Bundesbank: Angst einer Immobilienblase wächst

Wohnungen und Häuser sind vielerorts in Deutschland stark überteuert – laut Bundesbank hat sich das Problem zugespitzt, nicht nur in den Großstädten: Die Immobilien seien um bis zu 40 Prozent überbewertet. Das Risiko einer Preisblase wachse, schreiben die Analysten.

Der Trend zu überhöhten Immobilienpreisen vor allem in den deutschen Städten hat sich laut einer Analyse der Bundesbank im vergangenen Jahr verschärft. „Die Überbewertungen bei Wohnimmobilien nahmen zu“, schreibt die Notenbank im Monatsbericht für Februar. Die Analysten schätzen, dass die Immobilienpreise in den Städten 2021 zwischen 15 und 40 Prozent über dem Preis lagen, „der durch soziodemografische und wirtschaftliche Fundamentalfaktoren angezeigt ist.“ Im Jahr 2020 habe die Spanne noch 15 bis 30 Prozent betragen.

Die Bundesbank-Experten gehen davon aus, dass sich auch Wohnimmobilien außerhalb der städtischen Gebiete stark verteuert haben – sie begründen das mit der anhaltend hohen Nachfrage und mit Lieferengpässen: Das hätte zu hohen Material- und Baukosten beim Wohnungsneubau geführt. Diese Situation dürfte sich demnach 2022 kaum verbessern, da sich global noch keine Entspannung der Lieferketten abzeichne.

Starke Preissteigerungen: Bundesbank warnt seit Jahren

Bei ihrer Analyse stützt sich die Bundesbank unter anderem auf Zahlen des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp), wonach sich die Preise für Wohneigentum 2021 gegenüber dem Vorjahr noch einmal dynamisch um 11,3 Prozent verteuert haben. Zum Vergleich: Zwischen 2019 und 2020 lag der Anstieg bei 7,5 Prozent. Berechnungen von Bulwiengesa für 127 deutsche Städte hätten einen Preisanstieg von sieben Prozent ergeben. Dies sei im Vergleich zu den beiden Vorjahren, in denen sich die Wachstumsraten abgeschwächt hätten, wieder ein etwas stärkerer Anstieg, schreiben die Bundesbank-Analysten im Februar-Bericht.

Ob eine Preisblase bei Wohneigentum in Deutschland droht – oder ob es sie schon gibt –, ist unter Marktexperten seit langem umstritten. In der Bau- und Immobilienbranche wird darauf verwiesen, dass in den Städten und deren Umland nach wie vor viele Wohnungen fehlen und die Nachfrage wesentlich höher ist als das Angebot. Die Bundesbank hingegen warnt schon seit Jahren vor Überbewertungen am Immobilienmarkt. Die starken Preissteigerungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern alarmierten zuletzt auch den EU-Risikorat ESRB. Die Finanzaufsicht Bafin hat daher bereits strengere Regeln für Banken auf den Weg gebracht.

Quelle: Haufe.de

Kluft zwischen Mieten und Kaufkraft wird breiter

In den meisten deutschen Großstädten wird überdurchschnittlich gut verdient, dafür sind die Mieten dort oft extrem hoch – die Kluft zwischen Einkommen und Wohnkosten ist breiter geworden. Eine abflachende Mietpreisdynamik könnte das weitere Auseinanderdriften nun stoppen, analysiert Immowelt.

Die Tendenz ist seit Jahren zu beobachten: Die Mieten in vielen deutschen Großstädten sind dem verfügbaren Einkommen der Haushalte enteilt, wie eine Analyse von Immowelt zeigt. Verglichen wurden die Angebotsmieten (kalt) mit der durchschnittlichen Kaufkraft pro Kopf in Stadtkreisen mit mehr 500.000 Einwohnern sowie mit der Kaufkraft in den reichsten Stadt- und Landkreisen. Die Vergleichsdaten zur Kaufkraft pro Einwohner stammen aus einer 2021 veröffentlichten Mitteilung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).

