Es geht noch tiefer: Zahl der genehmigten Wohnungen sinkt

Die Baugenehmigungen für Wohnungen sind nach Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Mai 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 25,9 Prozent gesunken. Die Immobilienbranche fordert: „Hände weg von jedweder weiteren Regulierung.“

Die deutschen Behörden bewilligten im Mai 2023 den Bau von 23.500 neuen Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt – das sind 25,9 Prozent (8.200 Baugenehmigungen) weniger als im Mai 2022. Im April 2023 war die Zahl der genehmigten Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr um 31,9 Prozent gesunken und im März 2023 um 29,6 Prozent.

Von Januar bis Mai 2023 wurden insgesamt 113.400 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt, das waren 27 Prozent weniger als von Januar bis Mai 2022 mit 155.300 genehmigten Wohnungen. Destatis führt die Rückgänge vor allem auf steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen zurück.

Baugenehmigungen: Auch Mehrfamilienhäuser stark betroffen

In den Ergebnissen sind die Genehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden der Bundesbehörde nach von Januar bis Mai 2023 insgesamt 94.000 Wohnungen genehmigt – also 30,5 Prozent (41.200 Wohnungen) weniger als im Vorjahreszeitraum

Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ging um rund ein Drittel (35,1 Prozent zurück), was einem Minus von 12.200 Wohnungen auf nun 22.600 genehmigten Wohnungen entspricht. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen sogar um mehr als die Hälfte (53,5 Prozent oder um 7.500 Wohnungen) auf 6.500 Wohnungen. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um mehr als ein Viertel (26,5 Prozent) um 22.100 Wohnungen auf 61.200 Wohnungen.

Immobilienwirtschaft: Weniger Regulierungen, mehr Anreize

Die aktuellen Destatis-Zahlen bezeichnete der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) als „Dauerserie schlechter Nachrichten“. Es brauche jetzt sehr schnell ein mutiges Umdenken staatlicher Entscheider auf allen Ebenen, drängte Präsident Dr. Andreas Mattner. Seine Maßgabe: „Hände weg von jedweder weiteren Regulierung. Und: Zurückführen vorhandener Einschränkungen auf ein Normalmaß!“

Drei ZIA-Forderungen für mehr Wohnungsbau:

  • Ein temporäres Aussetzen der Grunderwerbsteuer auch für Investoren.
  • Ein großvolumiges KfW-Kreditprogramm Wohnen mit einem Zinssatz von zwei Prozent für Neubauten ab Standard „EH 55“.
  • 30 Prozent des erforderlichen Zubaus einer Stadt verpflichtend für serielles und modulares Bauen ausweisen.

Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland (IVD), ergänzte: „Es geht nicht ohne investive Anreize wie eine wirksame Förderung, durch die sich wieder mehr Menschen in der Lage sehen, zu bauen und Wohneigentum zu bilden. Heute drängen immer mehr verhinderte Kaufwillige in den Mietwohnungsmarkt, sodass dort die Nachfrage und die Mieten weiter steigen.“

Das am 1. Juni gestartete Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) sei nicht geeignet, die Abwärtsspirale zu durchbrechen. Die Hürde mit dem teuren KfW-40-Standard sei hoch. Auch die maximal mögliche Darlehenssumme von 240.000 Euro reiche vielerorts nicht mehr aus, um eine Finanzierung zu stemmen. Und für den Kauf einer Bestandsimmobilie lasse sich der zinsverbilligte Kredit als Ersatz für das alte Baukindergeld nicht nutzen.

Forscher: Wohnungsneubau leidet mehr als gedacht

Auch die Zahl der gebauten Wohnungen könnte laut einer Studie noch geringer ausfallen als zuletzt von Experten erwartet. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geht davon aus, dass im schlechtesten Fall im Jahr 2023 nur 223.000 Wohneinheiten in Mehr- und Einfamilienhäusern fertig werden – 295.000 waren es 2022. Für 2024 hält das IMK einen weiteren Rückgang auf 177.000 Wohnungen für möglich. Aus Sicht der Bundesregierung braucht es 400.000 neue Wohnungen pro Jahr gegen Wohnungsnot.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) schätzte Anfang Juli die Zahl der 2023 bundesweit fertiggestellten Wohnungen auf etwas mehr als 240.000 Einheiten und erwartet für 2024 etwa 214.000 neue Wohnungen. Mitte Juni hatte das Ifo-Institut für das laufende Jahr 275.000 neue Wohnungen prognostiziert und für 2024 dann 235.000.

Als Folge des Rückgangs der Neubauzahlen befürchten die Forscher des IMK einen Kapazitätsabbau der Bauwirtschaft. Dieser könne auch mittelfristig dafür sorgen, dass das verfügbare Angebot weit hinter dem Bedarf zurückbleiben werde. Als Gegenmaßnahme wird eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau vorgeschlagen.

Lohnt es sich jetzt noch, in eine Holzheizung zu investieren?

Bei der Suche nach umweltfreundlichen Alternativen beim Heizen kommen immer wieder auch Holzheizungen ins Spiel. Doch so ökologisch, wie es scheint, sind diese gar nicht – auch wenn es aktuell noch Fördermittel für die Umrüstung gibt.

Heizen mit Holz verbinden viele Menschen nicht nur mit einer warmen Wohnung, sondern auch mit Gemütlichkeit. Hinzu kommt die Unabhängigkeit vom russischen Gas. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine gibt es einen regelrechten Run auf Holzöfen. Kaminbauer können sich vor Aufträgen kaum retten. Auch die Nachfrage nach Pelletheizungen steigt. Allein im ersten Halbjahr 2022 wurden nach Angaben des Deutschen Pelletinstituts in Deutschland rund 32.000 Pelletheizungen verkauft, zwölf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Von 2012 bis 2021 hat sich die Anzahl mehr als verdoppelt.

Und schließlich ist da noch der Klimaschutz: Heizen mit Holz gilt gemeinhin als ökologisch und CO2-neutral – auch deshalb entscheiden sich viele Sanierungswillige für einen Kaminofen oder eine Pelletheizung. Die Argumentation: Bei der Holzverbrennung werde nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum zuvor aufgenommen habe.

Heizen mit Holz: CO2-neutral oder Klimakiller?

