„Have I the courage to change?“ – Der Song, mit dem der diesjährige German Concil Congress eröffnet wurde, sagte eigentlich alles. Und ein Wandel wird notwendig, wenn die Einzelhandelsbranche überleben will.
Fast schon überflüssig, die großen Herausforderungen aufzuzählen, vor der allein die Branche der Shopping Center-Betreiber steht: Neben der Konkurrenz des Onlinehandels ist sie jetzt auch noch konfrontiert mit einem Mix aus Fachkräftemangel und den Folgen des Krieges in der Ukraine.
Nils Busch-Petersen, der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, betonte beim German Council Congress in der Hauptstadt, so manch ein Unternehmen werde es nicht verkraften können, wenn die Energiepreise auch nur um das Doppelte stiegen und keine Hilfen kämen. Energie ist ein immenser Kostenblock. So verbrauchen allein die Rewe-Supermärkte nach Angaben des Unternehmens so viel Strom wie 750.000 Haushalte, etwa für die Kühlung von Waren und Beleuchtung.
Omni-Channeling statt Multi-Channeling
Der Wirtschaftswissenschaftler Heiner Flassbeck mahnte Kompetenz unter den Politikern an, der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour, lud ein, selbst politisch aktiv zu werden. Bio-Märkte sterben schon. Die urbane Wirtschaft falle bei den Hilfsmaßnahmen der Politik oft hinten runter. Karl Wambach von Brookfield Properties sprach über die Neugestaltung des Potsdamer Platzes.
Best Practice-Beispiele aus Einzelhandel und Gastronomie zeigten, wie es geht und wie nicht. Es ging um Stadt, um Aufmerksamkeit, um Fachkräftemangel. Und natürlich um die verschiedenen Verkaufskanäle. Dabei wurde deutlich, dass es oft nicht ausreicht, wenn ein Unternehmen sie nebeneinander nutzt. Wichtig sei, dass sie richtig aufeinander abgestimmt seien. Wobei eines klar wird: Das kostet! Und diese Kosten kann sich mancher eben nicht leisten.
Eine Gastronomin – im Programm so nett als „Kellnerin“ betitelt – hielt den rhetorisch ausgefeiltesten Vortrag über Service. Es könne nicht sein, dass in der Gastronomie in Bälde möglicherweise nur noch die Reichen bedient würden, die Armen sich mit Selbstbedienungsrestaurants zufriedengeben müssten.
German Council Congress: Der Gedanke an die Chance
Allerdings gab es auch ein Stück weit Optimismus. Dabei stand auch der Namensgeber der Säle, in denen der German Council Congress zum ersten Mal stattfand, Pate: Carl Bolle, Prototyp des unbändigen, nicht verzagenden sozial verantwortungsvollen Unternehmers, Gründer der gleichnamigen Supermärkte. Der hatte schon viel erreicht, als seine Bank insolvent wurde – und er dann noch einmal völlig neu anfangen musste.
Vorstandsmitglied Christine Hager wies hin auf die Notwendigkeit des Zusammenarbeitens, vielleicht sogar mit den Ordnungsbehörden. Denn auch die wüssten oft nicht Bescheid: Sollen die Türen im Laden Corona-bedingt geöffnet oder Energie-bedingt geschlossen werden? Jetzt sei die Zeit dafür, dass man sich gegenseitig helfe, berate, Best-Practice-Maßnahmen austausche. Zeit für ungewöhnliche Maßnahmen und möglicherweise auch für ungewöhnliche Allianzen. Die Veranstaltung war eine Show dessen, was gerade geht. Letztlich aber war sie ein großes Werben darum, den Unternehmen in dieser Krise zu Hilfe zu kommen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins so stark erhöht wie seit ihrem Bestehen noch nicht. Führende Fonds- und Maklerfirmen erwarten, dass die Werte von Wohnimmobilien durch steigende Finanzierungskosten massiv unter Druck geraten – von Abschlägen um die 15 Prozent ist die Rede.
Die Immobilienbranche in Deutschland erwartet wegen der jüngsten Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ein neues historisches Hoch teurere Finanzierungen für Käufer. „In der Folge werden jetzt wohl Zinsen für Immobilienkredite weiter steigen und den Druck auf den Wohnimmobilienmarkt erneut erhöhen“, sagte Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA), am 8. September in Berlin. Auch für den Gewerbeimmobiliemarkt werde es „noch einmal schwieriger“.
„Wir kommen in eine Kaskade, die es der Immobilienwirtschaft immer schwerer macht, durch eigenes Agieren weitere Negativeffekte abzuwehren“, so Wittke: „Es ist die Summe an Verschärfungen, die uns so extrem zusetzt.“
Immobilienwerte unter Druck: Verluste von 15 Prozent?
Der ZIA-Experte verwies auf führende Fonds- und Maklerfirmen, die erwarten, dass durch die gestiegenen Finanzierungskosten vor allem Werte älterer und weniger nachhaltiger Gebäude unter Druck geraten. Den Prognosen zufolge wären Wertverluste von zehn bis 15 Prozent oder sogar mehr zu erwarten. „Damit könnten die Zeiten großer Transaktionsvolumina zu Ende gehen“, sagte Wittke.
Die EZB hat am 8.9.2022 im Kampf gegen die Rekordinflation im Euroraum die größte Zinserhöhung ihrer Geschichte beschlossen: Der Leitzins wurde um 0,75 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent erhöht.
Ähnlich äußerte sich Interhyp-Konkurrent Dr. Klein. Die EZB beweise Entschlossenheit, weitere Zinsschritte stünden bevor, sagte Vorstand Michael Neumann. Das setzte die Bauzinsen weiter unter Druck.