Wo die Kluft zwischen Kaufkraft und Mieten besonders groß ist

Die größte Diskrepanz zwischen Kaufkraft und Mieten hat Immowelt in München ausgemacht: Pro Kopf beträgt hier die jährliche Kaufkraft 32.364 Euro – das sind 30 Prozent mehr als im deutschen Durchschnitt (24.807 Euro). Gleichzeitig müssen die Münchner mit deutlich höheren Ausgaben für die Miete rechnen. Der Quadratmeterpreis für eine Wohnung liegt bei Neuvermietung im Median bei 18 Euro – 128 Prozent über dem Bundesmittel (7,90 Euro).

Auch in Frankfurt am Main ist die Schere zwischen Kaufkraft und Mieten weit aufgegangen. Das verfügbare Einkommen pro Einwohner liegt bei 27.457 Euro und damit elf Prozent über dem Deutschlandwert – die Wohnungsmieten von 13,60 Euro pro Quadratmeter liegen allerdings 72 Prozent darüber. In Stuttgart ist Immowelt zufolge mit 13,60 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter bei ähnlicher Kaufkraft das Verhältnis gleich.

Auch in Köln hält die Kaufkraft nicht mehr mit den Wohnkosten Schritt: Während das verfügbare Einkommen den Deutschlandschnitt um fünf Prozent übersteigt, liegen die Mietpreise bei Neuvermietung 48 Prozent darüber. Somit müssen die Kölner von den 26.119 Euro, die ihnen pro Kopf zur Verfügung stehen, bei Mieten von 11,70 Euro pro Quadratmeter einen erheblichen Teil für das Wohnen ausgegeben.

Unterdurchschnittliche Kaufkraft in Berlin

In Berlin klaffen Angebotsmieten und Kaufkraft ebenfalls weit auseinander. Mieter zahlen dort im Median 10,60 Euro pro Quadratmeter – das sind 34 Prozent mehr als der deutsche Durchschnitt. Im Gegensatz zu den Bewohnern anderer deutscher Millionenstädte verfügen die Berliner aber nur über ein unterdurchschnittliches Einkommen. Mit 23.088 Euro pro Kopf liegt die Kaufkraft in der Hauptstadt sieben Prozent unter dem Bundesmittel.

Nach Angaben von Immowelt gibt es aber auch Großstädte, in denen das Verhältnis zwischen Kaufkraft und Wohnkosten ausgeglichen ist. Zum Beispiel in Leipzig und in Essen zahlen Mieter bei Neuvermietung im Median weniger als acht Euro pro Quadratmeter. In Essen liegt die Miete damit vier Prozent unter dem deutschlandweiten Wert, das verfügbare Einkommen jedoch fünf Prozent darunter. In Leipzig liegen Kaufkraft und Mietpreise elf Prozent unter dem Bundesschnitt.

Mieten enteilen Einkommen auch im Umfeld von Metropolen

Die Strahlkraft der besonders teuren Großstädte reicht Immowelt zufolge bis ins Umland. Die Landkreise mit dem höchsten verfügbaren Einkommen liegen alle in den Einzugsgebieten von München oder Frankfurt. Die Bewohner des reichsten Landkreises Starnberg besitzen pro Kopf 40 Prozent mehr Kaufkraft als der deutsche Durchschnitt – dafür müssen sie eine 82 Prozent höhere Miete (14,40 Euro) zahlen. Im Landkreis München selbst sind die Mietpreise mit 15,30 Euro pro Quadratmeter noch teurer und liegen 94 Prozent über dem Deutschlandmittel. Die Kaufkraft übertrifft dort den Bundesdurchschnitt aber nur um 35 Prozent.

Der drittreichste Landkreis Deutschland befindet sich im Raum Frankfurt am Main – im Hochtaunuskreis ist das verfügbare Einkommen 30 Prozent höher als deutschlandweit, doch machen sich die teuren Preise der Metropole bemerkbar: Wohnungen werden bei Neuvermietung inzwischen für 11,30 Euro pro Quadratmeter angeboten, das sind 43 Prozent mehr als im Bundesmittel, berichtet Immowelt.

Bald Schluß mit Schere „Mieten und Einkommen“?