Wissenschaftler und Umweltschutzorganisationen sehen diese Darstellung jedoch kritisch. Teilweise bezeichnen sie das Heizen mit Holz sogar als „Klimakiller“, einige Experten fordern ein generelles Verbot von Holzheizungen.

Das Thema ist komplex. Und es betreffe mehrere Ebenen, erklärt Hannes Böttcher vom Ökoinstitut. Zwar sei das Verbrennen von Holz prinzipiell CO2-neutral, „aber nur, wenn man es über einen langen Zeitraum betrachtet“. Denn Bäume hätten das CO2 über 100 oder mehr Jahre gespeichert. Wenn das Holz verbrannt werde, komme das Kohlendioxid jedoch schlagartig in die Atmosphäre. Und bis wieder CO2 in nachwachsenden Bäumen gebunden werde, dauere es erneut viele Jahrzehnte. Sinnvoller für die Umwelt sei es deshalb, so Böttcher, Holz für langlebige Produkte wie etwa Möbel zu nutzen – dann bleibe das CO2 gespeichert –, oder es am besten gleich im Wald zu lassen: „Man muss das ganze System betrachten.“

Besonders problematisch sei es, Holz aus stabilen Wäldern zu entnehmen, um es zu verbrennen. Tatsächlich ist zuletzt in Deutschland so viel Holz geschlagen worden wie nie seit der Wiedervereinigung: 2022 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 13,8 Millionen Kubikmeter Holz aus dem Wald geholt, ein Plus von 17,3 Prozent gegenüber 2021. Rund ein Sechstel davon wurde verfeuert.

Holzpellets: Geringe Energieeffizienz, grenzwertige Ökobilanz

Anders als bei Scheitholz für Kaminöfen bestünden Holzpellets jedoch aus Holzabfällen, die zum Beispiel in Sägewerken übrigbleiben – das entgegnen Befürworter von Holzheizungen den Kritikern. Tatsächlich falle die Ökobilanz von Pelletheizungen besser aus als von Kaminöfen, sagt auch Böttcher: „Pellets sind an der Grenze.“ Allerdings gebe es hierbei Einschränkungen. So sei Holzabfall nur begrenzt verfügbar.

Wenn mehr Pelletheizungen in Betrieb gingen, reiche die in Deutschland verfügbare Menge irgendwann nicht mehr aus. Und andere Länder wie die USA oder Russland verarbeiteten ganze Baumstämme zu Pellets. Außerdem könnten auch aus den Holzabfällen langlebigere Produkte hergestellt werden, sagt Böttcher – zum Beispiel Faserplatten für die Hausdämmung. Das habe gleich zwei positive Effekte: Das CO2 bleibe im Holzprodukt gespeichert und werde nicht durch Verheizen in die Atmosphäre abgegeben; und für ein besser gedämmtes Gebäude werde insgesamt weniger Heizenergie benötigt. Die könnte besser durch Wärmepumpen erzeugt werden, die mit Erneuerbaren Energien angetrieben werden, meint Böttcher.

Ein weiterer Grund, der für Experten gegen das Verfeuern von Holz spricht, ist die geringe Energieeffizienz. Dadurch werde für die gleiche Kilowattstunde Wärme sogar mehr CO2 freigesetzt als bei Öl oder Gas. Der Vergleich fällt umso schlechter aus, je ineffizienter die Holzöfen arbeiten.

Kachelmann: „Es stinkt wieder abends in Deutschland“

Neben dem Aspekt CO2 spricht aus Sicht der Kritiker auch noch etwas anderes gegen das Heizen mit Holz: die Feinstaubbelastung. „Es stinkt wieder abends in Deutschland“, brachte es TV-Meteorologe Jörg Kachelmann jüngst auf Twitter auf den Punkt.

Auch das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor der großen Luftbelastung. Inzwischen produzierten Holzöfen in Deutschland mehr Feinstaub als alle Pkw und Lkw zusammen – durch den Trend zu Holzheizungen werde sich das Problem weiter verschärfen, so das UBA.

Umweltverbände wie Greenpeace oder Nabu weisen ebenfalls auf die Gefahren durch Feinstaub hin: für die Umwelt, vor allem aber für den Menschen. Feinstaub wird mit Erkrankungen wie Asthma oder Lungenkrebs in Verbindung gebracht. Neben Feinstaub entstehen beim Verbrennen von Holz weitere schädliche Stoffe wie Ruß, Methan, Lachgas und Polyzyklisch Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Holzheizungen: Das wird aktuell gefördert

Das Umweltbundesamt spricht sich mittlerweile gegen eine finanzielle Förderung von Holzheizungen aus. Aktuell gibt es jedoch noch staatliche Unterstützung für Pelletheizungen.

Dafür müssen die Heizungsanlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel ist ein Pufferspeicher Pflicht. Und die Heizung muss eine Nennwärmeleistung von mindestens fünf Kilowatt haben. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden pro Anlage bis zu 12.000 Euro übernommen. Ein eigenes Förderprogramm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es derzeit nicht mehr, allerdings kann man dort bei Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhausstandard weiterhin anteilig Geld für eine Holzheizung erhalten.

Wer bereits mit Pellets heizt, hat zudem auch Anspruch auf die sogenannten Härtefallhilfen, die Bund und Länder aufgrund der explodierenden Energiepreise vereinbart haben – rückwirkend für 2022. Bis zu 2.000 Euro Zuschuss sind möglich.

GEG 2023: Strengere Regeln für Holzöfen

Zukünftig sollen es Holzheizungen jedoch deutlich schwerer haben: Im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind strengere Regelungen beim Einbau der Anlagen vorgesehen. Diese würden ab 2024 gelten, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung von Parlament und Länderkammer angenommen wird.

Um eine Holzheizung in Betrieb nehmen zu dürfen, müssten dann zusätzlich eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage und ein Pufferspeicher eingebaut werden. Außerdem benötigten die Anlagen einen guten Staubfilter. Strengere Auflagen für Kaminöfen gibt es schon: Ende 2020 mussten Öfen stillgelegt werden, die vor 1995 gebaut wurden.

