Berliner Votum für Immobilien-Enteignung: So geht es jetzt weiter

Die Wähler der Hauptstadt haben sich in einer Volksabstimmung dafür ausgesprochen, große Wohnbestände zu vergesellschaften. Was auf Mieter und Konzerne nun zukommen könnte.

Berlin, Frankfurt Bis zuletzt schenkten sich die Kontrahenten nichts. „Unterstütze unser Volksbegehren, und hilf uns dabei, Berlin zu retten“, warb die Initiative „Enteignet Deutsche Wohnen & Co“ lautstark um Unterstützung. Das Anliegen sei „unfassbar falsch“, der Stadt drohe ein Verfall wie in Kuba, warnte dagegen noch vor wenigen Tagen der Chef des Immobilienkonzerns LEG, Lars von Lackum.

Doch die Wahlberechtigten in der knapp vier Millionen Einwohner-Metropole schlugen die Mahnung in den Wind. Bei der Volksabstimmung darüber, ob Berliner Wohnungsbestände von großen Immobilienkonzernen vergesellschaftet werden, setzte sich die Initiative durch. Doch welche Folgen hat das Ergebnis? Und was ist juristisch überhaupt möglich? Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Muss der Senat jetzt ein Gesetz erarbeiten?

Nein, sagt der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis, der für den Verein „Neue Wege für Berlin“ ein Rechtsgutachten erstellt hat. Der neue Senat könne nach reiflicher Überlegung der Rechtslage zu dem Schluss kommen, dass ein solches Gesetz verfassungsrechtlich hochriskant sei, so Battis. Davon gehe er aus. Battis ist emeritierter Professor an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und Rechtsanwalt in der Kanzlei GSK Stockmann.

Die Initiative beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Angewandt wurde das Gesetz aber noch nie.

Wie schnell könnte eine Enteignung kommen?

Die Initiative hat keinen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt, sondern lediglich eine Aufforderung an den Senat formuliert. Das Ergebnis der Abstimmung ist quasi eine Beratungsgrundlage für die Parteien, die nach der Wahl jetzt über eine Koalition verhandeln müssen.

Es wird deshalb vor allem davon abhängen, welche Regierung sich nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus herauskristallisiert, wie es mit den Enteignungsplänen weitergeht. So hat sich der bisherige Berliner Senat bislang nicht eindeutig zu den Enteignungsplänen positioniert, da die Koalitionspartner SPD, Linke und Grüne in dieser Frage gespalten sind. So gibt es auch in der SPD Stimmen, die Enteignungen befürworten. Spitzenkandidatin Franziska Giffey erteilte solchen Überlegungen allerdings eine klare Absage. Bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am Sonntag erreichte dem vorläufigen amtlichen Endergebnis zufolge die SPD 21,4 Prozent, während die Grünen mit 18,9 Prozent 2,5 Punkte dahinter lagen.

Wäre ein Gesetz überhaupt umsetzbar?

Staatsrechtler Battis verneint das. „Es bestehen gewichtige rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit eines positiven Volksentscheids.“ Die von der Initiative geforderte Vergesellschaftung wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in privates Eigentum und verstieße gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil nur Wohnungsbestände ab einer Schwelle von 3000 Wohnungen vergesellschaftet werden sollen.

Auch Esfandiar Khorrami von der Kanzlei Bottermann Khorrami zweifelt an der Umsetzbarkeit. Eine Vergesellschaftung nach dem Grundgesetz sei erst denkbar, wenn alle anderen Instrumente zur Entspannung der Mietwohnungsmärkte in Berlin erschöpft wären. Dazu zähle allerdings auch der noch ausbaufähige Neubau, so Khorrami. Falls sich eine Parlamentsmehrheit für ein Gesetz finden sollte, würden jahrelange Rechtsstreitigkeiten folgen.

Um wie viele Wohnungen geht es?

Nach dem Willen der Initiative sollen mehr als 200.000 der rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin in den Besitz einer Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Sie gehören mehr als einem Dutzend Immobilienunternehmen. Hauptbetroffener wäre der börsennotierte Immobilienkonzern Deutsche Wohnen. Er besitzt bundesweit rund 158.000 Wohnungen, darunter 116.000 in Berlin, und ist oft wegen seines Umgangs mit Mietern in den Schlagzeilen.

Die Initiative zielt mit der Enteignungsidee darauf ab, „Spekulanten“, die Mieten in die Höhe treiben, einen Riegel vorzuschieben. Mit einer „Vergesellschaftung“ könne langfristig bezahlbarer Wohnraum gesichert werden, argumentiert die Initiative. Der Vorstoß solle eine Blaupause auch für andere Regionen in Deutschland sein.

Was sagt die Immobilienwirtschaft?

Die Wohnungskonzerne lehnen eine Enteignung rigoros ab – und warnen vor den Folgen. So warnt Roman Heidrich, Experte für Immobilienbewertungen bei Jones Lang LaSalle: „Höchst wahrscheinlich könnte es als direkte Reaktion zu einem sofortigen Stopp der meisten Investitions- und Modernisierungspläne führen, mit Auswirkungen auf die langfristige Bewirtschaftung der betroffenen Immobilien.“

Diplomatischer gibt sich dagegen der größte deutsche Wohnkonzern Vonovia, der gerade den Rivalen Deutsche Wohnen übernehmen will. „Vonovia wertet die erfolgreiche Volksabstimmung als weiteres Zeichen dafür, dass sich die Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt dringend ändern muss“, teilte der Dax-Konzern mit. „Eine Enteignung würde die Situation jedoch nicht verbessern, sondern nur verschlimmern.“

Sind die Berliner wirklich für eine Enteignung?

Trotz positiven Volksentscheids: Die Mehrheit der Berliner stehe einer Enteignung von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften kritisch gegenüber, meint der Verein „Neue Wege für Berlin“. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Vereins habe gezeigt, dass nur 23 Prozent der Befragten die Enteignung für ein geeignetes Instrument hielten, um die Situation für Mieter und Wohnungssuchende in Berlin zu verbessern. 68 Prozent halten den Neubau bezahlbarer Wohnungen für das beste Instrument. Civey hat insgesamt 506 Berlinerinnen und Berliner vom 16. bis 22. September befragt.

Wie erklärt es sich, dass dennoch die Mehrheit für eine Enteignung gestimmt hat?

Es wird vermutet, dass viele Menschen angesichts steigender Mieten und Preisen ein Zeichen setzen wollten, damit das Bewusstsein in der Politik für den Wohnungsmarkt steigt.

Hat der Volksentscheid gar keine Konsequenzen?

Doch, findet der Jurist Battis. Die Initiative habe schon einiges bewirkt. Über Parteigrenzen und sämtliche gesellschaftliche Gruppen hinweg sei Wohnen bundesweit zu einem der beherrschenden Themen geworden. Im Wahlkampf seien die Themen mehr denn je in den Fokus gerückt. Gestritten werde über regulierende Maßnahmen der Politik und über den Wohnungsbau.

Der Verkauf eines großen Berliner Wohnungsportfolios der Immobilienkonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen an den Berliner Senat sei auch eine Folge dieser Initiative, ist Battis überzeugt. Die vor einer Fusion stehenden Wohnungsriesen Vonovia und Deutsche Wohnen hatten jüngst für 2,46 Milliarden Euro Immobilien in Berlin an die öffentliche Hand veräußert. Die öffentlichen Wohnungsgesellschaften Degewo, Howoge und Berlinovo kauften insgesamt rund 14.750 Wohnungen. Hinzu kommen rund 450 Gewerbeeinheiten.

Wie geht es weiter auf dem Berliner Wohnungsmarkt?