Immowelt geht davon aus, dass ein weiteres Auseinanderdriften von Wohnkosten und Kaufkraft durch die zuletzt nachlassende Mietpreisdynamik verhindert werden könnte. Zwar haben sich die Angebotsmieten in den meisten deutschen Großstädten von 2020 auf 2021 noch einmal verteuert, allerdings fallen die Anstiege geringer aus als in den vergangenen Jahren. „Besonders in teuren Großstädten wie München, Frankfurt oder Stuttgart flacht die Preiskurve deutlich ab“, heißt es in der Analyse abschließend.

Quelle: Haufe

Bauen in Deutschland wird voraussichtlich noch teurer

Die Baupreise in Deutschland werden voraussichtlich auch in diesem Jahr zulegen. Im vergangenen Jahr seien sie um sechs Prozent gestiegen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist der stärkste Anstieg in über 20 Jahren gewesen.“ In diesem Jahr rechnet der Verband mit einem Zuwachs von 4 Prozent. „Das heißt, es beruhigt sich etwas, die Preise steigen aber immer noch.“ Das Niveau vor der Pandemie zu erreichen, sei nicht absehbar. „Und das liegt vor allem an den stark gestiegenen Materialpreisen.“

Mit Abstand am stärksten habe sich Bauholz verteuert. Die Preise hätten sich 2021 annähernd verdoppelt, sagte Pakleppa. „Bei Kunst- und Dämmstoffen waren es etwa 30 bis 40 Prozent, bei Stahl 70 Prozent.“ Seit dem Jahreswechsel sei Bauholz etwas günstiger geworden. „Wir liegen jetzt bei einem Plus von 89 Prozent im Vergleich zur Vorpandemiezeit, also nach wie vor auf sehr hohem Niveau.“

Das hat aus Sicht des Zentralverbands verschiedene Gründe. Mehr Schadholz in Europa wegen der Borkenkäferplage ist einer, die im vergangenen Jahr deutlich gestiegene Nachfrage nach dem Einbruch wegen der Pandemie 2020 ein anderer. Außerdem hätten die USA mehr Holz aus Europa importiert, nachdem US-Zölle Holz aus Kanada deutlich verteuert hätten, sagte Pakleppa. „Das hat dazu geführt, dass viele Holzhäuser in Kalifornien mit Holz aus Baden-Württemberg gebaut worden sind.“

Hinzukämen Inflation, Energiepreise und Lohnsteigerungen, sagte Pakleppa. Die Bauwirtschaft sei in einer schwierigen Situation. „Auf der einen Seite steht das Ziel im Koalitionsvertrag, dass 400 000 Wohnungen pro Jahr neu gebaut werden sollen und dass man möglichst zu verträglichen Preisen Wohnungen mieten kann.“ Auf der anderen Seite gebe es ambitionierte Ziele im Bereich Nachhaltigkeit und Klimawende. „Auch solche Anforderungen führen dazu, dass Bauen teurer wird, weil wir energetisch hochwertiger bauen müssen.“

Quelle: WiWo

Keine Panik am Markt: Warum der Immobilienboom auch 2022 weitergeht

Anhaltender Nachfrageüberhang, explodierende Rohstoffkosten und jetzt auch noch verstärkte Inflationssorgen: Die Preisdynamik am deutschen Markt für Wohnimmobilien hält an. Dies ist allerdings keineswegs die einzige Entwicklung, mit der sich potenzielle Immobilienkäufer auseinandersetzen müssen.

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Neubauten
dpa/Arne Dedert Der Immobilienboom ist aktuell nicht nur in den gefragten Großstädten spürbar. Auch auf dem Land ziehen die Preise deutlich an. Doch wie lange geht das noch so weiter?

Donnerstag, 30.12.2021, 19:09

Anhaltender Nachfrageüberhang, explodierende Rohstoffkosten und jetzt auch noch verstärkte Inflationssorgen: Die Preisdynamik am deutschen Markt für Wohnimmobilien hält an. Dies ist allerdings keineswegs die einzige Entwicklung, mit der sich potenzielle Immobilienkäufer auseinandersetzen müssen.

Auch im laufenden Jahr hat sich der Aufwärtstrend der Wohnimmobilienpreise ungebremst fortgesetzt. Eine Trendwende – beispielsweise im Zusammenhang mit den wieder steigenden Corona-Zahlen – ist zunächst nicht zu erwarten. Das gilt aus heutiger Sicht auch für 2022.