Ab Dezember 2024 gilt die Regelung für Kaminöfen, die bis Frühjahr 2010 in Betrieb gegangen sind – diese erfüllen dann nicht mehr die derzeit geltende Abgasnorm. Das Aus kommt jedoch wohl nicht für alle Öfen. Es soll Ausnahmen geben, zum Beispiel, wenn die offenen Kamine nur wenige Stunden im Monat laufen oder wenn sie die einzige Heizquelle für eine Wohneinheit sind. Zudem lassen sich alte Öfen mit einem Feinstaubfilter nachrüsten.

Quelle: Haufe

Heizung runter, Schimmel rauf: Ein Sparerfolg mit Nebenwirkungen

Die Aufrufe zum Energiesparen waren deutlich. Viele Mieter sind ihnen nachgekommen und haben ihre Heizungen runtergedreht – mit teils unschönen Folgen.

Die Appelle waren allgegenwärtig. „Ich bitte jeden und jede, jetzt schon einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor gut einem Jahr. „Wenn man Putin ein klein bisschen schaden will, dann spart man Energie“, hieß es an anderer Stelle. Habeck wurde sogar noch konkreter: „Wenn man die Wohnung heizt und abends die Gardinen zuzieht, spart man bis zu fünf Prozent Energie“, so Habeck, Bundesenergieberater im Nebenjob. „Und wenn man die Raumtemperatur um ein Grad senkt, sind es rund sechs Prozent. Das ist vielleicht nicht ganz so gemütlich, aber man friert noch nicht.“

Viele sind den Aufrufen nachgekommen. Offizielle Statistiken deuten darauf hin, dass beispielsweise Privathaushalte in den meisten Wochen dieser Heizperiode 10 bis 20 Prozent weniger Gas verbraucht haben als sonst, jeweils bei vergleichbaren Temperaturen.

Heizung runterdrehen: „Keine geeignete Sparmethode“

Ein Sparerfolg, der offenbar Nebenwirkungen hatte. „In diesem Winter hatten wir es leider mit unverhältnismäßig vielen Fällen an Schimmelbildung in den Wohnungen zu tun“, heißt es etwa bei der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892. Sie vermietet in der Hauptstadt knapp 7000 Wohnungen. Die Genossenschaft führt den vermehrten Schimmelbefall direkt auf die Energiesparbemühungen zurück. Die Heizungen seien runtergedreht, die Temperaturen in den Wohnungen gesenkt worden. 

„Das Absenken um ein paar Grad stellt grundsätzlich kein Problem dar, aber alles muss Grenzen haben. Gar nicht heizen in Kombination mit geschlossenen Fenstern, damit die Restwärme nicht entweicht, ist keine geeignete Sparmethode“, schreibt die Genossenschaft in ihrer Mitgliederzeitschrift an die eigenen Bewohner.

Es klingt nach Standpauke. Und die hat Gründe: So seien in der aktuellen Heizperiode 235 Schimmelbeseitigungen beauftragt worden, berichtet Thorsten Schmitt, Vorstand der Genossenschaft. Das war ein Anstieg um 57 Prozent zur Heizperiode zuvor. Rein rechnerisch entfiel etwa auf jede 30. Wohnung im Bestand ein solcher Auftrag. Der Genossenschaft seien so in diesem Winter bislang Kosten von rund 63.000 Euro für Schimmelbeseitigung entstanden.

Ein Einzelfall? Offenbar nicht. So berichtet etwa auch Hamburgs größter Vermieter, das kommunale Wohnungsunternehmen SAGA, von einer „leicht erhöhten Anzahl von gemeldeter Schimmelbildung in Wohnungen aufgrund falschen Heiz- und Lüftungsverhaltens der Mieterinnen und Mieter“.

SAGA hält knapp 140.000 Wohnungen im Bestand, fast ausschließlich in der Hansestadt. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben versucht, das absehbare Problem zu vermeiden: So sei im vergangenen Sommer eine umfassende Informationskampagne gestartet worden. Die Hauswarte und Hausbetreuer seien zu „Energieberatern“ weitergebildet geworden. So sollte Energie eingespart werden, Nachzahlungen sollten gesenkt und Gebäudeschäden sowie Schimmelbildung vermieden werden.

Ganz geklappt hat das offensichtlich nicht. Trotzdem will der Vermieter nicht nachtragend sein: SAGA übernehme die Kosten der Schimmelbeseitigung in der Regel aus Kulanz, wenn die Mieterinnen und Mieter mitwirkten.

„Die Spareuphorie war sehr groß“

Auch John Bothe, Geschäftsführer beim Immobilienunternehmen Silberlake, beobachtet eine Zunahme von Schimmelproblemen. Er verwaltet rund 1000 eigene und 20.000 fremde Wohnungen. Im eigenen Bestand sieht er keine zunehmenden Schimmelprobleme, ein genereller Anstieg sei „im Zuge der Energiesparbemühungen“ aber zu beobachten. „Beim Absenken der Temperatur unter 18 Grad droht eine starke Zunahme der Schimmelgefahr“, so Bothe. „Die Spareuphorie war dieses Jahr sehr hoch – das schlägt sich leider in erhöhter Schimmelproblematik nieder.“

Einige Großvermieter beobachten hingegen keine solchen Nebeneffekte der Energiesparbemühungen. So berichtet Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen Vonovia, mit rund 550.000 Wohnungen, sogar von deutlich weniger Schimmelmeldungen als in der Heizperiode zuvor. Laut Vonovia liegt das „an unseren umfassenden energetischen Sanierungen und dem insgesamt guten Zustand unserer Bestände, anderseits an unserem Kundenservice“. 

Auch hier hatte es gezielte Informationen zum richtigen Heizen und Lüften gegeben. Eines der größten Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, Vivawest, mit rund 120.000 Wohnungen, stellt „keine spürbaren Veränderungen“ fest. Trotz der gestiegenen Energiepreise seien nicht mehr Schimmelschäden gemeldet worden.

Damit das in Zukunft auch bei den Wohnungen der 1892 gelingt, versucht die Genossenschaft sich nun an Tipps und Aufklärung. Schon ein Vier-Personen-Haushalt produziere pro Tag rund zwölf Liter Luftfeuchtigkeit, durch Duschen, Waschen und Kochen etwa. „Diese muss durch regelmäßiges und ausreichendes Lüften abgeführt werden, sonst bildet sie einen Nährboden für Schimmel“, schreibt die Genossenschaft in ihrer Mitgliederzeitschrift. 

