Geringere Steuervorteile für Share Deals bei Immobilien

Mit den umstrittenen Share Deals konnten Käufer die Grunderwerbssteuer umgehen. Den Bundesländern winken Einnahmen in Milliardenhöhe.

Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Finanzausschuss des Bundestages Einschränkungen für ein umstrittenes Sparmodell bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Ausschuss am Mittwoch eine Reform sogenannter Share Deals.

Dabei geht es um Steuervorteile beim Immobilienerwerb über Gesellschaftsanteile. Damit können Käufer die Grunderwerbsteuer umgehen, die in den Bundesländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises ausmacht. Die Steuer soll nun fällig werden, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobilien-Gesellschaft den Eigentümer wechseln. Bisher tritt die Steuerpflicht nur ein, wenn 95 Prozent der Anteile binnen fünf Jahren verkauft werden.

„Damit kommen wir endlich weiter im Kampf gegen Steuertrickserei“, sagte SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe der Nachrichtenagentur Reuters. „Als SPD wären wir gerne weitergegangen und haben eine Absenkung der Schwelle auf 75 Prozent gefordert.“ Dies habe die Union blockiert. In dem Gesetz seien jedoch weitere Einschränkungen für Share Deals. „Zahlreiche steuervermeidende Share Deals, wie wir sie etwa in Berlin beobachten, werden dann nicht möglich sein“, sagte die Berliner Bundestagsabgeordnete. Mit einer Börsenklausel werde sichergestellt, dass der Aktienhandel an einer Börse nicht beiläufig die Steuer auslöse.

Die finanzpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Antje Tillmann, erklärte, die bisherige „Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar“.

Ihr CDU-Kollege Olav Gutting ergänzte: „Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.“ Gutting warf der SPD vor, sie habe sich gegen die Einführung eines „Freibetrags für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie“ gesperrt.

Die Reform soll kommende Woche vom Bundestag beschlossen werden und zum 01. Juli in Kraft treten. Den Ländern entgehen durch die bisherigen Steuervorteile für Share Deals nach Schätzungen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Dabei wird eine Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht. Ein Käufer erwirbt dann nicht das Gebäude, sondern Anteile an der Gesellschaft.

Quelle: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/reform-geringere-steuervorteile-fuer-share-deals-bei-immobilien/27093866.html