So führt das anhaltende Niedrigzinsumfeld verbunden mit der Sorge vor langfristig erhöhten Inflationsraten dazu, dass Häuser und Eigentumswohnungen für Kapitalanleger noch interessanter werden, als sie es ohnehin schon sind. Ablesen lässt sich dies unter anderem an einer aktuellen Auswertung von eigenen Marktdaten, die Hüttig & Rompf im Jahr 2021 im Rahmen der Immobilienfinanzierungsberatung und -vermittlung von über 2,6 Milliarden Euro an Immobilienkrediten erhoben hat.

Kolumne Hüttig & RompfKeine Panik am Markt: Warum der Immobilienboom auch 2022 weitergeht
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Neubauten
dpa/Arne Dedert Der Immobilienboom ist aktuell nicht nur in den gefragten Großstädten spürbar. Auch auf dem Land ziehen die Preise deutlich an. Doch wie lange geht das noch so weiter?

Gastautor Ditmar Rompf

Donnerstag, 30.12.2021, 19:09

Anhaltender Nachfrageüberhang, explodierende Rohstoffkosten und jetzt auch noch verstärkte Inflationssorgen: Die Preisdynamik am deutschen Markt für Wohnimmobilien hält an. Dies ist allerdings keineswegs die einzige Entwicklung, mit der sich potenzielle Immobilienkäufer auseinandersetzen müssen.

Auch im laufenden Jahr hat sich der Aufwärtstrend der Wohnimmobilienpreise ungebremst fortgesetzt. Eine Trendwende – beispielsweise im Zusammenhang mit den wieder steigenden Corona-Zahlen – ist zunächst nicht zu erwarten. Das gilt aus heutiger Sicht auch für 2022.

So führt das anhaltende Niedrigzinsumfeld verbunden mit der Sorge vor langfristig erhöhten Inflationsraten dazu, dass Häuser und Eigentumswohnungen für Kapitalanleger noch interessanter werden, als sie es ohnehin schon sind. Ablesen lässt sich dies unter anderem an einer aktuellen Auswertung von eigenen Marktdaten, die Hüttig & Rompf im Jahr 2021 im Rahmen der Immobilienfinanzierungsberatung und -vermittlung von über 2,6 Milliarden Euro an Immobilienkrediten erhoben hat.

Wohnimmobilien als langfristiger Inflationsschutz

Demnach lagen die von Selbstnutzern durchschnittlich gezahlten Kaufpreise im dritten Quartal 2021 um 11 Prozent über den Werten des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Mit +22 Prozent fielen die Zuwächse bei Kapitalanlegern sogar doppelt so hoch aus. Auf Basis des Medians ergibt sich für diese Gruppe von Käufern allerdings „nur“ ein Kaufpreisanstieg von 14 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass es insbesondere die teureren Objekte waren, die die durchschnittlichen Kaufpreise der Kapitalanleger besonders stark nach oben getrieben haben.

In der aktuellen Situation beschäftigen sich somit zunehmend Besserverdiener beziehungsweise Anleger mit höherem Vermögen (größeres Volumen pro Transaktion) mit dem Immobilienerwerb. Erklären lässt sich dies damit, dass Käufer davon ausgehen, dass das Niedrigzinsumfeld noch längere Zeit bestehen bleiben dürfte, während gleichzeitig die Befürchtungen zunehmen, dass die zuletzt stark gestiegenen Inflationsraten (+5,2 Prozent im November) von längerfristiger Natur sein könnten. Beide Faktoren stützen die Attraktivität des wohnwirtschaftlichen Immobilienmarktes als Anlageklasse.

So entwickeln sich die Mieten im Allgemeinen analog zum Verbraucherpreisindex, was zu konstanten Einnahmezuwächsen bei vermieteten Wohnimmobilien führt. Auf der anderen Seite können Kapitalanleger – aber auch Eigennutzer im Falle eines späteren Verkaufs – bei sehr niedriger Zinsbelastung von der Preisentwicklung ihrer Objekte profitieren, während der Nominalwert des Finanzierungsanteils unverändert bleibt („Kredithebel-Effekt“).