Am 1. Juli geht es los: Immobilieneigentümer müssen im Zuge der Grundsteuerreform eine Art zweite Steuererklärung bei den Finanzämtern einreichen. Spätester Abgabetermin ist der 31. Oktober. Je nach Bundesland sind mehr oder weniger Informationen gefragt. Was gibt es zu beachten?
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer in diesem Sommer innerhalb einer Frist von vier Monaten eine „zweite“ Steuererklärung abgeben: Die Frist läuft ab dem 1. Juli und endet am 31. Oktober. Gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler fordert Haus und Grund eine Verlängerung der Frist um drei Monate bis Ende Januar 2023. Den Zeitaufschub gibt es nun wohl nicht.
„Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben“, warnte der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke vor ein paar Wochen. Wer etwa ein Haus oder ein Grundstück geerbt habe, könnte Probleme bekommen, sollten noch Unterlagen fehlen. Die Vorbereitung sei wegen des kurzen Zeitraums essenziell, sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel. Den Eigentümern drohe eine „XXL-Bürokratie“.
Grundsteuer-Erklärung: Was ist zu beachten?
Die Finanzämter verlangen Angaben zum Grundstück und zum Gebäude – also Flurnummer, amtliche Fläche, Gemarkungsnummer, aber auch Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland sind mehr oder weniger Informationen gefragt, weil unterschiedliche Berechnungsmodelle angewendet werden. Die Daten sollen elektronisch über „Elster“ eingereicht werden, damit die Behörden ausreichend Zeit haben, die Werte zu berechnen.
Holznagel sieht einige Stolperfallen. So müssten womöglich Bodenrichtwerte bei unabhängigen Gutachterausschüssen recherchiert werden, beim Baujahr eventuell Kernsanierungen berücksichtigt werden, die die Restnutzungsdauer eines Gebäudes verlängern könnten, oder bei der Wohnfläche An- und Umbauten notfalls selbst ausgemessen werden. Hauptfeststellungszeitpunkt, also Stichtag für alle Angaben, ist der 1.1.2022 – was danach verändert wurde, muss nicht berücksichtigt werden.
Die Feststellungserklärung wird Grundlage der künftigen Steuerberechnung sein. Die Finanzämter ermitteln aus den eingereichten Daten den sogenannten Grundsteuerwert.
Wer ist zur Abgabe der „zweiten“ Steuererklärung verpflichtet?
Die Erklärungen müssen dem Finanzamt – mit wenigen Ausnahmen – online über die Steuerplattform Elster übermittelt werden. Darauf weist der Immobilienverband IVD hin. Die Freischaltung kann bis zu zwei Wochen dauern. Wer nicht rechtzeitig einreicht, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Verpflichtet zur Abgabe der „zweiten“ Steuererklärung sind:
Eigentümer eines Grundstücks;
Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft;
bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete);
Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer von Grund und Boden unter Mitwirkung der Eigentümer des Gebäudes;
Bei Eigentumswohnungen sind die einzelnen Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Verwalter.
Welche Angaben müssen gemacht werden?
Welche Daten in der Erklärung abgegeben werden müssen, hängt vom einzelnen Bundesland ab. Dem sogenannten Bundesmodell, nach dem der Wert des Grundstücks maßgeblich ist, haben sich nur Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen. „Die übrigen Bundesländer haben eigene abweichende Gesetze erlassen, bei denen teilweise der Wert des Grundstücks nicht maßgeblich ist“, erklärt Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim IVD.
Wenn das Grundstück in einem der Bundesländer liegt, in dem der Wert des Grundstücks maßgeblich ist, kommt es laut IVD darauf an, ob der Wert im Sachwert- oder im Ertragswertverfahren zu ermitteln ist:
Im Ertragswertverfahren werden Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke bewertet. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent Wohnzwecken dienen. Zunächst sind der Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks anzugeben. Merkmale des einzelnen Grundstücks bleiben unberücksichtigt. Gemarkung und Flurstück müssen angegeben werden. Der Ertragswert des Gebäudes wird laut IVD nicht anhand der tatsächlichen Mieten und der tatsächlichen Betriebskosten errechnet, sondern auf der Grundlage statistischer Durchschnittswerte.
Im Sachwertverfahren werden Grundstücke bewertet, die zu 80 Prozent oder mehr betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen. Auch hier müssen Grundstücksgröße und Bodenrichtwert angegeben werden. Zusätzlich sind Gebäudeart, Baujahr und das Jahr der Fertigstellung einer etwaigen Kernsanierung anzugeben. Außerdem wird die so genannte Bruttogrundfläche benötigt.
Hilfe können sich Eigentümer unter anderem bei Steuerberatern oder Branchenverbänden holen. Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands sieht sich vor einer Herkulesaufgabe. Würden sich alle Eigentümer an den Steuerberater wenden, könnten auf jeden Berater rund 400 Erklärungen zukommen, so Lüth. „Es wird ein Wettlauf gegen die Zeit.“
Der Grundsteuerwert ist allerdings nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel Steuer am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn die Städte und Gemeinden dürfen ihre Hebesätze anpassen. Die Gemeinden sind zwar angehalten, ihre Einnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen wie bisher, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen – sie machte vor der Coronakrise etwa 15 Prozent der Steuereinnahmen aus. Vermieter können sie bislang über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro pro Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.
Die Reform des Mietspiegelrechts tritt am 1.7.2022 in Kraft. Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden Mietspiegel dann zur Pflicht. Was ändert sich sonst?
Die Reform des Mietspiegelrechts soll die Aussagekraft des Instruments verbessern und mehr Gemeinden ermuntern, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Mietspiegel sollen unter anderem über mehr Standards rechtssicherer und zuverlässiger werden. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.