Der rot-rot-grüne Senat war in den vergangenen Jahren eher einseitig auf die Regulierung der Mieten und auf Bestandswahrung fokussiert. „Wohnungsbau hat derzeit in Berlin keine Priorität“, sagte Michael Voigtländer vom IW Köln vor wenigen Tagen auf einer Online-Pressekonferenz des Berliner Beratungsunternehmens Rueckerconsult. Das zeige auch ein Blick auf die Aktivitäten in den anderen deutschen Metropolen. Demnach wurden in Berlin in den vergangenen fünf Jahren im Schnitt 4,6 Wohnungen je 1000 Einwohner gebaut. Hamburg sei in diesem Zeitraum auf 5,2 Wohnungen je 1000 Einwohner gekommen, München auf 5,6 und Frankfurt auf 6,2.

Die Fertigstellungszahlen für Wohnungen waren 2020 erstmals seit 2009 wieder rückläufig. „Die Berliner Bauaufsichtsbehörden meldeten 16.337 fertiggestellte Wohnungen und damit rund 14 Prozent weniger als im Jahr zuvor“, mahnt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. Spiegelbildlich entwickle sich die Bau- und Genehmigungstätigkeit im benachbarten Brandenburg. Während in Berlin im ersten Halbjahr 2021 die Genehmigungszahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um fast 30 Prozent zurückgingen, stiegen sie in Brandenburg um 15 Prozent.

Investoren mahnen vor allem dringend, Ruhe in die aufgeheizte Debatte zu bringen. „Der gute, schutzbedürftige Mieter auf der einen Seite, der böse, raffgierige Vermieter auf der anderen“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD Immobilienverband Deutschland. „Diese Konfrontation führt zu nichts und ist fernab der Realität.“

Mehr: Plus elf Prozent: Der Anstieg der Preise für Wohnungen und Häuser erreicht neuen Rekord

Quelle: handelsblatt.com

Blühendes Neugeschäft macht Immobilienfinanzier happy

Die Immobilienfinanzierer werden immer optimistischer. Das BF.Quartalsbarometer steigt das fünfte Mal in Folge und notiert im dritten Quartal 2021 erstmals seit Frühjahr 2018 wieder im Plus. Ein Grund für die gute Stimmung ist das wachsende Neugeschäft der meisten Kreditgeber.

Die Stimmung unter den deutschen Immobilienfinanzierern macht im dritten Quartal 2021 einen weiteren Sprung nach oben. Das BF.Quartalsbarometer, das Bulwiengesa im Auftrag der BF.direkt AG vierteljährlich erstellt, notiert aktuell bei 1,61 Zählern (plus 2,63 Punkte). Damit hat sich der Wert bereits das fünfte Quartal in Folge verbessert und liegt erstmals seit Frühjahr 2018 wieder im positiven Bereich, nach einem massiven Einbruch wegen der Coronakrise: Ende 2020 lag der Barometerwert noch bei minus 8,08 Punkten. Im ersten Quartal 2015 war der Wert auf seinem bisherigen Höchststand von plus 8,11 Punkten.

„Im Vergleich zum noch vom Lockdown geprägten ersten Halbjahr 2021 sind sowohl Sentiment als auch Marktaktivität mittlerweile deutlich gestiegen“, erklärt Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der IREBS International Real Estate Business School an der Universität Regensburg und wissenschaftlicher Berater des BF.Quartalsbarometers.

Neugeschäft hellt Stimmung der Kreditgeber auf

Getrieben wird der steigende Wert unter anderem vom wachsenden Neugeschäft. Knapp zwei Drittel – 61,3 Prozent – der befragten Immobilienfinanzierer sagen, dass ihr Neugeschäft wächst. Das sind 18 Prozentpunkte mehr als bei der Umfrage im Vormonat. Dazu kommt, dass nur noch wenige Kreditgeber (12,9 Prozent; minus 9,7 Prozentpunkte) die Finanzierungsbedingungen als restriktiv einschätzen und dass der Anteil kleiner Finanzierungen von weniger als zehn Millionen Euro abgenommen hat: um 7,4 Prozentpunkte auf nun 22,6 Prozent.

Finanziert werden vor allem Wohn- und Büroimmobilien, jeweils 93,3 Prozent gaben das an. Hoch ist auch der Anteil der Finanzierer, die auf Logistik (76,7 Prozent) und Mikroapartments / Studentenwohnen setzen (53,3 Prozent). Shopping-Center / Einzelhandelsimmobilien kommen auf einen Anteil von 36,7 Prozent, Hotelimmobilien auf 16,7 Prozent. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Stimmung unter den Immobilienfinanzierern im dritten Quartal 2021

Grafik BF.Quartalsbarometer Q3_2021
Bild: BF.direkt AG Der BF.Barometerwert liegt jetzt erstmals seit dem ersten Quartal 2018 wieder im positiven Bereich

Welle notleidender Kredite (NLP) bleibt bislang aus

Die wegen der Coronakrise befürchtete Welle notleidender Kredite (NLP) blieb laut Sebastian bislang aus. „Es ist dennoch unübersehbar, dass die Auswirkungen der Pandemie auf den Finanzierungsmarkt noch prägen. Sie zeigen sich vor allem in einem nach wie vor selektiven Vorgehen der Finanzierer und in einer großen Zurückhaltung bei den Nutzungsarten Hotel und Non-Food-Einzelhandel“, schränkt Manuel Köppel, Finanzchef (CFO) der BF.direkt AG, ein.

Die Margen sind während der Pandemie um rund 40 Basispunkte gestiegen und verharren im dritten Quartal 2021 auf diesem hohen Niveau. Bei der Bestandsfinanzierung betragen die Margen aktuell 158,4 (plus 0,9 Basispunkte), bei den Projektentwicklungen 237 Basispunkte (minus zwei Basispunkte). „Wir beobachten vor allem bei der Finanzierung von Projektentwicklungen viel Bewegung“, sagt Köppel. Auf der Suche nach Rendite fließe viel Kapital auch aus dem Nichtbankensektor in dieses Finanzierungssegment.

Die Loan-to-Values (LTV) und Loan-to-Costs (LTC) sanken im dritten Quartal 2021 leicht. Der LTV bei Finanzierungen von Bestandsobjekten fiel auf 67,1 Prozent (minus 0,5 Prozentpunkte), der LTC von Projektentwicklungsfinanzierungen auf 71,3 Prozent (minus 1,8 Prozentpunkte).

Finanzierer können sich Megatrend ESG nicht entziehen

Im Rahmen einer Zusatzfrage wurden die rund 100 teilnehmenden Finanzierer zu „Green Loans“ (sogenannte Grüne Kredite) befragt. Alle gehen davon aus, dass diese Form der Kreditvergabe stark an Bedeutung gewinnen wird. Einige Teilnehmer attestieren den Green Loans sogar schon heute eine überragende Bedeutung. Als Hauptgründe dafür werden der öffentliche Druck durch den Klimawandel und politische Regelungen auf EU-Ebene genannt. Green Loans werden demnach teilweise von Kunden bereits aktiv nachgefragt, insbesondere von institutionellen Investoren.

„Die Finanzierer können sich dem Megatrend ESG nicht entziehen“, kommentiert IREBS-Professor Sebastian. Ein Teil der Befragten gehe davon aus, dass „nicht-grüne“ Objekte mittel- bis langfristig gar nicht mehr finanziert werden. Auch dürfte die Handelbarkeit von Immobilien immer mehr von „grünen“ Status abhängen. „Ein Teil bietet bereits grüne Finanzierungen an, viele Institute bereiten derzeit vergleichbare Produkte vor“, so Sebastian.

BF.Quartalsbarometer Q3/2021 (pdf)

Quelle: Haufe.de

Tausende Wohnungen mit Share-Deal-„Kniff“ verkauft

In Deutschland sind in den vergangenen drei Jahren mindestens 150.000 Wohnungen verkauft und gekauft worden, ohne dass Grunderwerbsteuer fällig wurde – dank sogenannter Share Deals. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.