Trotz des inzwischen erreichten Preislevels würden wir in Bezug auf den Markt für Wohnimmobilien insgesamt nicht von einer Blasenbildung sprechen. Allerdings stimmt es, dass sich manche Metropolregionen auf einem Bewertungsniveau bewegen, auf dem Käufer mit hoher Vorsicht agieren sollten. Dies wird deutlich, wenn man die Entwicklung der Mietrenditen betrachtet, die sich in manchen Regionen mittlerweile auf einem recht niedrigen Niveau befinden.

Rohstoffpreise und Klimakosten

Abgesehen vom ausgeprägten Nachfrageüberhang, vor allem in den Metropolregionen, haben im laufenden Jahr auch stark gestiegene Baukosten die Immobilienpreisentwicklung befeuert. Der Haupttreiber waren dabei die explodierenden Rohstoffpreise. Zwar kommen diese insbesondere bei Neubauten zum Tragen, steigende Preise an dieser Stelle wirken sich indirekt aber auch auf Bestandsimmobilien aus.

Hinzu kommen immer höhere Aufwendungen für den Klimaschutz. So müssen bei der Planung eines Neubauprojekts die Grenzwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) zwingend berücksichtigt werden. Das bedeutet beispielsweise, Wärmebrücken zu vermeiden, hochwertige Isolationsfenster einzubauen, möglichst erneuerbare Energien wie etwa Erdwärme oder eine Solaranlage als Energieträger zu nutzen und dicke, speziell isolierte Außenwände zu errichten. Wie die Verbraucherzentrale schreibt, sei es sogar sinnvoll, die für Neubauten geltenden Mindestanforderungen der EnEV zu übertreffen, um die künftig weiter anziehenden Standards nicht wenige Jahre nach Fertigstellung des Objekts gleich wieder zu unterschreiten.

Durch clevere Finanzierung gegensteuern

Dabei kann den erhöhten Klimaaufwendungen durch nachhaltiges Bauen allerdings bewusst entgegengewirkt werden. Zum einen lässt sich der zukünftige Energieverbrauch auf diese Weise von Anfang an reduzieren und zum anderen können hierdurch äußerst attraktive Finanzierungsquellen erschlossen werden. So beschert die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bei vielen Förderprogrammen deutlich günstigere Konditionen, die wir in unsere Baufinanzierungsberatung selbstverständlich mit einbeziehen.

Zudem bieten einige unserer Partnerbanken unter dem Stichwort „nachhaltige Immobilienfinanzierung“ weitere Programme mit herabgesetzten Kreditzinsen. Die zunehmende Digitalisierung, die natürlich auch bei der Baufinanzierung zum Tragen kommt, bietet für Kunden und Anbieter große Vorteile. Allerdings macht sie sich teilweise auch negativ bemerkbar. So bleiben bei einigen Anbietern die persönliche Beratung und die Erstellung individueller Finanzierungskonzepte, idealerweise durch

unabhängige Partner, welche nicht an einzelne Banken gebunden sind, immer weiter auf der Strecke – und das bei einer der finanziell wichtigsten Entscheidungen des Lebens.

Wir sind der Auffassung, dass persönliche und individuelle Beratungsansätze gerade aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung weiter an Bedeutung gewinnen.

Quell: Focus

Baugenehmigungen: Bei Mietwohnungen ist Luft nach oben

Der Trend bei den Genehmigungen von Neubauwohnungen zeigt nach oben, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen – für Zuwachs sorgt vor allem der Anstieg bei den Zweifamilienhäusern. Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sieht es düster aus, schlägt die Immobilienbranche Alarm.

Im Dezember 2020 gab es dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge einen regelrechten Einbruch um 17,4 Prozent bei der Anzahl genehmigter Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gegenüber dem Jahr zuvor. Ganz so dramatisch ist der Rückgang in der aktuellen Statistik für den Zeitraum Januar bis November 2021 nicht: Mit einem minimalen Plus von 0,5 Prozent gegenüber den ersten elf Monaten des Vorjahres kalkuliert die Wiesbadener Behörde.