Mietspiegel für größere Städte verpflichtend
In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern wird die Erstellung eines Mietspiegels verpflichtend. Städte dieser Größe, die bislang keinen Mietspiegel haben, haben bis zum 1.1.2023 Zeit, einen einfachen Mietspiegel zu erstellen; entscheidet sich eine Stadt für einen qualifizierten Mietspiegel, läuft die Übergangsfrist bis zum 1.1.2024. Die Mietspiegelpflicht für größere Städte war erst im Zuge der Ausschussberatungen in das Gesetz aufgenommen worden.
Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter
Für Mieter und Vermieter wird es künftig Pflicht, für die Erstellung der örtlichen Mietspiegel Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen zu geben. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Es bleibt dabei – anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen –, dass Mietspiegel nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden sollen und qualifizierte Mietspiegel nach vier Jahren neu erstellt werden müssen. Hier war zunächst eine weitere Verlängerung auf drei beziehungsweise fünf Jahre geplant.
Seit dem 1.1.2020 gilt: In Mietspiegel fließen sechs statt vier Jahre ein
Bereits zu Jahresbeginn 2020 war der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre verlängert worden. Damit sollte der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten gedämpft werden.
Bis dahin waren in den Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit auch von Mietspiegeln der Städte und Gemeinden nur Mietverträge eingeflossen, die in den vorangegangenen vier Jahren abgeschlossen wurden.
Mietspiegel: Der Hintergrund
Mietspiegel sind eine Referenz, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Die ist sowohl für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen als auch beim Abschluss neuer Mietverträge im Geltungsbereich der Mietpreisbremse ein wichtiger Anhaltspunkt. Während die praktische Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit auch von Mietspiegeln zugenommen hat, werden insbesondere qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren verstärkt in Frage gestellt.
Zumeist wird darüber gestritten, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist. Um das Streitpotenzial zu entschärfen und für Gemeinden einen Anreiz zu schaffen, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen, hatten Justiz- und Innenministerium einen Gesetzentwurf zu einer Reform des Mietspiegelrechts vorgelegt, nebst Entwurf für eine Mietspiegelverordnung.
Das Gesetz über die Reform des Mietspiegelrechts und die Mietspiegelverordnung, die Details über die Erstellung von Mietspiegeln regelt, wurden vor rund einem Jahr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Preiswachstum für Wohnimmobilien büßt erstmals seit einem Jahr spürbar an Dynamik ein, wie die Mai-Daten im Europace Hauspreisindex (EPX) zeigen. Die Kosten für neue Häuser legten etwas stärker zu als im Bestand oder für Wohnungen – doch auch deutlich abgeschwächt. Die Zinsen steigen weiter.
Wohnimmobilien haben sich im Mai nur noch moderat verteuert, wie der aktuelle Europace Hauspreisindex EPX zeigt: Erstmals seit einem Jahr sei nur noch ein geringer Anstieg zu verzeichnen, heißt es da. Das höchste Wachstum gegenüber der Erhebung im April verzeichnen noch neue Ein- und Zweifamilienhäuser.
Der Gesamtwert im Europace Hauspreisindex (EPX), der die Preisentwicklung in den einzelnen Segmenten neue und bestehende Häuser sowie Eigentumswohnungen abbildet, liegt im Mai bei 224,71 Punkten – das ist ein sehr leichtes Wachstum von 0,25 Prozent im Monatsvergleich. Im Vorjahresvergleich liegt die Verteuerung noch bei 12,73 Prozent.
DerEPX basiert auf Transaktionsdaten privater Immobilienfinanzierungen der Europace-Plattform und wurde gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelt. Gestartet wurde die Erhebung im Jahr 2005 mit einem Basiswert von 100 und wird monatlich erhoben.
Neue Häuser: Preise ziehen weiter am kräftigsten an
Der Teilindex für neue Ein- und Zweifamilienhäuser verzeichnet im EPX für Mai gegenüber April nur noch ein moderates Plus von 0,45 Prozent. Dieses Segment erreicht jetzt 225,38 Indexpunkte. Im Vergleich zu den vergangenen zwölf Monaten beobachtet Europace eine Aufwärtsentwicklung um 13,59 Prozent. Bei Eigentumswohnungen und Bestandshäusern fällt der Preisanstieg noch geringer aus.
Europace: „Kurzfristig erste Preisrückgänge“
Das Segment Bestandshäuser liegt im Mai bei 217,47 Indexpunkten und kommt auf eine Erhöhung von 0,20 Prozent. Innerhalb von zwölf Monaten entwickelten sich die Preise um 13,26 Prozent nach oben. Der Index für Eigentumswohnungen liegt aktuell bei 231,29 Indexpunkten. Das Wachstum um 0,11 Prozent gegenüber April ist hier am stärksten gebremst. Im Vorjahresvergleich liegt das Plus bei 11,41 Prozent.