Sogenannte Share Deals wurden zwischen 2018 und 2021 deutschlandweit beim Kauf von mindestens 150.000 Wohnungen genutzt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor. Bei einem Share Deal werden Immobilien in einem Unternehmen gebündelt und der Käufer übernimmt Anteile (Shares) an dem Unternehmen – da es sich nicht um einen Immobilienkauf im eigentlichen Sinn handelt, fällt die Grunderwerbsteuer weg.

Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Bis zu 6,5 Prozent je nach Bundesland müssen an das Finanzamt abgeführt werden.

Unter den Käufern: Bekannte Akteure wie Vonovia

Die Daten, die die Bundesregierung ihrer Antwort zugrunde legt, beziehen sich auf „Immobilienportfolios mit mehr als 800 Wohneinheiten“ – Geschäfte, bei denen weniger als 800 Wohnungen auf einen Schlag gehandelt wurden, sind nicht mitgerechnet. In der Liste tauchen auch bekannte Namen wie Adler Real Estate oder Vonovia auf. Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ könnte der Immobilienriese womöglich bei der Milliarden-Übernahme des Konkurrenten Deutsche Wohnen vom Share-Deal-„Sparmodell“ profitieren.

Die Bundesregierung weiß nach eigener Aussage aber nicht, bei wie vielen der aufgelisteten Großdeals tatsächlich keine Grunderwerbsteuer gezahlt worden ist. Daher kann die Regierung nicht abschätzen, wie viel Steuern ihr genau entgangen sind. Schätzungen zufolge gehen dem Fiskus pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro durch Share Deals verloren.

Zuerst berichtet über Anfrage und Antwort hatte der Saarländische Rundfunk (SR). In gemeinsamen Recherchen mit Correctiv hatte der SR zudem Anfang 2021 ein Share-Deal-Geschäft aufgedeckt: Ein Portfolio mit tausenden Wohnungen in ganz Deutschland war in diesem Fall mehrfach weiterverkauft worden, ohne dass die internationalen Investoren Grunderwerbsteuer gezahlt hätten. Dabei ging es um Mietshäuser unter anderem im Saarland, Nordrhein-Westfalen und in Sachsen-Anhalt.

Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken zu Share Deals (PDF)

Share Deals: Seit dem 1. Juli gilt ein neues Grunderwerbsteuergesetz

Seit Anfang Juli gilt ein verschärftes Grunderwerbsteuergesetz, das Share Deals künftig unattraktiver machen soll. Allerdings bietet auch das nach Ansicht von Steuerexperten zu viele Schlupflöcher für Immobilieninvestoren. Share Deals sind auch künftig nicht verboten – neu ist nur, dass sie jetzt auch grunderwerbsteuerlich behandelt werden.

Die steuerauslösende Grenze beim Erwerb von Immobilien über Share Deals wurde im neuen Gesetz von 95 auf 90 Prozent gesenkt. Bisher konnte die Grunderwerbsteuer gespart werden, wenn Unternehmen bis zu 94,9 Prozent an einer Gesellschaft erworben haben. Auch die Haltefrist wurde verlängert: Ein Minderheitsgesellschafter muss seinen Anteil künftig zehn Jahre halten statt bisher fünf. Die Steuer fällt also künftig an, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobilien-Gesellschaft den Eigentümer wechseln.

Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird nun im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet – die sogenannte Vorbehaltensfrist wurde auf 15 Jahre verlängert und die Begrenzung des Verspätungszuschlags aufgehoben. Neben der Senkung der Schwellenwerte und der Verlängerung der Haltefristen wurden zudem die Regeln für Kapitalgesellschaften verschärft und eine Klausel für börsennotierte Unternehmen („Börsenklausel“) eingeführt.

Union und SPD hatten sich am 14.4.2021 im Finanzausschuss des Bundestages auf einen Entwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes geeinigt, der Bundestag stimmte am 21. April in zweiter und dritter Lesung zu. Am 7. Mai hat der Bundesrat die Maßnahmen gegen Share Deals beschlossen. Das Gesetz wurde am 17.5.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1.7.2021 in Kraft.

Immobilienbranche: Share-Deal-Reform ist „Bärendienst“ am Wirtschaftsstandort Deutschland

Während die Länder nun auf Mehreinnahmen womöglich in Milliardenhöhe hoffen, hagelte es aus der Immobilienbranche Kritik an der Gesetzesreform. Share Deals haben nach Auffassung der Marktakteure gerade den Zweck, Unternehmen bei Umstrukturierungen oder Verkäufen steuerlich nicht unnötig zu belasten. Dafür war die Regel einmal gemacht: Um nicht bei jeder Verschiebung von Anteilen automatisch eine Grunderwerbsteuerpflicht auszulösen. Bei Share Deals handele es sich nicht um missbräuchliche Steuergestaltungen – „wie dies einige Politiker darzustellen versuchen“, sagte Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des Ausschusses Steuerrecht beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA).

Mit dem neuen Gesetz würden Unternehmen auch mit nur einer Produktions- oder Verwaltungsimmobilie von der Neuregelung erfasst und müssten mitunter selbst bei Kleinstübertragungen von Anteilen für das gesamte Immobilieneigentum Grunderwerbsteuer zahlen, erklärte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner seine Bedenken. „Und plötzlich kommen zum Beispiel Industrieunternehmen in die Bredouille, Grunderwerbsteuer zu zahlen, ohne dass ein Grundstück den Eigentümer wechselt.“ Auch die Börsenklausel schaffe hier keine Abhilfe.

Die greife etwa bei mittelbaren Anteilsübertragungen gar nicht – sei an dem börsennotierten Unternehmen ein Fonds beteiligt, könne der Handel mit den Anteilsscheinen des Fonds zu einem Grunderwerbsteueranfall beim börsennotierten Unternehmen auf den gesamten Grundbesitz führen. „Hierbei reden wir mitunter von dreistelligen Millionenbeträgen – und das wiederkehrend“, so Mattner. Dieses Gesetz sei ein „Bärendienst“ für den deutschen Wirtschaftsstandort.

Auch Bau­­träger und Pro­jekt­ent­wick­ler gehören zu den Ak­teuren, die Share Deals häufiger nutzen. Sie kaufen Grundstücke, realisieren das Bauvorhaben und ver­kau­fen das fertige Objekt an einen Investor. Laut Jochen Schenk, Vorstandschef der Real I.S. AG, verfügen sie meist über wenig Eigen­ka­pi­tal. Wenn sie bei Share Deals länger an Ob­jek­ten be­tei­ligt blei­ben müssten, könne das dazu führen, dass sie ihre Akti­vi­tä­ten zu­rück­­­fah­­ren müssten, da das in Share Deals gebundene Kapital nicht anderweitig eingesetzt werden könne.

Quelle: Haufe.de

Traum vom Eigenheim: Häuserpreise steigen und steigen

Auch bei der jungen Generation gehört die eigene Immobilie zur Erfüllung des Lebenstraums dazu. Besonders gefragt sind derzeit Häuser aus dem Bestand – im Europace Hauspreisindex (EPX) für Juni verteuern sie sich am stärksten. Die Preise für Eigentumswohnungen ziehen ähnlich stark an.

Der Hauspreis-Index EPX von Europace, der die Preisentwicklung für Eigentumswohnungen sowie von Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand und im Neubau in Deutschland abbildet, ist im Juni 2021 nahezu ungebremst weiter gestiegen und klettert erstmals seit seiner Erhebung im Jahr 2005 auf über 200 Punkte. Im Vergleich zum Vormonat legte der Gesamtindex um 1,24 Prozent zu und liegt jetzt bei 201,81 Punkten – im Jahresvergleich (Juni 2020) beträgt das Plus 13,05 Prozent.

Bestandshäuser: Preise ziehen am kräftigsten an

Die Krise scheint der Preisentwicklung nichts anhaben zu können. Am stärksten verteuert haben sich im Juni im Vergleich zum Vormonat die bestehenden Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Teilindex steigt um 1,73 Prozent auf 195,33 Punkte. Auf ein Plus von 16,6 Prozent kommt Europace bei den „gebrauchten“ Häusern im Jahresvergleich.