Quelle: Wirtschaftswoche (wiwo.de), Niklas Hoyer, Leiter Verbraucherfinanzen und Ressortleiter WiWo Coach

Virtuelles Bauamt: End-to-End Lösung in Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung will mit einem „Virtuellen Bauamt“ die Digitalisierung bei Baurechtsverfahren vorantreiben. Ab 2025 sollen analoge Bauanträge sogar ganz verboten werden.

Noch in diesem Jahr sollen die ersten unteren Baurechtsbehörden Anträge digital bearbeiten und die Baugenehmigung digital bekanntgeben können, wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am 25. April mitteilte. Gestartet wird noch 2023, bis Ende 2024 sollen dann alle Behörden, die am Projekt „Virtuelles Bauamt“ (ViBa BW) teilnehmen, digital arbeiten können.

Kretschmann wies zudem darauf hin, dass schnellere Genehmigungsverfahren auch zur Kostensenkung beitragen: „Zeit ist Geld, ganz besonders beim Bauen. Der enorme Druck, der im Wohnungssektor herrscht, erlaubt kein Zaudern.“ Ab 2025 sollen Bauanträge in Papierform komplett verboten werden.

Digitaler Bauantrag: Das soll in der LBO geändert werden

Um das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ zu ermöglichen, hat das Landeskabinett entsprechende Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht. „Die LBO ist aktuell noch auf das analoge Zeitalter ausgerichtet“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU).

Geplante Änderungen in der Landesbauordnung im Überblick:

  • Anträge und Bauvorlagen sollen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden.
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind.
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig alternativ auch auf sonstige Weise – etwa elektronisch – bekannt gegeben werden können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
  • Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll das Pflicht sein. Ab 1.1.2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein.

Mit der Entscheidung in der baden-württembergischen Regierung am 25.4.2023 wird der Gesetzentwurf nun zur Anhörung im Landtag freigegeben.

Plattform „Virtuelles Bauamt“: Echtbetrieb-Test Mitte Mai 2023

Die „ViBa BW“-Plattform wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 sollen die ersten vier Baurechtsbehörden im Land den Echtbetrieb testen.

Herzstück des virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. „Niemand wird von dem Projekt überfordert“, so Razavi. Das Ganze werde nicht komplizierter, sondern einfacher. Alle Verfahrensschritte sollen digital erfolgen. Das Ministerium setzt dabei auf die Nachnutzung des „Digitalen Bauantrags“ aus Mecklenburg-Vorpommern.

Als Beispiele für die Verfahren, die nun Stück für Stück digitalisiert werden, nannte Razavi das klassische Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Verfahren zur Entscheidung über Bauvoranfragen.

Quelle: Haufe

Makler: Umzug aufs Land – wo die Deutschen wohnen wollen

Nicht nur die hohen Mieten in der Stadt, auch die Aussicht auf den eigenen Garten, Natur und Ruhe treiben derzeit die Nachfrage nach Wohnungen auf dem Land, wie Umfragen zeigen – Makler müssen ihren Radius erweitern. Selbst Bauministerin Klara Geywitz rät zum Umzug.

Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Deutschen hat bereits darüber nachgedacht, aus der Stadt aufs Land zu ziehen. In der Altersgruppe 30 bis 39 Jahre ist der Anteil mit 65 Prozent am höchsten. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage von Innofact im Auftrag des Maklerportals ImmoScout24 unter 1.006 Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren.

Ruhe, Natur, günstigere Wohnkosten: Makler müssen Radius erweitern

„Seit der Corona-Pandemie beobachten wir auf unserer Plattform, dass die Nachfrage nach Wohnraum sowohl im Umland der Metropolen als auch im weiteren ländlichen Raum anzieht“, sagt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Der Wunsch ist bei Männern (62 Prozent) deutlich ausgeprägter als bei Frauen (53 Prozent).

Für zwei Drittel der Befragten sprechen demnach Ruhe, für knapp zwei Drittel (64 Prozent) die Nähe zur Natur (64 Prozent) und ein eigener Garten (61 Prozent) für einen Umzug in eine ländlichere Region. Für den Umzug aufs Land spricht für zwei Drittel der Befragten der Zugewinn an Ruhe.

Die günstigeren Wohnkosten sind für 54 Prozent ausschlaggebend. Immer mehr Menschen seien gezwungen, den Suchradius zu erweitern und die Metropolen zu verlassen, erklärt Crockford. Während nach Zahlen des Maklerportals im Durchschnitt der sieben Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart die Angebotsmiete für eine Bestandswohnung bei 13,51 Euro pro Quadratmeter liegt, so fällt sie im bundesweiten Durchschnitt mit 8,01 Euro deutlich günstiger aus: Auf 70 Quadratmeter gerechnet, ergibt sich so ein Preisunterschied von 385 Euro pro Monat.

Umzug aufs Land: Pendler in den Blick nehmen

Gesündere Umweltbedingungen, wie zum Beispiel weniger Autoabgase, nennt knapp die Hälfte (41 Prozent) der Befragten als Argument für den Umzug aufs Land. Dafür ist laut Innofact-Umfrage außerdem mehr jeder zweite Deutsche (57 Prozent) bereit, längere Fahrtwege und Pendelstrecken zur Arbeit in Kauf zu nehmen. „Das Deutschland-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr bietet für viele die Möglichkeit, kostengünstiger als bisher zur Arbeit in die Stadt zu pendeln“, so Crockford weiter.

Weniger Einkaufsmöglichkeiten und ein kleineres kulturelles Angebot wie Kino, Museen und Opern sind für knapp die Hälfte der Befragten akzeptabel. Auf Mehrarbeit in der Immobilie oder dem Garten würde sich knapp ein Drittel (31 Prozent) einlassen. Der Abschied von alten sozialen Bindungen wie den Freunden und Nachbarn im bisherigen Wohnort kommt für 29 Prozent in Frage.