Bei den Immobilienpreisen sieht Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace, kurzfristig sogar erste Rückgänge. „Die Zinsen steigen weiter, die Drei-Prozent-Marke ist in vielen Laufzeiten erreicht. Und trotzdem bleibt eines: die hohe Nachfrage nach Wohneigentum.“
Entwicklung der EPX-Preisindizes im Detail
Gesamtindex: leicht steigend
Monat
Indexwert
Veränderung / Vormonat
Veränderung / Vorjahresmonat
Mai 2022
224,71
+ 0,25 Prozent
+ 12,73 Prozent
April 2022
224,14
+ 0,86 Prozent
+ 13,95 Prozent
März 2022
222,23
+ 1,14 Prozent
+ 14,38 Prozent
Februar 2022
219,73
+ 1,06 Prozent
+ 14,71 Prozent
Januar 2022
217,43
+ 1,47 Prozent
+ 14,84 Prozent
Dezember 2021
214,29
+ 1,11 Prozent
+ 13,86 Prozent
November 2021
211,93
+ 1,13 Prozent
+ 13,35 Prozent
Oktober 2021
209,56
+ 0,73 Prozent
+ 13,14 Prozent
September 2021
208,05
+ 0,74 Prozent
+ 13,13 Prozent
August 2021
206,52
+ 0,89 Prozent
+ 13,41Prozent
Juli 2021
204,71
+ 1,44 Prozent
+ 13,28 Prozent
Juni 2021
201,81
+ 1,24 Prozent
+ 13,05 Prozent
Mai 2021
199,34
+ 1,34 Prozent
+ 12,30 Prozent
April 2021
196,70
+ 1,24 Prozent
+ 11,71 Prozent
Quelle: Europace
Eigentumswohnungen: minimal steigend
Monat
Indexwert
Veränderung / Vormonat
Veränderung / Vorjahresmonat
Mai 2022
231,29
+ 0,11 Prozent
+ 11,41 Prozent
April 2022
231,03
+ 0,78 Prozent
+ 13,22 Prozent
März 2022
229,25
+ 1,21 Prozent
+ 13,50 Prozent
Februar 2022
226,52
+ 1,06 Prozent
+ 13,80 Prozent
Januar 2022
224,14
+ 1,79 Prozent
+ 14,03 Prozent
Dezember 2021
220,19
+ 0,52 Prozent
+ 13,39 Prozent
November 2021
219,05
+ 0,86 Prozent
+ 13,45 Prozent
Oktober 2021
217,19
+ 0,61 Prozent
+ 13,21 Prozent
September 2021
215,87
+ 1,17 Prozent
+ 13, 39 Prozent
August 2021
213,38
+ 0,72 Prozent
+ 13,69 Prozent
Juli 2021
211,86
+ 1,03 Prozent
+ 14,11 Prozent
Juni 2021
209,71
+ 1,02 Prozent
+ 14,30 Prozent
Mai 2021
207,60
+ 1,73 Prozent
+ 13,73 Prozent
April 2021
204,06
+ 1,02 Prozent
+ 12,07 Prozent
Quelle: Europace
Neue Ein- und Zweifamilienhäuser: leicht steigend
Monat
Indexwert
Veränderung / Vormonat
Veränderung / Vorjahresmonat
Mai 2022
225,38
+ 0,45 Prozent
+ 13,59 Prozent
April 2022
224,36
+ 1,37 Prozent
+ 14,12 Prozent
März 2022
221,33
+ 0,75 Prozent
+ 14,18 Prozent
Februar 2022
219,69
+ 0,92 Prozent
+ 14,32 Prozent
Januar 2022
217,69
+ 1,03 Prozent
+ 14,29 Prozent
Dezember 2021
215,48
+ 1,91 Prozent
+ 12,98 Prozent
November 2021
211,45
+ 1,55 Prozent
+ 11,76 Prozent
Oktober 2021
208,22
+ 1,33 Prozent
+ 10,59 Prozent
September 2021
205,48
+ 0,43 Prozent
+ 9,72 Prozent
August 2021
204,61
+ 0,96 Prozent
+ 9,52 Prozent
Juli 2021
202,66
+ 1,14 Prozent
+ 9,17 Prozent
Juni 2021
200,38
+ 0,99 Prozent
+ 8,59 Prozent
Mai 2021
198,41
+ 0,92 Prozent
+ 8,21 Prozent
April 2021
196,60
+ 1,42 Prozent
+ 8,08 Prozent
Quelle: Europace
Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: minimal steigend
Viele Deutsche können sich den Traum vom Wohneigentum nicht mehr leisten. Wegen der hohen Preise treibt es laut einer Studie des Kreditvermittlers Interhyp immer mehr Städter ins ländliche Umfeld. Statt „Torschlusspanik“ bei Immobilien mache sich das Gefühl breit, man habe „den Zug verpasst“.
Die Preise für Wohnimmobilien in den Städten steigen seit Jahren, was zuletzt vermehrt zu Stadtflucht geführt hat, wie der Baufinanzierungsvermittler Interhyp beobachtet – mit dem Effekt, dass die Preise im Umland von Berlin, Frankfurt am Main und Hamburg im ersten Quartal 2022 noch sehr viel stärker gestiegen sind als in den Metropolen selbst. Zum Beispiel im Berliner Umland: Dort sind die Preise um mehr als zwölf Prozent in die Höhe geschossen, in der Stadt dagegen nur um vier Prozent, wie Interhyp-Vorständin Mirjam Mohr berichtet.
Auch die Kreditzinsen sind in die Höhe geschossen. Bis Ende 2022 erwartet Interhyp einen weiteren Anstieg der Immobilienzinsen auf 3,5 bis vier Prozent. Derzeit liegt der Durchschnittszins für zehnjährige Darlehen bei 3,1 Prozent, und damit laut Mohr mehr als dreimal so hoch wie zu Jahresbeginn. Da gleichzeitig auch die Baukosten gestiegen sind, können sich laut Interhyp viele Interessenten ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung gar nicht mehr leisten. „Dieses böse Erwachen, das spüren ganz viele Menschen in Deutschland“, sagt Mohr.
„Torschlusspanik“ bei Immobilien ist vorbei
Die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen sei zwar weiterhin hoch, aber einige Interessenten hätten wegen beschränkter Mittel und zu hoher Kosten keine Kreditzusagen mehr erhalten. Rund ein Drittel der Menschen, die sich eine eigene Wohnimmobilie wünschen, traut sich nicht mehr zu, den Kauf finanziell stemmen zu können, heißt es in der Studie, für die Interhyp im Februar und März 2.180 Deutsche hat befragen lassen. Weniger Menschen als im Vorjahr geben an, einmal in den eigenen vier Wänden leben zu wollen (68 Prozent versus 72 Prozent).