Dies bestätige, dass das Thema Wohnen und Eigentum immer wichtiger werde, kommentierte Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand der Europace, den aktuellen EPX. „Ein Ende des Preisanstiegs ist bislang nicht in Sicht, sodass wir gespannt darauf blicken, wie sich der Index im zweiten Halbjahr weiter entwickeln wird.“

Auch der Preistrend bei den neuen Häusern kennt nur eine Richtung: weiter nach oben. Doch im Monatsvergleich stieg der Teilindex im Juni erneut nur moderat um 0,99 Prozent, nach einem ähnlich leichten Anstieg zwischen April und Juni (plus 0,92 Prozent), knackte jedoch ebenfalls die 200er-Marke (200,38 Punkte). Im Jahresvergleich ermittelte Europace im Juni ein Plus von 8,59 Prozent.

Eigentumswohnungen: Preisdynamik leicht gebremst

Nach einem kurzen Dämpfer bei der Dynamik im April (plus 1,02 Prozent) stieg der Index für neue Eigentumswohnungen im Mai-EPX von 204,06 Punkten um 1,73 Prozent auf 207,60 Punkte stärker als die anderen Indices. Im Juni können die Wohnungen mit den Bestandshäusern aber nicht Schritt halten: Der Teilindex legt nur noch um 1,02 Prozent zu und erreicht jetzt 209,71 Indexpunkte.

Im Jahresvergleich hatten die Bestandshäuser bereits im Mai die Nase vorn – sie sind vergangenen Monat gegenüber Mai 2020 im Index um 15,22 Prozent gestiegen und erreichten 192,01 Punkte.

Entwicklung der EPX-Preisindizes im Detail

Gesamtindex: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Juni 2021201,81+ 1,24 Prozent+ 13,05 Prozent
Mai 2021199,34+ 1,34 Prozent+ 12,30 Prozent
April 2021196,70+ 1,24 Prozent+ 11,71 Prozent
März 2021143,18  + 0,48 Prozent+ 4,90 Prozent
Februar 2021142,49  – 0,22 Prozent+ 4,84 Prozent
Januar 2021142,81  + 0,42 Prozent+ 4,71 Prozent

Quelle: Europace

Eigentumswohnungen: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Juni 2021209,71+ 1,02 Prozent+ 14,30 Prozent
Mai 2021207,60+ 1,73 Prozent+ 13,73 Prozent
April 2021204,06+ 1,02 Prozent+ 12,07 Prozent
März 2021201,99+ 1,48 Prozent+ 11,46 Prozent
Februar 2021199,05+ 1,26 Prozent+ 10,84 Prozent
Januar 2021196,57+ 1,23 Prozent+ 10,97 Prozent

Quelle: Europace

Neue Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Juni 2021200,38+ 0,99 Prozent+ 8,59 Prozent
Mai 2021198,41+ 0,92 Prozent+ 8,21 Prozent
April 2021196,60+ 1,42 Prozent+ 8,08 Prozent
März 2021193,84  + 0,87 Prozent+ 7,51 Prozent
Februar 2021192,17+ 0,89 Prozent+ 7,34 Prozent
Januar 2021190,47– 0,14 Prozent+ 6,48 Prozent

Quelle: Europace

Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Juni 2021195,33+ 1,73 Prozent+ 16,60 Prozent
Mai 2021192,01+ 1,36 Prozent+ 15,22 Prozent
April 2021189,43+ 1,28 Prozent+ 15,34 Prozent
März 2021187,04+ 1,95 Prozent+ 14,73 Prozent
Februar 2021183,46 + 1,36 Prozent+ 14,44 Prozent
Januar 2021180,99+ 0,71 Prozent+ 13,40 Prozent

Quelle: Europace

DerEPX basiert auf Transaktionsdaten privater Immobilien­finanzierungen der Europace-Plattform und wurde gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelt. Der Hauspreis-Index startete im Jahr 2005 mit einem Basiswert von 100 und wird monatlich erhoben.

Quelle: www.haufe.de

Wettlauf um Wohneigentum: Preise enteilen Mieten

Die Preise für Wohnungen und Häuser haben weiter deutlich zugelegt, laut Empirica zwischen knapp zwölf und 14 Prozent innerhalb eines Jahres – gerade im Umland, wo es immer mehr Käufer hinzieht. Der Mietanstieg hinkt weit hinterher. Müssen sich Investoren auf schrumpfende Städte einstellen?

Die inserierten Mietpreise für Wohnungen im Neubau sind im zweiten Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 4,3 Prozent gestiegen – deutlich stärker legten die Kaufpreise für neugebaute Eigentumswohnungen zu: sie machten einen Sprung um 11,7 Prozent. Die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser gingen sogar um 13,6 Prozent in die Höhe. Das sind Ergebnisse aus dem aktuellen Immobilienpreisindex des Forschungsinstituts Empirica.

Auch im Vergleich zum ersten Quartal 2021 verzeichnen die Indices im zweiten Quartal 2021 noch einmal ein Plus: Neugebaute Eigentumswohnungen liegen weitere 3,3 Prozent über dem Niveau des Vorquartals, neugebaute Ein- und Zweifamilienhäuser 3,4 Prozent. Auch in diesem Zeitraum fällt der Zuwachs bei den neuen Mietwohnungen mit plus 1,1 Prozent am geringsten aus.

Im Durchschnitt aller Baujahre stiegen die Indices für Eigentumswohnungen laut Empirica gegenüber dem Vorquartal um 3,2 Prozent, Ein- und Zweifamilienhäuser legten um 2,9 Prozent zu, die Angebotsmieten wuchsen auch in dieser Kategorie mit ebenfalls 1,1 Prozent deutlich schwächer.

Empirica-Index: Top 10 der teuersten Städte in Deutschland

München ist immer noch die teuerste deutsche Stadt zum Wohnen – ganz egal, ob zum Kaufen oder zum Mieten. Der Quadratmeter in einer 60 bis 80 Quadratmeter großen Wohnung im Neubau kostet im Durchschnitt 18,78 Euro für Mieter. Frankfurt am Main (15,85 Euro pro Quadratmeter) und Stuttgart (14,62 Euro) belegen die Plätze zwei und drei.

Empirica-Mietpreis-Ranking für neue Wohnungen

  1. München: 18,78 Euro/qm
  2. Frankfurt/Main: 15,85
  3. Stuttgart: 14,62 Euro
  4. Berlin: 14,14 Euro/qm
  5. Freiburg/Breisgau: 13,69 Euro/qm
  6. Hamburg: 13,59 Euro/qm
  7. Darmstadt: 13,55 Euro/qm
  8. Düsseldorf: 13,53 Euro/qm
  9. Mainz: 13,25 Euro/qm
  10. Wiesbaden: 13,01 Euro/qm

Auch im Ranking bei den Angebotspreisen für neue Eigentumswohnungen im Neubau (durchschnittliche Wohnungsgröße 60 bis 80 Quadratmeter) dominiert München alle Städte. Im Schnitt müssen 10.429 Euro pro Quadratmeter bezahlt werden. Frankfurt behauptet mit 7.898 Euro pro Quadratmeter auch hier seinen zweiten Platz und Stuttgart (7.711 Euro) den dritten.

