Energiepreise vereinbart haben – rückwirkend für 2022. Bis zu 2.000 Euro Zuschuss sind möglich.

GEG 2023: Strengere Regeln für Holzöfen

Zukünftig sollen es Holzheizungen jedoch deutlich schwerer haben: Im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind strengere Regelungen beim Einbau der Anlagen vorgesehen. Diese würden ab 2024 gelten, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung von Parlament und Länderkammer angenommen wird.

Um eine Holzheizung in Betrieb nehmen zu dürfen, müssten dann zusätzlich eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage und ein Pufferspeicher eingebaut werden. Außerdem benötigten die Anlagen einen guten Staubfilter. Strengere Auflagen für Kaminöfen gibt es schon: Ende 2020 mussten Öfen stillgelegt werden, die vor 1995 gebaut wurden.

Ab Dezember 2024 gilt die Regelung für Kaminöfen, die bis Frühjahr 2010 in Betrieb gegangen sind – diese erfüllen dann nicht mehr die derzeit geltende Abgasnorm. Das Aus kommt jedoch wohl nicht für alle Öfen. Es soll Ausnahmen geben, zum Beispiel, wenn die offenen Kamine nur wenige Stunden im Monat laufen oder wenn sie die einzige Heizquelle für eine Wohneinheit sind. Zudem lassen sich alte Öfen mit einem Feinstaubfilter nachrüsten.

Quelle: Haufe