Bauministerin Klara Geywitz rät zum Umzug aufs Land

Viele Deutsche sehen gar keine andere Möglichkeit mehr, als in eine günstigere Immobilie zu ziehen, wie eine andere Umfrage zeigt, für die das Ifo-Institut und der Online-Makler Immowelt 12.000 Teilnehmern befragt haben: Hier gaben zwölf Prozent der Umzugswilligen die finanzielle Belastung als wichtigsten Grund für den geplanten Wohnortwechsel an. Laut dieser Studie hat aber das Bedürfnis nach Ruhe und Natur mittlerweile abgenommen gegenüber Umfragen nach Ausbruch der Corona-Pandemie: Kleinere Großstädte und Vororte seien aber nach wie vor gefragte Wohngegenden.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wiederum will mehr Menschen zum Umzug aufs Land bewegen, um die Wohnungsnot in den Städten zu lindern, wie sie den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ sagte: „In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,7 Millionen leer stehende Wohnungen. Der überwiegende Teil dieser Wohnungen befindet sich in ländlichen Regionen.“ Die Regierung plane unter anderem Verbesserungen beim öffentlichen Nahverkehr – als Beispiel nannte auch die Ministerin das Deutschlandticket – und bei der Digitalisierung.

Quelle: Haufe

Zuschuss für Heizöl und Pellets: Anträge ab Mai online stellen

Wer mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizt, kann ab Mai online einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen. Die Bundesländer starten die Portale sukzessive. Bereits jetzt kann über einen zentralen Online-Rechner ermittelt werden, ob eine Antragstellung infrage kommt.

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, können Härtefallhilfen beantragen, wenn sie im vergangenen Jahr Brennstoff über einem bestimmten Preisniveau eingekauft haben.

Die Anträge können in den ersten Bundesländern am 2.5.2023 rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

Härtefallhilfen: Der Fahrplan in den Bundesländern

Eine zentrale Antragsplattform (Driveport) wird von dem zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Kasse.Hamburg bereitgestellt. An diesem IT-basierten System beteiligen sich 13 der 16 Bundesländer.

Die Antragsstellung wird wie folgt freigeschaltet:

  • Ab 2.5.2023: Bremen und Hamburg
  • Ab 4.5.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  • Ab 8.5.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

Online-Portal Driveport: Antrag auf Härtefallhilfe

Online-Rechner: Wer kommt für die Antragstellung in Frage?

Über einen Online-Rechner kann ab sofort vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung überhaupt in Frage kommt und wie hoch der Zuschuss ausfallen würde. Die Bundesländer weisen darauf hin, dass der Rechner nur zur Information dient, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Driveport „Brennstoffhilfe-Rechner“

Bayern, Berlin und NRW gehen den Sonderweg

Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger in Bayern soll durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen. Anträge sollen ab dem 15.5.2023 auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden können.

In Berlin ist seit dem 31.1.2023 das Programm „Heizkostenhilfe Berlin“ am Start. Die Antragstellung ist bis 30.6.2023 ausschließlich digital über die Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll „ab Mai“ der Startschuss für die Härtefallhilfen fallen, kündigte das Kommunalministerium an. Für eine Antragstellung werde die Bund.ID oder eine ELSTER-ID benötigt.

Antrag: Wer wird entlastet?

Entlastet werden private Haushalte: Eigentümer, aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können den Antrag direkt stellen. Wird die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieter müssen nicht selbst tätig werden.

Antragsverfahren: Nachweise

Um eine Entlastung erhalten zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland gestellt werden, in dem sich die Heizung (Feuerstätte) befindet.

Im Antragsverfahren sind in der Regel als Nachweis vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und / oder Belege für Zahlungen, strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragsteller unter anderem zu den Antragsvorrausetzungen. Diese werden durch die Vollzugshinweise einheitlich vorgegeben, heißt es auf den Länderseiten.

Das müssen (Wohnungs-)Unternehmen beachten

Unternehmen – wie zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften – können als Zentralantragssteller im Vorfeld ein Servicekonto anlegen und eine Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen.

Die Akte vereinfache die Antragsstellung nach § 56 IfSG oder für die Gewährung von „Härtefallhilfe für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für leitungsungebundene Energieträger“ durch juristische Personen, heißt es auf dem Serviceportal Hamburg.

Serviceportal Hamburg: Firmenakte anlegen für Härtefallhilfen

Zuschuss: Um was geht es?

Erstattet werden die Mehrkosten eines Privathaushalts im Jahr 2022 für die geförderten Energieträger, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind die Kosten gegenüber dem Durchschnittswert. Dafür wurden Referenzpreise ermittelt.

Für Heizöl liegen diese bei 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis elf Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle / Koks bei 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Maßgeblich ist das Lieferdatum. In Ausnahmefällen können die Länder auf das Bestelldatum abstellen, wenn nachgewiesen wird, dass im Entlastungszeitraum 2022 bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Wie viel Geld ist drin?

Der direkte Zuschuss wird auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt, höchstens allerdings 1.000 Euro bei Antragstellung durch einen Zentralantragsteller, also einen Vermieter für mehrere Haushalte.

Berechnungsbeispiel:

Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/Liter). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,60) – 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro.

Härtefallhilfen: Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen

Strom- und Gaskunden profitieren bereits seit Anfang März von den sogenannten Preisbremsen. Am 30.3.2023 haben sich Bund und Länder schließlich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen auch für Heizöl, Holzpellets und ähnliche Energieträger geeinigt.

Dass es eine Härtefallregelung geben soll, hatten die Ampel-Fraktionen am 13.12.2022 beschlossen. Bei den Details mussten sich der Bund, der die Kosten trägt, und die Länder, die das Programm abwickeln, aber noch klar werden. Konkret geht es hier um Verwaltungsvereinbarungen.

Härtefallhilfen: Details zu den Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen

Quelle: Haufe

„Dem Wohnungsbau droht der Absturz“: Baubranche am Kipppunkt

Beim Treffen der Spitzenverbände der deutschen Wohnungswirtschaft in Berlin und der Bundesregierung hatten die Bauherren ordentlich Panik im Gepäck – und Milliarden-Forderungen.

Der deutsche Wohnungsbau hat bereits Monate voller Hiobsbotschaften hinter sich. Mittlerweile hat die Branche eine gewisse Übung darin, sie zu verkünden. Von der „Grauen Wohnungsnot“ der Babyboomer warnte sie bereits, ebenso vor wachsender „Wohn-Armut“. Dann wieder beklagte man den Einbruch bei den Baugenehmigungen: Ein „Gau am Bau“ ließe sich kaum noch verhindern. Doch damit nicht genug. Zum Wohnungsbau-Tag am Donnerstag in Berlin brachten die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft eine weitere Katastrophen-Botschaft mit: „Die Situation ist so schlecht wie noch nie“, vermelden sie. „Dem Wohnungsbau droht der Absturz“.