Empirica-Kaufpreis-Ranking für neue Wohnungen

  1. München: 10.429 Euro/qm
  2. Frankfurt/Main: 7.898 Euro/qm
  3. Stuttgart: 7.211 Euro/qm
  4. Düsseldorf: 6.965 Euro/qm
  5. Hamburg: 6.897 Euro/qm
  6. Freiburg: 6.813 Euro/qm
  7. Berlin: 6.399 Euro/qm
  8. Erlangen: 6169 Euro/qm
  9. Landshut: 6110 Euro/qm
  10. Augsburg: 6108 Euro/qm

Empirica-Ranking: Durchschnittliche Kaufpreise für neue Häuser

München ist auch Spitzenreiter bei den Preisen für neue Ein- und Zweifamilienhäuser. Für 100 bis 150 Quadratmeter müssen hier aktuell durchschnittlich 9.376 Euro pro Quadratmeter bezahlt werden. In diesem Segment sind aber auch kleinere Städte im Umkreis der Ballungsräume und Metropolen relativ teuer, was laut Empirica den Trend „raus aus der Stadt“ widerspiegelt, dem vor allem junge Familien folgen und der sich während der Corona-Pandemie verstärkt hat.

  1. München: 9.376 Euro/qm
  2. Darmstadt: 7.587/qm
  3. Stuttgart: 7.218 Euro/qm
  4. Landshut: 6716 Euro/qm
  5. Rosenheim: 6.588 Euro/qm
  6. Wiesbaden: 6.553 Euro/qm
  7. Kempten: 6.403 Euro/qm
  8. Heilbronn: 6.151 Euro/qm
  9. Freiburg/Breisgau: 5.975 Euro/qm
  10. Heidelberg: 5.955 Euro/qm

Schrumpfende Städte: Zeitenwende oder Verschnaufpause?

Empirica beobachtet seit Jahren eine zunehmende Suburbanisierung aus den Schwarmstädten. Das spräche für eine Zeitenwende. Die Suche nach einer großen, bezahlbaren Wohnung zieht Mieter und Käufer immer weiter ins Umland oder in die sogenannten Mittelstädte. „Sogar einige ländliche Kreise erleben jetzt eine zarte Zuwanderung von Familien oder zumindest weniger Abwanderung junger Menschen“, heißt es im aktuellen Empirica-Immobilienpreisranking.

Für eine Verschnaufpause könnte demnach die im Lockdown abrupt ausgebliebene Zuwanderung aus dem Ausland ein Hinweis sein. Ob und wie weit sich die innerdeutsche Binnenwanderung erholt, wenn Video-Studium und Homeoffice wieder passé sind, bleibt Empirica zufolge abzuwarten. Investoren und Stadtplaner könnten schon bald bedauern, dass Familien wegen zu teuren und zu kleinen Neubauwohnungen die Städte verlassen haben, so die Forscher.

Bis dahin ist es so, dass die Eigenheim-Preise im Umland erheblich schneller weiter steigen werden als in den Städten und im Neubau sogar kräftiger als für bestehende Eigentumswohnungen. Mieter bleiben verschont: Der Mietanstieg liegt im zweiten Quartal in Folge klar unterhalb der Inflationsrate.

Quelle: www.haufe.de

CO2-Preis: Geplanter 50%-Vermieteranteil wackelt wieder

Seit Januar 2021 gilt der neue CO2-Preis für Gebäude und macht das Heizen mit Öl und Gas teurer. Die Mehrkosten sollen Mieter und Vermieter je zur Hälfte zahlen. Das hat die Bundesregierung im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle beschlossen. Jetzt stellt sich der Bundesrat quer.

Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit dem 1.1.2021 geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Das geht aus einem Beschluss hervor, den die Bundesregierung begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes gefasst hat. Wochenlang hatte man sich innerhalb der Großen Koalition um diesen Punkt gestritten, bevor das Kabinett am 12. Mai diese Einigung erziele.

Die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz hatten dafür gekämpft, dass die durch den CO2-Preis entstehenden Zusatzkosten nicht mehr – wie nach aktueller Rechtslage üblich – uneingeschränkt vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) betonte: „Alles andere wäre umweltpolitisch dumm gewesen und sozialpolitisch eine Zumutung.“ Der CO2-Preis könne nur eine Lenkungswirkung haben, wenn er den Vermieter zu einer Reaktion bewege.

Geplante CO2-Preis-Kostenverteilung: Skepsis im Bundesrat

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat am 19. Mai angesichts scharfer Kritik aus der Immobilienbranche und der Wirtschaft an der geplanten Fifty-Fifty-Kostenverteilung Verhandlungsbereitschaft signalisiert, will die Deutsche Presse-Agentur (dpa) von Teilnehmern von Online-Beratungen der Unionsfraktion erfahren haben. Gebraucht werde eine intelligente und vernünftige Lösung, auch für die Vermieter. Innerhalb der Union wird argumentiert: Vermieter seien nicht für den Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich.

Die geplante hälftige Teilung der CO2-Preis-Kosten zwischen Mietern und Vermietern ist auch im Bundesrat auf Skepsis gestoßen. Der zuständige Wohnungsbau-Ausschuss der Länderkammer forderte am 18. Mai, „dass die Auswirkungen auf die Anreizwirkung für Investitionen kritisch geprüft werden“, wie es in einer Stellungnahme heißt, die Brandenburg und Nordrhein-Westfalen eingebracht hatten. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU), wurde sie von der großen Mehrheit der Länder angenommen.

In der Stellungnahme heißt es auch, dass durch die verschärften Klimaschutzziele sehr erhebliche zusätzliche Investitionen in den Gebäudebestand notwendig seien. „Die pauschale Beteiligung der Vermieter an der CO2-Abgabe würde bei Vermietern mehr Ärger auslösen als echte Anreize für mehr CO2-Einsparung bieten“, erklärte Beermann. Der CDU-Politiker bezweifelte, dass dies dazu beitragen werde, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Beermann sprach sich dafür aus, Vermieter durch Förderung dazu zu bringen, mehr für das Energiesparen zu machen. Das werde auch die Modernisierungsmieterhöhung für Mieter begrenzen und Nebenkosten reduzieren.

„Kostenbeteiligung je nach Energieeffizienz der Gebäude“ nun doch nicht vom Tisch?

Eine pauschale Kostenaufteilung beim CO2-Preis sei Anreizkiller und Investitionshemmnis erster Güte, sagte kürzlich auch Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Die finanzielle Belastung mit 50 Prozent der in den Gebäuden verursachten CO2-Emissionen entziehe den nachhaltig agierenden Wohnungsunternehmen unmittelbar die finanziellen Mittel, die sie für Klimaschutzmaßnahmen benötigten.

„Die einzig gerechte und wirksame Lösung beim CO2-Preis ist, dass sich die Höhe der umlagefähigen Kosten nach dem Energieverbrauch des Gebäudes richtet“, hatte Gedaschko schon vor dem Beschluss der Bundesregierung gefordert. „In unsanierten Wohngebäuden muss daher der Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen, in sanierten Gebäuden müssen die Mieter diese Kosten übernehmen – denn dort ist ihr individuelles Heizverhalten entscheidend.“

Im Januar 2021 war innerhalb der Großen Koalition scheinbar über ein solches differenziertes Modell sogar beraten worden, bei dem sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz von Gebäuden orientieren sollte, wie damals dpa Regierungskreise zitierte. Damals hieß es, dass bei „schlecht renovierten“ Gebäuden Vermieter mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen sollten, bei „gut sanierten“ Gebäuden weniger als die Hälfte. Damit sollten Vermieter belohnt werden, wenn sie zuvor in Energieeffizienz investiert haben.

Eigentümer haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen CO2-Preis-Kostenverteilung

Eigentümer und Investoren dürften nicht für den individuellen Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern in die Pflicht genommen werden, heißt es vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. „Maßgeblich sind Lösungen, die das Nutzerverhalten und tatsächliche Verbrauchsdaten mit einkalkulieren. Statt Kosten für Vermieter zu erhöhen, muss die Politik durch das Förderrecht gezielte Investitionsanreize schaffen“, so BFW-Präsident Andreas Ibel. „Gutachten belegen, dass die finanziellen Spielräume im Wohnungsbau schon jetzt komplett ausgeschöpft sind. Weitere Auflagen – wie die CO2-Bepreisung – sorgen letztlich nur dafür, dass irgendwann niemand mehr bauen kann“, ergänzte Sönke Struck, Vorstandschef des BFW Landesverbands Nord. 