Bei den Einfamilienhäusern gab es einen Zuwachs um 1,2 Prozent, bei den Zweifamilienhäusern waren es 24,6 Prozent mehr. Stark zurück ging die Zahl der Wohneinheiten in Wohnheimen mit minus 24,5 Prozent. Insgesamt wurde in den ersten elf Monaten 2021 der Neu- und Umbau von 341.037 Wohneinheiten genehmigt – 2,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Auch im Vergleich zu Oktober 2021 gab es im November 2021 unter dem Strich mehr Baugenehmigungen von neuen Wohnungen: Saison- und kalenderbereinigt stieg die Zahl um 2,6 Prozent – in Zahlen sind das 29.020 neue Wohnungen. Für den Zuwachs im November verantwortlich ist aber ausschließlich der Anstieg von Genehmigungen in Ein- und Zweifamilienhäusern mit 2,6 beziehungsweise 2,7 Prozent. Bei den Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern verzeichnet die Bundesbehörde einen Rückgang gegenüber dem Vormonat um deutliche 4,5 Prozent.

Immobilienbranche: „Bündnis für Wohnen“ schnell gründen

Im Vergleich von November 2021 zu November 2020 war das Minus nach Angaben von Destatis mit elf Prozent noch höher. Jürgen Michael Schick, Präsident beim Immobilienverband Deutschland IVD I Die Immobilienunternehmer, erneuerte vor diesem Hintergrund eine alte Forderung der Branche: „Diese Entwicklung sollte ein Aufruf an die neue Bundesregierung sein, ihre Zielvorgabe von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr konsequent zu verfolgen.“ Der Bund dürfe jetzt keine Zeit verlieren und müsse das „Bündnis für Bauen und Wohnen“ konstituieren, um die richtigen Lösungen für den Wohnungsmarkt zu finden.

Die Zahl der Baugenehmigungen ist zwar ein wichtiger Indikator, um Maßnahmen gegen den Mangel an Wohnraum zu messen, doch genehmigt ist noch lange nicht gebaut. So sind den Angaben zufolge etwa im Jahr 2020 knapp 369.000 Genehmigungen erteilt worden, aber nur rund 306.000 Wohnungen wurden auch fertiggestellt. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, dass in Deutschland pro Jahr 400.000 Wohnungen gebaut werden sollen – davon 100.000 öffentlich geförderte Sozialwohnungen.

Allein für das soziale Wohnen müsste die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP mindestens sechs Milliarden Euro an Fördergeldern bereitstellen – nur so werde es gelingen, die geplanten 100.000 Sozialwohnungen und zusätzlichen bezahlbaren Wohnungen nach aktuell geltenden Energiesparstandards neu zu bauen. Der maximale Klimaschutz bei Wohngebäuden (Effizienzhaus 40) mache sogar eine staatliche Förderung von 12,9 Milliarden Euro pro Jahr erforderlich. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Pestel-Instituts im Auftrag des Verbändebündnisses „Soziales Wohnen“.

GdW: Bezahlbarer Wohnungsbau – seit 20 Jahren im Argen

Anlässlich der Pestel-Studie „Bezahlbarer Wohnraum 2022 Neubau – Umbau – Klimaschutz“ forderte auch Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, die Bundesregierung auf, gemeinsam mit allen Partnern und einem abgestimmten Maßnahmenpaket zügig zu handeln, „um die Situation für viele Wohnungssuchende und Mieter nachhaltig zu verbessern.“ Angesichts von Baukostenexplosion, mangelnden Handwerkskapazitäten, ambitionierten Klimazielen und stark steigenden Energiepreisen müsste jetzt eine ganze Reihe von Lösungsbausteinen koordiniert umgesetzt werden: Unter anderem mehr und günstiges Bauland, digitalisierte und beschleunigte Baugenehmigungsprozesse sowie nachhaltige Bautechnologien.