Die Stimmung ist düster unter den Geschäftsführern, etwa beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), beim Deutschen Mieterbund und beim Zentralverband des deutschen Baugewerbes (zdb). Hatten die Manager die damals noch neue Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vergangenes Jahr mit wohlwollenden Vorschlägen empfangen, wollten sie der Ministerin nur noch einen frostigen Katalog mit Forderungen überreichen. Samt der Prophezeiung: Ohne beherzte Schritte in die richtige Richtung drohe bald der „Kipppunkt“.

Um diese Position zu untermauern, hat das Bündnis eine eigene Studie präsentiert. Erstellt hat sie das Wohnungs- und Bauforschungsinstitut Arge aus Kiel: 400.000 neue Wohnungen im Jahr seien ein gutes Ziel der Bundesregierung gewesen, heißt es darin. Doch Geywitz und die Koalition hätten seitdem kaum richtige Antworten gefunden: weder auf die Folgen der Coronapandemie noch auf die Lieferketten-Probleme bei Bau-Grundstoffen, den russischen Angriffskrieg, die Inflation und natürlich die Zinswende.

Der Fehlbedarf an Wohnungen in Deutschland sei mittlerweile auf 700.000 angewachsen. Statt aber mehr zu bauen, drohe der Zusammenbruch. Etwa beim Personal: „Der Beschäftigungsabbau geht rasend schnell. Er läuft auf dem Bau sechs Mal schneller als der Personal-Aufbau“, warnt Arge-Geschäftsführer Dietmar Walberg. „Geht der Bau jetzt in die Knie, dann dauert es Jahrzehnte, bis er wieder auf die Beine kommt.“

Ohne Masterplan, schreibt die Arge weiter, kippe das bestehende System bei nächster Gelegenheit. Eine Deckung des Bedarfs in Deutschland, insbesondere für bezahlbaren Wohnraum, sei dann langfristig nicht mehr möglich. Anders ausgedrückt: Es bestehe die „dringende Gefahr eines bauwirtschaftlichen, systemischen Produktivitätskollapses“.

Schwere, harte Kost ist das, die weit über das übliche Klagen hinaus geht. Und die Antwort im Sinne der Branche? Ein „Milliarden-Booster“. Der Staat müsse mehr finanzieren, fordert die Arge. Es brauche Förderprogramme „in ganz anderer Größenordnung als bisher“, um die Nachfrage zu stützen. Dazu Investitionen in die Kapazitäten von Planung, Bau und Produktion. Kommunen sollten Bauland schneller ausweisen und Nachversiegelungen ermöglichen. Leichtere Baugenehmigungen, weniger Bürokratie – so das Mantra.

„Ruf nach staatlicher Unterstützung nach goldenen Jahren“

Konkret seien allein für den sozialen Wohnungsbau bis 2025 mindestens 50 Milliarden Euro an Fördermitteln in Form eines Sondervermögens notwendig, fordert das Verbändebündnis. Dazu noch einmal 22 Milliarden für Wohnungen mit einer Kaltmiete zwischen 8,50 und 12,50 Euro. Auch gelte es, jene rund 900.000 Wohnungen zu bauen, die trotz erteilter Genehmigung zu einem Großteil bisher nur auf dem Papier existieren. Neue Zahlen des ifo-Instituts bestätigen: Aktuell meldeten 16 Prozent der Unternehmen abgesagte Aufträge.  „Reihenweise werden die Bauvorhaben auf Eis gelegt, weil sie nicht mehr finanzierbar sind“, schreibt das Bündnis. Und fordert eine ‚Wohnungsbau-Soforthilfe‘, also ein Förderpaket mit Zuschüssen und günstigen Krediten.

Erst die Panik, dann die Geldforderung? Hört man sich in Berlin um, klingt die Verzweiflung plötzlich gar nicht mehr so groß. Zwar sieht man auch in Koalitionskreisen die Belastung wegen hoher Zins- und Baustoffkosten, spricht aber in Bezug auf die Branche von einem „Ruf nach staatlicher Unterstützung nach goldenen Jahren“.

Die baupolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder, etwa glaubt nicht an die Lösung durch einen neuen Geldregen. „Die vielen Steuermilliarden für die Neubauförderung haben in der Vergangenheit nicht zu mehr bezahlbaren Wohnungen, zum Erreichen der Klimaziele und auch nicht zu mehr Wohneigentumsbildung geführt“, sagt die Politikerin. Stattdessen habe es „vielfach Mitnahmeeffekte für hochpreisige Wohnungen und Einfamilienhäuser gegeben.“

Auch sei der Neubau allein nicht die Lösung. „Selbst unter traumhaften Zins- und Subventionsbedingungen hat es die Immobilienbranche nicht auf 400.000 neu gebaute Wohnungen gebracht“, kritisiert Schröder. Stattdessen plädiert die Grüne für mehr Sanierung. Eine Forderung, die so übrigens von der Industrie selbst noch im vergangenen Jahr noch weit oben auf die Agenda gehoben wurde.

Auch FDP-Bauexperte Daniel Föst verweist auf Anfrage auf bereits existierende Förderprogramme. Neben den 14,5 Mrd. Euro, die der Bund für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt, kommen die Mittel der Länder und die KfW– und BAFA-Förderungen in Milliardenhöhe. „Zudem haben wir die lineare Afa erhöht, eine Sonder-Afa für den klimafitten Neubau auf den Weg gebracht und auch die Neubauförderung läuft wieder an“, sagt Föst. Und verspricht den Bauherren: „2023 muss zum Jahr der Beschleunigung und Kostensenkung beim Bauen werden.“ Die Konzepte dazu würden in Berlin auf dem Tisch liegen.