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, befürchtet, dass das Geld, das Vermieter für den CO2-Preis ausgeben müssten, künftig für energetische Sanierungen fehlen wird oder Vermieter nun die Mieten erhöhen müssten, um die zusätzliche finanzielle Belastung kompensieren zu können. Er kündigte an, die neue Regelung verfassungsrechtlich prüfen zu lassen.

Auch die Deutsche Energie-Agentur (Dena) setzt sich „für eine klima- und sozialpolitisch verträgliche Kostenverteilung“ zwischen Mietern und Vermietern ein. In einem Positionspapier macht die Dena einen konkreten Vorschlag zu einer begrenzten Umlagefähigkeit des CO2-Preises: Kern ist eine an der Effizienzklasse des Energieausweises orientierte anteilige Kostenbeteiligung.

Dena-Positionspapier „Begrenzte Umlage der BEHG-Kosten – Investitionsanreize stärken“

Schulze: „Wir wollen, dass alte Ölheizungen ausgetauscht werden“

Die neue CO2-Abgabe wird nach Angaben des Bundesumweltministeriums das Heizöl in diesem Jahr zusätzlich zum Einkaufspreis um rund acht Cent pro Liter teurer machen – der Preis für Erdgas steigt demnach um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Der Handel mit den CO2-Verschmutzungsrechten (Emis­si­ons­han­del) startete im Januar 2021 mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne und soll wirken wie eine Steuer. Bis 2025 werden die Zertifikate dann schrittweise mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikate-Preis durch Versteigerungen ermittelt – wobei ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.

Laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) soll der CO2-Preis ein „Investitionsanreiz“ sein, damit die Bürger freiwillig auf klimafreundliche Alternativen umsteigen und deshalb den CO2-Preis gar nicht erst zahlen müssen. „Wir wollen, dass alte Ölheizungen ausgetauscht werden, dass man auf erneuerbare Energien setzt. Der CO2-Preis wird helfen, diese Entwicklung zu beschleunigen.“

Der CO2-Preis – Teil des Klimaschutzprogramms

EU-weit gibt es schon einen Emissionshandel. Energiewirtschaft und Teile der Industrie müssen pro Tonne Treibhausgas, die sie verantworten, ein Zertifikat nachweisen – teilweise werden die Zertifikate verteilt, teils bildet sich der Preis durch Angebot und Nachfrage.

Damit ein solches System in Deutschland zum 1.1.2021 umgesetzt werden konnte, musste das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert werden – dem hatten Bundestag und Bundesrat bereits im Oktober 2020 zugestimmt. Neben dem CO2-Preis greift auch das neue Klimaschutzgesetz, das Treibhausgas-Budgets vorschreibt. Einnahmen aus der neuen CO2-Bepreisung will der Bund über Förderprogramme und Entlastungen an die Haushalte zurückgeben.

Quelle: HAUFE

Preise enteilen Mieten: Überhitzen die Wohnungsmärkte?

Der Immobilienboom hält an, die Kaufpreise enteilen weiter den Mieten – besonders rasch in den sieben größten deutschen Städten. In den „Top 7“ müssen beim Wohnungskauf schon bis zu 40 Jahresmieten berappt werden, heißt es im „Postbank Wohnatlas“. Sind das die viel zitierten Überhitzungstendenzen?

Die Preise für Wohnimmobilien steigen unbeeindruckt von den Maßnahamen gegen die Corona-Pandemie weiter; das ist schon fast eine Binse. Sorgen macht Experten vielerorts jedoch, mit welcher Geschwindigkeit die Kaufpreise die Mieten immer weiter hinter sich lassen.

Gradmesser für das Verhältnis von den regionalen Kaufpreisen zu den Mieten ist der sogenannte Vervielfältiger: Er zeigt, wie viele Jahresnettokaltmieten für eine gleich große Eigentumswohnung im Bestand durchschnittlich zu zahlen wären. Über alle deutschen Kreise und kreisfreien Städte hinweg lag der Vervielfältiger im Jahr 2020 bei 25,7 Jahresnettokaltmieten, heißt es im „Postbank Wohnatlas 2021“ – 2019 waren es noch 24. Damit sind die Kaufpreise insgesamt erneut stärker gestiegen als die Mieten. Die Studienautoren sehen in den Großstädten Anzeichen einer Überhitzung.

Seit 2017 hat sich den Experten zufolge der Vervielfältiger pro Jahr um rund eine Jahresmiete erhöht; die Quote wurde im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 mit einem Plus von 1,7 Jahresmieten noch getoppt. Eine Trendumkehr erwarten die Autoren des „Wohnatlas“ nicht.

Überhitzungstendenzen in den „Top 7“: Die Dynamik beschleunigt sich

„Allenfalls regional könnten pandemiebedingte Konjunktureinbrüche in bestimmten Branchen zu Anpassungen führen, wenn die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte stark in Mitleidenschaft gezogen werden sollten. Das würde die Nachfrage nach Wohnraum abschwächen“, prognostiziert Eva Grunwald, Leiterin Immobiliengeschäft bei der Postbank.

Besonders rasch enteilen die Kaufpreise der Studie zufolge derzeit in den sieben größten deutschen Städten, den sogenannten „Top 7“ (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart) dem Mietniveau. Im Vergleich zum Vorjahr liegt das Plus im Schnitt über die sieben Städte bei zwei Jahresmieten.

Das „Top-7“-Ranking führt erstmals Berlin an: Knapp 40 Jahresmieten wurden im Jahr 2020 für den Kauf einer Wohnung fällig. Die Hauptstadt verzeichnet mit einem Plus von rund vier Jahresmieten im Vergleich zum Vorjahr den stärksten Anstieg. Wesentliche Ursache für diese Dynamik sei der Berliner Mietendeckel, der ab Februar 2020 galt und im April 2021 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist. „Diese Regelung führte zu einem Rückgang der Nettokaltmieten binnen Jahresfrist um mehr als vier Prozent und damit zu einem sehr hohen Anstieg des Vervielfältigers in der Bundeshauptstadt“, schreiben die Studienautoren.

Preisniveau in deutschen Großstädten („Top 7“): Vervielfältiger

RangStadtVervielfältiger 2020Vervielfältiger 2019Vervielfältiger 2018Vervielfältiger 2017
1Berlin39,7 35,5 32,6 30,8
2München38,537,236,234,2
3Hamburg38,436,033,231,6
4Frankfurt/Main35,033,531,429,3
5Düsseldorf33,431,329,928,4
6Köln29,528,226,825,7
7Stuttgart28,727,727,526,4

Quellen: Value AG Marktdatenbank (2021); Berechnungen HWWI

Auch in deutschen Städten abseits der „Top 7“ liegen die Kaufpreise im Vergleich zu den Kaltmieten auf hohem Niveau: In 23 Städten ab 20.000 Einwohnern mussten Käufer im vergangenen Jahr 30 Jahresmieten und mehr aufbringen.

Zu den im Verhältnis zum örtlichen Mietniveau teuersten Großstädten ab 100.000 Einwohnern zählen neben Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und Düsseldorf auch Rostock (Vervielfältiger 36,1) und Potsdam (32,8). Unter den Top Ten finden sich zudem die Mittelstädte Rosenheim (34,3), Landshut (33,3) und Baden-Baden (32,7).

Je niedriger der Vervielfältiger, desto höher die Erträge für Vermieter

Für Selbstnutzer verkürzt sich der Zeitraum, bis sich ein Kauf gegenüber der Mietzahlung rechnet, je niedriger der Vervielfältiger ausfällt. Vermieter, die mit den Mieteinnahmen ein Wohnimmobilie finanzieren wollen, realisieren bei niedrigem Vervielfältiger höhere Erträge.