Im vergangenen Jahr habe es auf dem Wohnimmobilienmarkt noch „Torschlusspanik“ gegeben, sagte die Managerin bei der Vorstellung der neuen „Wohntraumstudie“ des Unternehmens. Dieses Jahr hätten viele Interessenten ein ganz anderes Gefühl: „Ich habe den Zug verpasst.“
„Stadt, Land, Frust“: Die Dorfimmobilie als Notlösung
Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Befragten will laut Umfrage am liebsten dörflich oder im Umland von größeren Städten leben. 30 Prozent zieht es in die sogenannten Klein- oder Mittelstädte – lediglich 13 Prozent in die Großstadt. Wichtigstes Motiv für den Umzug sind die günstigeren Wohnkosten und mehr Wohnfläche zum gleichen Preis. Ruhe, Entschleunigung, Unabhängigkeit und mehr Gestaltungsspielräume sind weitere Gründe. Viele Städter kaufen gezwungenermaßen Häuser oder Wohnungen im Dorf und sind nicht zufrieden damit. „Stadt, Land, Frust“, nennt es Mohr. Ursache seien Einschränkungen bei den „drei Ks“: soziale Kontakte, Kultur und Konsum.
Immerhin knapp die Hälfte (42 Prozent) der Landimmobilien-Käufer hadert demnach zunächst mit ihrer Entscheidung, gewöhnt sich aber später ein. Etwas weniger schließen den Rückzug in die Stadt aber nicht aus. Sechs Prozent der befragten Menschen bereuen den Umzug aufs Land endgültig.
Der Traum vom Einfamilienhaus lebt
Auf dem Land sind laut Interhyp vor allem Einfamilienhäuser nachgefragt – unabhängig von politischen und umweltpolitischen Debatten. Für mehr als zwei Drittel der Umfrageteilnehmer muss es das freistehende Gebäude sein. Auf den Plätzen zwei und drei in der Beliebtheit folgen das Landhaus, ein Bauernhaus oder ein Hof (24 Prozent) sowie der Bungalow für 21 Prozent. Am häufigsten wünschen sich die Menschen eine Wohnfläche zwischen 100 und 150 Quadratmetern. Bei der Ausstattung denkt die Mehrheit in traditionellen Mustern. Die „3G“, nämlich Garten (70 Prozent), Garage (68 Prozent) sowie Gäste-WC (67 Prozent) stehen noch immer hoch im Kurs.
Energiesparen ist für potenzielle Immobilienkäufer ein wichtiges Thema. Wünschten sich bei der Umfrage 2021 noch 56 Prozent der Deutschen eine energiesparende Isolierung oder ein Niedrigenergiehaus, ist der Wert 2022 bereits auf 62 Prozent gestiegen. Auch eine Solaranlage wird immer häufiger gewünscht (53 Prozent versus 44 Prozent im Vorjahr). Die Kluft zwischen Wunsch und Realität ist hier laut Mohr aber groß: Am Ende hätten dann doch nur wenige Eigentümer einer energiesparende Isolierung am Haus (15 Prozent) oder eine Solaranlage auf dem Dach (elf Prozent).
Einen generellen Preisrückgang beim Wohneigentum in Deutschland erwartet Interhyp nicht. „Wir gehen davon aus, dass die Preise langsamer steigen werden“, so Mohr. In einigen Regionen könne es zwar Preisrückgänge geben, aber nicht flächendeckend.
500.000 Wärmepumpen zum Heizen von Häusern sollen ab 2024 pro Jahr installiert werden. Das hat ein Bündnis aus Politik und Wirtschaft auf einem virtuellen Gipfel beschlossen. „Wir brauchen mehr Tempo“, sagte Klimaschutzminister Robert Habeck, der zu dem Treffen geladen hatte.
Die Ampel-Koalition will die Abkehr von fossilen Energien aus Russland und zugleich den Klimaschutz vorantreiben. Dazu ist eine Wärmepumpen-Offensive als Alternative zur Öl- und Gasheizung geplant.
„Wir brauchen mehr Tempo. Denn wenn wir uns konsequent aus der Klammer russischer Importe befreien wollen, dann dürfen wir nicht nur an den Stromsektor denken, sondern dann brauchen wir gerade auch den Wärmebereich“, sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) am 29. Juni nach einem virtuellen „Wärmepumpengipfel“ mit Unternehmen und Verbänden.
Der Plan: Sechs Millionen Wärmepumpen bis 2030
Ab 2024 sollen pro Jahr 500.000 Wärmpumpen installiert werden, sechs Millionen bis 2030 – zum Vergleich: Im vergangenen Jahr seien 150.000 Wärmepumpen eingebaut worden, sagte Habeck. Derzeit gibt es nach Angaben des Ministeriums rund eine Million Wärmepumpen. Ihr Anteil an neu installierten Heizungen betrug 2021 demnach aber nur knapp 17 Prozent, während die ungeliebten Gasheizungen noch einen Marktanteil von rund 70 Prozent hatten.
Wärmepumpen beziehen einen Großteil der Energie zum Heizen aus der Umwelt, etwa Luft und Grundwasser. Um die Wärme nutzbar zu machen, benötigen sie Strom für Antrieb und Pumpe. Der Strom soll aus erneuerbaren Energien kommen.
Früherer „Ausstieg aus der Gasheizung“
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, so der Beschluss. Im Koalitionsvertrag war das bisher zum 1.1.2025 vorgesehen. Geplant ist auch, dass „der Rahmen dafür geschaffen“ wird, dass Immobilieneigentümer Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, austauschen können – der Einbau von Wärmepumpen im Bestand wird mit 35 Prozent der Investitionskosten gefördert, der Ersatz von Öl-Heizungen mit 45 Prozent.
„Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, müssen wir mehr im Quartier denken“, sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) nach dem Wärmepumpengipfel, den auch ihr Haus mit ausgerichtet hatte: „Über zwei KfW-Förderprogramme entwickeln wir energetische Stadtsanierung und gebäudeübergreifende Quartierssanierung mit.“ Die Wärmwende müsse bezahlbar und planbar sein. Wärmepumpen müssen sich auch jene leisten können, die mit schmalem Geldbeutel haushalten müssen.“
Entlastungspaket gegen steigende Energiepreise
Im Februar und März hatte die Bundesregierung bereits Maßnahmenpakete beschlossen, die neben Verboten und Verschärfungen – so soll das KfW-Effizienzhaus-55 schon ab dem 1.1.2023 Standard für den Neubau werden – auch Entlastungen enthalten. Zum 1.1.2023 etwa sollen die Regelbedarfe an die hohen Preissteigerungen bei Gas und Öl angepasst werden. Außerdem gibt es eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer auszahlen sollen.
Die milliardenschwere EEG-Umlage über die Stromrechnung wird schon ab Juli 2022 gestrichen, statt wie zunächst geplant Anfang 2023. Eine Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen soll noch einmal um 100 Euro pro Person erhöht werden.
Fachkräftemangel: Bremse für die Wärmepumpen-Offensive?
Das Interesse an Wärmepumpen sei zuletzt stark gestiegen, so dass es bereits jetzt zu langen Lieferzeiten und Engpässen bei Installation und den Netzanschlüssen kommen könne, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Die Produktionskapazität für Wärmepumpen sei zwar deutlich gesteigert worden, so Habeck, „aber natürlich gibt es auch eine Reihe von konkreten Problemen, die gelöst werden müssen.“ Über allem stehe die Frage von Fachkräften, vom Handwerk bis zur Produktion.
Die FDP-Politikerin Sandra Weeser, Vorsitzende des Bauausschusses im Bundestag, warnte: „Ohne zusätzliche Handwerker bleibt das Ziel 500.000 Wärmepumpen pro Jahr zu installieren eine gut gemeinte Hoffnung.“ Die Bundesregierung will Betriebe dabei unterstützen, die notwendigen Kompetenzen zu erwerben und Fachkräfte zu gewinnen.
Soll ein vorkaufsberechtigter Mieter bei Ausübung seines Vorkaufsrechts einen höheren Kaufpreis zahlen müssen als der Erstkäufer, ist dies eine unzulässige Vereinbarung zulasten Dritter. Das gilt auch, wenn der höhere Kaufpreis für den Erstkäufer nur ausnahmsweise, für den Vorkaufsberechtigten aber in jedem Fall gelten soll.
Hintergrund: Vorkaufsberechtigter soll höheren Kaufpreis zahlen
Die ehemalige Mieterin einer Wohnung in Berlin verlangt von der Vermieterin nach der Ausübung ihres Vorkaufsrechts die teilweise Rückzahlung des für die Wohnung gezahlten Kaufpreises.
Die Vermieterin hatte das Mehrfamilienhaus, in der sich die Wohnung befindet, in Wohnungseigentum aufgeteilt und die Wohnung der Mieterin verkauft. Im Kaufvertrag mit der Erwerberin (Erstkäuferin) war ein Kaufpreis von 163.000 Euro vereinbart, sofern die Mieterin ihr Vorkaufsrecht ausübt oder die Wohnung unvermietet übergeben wird. Für den Fall, dass die Wohnung vermietet übergeben wird, sollte der Kaufpreis zehn Prozent weniger betragen.
Die Mieterin übte ihr Vorkaufsrecht aus. Dabei wies sie darauf hin, dass sie die Kaufpreisabrede insoweit für unwirksam hält, soweit sie als vorkaufsberechtigte Mieterin einen höheren Kaufpreis zahlen soll als die Erstkäuferin.
Unter dem teilweisen Vorbehalt der Rückforderung zahlte die Mieterin 163.000 Euro an die Vermieterin. Sie verlangt nun einen Teilbetrag von 16.300 Euro zurück.
Entscheidung: Gleicher Preis für alle
Die Klage hat vor dem BGH Erfolg. Die Mieterin kann einen Teil des Kaufpreises zurückfordern.
Der Mieterin stand nach der Umwandlung in Wohnungseigentum gemäß § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Vorkaufsrecht an der Wohnung zu, das sie rechtswirksam ausgeübt hat. Dadurch ist zwischen ihr und der Vermieterin ein Kaufvertrag zu denselben Bedingungen zustande gekommen, wie er zwischen der Vermieterin und der Erstkäuferin abgeschlossen worden war.
Der nach diesem Vertrag geschuldete Kaufpreis beträgt lediglich 146.940 Euro. Die Abrede, dass unter bestimmten Bedingungen der höhere Kaufpreis von 163.000 Euro zu zahlen ist, ist teilweise unwirksam, weil es sich hierbei um eine unzulässige Vereinbarung zulasten Dritter handelt.
Wäre die Vereinbarung wirksam, würden hierdurch die Rechte der Mieterin verkürzt, denn diese müsste bei Ausübung ihres Vorkaufsrechts immer den höheren Preis zahlen, während die Erstkäuferin den höheren Preis nur unter bestimmten engen Voraussetzungen schuldete. Durch § 464 Abs. 2 BGB soll aber gewährleistet werden, dass den Vorkaufsberechtigten nach dem Inhalt seines Kaufvertrags keine anderen, insbesondere keine ungünstigeren Bedingungen treffen als diejenigen, die für den Erstkäufer aufgrund seines Kaufvertrags mit dem Verkäufer gelten.