Quelle: Wirtschaftswoche (wiwo.de), Max Biederbeck-Ketterer, Korrespondent im Hauptstadtstudio

Nachhaltigkeit: Neue EU-Standards für die Immobilienbranche

Am 5. Januar ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Kraft getreten. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Sie müssen ab 2024 Rechenschaft ablegen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sorgt auch für Kritik.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie) der Europäischen Union (EU) ist am 5.1.2023 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitszielen haben Unternehmen, auch aus der Immobilienbranche, noch einmal ein Jahr Aufschub bekommen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen viele Firmen – in diese Kategorie dürften auch große Wohnungsvermieter fallen – die EU-Nachhaltigkeits-Standards das erste Mal anwenden. Dafür sind Anpassungen in Datenhaushalt, Prozessen und Strategien notwendig.

CSDR-Richtlinie: Was kommt auf Immobilienunternehmen zu?

Ab 2025 wird die Richtlinie auf kleinere Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro oder einer Bilanz von 20 Millionen Euro ausgeweitet. Zwei der drei Kriterien müssen dabei erfüllt sein. Das wird Hunderte von Immobilienunternehmen betreffen.

Umsetzung der CSRD im Überblick:

  • Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025) sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
  • Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) mehr als 250 Mitarbeiter (ii) mehr als 40 Millionen Euro Umsatzerlöse (iii) mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
  • Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.
  • Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereropäische Unternehmen, die mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben betroffen.

Die CSRD-Richtlinie soll den Weg für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eigentlich ebnen. Doch daran gibt es Kritik. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Stellungnahme zum ersten Teil der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelten Entwürfe der Nachhaltigkeits-Standards eingereicht.

Darin wird unter anderem gerügt, dass der Aufbau der Standards keine stufenweise Einführung zulässt und der Aufwand für betroffene Unternehmen wegen des Umfangs des ersten Teils der Standards insgesamt unverhältnismäßig ist. Der DStV hat auch konkrete Forderungen: Etwa, dass sämtliche Standard-Entwürfe veröffentlicht sein müssen, bevor die delegierte Verordnung erlassen wird – und dem delegierten Rechtsakt müsse eine realistische Kostenprognose für Großunternehmen sowie für klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der Wertschöpfungskette beigefügt werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Stellungnahme des DStV

Corporate Social Responsibility in der Immobilienwirtschaft

Die Initiative Corporate Governance (ICG) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) haben vor einiger Zeit einen „Praxisleitfaden für wirksames soziales-gesellschaftliches Handeln in der deutschen Immobilienwirtschaft“ vorgestellt, den das Beratungshaus Phineo erstellt hat – mit dem Ziel, Nachhaltigkeit ganzheitlich zu stärken und soziales Engagement auf die Agenda zu setzen.

Der Leitfaden

  1. Wesentlich für ein gelingendes Engagement ist ein „sauberes“ Kerngeschäft, das von Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist.
  2. Formulieren Sie Ziele für das Engagement – sowohl für die Zielgruppen der Projekte und Maßnahmen als auch für das Unternehmen selbst. Strategisches Engagement schafft Mehrwerte für die Gesellschaft und das Unternehmen.
  3. Wählen Sie Handlungsfelder für Ihr Engagement, die zum Unternehmen und seiner Kultur passen.
  4. Setzen Sie Ihr soziales und gesellschaftliches Engagement so auf, dass die Wirkung im Vordergrund steht und als Entscheidungskriterium genutzt wird.
  5. Transparenz ist ein Erfolgsfaktor für glaubwürdiges, erfolgreiches Engagement. Kommunizieren Sie daher nach innen und außen über das Engagement.
  6. Verbinden Sie das Engagement mit der Geschäftsstrategie Ihres Unternehmens. Eingebunden in die weiteren Geschäftsprozesse erhält das Engagement höheres Commitment – auch von den Führungskräften.
  7. Nutzen Sie gezielt die Kernkompetenzen und -ressourcen Ihres Unternehmens und der Mitarbeiter für das Engagement.
  8. Sichern Sie sich Unterstützung für Ihr Engagement durch die (frühzeitige) Beteiligung Ihrer Mitarbeiter (oder anderer wichtiger Stakeholder).
  9. Teilen Sie Ihr Erfahrungswissen zum Thema Engagement mit anderen Unternehmen und ermöglichen Sie so gemeinsames Lernen und Verbessern über Austausch und Netzwerke.
  10. Um das Engagement noch wirkungsvoller gestalten zu können, bieten sich Partnerschaften mit Akteuren aus anderen Branchen oder Sektoren an – insbesondere wenn so unterschiedliche Perspektiven und komplementäre Stärken zusammenkommen.

Quelle: www.haufe.de

Wohnungsbau: Minus bei Baugenehmigungen wird Trend

Die Zahl der Baugenehmigungen für neue Wohnungen und Häuser ist im November rapide zurückgegangen, wie jüngste Daten des Statistischen Bundesamts zeigen – im Vergleich zum Vorjahresmonat wurden rund 16 Prozent weniger Bauanträge bewilligt. Die Lage spitzt sich zu.

Der Rückgang bei den Baugenehmigungen für Wohnungen in Deutschland hat sich rapide fortgesetzt. Im November 2022 wurde der Bau von 24.304 Wohnungen bewilligt, das sind 16,3 Prozent weniger als im November 2021, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 18. Januar mitteilt. Seit Monaten ist die Zahl der Baugenehmigungen rückläufig.

In den Ergebnissen sind die Baugenehmigungen für Wohnungen in Neubauten und Genehmigungen für neue Wohnungen in Bestandsgebäuden enthalten. Im reinen Wohnungsneubau wurden von Januar bis September 2022 insgesamt 234.848 Wohnungen genehmigt. Das waren laut Destatis ebenfalls 3,7 Prozent (9.042 Wohnungen) weniger als in den ersten drei Quartalen 2021.

Mehrfamilienhäuser: Leichtes Plus bei den Genehmigungen

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis November 2022 insgesamt 276.474 Wohnungen genehmigt. Das waren 5,8 Prozent (16.962 Wohnungen) weniger als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt wurde der Bau von 321.757 Wohnungen bewilligt, schreiben die Statistiker, auch das sind 5,7 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Besonders stark fällt der Rückgang bei den Einfamilienhäusern aus: 15,9 Prozent (13 710 Wohnungen) weniger Anträge wurden in den ersten neun Monaten 2022 genehmigt: Im Ergebnis können 72.495 gebaut werden. „Vor dieser Entwicklung warnen wir seit geraumer Zeit“, kommentiert Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland (IVD), diese Entwicklung. Immer mehr Menschen in der Mitte der Gesellschaft können sich kein Wohneigentum mehr leisten.

Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen laut Bundesamt ebenfalls deutlich um 10,1 Prozent (2 930) auf 26 174 Wohnungen. Bei den Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 1,2 Prozent (2.094 Einheiten) auf 171.911 Wohnungen.

Wohnungsbau: Ziel der Bundesregierung rückt in weite Ferne

Die Zahl der Baugenehmigungen ist mit Blick auf den Wohnungsmangel in vielen deutschen Städten ein wichtiger Indikator. Allerdings heißt genehmigt auch noch lange nicht gebaut: Neben dem Mangel an Baufirmen und Handwerkern bremsen die stark gestiegenen Preise für Baustoffe und Bauland. Destatis zufolge hat sich der Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im November 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 17 Prozent verteuert.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte jüngst eingeräumt, dass die Ampel-Koalition ihr Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr verfehlen wird. Wegen gestiegener Kreditzinsen und hoher Baupreise halten sich viele Bauherren mit Projekten zurück oder stornieren sie.

Immobilienbranche: „Bedrohlicher Trend“

Der Zentralverband des deutschen Baugewerbes (ZDB) erwartet, dass im Jahr 2023 zirka 245.000 Wohnungen fertig werden. „Die anhaltend negative Entwicklung bei den Baugenehmigungen ist ein Menetekel für den Wohnungsbau in Deutschland“, sagt Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Das Tempo des Rückgangs habe in den vergangenen Monaten zugenommen. Auch genehmigte Projekte würden häufiger storniert. Angesichts dieser Entwicklungen und einer Nettozuwanderung von rund drei Millionen Menschen seit 2015 müsse die Bundesregierung die Politik anpassen. Irgendwann könnten Deutschland die Wohnungen ausgehen.

„Gerade weil die Kurve nach unten sich zunehmend als bedrohlicher Trend erweist, wäre ein Gewöhnungseffekt fatal“, warnt Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer beim Zentralen Immobilien Verband (ZIA) angesichts der weiter sinkenden Baugenehmigungezahlen. „Jetzt ist der Kanzler gefragt: Das Thema muss ein Anliegen der gesamten Bundesregierung werden“, sagte Wittke.

Ein Bündnis aus der Immobilienbranche forderte zuletzt ein Sondervermögen von 50 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Es fehlten rund 700.000 Wohnungen in Deutschland, hieß es. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW rechnet mit einem Einbruch der Baufertigstellungen auf rund 280.000 Wohnungen für 2022, nur noch 242.000 für 2023 und lediglich 214.000 im Jahr 2024.

Quelle: www.haufe.de

Wohneigentum: Auch Gutverdiener finden kaum Erschwingliches

ie eigenen vier Wände werden für immer mehr Haushalte unerschwinglich – auch wenn gut verdient wird, wie eine Studie zeigt. Erschwinglich ist, was nicht mehr als 30 Prozent des Einkommens verschlingt. Das Angebot an bezahlbarem Wohneigentum hat sich stark verknappt.

Auch Haushalte mit höheren Einkommen können sich im Vergleich zu Anfang 2022 selten noch einen Immobilienkauf leisten, wie eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG zeigt. Das Angebot an erschwinglichen Wohnungen und Häusern hat sich mit der Zinswende deutlich verringert.

Als erschwinglich gilt laut Studie eine Immobilie dann, wenn die Haushalte höchstens 30 Prozent ihres Einkommens für Zins und Tilgung eines Darlehens aufwenden müssen.

Trotz höherem Einkommen: Hälfte der Häuser zu teuer

Wer zum Beispiel Ende 2022 als Paar ein Medianeinkommen – also rund 3.730 Euro netto hatte – und ein Einfamilienhaus kaufen wollte, konnte sich nur 28 Prozent der angebotenen Immobilien leisten. Anfang des Jahres waren es noch 40 Prozent. Für das einkommensreichste Fünftel (im Schnitt verdienen Paare rund 5.000 Euro netto monatlich) der Deutschen waren mit 47 Prozent nicht einmal die Hälfte der inserierten Einfamilienhäuser bezahlbar – Anfang des Jahres waren es 62 Prozent.

In den Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München oder Stuttgart hat sich laut IW die Zahl an erschwinglichen Ein- und Zweifamilienhäusern in für das einkommensstärkste Fünftel mehr als halbiert (minus 54 Prozent). Auch die Auswahl im Umland der Metropolen sei mit einem Rückgang um 46 Prozent am erschwinglichen Angebot in etwa dem gleichen Maße kleiner geworden, heißt es.

Effekt: Druck auf den Mietwohnungsmarkt wächst

Die Zinswende hat den IW-Wissenschaftlern zufolge auch Auswirkungen auf das Angebot auf Online-Plattformen: Die Inserate sind demnach seit Januar 2022 stark angestiegen – im Oktober seien in ganz Deutschland 60 Prozent mehr Ein- und Zweifamilienhäuser und 41 Prozent mehr Eigentumswohnungen als zu Jahresbeginn angeboten worden. Obwohl deutlich weniger Menschen tatsächlich kaufen und es mehr Inserate gibt, bleiben die Preise weitestgehend stabil.

Für Mieter hat das den Studienautoren zufolge einen ungünstigen Nebeneffekt: Weil viel weniger von ihnen in eine eigene Immobilie umziehen, wächst der Druck auf dem Mietwohnungsmarkt. In der Folge sind die Mieten 2022 deutlich stärker gestiegen als in den Vorjahren.

IW fordert Nueregelung bei Grunderwerbsteuer

Die IW-Experten sind der Ansicht, dass die Politik mehr tun muss, um die Wohneigentumsbildung in Deutschland zu unterstützen.

Wer die erste Immobilie kauft, könnte etwa mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer entlastet werden; oder eine progressive Grunderwerbsteuer, bei der die Steuerlast mit dem Kaufpreis steigt, könnte Menschen mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen helfen. „Interessenten von kleinen Immobilien hätten dadurch bessere Chancen“, sagt Studienautor Michael Voigtländer. Auch eine staatlich organisierte Hypothekenversicherung nach niederländischem Vorbild würde die Hürden abbauen: Falls der Käufer die Raten nicht mehr zahlen kann, springt der Staat ein.

Quelle: www.haufe.de