Bundesweit reicht die Spanne von knapp zwölf Jahresnettokaltmieten für den Kauf einer Eigentumswohnung im Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) bis zu 75 im Landkreis Nordfriesland (Niedersachsen), zu dem auch die begehrten Lagen auf Sylt, Föhr und Amrum gehören. Die Experten sprechen derzeit bei einem Vervielfältiger von weniger als 25 von einem moderaten Kaufpreisniveau gemessen an den örtlichen Nettokaltmieten. „Höhere Vervielfältiger können auf eine Überhitzung des regionalen Marktes hinweisen“, so Grunwald.

Noch relativ günstige Objekte im Vergleich zum örtlichen Mietniveau finden sich teils rund um Berlin und Hamburg in den angrenzenden Landkreisen. Im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg etwa liegt der Vervielfältiger bei 26. Im Herzogtum Lauenburg vor den Toren Hamburgs werden für Wohneigentum im Schnitt 24,7 Jahresmieten fällig, in Stade 24,9 und in Pinneberg 25. Weniger groß sind die Chancen im Umland von München. In den angrenzenden Landkreisen rangiert der Vervielfältiger nirgendwo unter 35. Der Landkreis Starnberg weist mit 39,5 sogar einen höheren Vervielfältiger auf als die bayerische Landeshauptstadt selbst.

Unter den Großstädten ab 100.000 Einwohner sind Gelsenkirchen (Vervielfältiger: 18) und Salzgitter (19,1) noch erschwinglich. Zwischen 20 und 21 Jahresmieten rangieren die Durchschnittspreise für Wohneigentum in Bremerhaven, Duisburg, Oberhausen, Hamm, Bochum, Chemnitz und Wuppertal. In insgesamt 41 Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern liegt der Vervielfältiger im aktuellen „Wohnatlas“ unterhalb dem von den Experten festgelegten Grenzwert von 25 für vergleichsweise moderate Preise.

Der „Postbank Wohnatlas“ ist eine jährlich erscheinende, mehrteilige Studienreihe. Für den vorliegenden dritten Studienteil hat das Hamburger WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) die Entwicklung des Vervielfältigers zwischen 2019 und 2020 in den 401 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten analysiert.

Quelle: HAUFE

Mehr Flexibilität für Immobilienfondsverwalter

Der Bundestag hat das „Fondsstandortgesetz“ (FoStoG) verabschiedet. Für Immobilienfondsverwalter ist das eine gute Nachricht – Konzeption und Management werden entbürokratisiert, die Produktpalette erweitert. Doch der Gesetzgeber habe auch Chancen verpasst, sagt die Immobilienwirtschaft.

Der Bundestag hat das „Fondsstandortgesetz“ (FoStoG) verabschiedet. Für Immobilienfondsverwalter ist das eine gute Nachricht – Konzeption und Management werden entbürokratisiert, die Produktpalette erweitert. Doch der Gesetzgeber habe auch Chancen verpasst, sagt die Immobilienwirtschaft.

„Zwar ist die Einführung neuer Fondsgattungen im Fondsstandortgesetz grundsätzlich positiv zu bewerten“, sagte Jochen Schenk, Vizepräsident beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), allerdings fehlten in letzter Konsequenz Regelungen, um diese wirklich attraktiv zu machen.

Der Bundestag hat einem Entwurf der Bundesregierung zum sogenannten „Fondsstandortgesetz“ (FoStoG) am Abend des 22.4.2021 in zweiter und dritter Lesung abschließend zugestimmt. Die Immobilienbranche hatte darauf gehofft, dass im parlamentarischen Verfahren vor allem am neu eingeführten geschlossenen Sondervermögen auf geschlossene Publikums-AIF (alternative Investmentfonds) noch geschliffen wird.

Immobilienbranche: Potenziale des geschlossenen Sondervermögens nicht voll ausgeschöpft

„Mit Blick auf das geschlossene Sondervermögen hat man die Chance verpasst, dieses neue Vehikel auch für Privatanleger zuzulassen, und damit auch die Möglichkeit, mehr Privatkapital in die dringend benötigten Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen zu lenken“, so ZIA-Vize Schenk. „So bleiben die angekündigten Impulse für den deutschen Fondsstandort leider auf der Strecke.“

Positiv hervorzuheben sei, dass im parlamentarischen Verfahren die bilanzrechtliche Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für geschlossene Sondervermögen, die als Spezial-AIF aufgelegt werden, aufgenommen worden sei. Zugleich ist laut ZIA das Investmentsteuerrecht nicht ausreichend nachgezeichnet worden – so könne das neue Vehikel nur Teil seiner Potenziale entfalten.

Weniger Bürokratie für Immobilienfondsverwalter

Das Gesetz sieht außerdem gesetzliche Anpassungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vor, durch die Konzeption, Management und Rechnungslegung bei offenen und geschlossenen Fonds vereinfacht werden. Beispiele für die weitere Entbürokratisierung für Fondsverwalter: Die Verwendung eines dauerhaften Datenträgers zur Information von Anlegern – soweit nicht durch EU-Recht vorgegeben – sowie zahlreiche Schriftformerfordernisse werden abgeschafft.

Der aufsichts- und steuerrechtliche Regulierungsrahmen wird wettbewerbsfähiger und die Voraussetzungen zur weiteren Digitalisierung der Aufsicht werden geschaffen. Das „Fondsstandortgesetz“ soll außerdem dazu dienen, notwendige europäische Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb, der Taxonomie sowie zu den ESG-Informationspflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften zu implementieren.

Die wichtigsten immobilienrelevanten Neuerungen aus ZIA-Sicht im Überblick:

  • In Ergänzung zur Einführung des neuen offenen Infrastruktur-Sondervermögens dürfen nun auch geschlossene Publikums-AIF in Infrastruktur-Projektgesellschaften investieren (siehe § 261 Nr. 2 KAGB-E)
  • Änderungen für offene Spezial-AIF in § 284 KAGB werden entsprechend in § 26 Investmentsteuergesetz (InvStG) nachgezogen: insbesondere die Erhöhung der Freikapitalgrenze für Immobilienfinanzierungen von 50 auf 60 Prozent.
  • Teilweise Ersetzung des Schriftform- durch ein Textformerfordernis für Anlagebedingungen, Gesellschaftervertrag und Protokoll (§§ 150, 266 KAGB-E)
  • Frist zur Feststellung von Jahresabschlüssen der geschlossenen Publikums-InvKG wird auf sechs Monate gesetzt (neuer § 159a KAGB-E)
  • Mehr Flexibilität bei der Strukturierung offener Immobilienfonds im Zusammenhang mit Immobilien-Gesellschaften durch Anpassung des § 234 Abs. 1 Nr. 6 KAGB

Startup-Anteile: Mehr Steuervorteile für Mitarbeiter

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass es für Beschäftigte von Startups und anderen Kleinunternehmen attraktiver werden soll, Anteile an ihrem Unternehmen zu übernehmen.

Der steuerfreie Höchstbetrag für solche Kapitalbeteiligungen soll steuerlich künftig stärker gefördert werden, indem er von 360 Euro im Jahr auf 720 Euro angehoben wird (§ 3 Nr. 39 EStG) – laut Gesetzentwurf ab dem 1.7.2021. Bei Unternehmensbeteiligungen an Startups, die den Angestellten kostenlos oder verbilligt übertragen wurden, sollen Einkünfte anfangs grundsätzlich nicht besteuert werden.

Die Besteuerung erfolgt erst im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren. Bis zu einem Wert von jährlich 1.440 Euro könnten Unternehmensbeteiligungen gänzlich steuerfrei übertragen werden. Der Anwendungskreis der betroffenen Unternehmen ist noch ausgeweitet worden. Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf könnten nun auch zwölf Jahre alte Unternehmen von der Regelung profitieren, wie Unions-Finanzsprecherin Antje Tillmann erklärte.