Eine differenzierende Kaufpreisabrede lässt sich nicht dadurch rechtfertigen, dass die Wohnung bei fortbestehendem Mietverhältnis aus Sicht der Erstkäuferin eine an einen Dritten vermietete Wohnung ist, aus Sicht der vorkaufsberechtigten Mieterin aber nicht und sich dies auf die Höhe des zu erzielenden Kaufpreises auswirken kann.
Auch lässt sich nicht allgemein sagen, dass sich für vermietete Wohnungen nur ein niedrigerer Kaufpreis erzielen lässt als für unvermietete. Es ist daher nicht gerechtfertigt, eine Erhöhung des Kaufpreises vom Erlöschen mietvertraglicher Bindungen abhängig zu machen.
Die Vermieterin war letztlich „nur“ Eigentümerin einer vermieteten Wohnung. Soweit der Umstand der Vermietung für sie einen Nachteil darstellt, gibt es keinen Grund, diesen Nachteil auf Kosten der Mieterin auszugleichen.
Im ersten Quartal 2022 wurde weniger neuer Wohnraum genehmigt als vor einem Jahr. Laut Statistischem Bundesamt sank die Zahl der bewilligten Einfamilienhäuser um knapp ein Drittel. Nur für Mehrfamilienhäuser gab es mehr Zusagen – für die Immobilienbranche ist das kein Zeichen der Entwarnung.
Die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland ist in den ersten drei Monaten 2022 gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres um 3,6 Prozent gesunken. Allein im März wurde ein Minus von 8,9 Prozent verzeichnet, wie das Statistische Bundesamt am 18. Mai mitteilte. Insgesamt haben die Behörden den Neu- und Umbau von 92.507 Wohnungen genehmigt. Vor allem bei Einfamilienhäusern gab es allerdings einen deutlichen Rückgang.
Neubau: Weniger Einfamilienhäuser genehmigt
Die Zahl der Baugenehmigungen gilt mit Blick auf den Wohnungsmangel in vielen (Groß-)Städten als wichtiger Indikator. Doch häufig werden genehmigte Wohnungen zunächst nicht gebaut, auch weil Handwerker und Baufirmen wegen der großen Nachfrage keine Kapazitäten haben.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis März 2022 nach Angaben der Bundesbehörde insgesamt 80.603 Wohnungen genehmigt. Das sind 3,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Am deutlichsten ging die Zahl bewilligter Einfamilienhäuser zurück: um 26,2 Prozent auf 20.778. Bei den Zweifamilienhäusern liegt das Minus bei 3,3 Prozent – genehmigt wurden auf 8.426 Wohnungen.
Mehrfamilienhäuser: Immobilienbranche will Nachverdichten
In Mehrfamilienhäusern wiederum bewilligten die Behörden im ersten Quartal 2021 deutlich mehr Wohnungen als noch vor einem Jahr: Um 12,5 Prozent stieg die Zahl, was 49.688 Einheiten entspricht. Das sieht auf den ersten Blick erfreulich aus, allerdings geht Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland IVD I Die Immobilienunternehmer, davon aus, dass die nun veröffentlichten Zahlen lediglich „eine Momentaufnahme“ sind.
„Der Krieg in der Ukraine, stark steigende Baukosten, Lieferkettenprobleme, Arbeitskräftemangel und fehlende Förderkulissen werden sich in den nächsten Wochen noch stärker auf den Wohnungsbau auswirken. Es ist zu erwarten, dass die Baugenehmigungszahlen sinken werden“, kommentierte Schick den Bericht der Statistiker.
Er forderte pragmatische und unkomplizierte Maßnahmen der Bundesregierung, um einfacher und schneller bauen zu können. Verdichtung und Umnutzung wäre laut Schick eine Lösung. Der Gesetzgeber könnte dem IVD-Chef zufolge den Städten und Gemeinden einräumen, Bebauungspläne bezüglich Grund- und Geschossflächenzahl selbst zu ändern. „Das kostet kein Steuergeld und gibt den Kommunen die Flexibilität, dort Wohnraum zu schaffen, wo er dringend benötigt wird“, so Schick.
Bauindustrie: Wohnbauziel der Bundesregierung utopisch
Die Bauindustrie geht sowieso nicht davon aus, dass die Bundesregierung das Neubauziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen in diesem und auch im kommenden Jahr erreichen kann. Mit maximal 320.000 Wohnungen rechnet der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB), Tim-Oliver Müller. Das liege insbesondere am Produktionshochlauf der Branche. Im kommenden Jahr dürften sich dann Materialengpässe sowie Bau- und Energiepreissteigerungen bemerkbar machen.
Den Bauunternehmen machen die hohen Preise laut HDB schon zu schaffen. Zwar würden die Kosten bei neuen Verträgen eingepreist. „Das Problem sind die aber alten, langlaufenden Bauverträge“, sagte Verbandspräsident Peter Hübner. Hier seien die Unternehmen an veraltete Preise gebunden, die über sogenannte Preisgleitklauseln bislang nur in Ansätzen abgefedert werden könnten. Die Umsatzprognose für das laufende Jahr hat der Verband nach unten korrigiert und rechnet mit einem realen Umsatzwachstum von null bis zwei Prozent, statt wie bislang mit 1,5 Prozent.
Die Preise für neue Häuser steigen wieder stärker, im Bestand schwächt sich die Dynamik deutlich ab, wie die April-Daten im Europace Hauspreisindex (EPX) zeigen. Auch Eigentumswohnungen verteuern sich gegenüber März nur noch moderat – bei den Zinsen geht es weiter bergauf.