FoStoG: Gesetzgebungsverfahren und Hintergrund

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (Fondsstandortgesetz – FoStoG) stammt aus der Feder der Bundesministerien Finanzen und Wirtschaft unter der Leitung von Olaf Scholz (SPD) und Peter Altmeier (CDU). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf erstmals am 3.12.2020 veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat dem Entwurf am 20.1.2021 zugestimmt, der Bundestag am 22.4.2021. Als nächstes ist der Bundesrat an der Reihe.

Die neuen Regeln werden voraussichtlich am 1.7.2021 in Kraft treten – zum Teil aber auch erst ab dem 1.4.2023 gelten, hieß es aus dem Wirtschaftsressort.

Mit dem Fondsstandortgesetz muss bis zum 2.8.2021 eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Der grenzüberschreitende Vertrieb von Investmentfonds soll durch einheitliche Regelungen vereinfacht werden. Im Rahmen des Sustainable-Finance-Aktionsplans der Europäischen Kommission wurden Verordnungen verabschiedet, die gesetzliche Anpassungen notwendig machen: die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenz-Verordnung) und die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung).

FoStoG: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (Stand 17.3.2021)

Beschlussempfehlung: Finanzausschuss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (21.4.2021)

Quelle: Haufe

Geringere Steuervorteile für Share Deals bei Immobilien

Mit den umstrittenen Share Deals konnten Käufer die Grunderwerbssteuer umgehen. Den Bundesländern winken Einnahmen in Milliardenhöhe.

Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Finanzausschuss des Bundestages Einschränkungen für ein umstrittenes Sparmodell bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Ausschuss am Mittwoch eine Reform sogenannter Share Deals.

Dabei geht es um Steuervorteile beim Immobilienerwerb über Gesellschaftsanteile. Damit können Käufer die Grunderwerbsteuer umgehen, die in den Bundesländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises ausmacht. Die Steuer soll nun fällig werden, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobilien-Gesellschaft den Eigentümer wechseln. Bisher tritt die Steuerpflicht nur ein, wenn 95 Prozent der Anteile binnen fünf Jahren verkauft werden.

„Damit kommen wir endlich weiter im Kampf gegen Steuertrickserei“, sagte SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe der Nachrichtenagentur Reuters. „Als SPD wären wir gerne weitergegangen und haben eine Absenkung der Schwelle auf 75 Prozent gefordert.“ Dies habe die Union blockiert. In dem Gesetz seien jedoch weitere Einschränkungen für Share Deals. „Zahlreiche steuervermeidende Share Deals, wie wir sie etwa in Berlin beobachten, werden dann nicht möglich sein“, sagte die Berliner Bundestagsabgeordnete. Mit einer Börsenklausel werde sichergestellt, dass der Aktienhandel an einer Börse nicht beiläufig die Steuer auslöse.

Die finanzpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Antje Tillmann, erklärte, die bisherige „Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar“.

Ihr CDU-Kollege Olav Gutting ergänzte: „Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.“ Gutting warf der SPD vor, sie habe sich gegen die Einführung eines „Freibetrags für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie“ gesperrt.

Die Reform soll kommende Woche vom Bundestag beschlossen werden und zum 01. Juli in Kraft treten. Den Ländern entgehen durch die bisherigen Steuervorteile für Share Deals nach Schätzungen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Dabei wird eine Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht. Ein Käufer erwirbt dann nicht das Gebäude, sondern Anteile an der Gesellschaft.

Quelle: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/reform-geringere-steuervorteile-fuer-share-deals-bei-immobilien/27093866.html

Preise für Eigentumswohnungen ziehen weiter kräftig an

Eigentumswohnungen werden immer teurer. Mit 201,99 Indexpunkten im März, das ist ein Plus von 1,48 Prozent im Vergleich zum Vormonat, steigt der Europace Hauspreis-Index (EPX) in diesem Segment weiter stark an. Bei den Häusern entwickeln sich die Preise im Bestand deutlich besser als im Neubau.

„Die gedrosselte Preisentwicklung im Neubau-Segment muss man im Zusammenhang mit der Entwicklung der Bestandshäuser sehen“, erklärt Stefan Münter, Co-CEO der Europace AG, die den Hauspreis-Index EPX auf Basis der Transaktionsdaten des Finanzierungsmarktplatzes seit dem Jahre 2005 monatlich erhebt. Er erkenne derzeit eine prozentuale Umverteilung beim Angebot von neuen Häusern im Verhältnis zu den bestehenden. In Folge entwickelte sich der Neubau-Index in der März-Analyse im Vergleich mit den Bestandshäusern (plus 1,95 Prozent auf 187,04 Indexpunkte) gegenüber Februar weit zögerlicher mit einem relativ leichten Anstieg von 0,87 Prozent auf aktuell 193,84 Indexpunkte.

Eigentumswohnungen und Bestandshäuser: Werte spiegeln Knappheit am Immobilienmarkt wider

Der EPX-Gesamtwert liegt in diesem Monat mit 194,39 Punkten erstmals seit 2006 über dem Indexwert bei den Neubauten. Mit 201,99 Indexpunkten, einem Zuwachs von 1,48 Prozent im Vergleich zum Vormonat, stieg der Europace Hauspreis-Index auch im Segment Eigentumswohnungen weiter stark an. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate (seit März 2020) ist der Aufwärtstrend in diesem Segment besonders deutlich mit einer Preissteigerung von 11,46 Prozent. Übertroffen wird die Dynamik nur noch von den Bestandshäusern: Der Index stieg im Jahresvergleich um 14,73 Prozent auf mittlerweile 187,04 Indexpunkte an. Auch im Vergleich von März 2020 mit März 2021 legen die Neubauten im Vergleich mit den Indexwerten der anderen Segmente nur moderat zu mit einem Plus von 7,51 Prozent.

Aus den Zahlen schließen die Europace-Experten auch, dass erstens die Anzahl an Neubauprojekten konstant bleibt, und zweitens das Angebot an bestehenden Häusern am Markt abgenommen hat. „Ein Grund dafür ist sicherlich, dass Menschen, die heute ein Haus besitzen und über einen Verkauf nachgedacht haben, in der derzeitigen Situation vielleicht eher davor zurückschrecken, zu verkaufen und abwarten, bis die Situation sich wieder normalisiert hat“, sagt Münter. Trete im Laufe der Corona-Pandemie Normalität ein, könne wieder von einem erhöhten Angebot an Bestandshäusern ausgegangen werden, was sich – zumindest kurzfrstig – auf die Preisentwicklung auswirken werde.

Entwicklung der EPX-Preisindizes im Detail

Gesamtindex: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
März 2021143,18  plus 0,48 Prozentplus 4,90 Prozent
Februar 2021142,49  minus 0,22 Prozentplus 4,84 Prozent
Januar 2021142,81  plus 0,42 Prozentplus 4,71 Prozent

Quelle: Europace

Eigentumswohnungen: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
März 2021201,99+ 1,48 Prozent+ 11,46 Prozent
Februar 2021199,05+ 1,26 Prozent+ 10,84 Prozent
Januar 2021196,57+ 1,23 Prozent+ 10,97 Prozent

Quelle: Europace

Neue Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
März 2021193,84  + 0,87 Prozent+ 7,51 Prozent
Februar 2021192,17+ 0,89 Prozent+ 7,34 Prozent
Januar 2021190,47– 0,14 Prozent+ 6,48 Prozent

Quelle: Europace

Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend

MonatIndexwertVeränderung zum VormonatVeränderung zum Vorjahresmonat
März 2021187,04+ 1,95 Prozent+ 14,73 Prozent
Februar 2021183,46 + 1,36 Prozent+ 14,44 Prozent
Januar 2021180,99+ 0,71 Prozent+ 13,40 Prozent

Quelle: Europace