Im April 2022 sind die Immobilienpreise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber März am stärksten gestiegen. Bestandshäuser und neue Eigentumswohnungen haben sich demgegenüber nur leicht verteuert. Insgesamt hat sich die Preisdynamik innerhalb eines Monats abgeschwächt. So liegt der Wert im jüngsten Europace Hauspreisindex (EPX), der die Preisentwicklung in den einzelnen Segmenten abbildet, bei 224,14 Punkten – das ist eine Verteuerung von weniger als einem Prozent im Monatsvergleich. Im Jahresvergleich zu April 2021 ist der Preisanstieg aber immer noch deutlich mit plus 13,95 Prozent.
DerEPX basiert auf Transaktionsdaten privater Immobilienfinanzierungen der Europace-Plattform und wurde gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelt. Gestartet wurde die Erhebung im Jahr 2005 mit einem Basiswert von 100 und wird monatlich erhoben.
Neue Häuser: Preise ziehen weiter am kräftigsten an
„In diesem Monat steigen die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser stärker, der Preisanstieg für Bestandsimmobilien ist abgeschwächt“, erklärt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace: „Bei den Zinsen ist die Richtung klar: Es geht weiter bergauf und wir nähern uns den drei Prozent. Bei dieser Entwicklung wäre ein Seitwärtstrend bei den Immobilienpreisen wünschenswert.“
Die Preise für neue Häuser sind im April um 1,37 Prozent auf 224,36 Indexpunkte gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Preise um 14,12 Prozent. Bestandshäuser verbuchten den geringsten Preisanstieg (plus 0,43 Prozent) und landen im aktuellen EPX bei 217,04 Indexpunkten. Im Vorjahresvergleich erzielt dieses Segment jedoch laut Europace mit plus 14,58 Prozent die stärkste Verteuerung.
Auch der Index für Eigentumswohnungen mit nun 231,03 Punkten verzeichnet nur noch ein moderates Wachstum um 0,78 Prozent im Vergleich zum Vormonat – plus 13,22 Prozent sind es im Vorjahresvergleich.
Entwicklung der EPX-Preisindizes im Detail
Gesamtindex: steigend
Monat
Indexwert
Veränderung / Vormonat
Veränderung / Vorjahresmonat
April 2022
224,14
+ 0,86 Prozent
+ 13,95 Prozent
März 2022
222,23
+ 1,14 Prozent
+ 14,38 Prozent
Februar 2022
219,73
+ 1,06 Prozent
+ 14,71 Prozent
Januar 2022
217,43
+ 1,47 Prozent
+ 14,84 Prozent
Dezember 2021
214,29
+ 1,11 Prozent
+ 13,86 Prozent
November 2021
211,93
+ 1,13 Prozent
+ 13,35 Prozent
Oktober 2021
209,56
+ 0,73 Prozent
+ 13,14 Prozent
September 2021
208,05
+ 0,74 Prozent
+ 13,13 Prozent
August 2021
206,52
+ 0,89 Prozent
+ 13,41Prozent
Juli 2021
204,71
+ 1,44 Prozent
+ 13,28 Prozent
Juni 2021
201,81
+ 1,24 Prozent
+ 13,05 Prozent
Mai 2021
199,34
+ 1,34 Prozent
+ 12,30 Prozent
April 2021
196,70
+ 1,24 Prozent
+ 11,71 Prozent
Quelle: Europace
Eigentumswohnungen: steigend
Monat
Indexwert
Veränderung / Vormonat
Veränderung / Vorjahresmonat
April 2022
231,03
+ 0,78 Prozent
+ 13,22 Prozent
März 2022
229,25
+ 1,21 Prozent
+ 13,50 Prozent
Februar 2022
226,52
+ 1,06 Prozent
+ 13,80 Prozent
Januar 2022
224,14
+ 1,79 Prozent
+ 14,03 Prozent
Dezember 2021
220,19
+ 0,52 Prozent
+ 13,39 Prozent
November 2021
219,05
+ 0,86 Prozent
+ 13,45 Prozent
Oktober 2021
217,19
+ 0,61 Prozent
+ 13,21 Prozent
September 2021
215,87
+ 1,17 Prozent
+ 13, 39 Prozent
August 2021
213,38
+ 0,72 Prozent
+ 13,69 Prozent
Juli 2021
211,86
+ 1,03 Prozent
+ 14,11 Prozent
Juni 2021
209,71
+ 1,02 Prozent
+ 14,30 Prozent
Mai 2021
207,60
+ 1,73 Prozent
+ 13,73 Prozent
April 2021
204,06
+ 1,02 Prozent
+ 12,07 Prozent
Quelle: Europace
Neue Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend
Monat
Indexwert
Veränderung / Vormonat
Veränderung / Vorjahresmonat
April 2022
224,36
+ 1,37 Prozent
+ 14,12 Prozent
März 2022
221,33
+ 0,75 Prozent
+ 14,18 Prozent
Februar 2022
219,69
+ 0,92 Prozent
+ 14,32 Prozent
Januar 2022
217,69
+ 1,03 Prozent
+ 14,29 Prozent
Dezember 2021
215,48
+ 1,91 Prozent
+ 12,98 Prozent
November 2021
211,45
+ 1,55 Prozent
+ 11,76 Prozent
Oktober 2021
208,22
+ 1,33 Prozent
+ 10,59 Prozent
September 2021
205,48
+ 0,43 Prozent
+ 9,72 Prozent
August 2021
204,61
+ 0,96 Prozent
+ 9,52 Prozent
Juli 2021
202,66
+ 1,14 Prozent
+ 9,17 Prozent
Juni 2021
200,38
+ 0,99 Prozent
+ 8,59 Prozent
Mai 2021
198,41
+ 0,92 Prozent
+ 8,21 Prozent
April 2021
196,60
+ 1,42 Prozent
+ 8,08 Prozent
Quelle: Europace
Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: leicht steigend
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