Diese Herausforderungen treffen Gedaschko zufolge auf eine Situation beim sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau, die seit mittlerweile zwei Jahrzehnten mangelhaft sei: Statt der benötigten 140.000 preisgünstigen Wohnungen seien etwa 2020 nur rund 85.000 gebaut worden– und während es im Jahr 2002 noch 2,6 Millionen Sozialwohnungen gegeben habe, verringerte sich deren Zahl bis zum Jahr 2021 auf 1,09 Millionen; 2020 seien mit 30.000 Sozialwohnungen nur ein Drittel der benötigten Einheiten fertiggestellt worden. „Sollte sich diese Entwicklung unverändert fortsetzen, werden also bis 2030 rund 700.000 weitere Sozialwohnungen fehlen“, warnte der GdW-Chef.

Beim sozial sensiblen Thema rund um das Wohnen sollte folgender Grundsatz gelten: „Es muss gefördert werden, was gefordert wird“, so Gedaschko. Bundesbauministerin Klara Geywitz habe mit Blick auf notwendige Bündnisse und Schwerpunkte wie dem seriellen Bauen bereits richtige und wichtige Schritte angekündigt. Es komme für das bezahlbare Wohnen jetzt grundlegend darauf an, dass Bund, Länder und Kommunen langfristig an einem Strang ziehen und koordiniert vorgehen. „Die Mieten müssen in den nächsten Jahren bezahlbar bleiben, auch und gerade, wenn modernisiert und energetisch saniert wird“, sagte SPD-Politikerin Geywitz im Bundestag.

Quelle: Haufe

Bebauungsplan: Pflicht für klimaneutrale Neubaugebiete

Beim Heizen mit Öl und Gas wird viel klimaschädliches CO2 ausgestoßen. Niedersachsen will das ändern: Warum in kommunalen Bebauungsplänen nicht fossile Brennstoffe verbieten? Eine juristische Abhandlung kommt zu dem Schluss, dass Städte und Gemeinden solche Vorgaben für Neubaugebiete machen dürfen.

„Klimaschutz ist die zentrale Aufgabe, dabei ist das Thema Wärme zentral mit einem Anteil von rund 40 Prozent an den energiebedingten CO2 Emissionen“, erklärte Niedersachsens Umwelt- und Bauminister Olaf Lies (SPD) am 13. Januar. Zu lösen sei dieses Problem am besten direkt vor Ort in den Kommunen: Die dürften fossile Brennstoffe in Bebauungsplänen ausschließen und die Nutzung von Solarenergie verbindlich vorschreiben. „So können klimaneutrale Neubaugebiete entstehen“, so der Umweltminister. Doch ist das auch rechtens?

Muster-Festsetzungen: Verbot fossiler Brennstoffe in Neubaugebieten

Ja, heißt es in der Abhandlung „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen“, die das Umweltministerium und die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bei dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Olaf Reidt, in Auftrag gegeben haben: Für den Klimaschutz dürfen Städte und Gemeinden die Nutzung fossiler Brennstoffe zu Heizzwecken in Neubaugebieten verbieten – und auch die Nutzung von Solarenergie vorschreiben.

Basis ist § 9 Abs. 1 Nr. 23a Baugesetzbuch (BauGB), wo es heißt: „Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: … Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte Luft verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen.“

Das Baugesetzbuch legt laut SPD-Politiker Lies mit der Klimaschutznovelle aus dem Jahr 2011 fest, dass die Bauleitplanung auch einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung leisten soll. Die Festsetzung in den Bebauungsplänen diene dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft verursachen könnten. Die Muster-Festsetzungen sollen niedersächsischen Kommunen, die sich Klimaneutralität bis 2045 zum Ziel gesetzt haben, eine Hilfe bei der Aufstellung von künftigen Bebauungsplänen sein.

Wie bei allen Festsetzungen müssen aber Möglichkeiten für den Ersatz fossiler Brennstoffe im Einzelfall aufgezeigt und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Anlagenbezogene Festsetzungen oder bestimmte bauliche und technische Anforderungen dürfen nicht getroffen werden.

Neubaugebiete: Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen (PDF)

Muster-Festsetzung: Photovoltaik-Pflicht in Bebauungsplänen

Bereits im März 2021 hatten Niedersachsens Umweltministerium und die KEAN gemeinsam mit dem Verwaltungsrechtler Dr. Fabio Longo ein Papier zum Thema „Muster-Festsetzung für PV-Anlagen in Bauleitplänen“ verfasst, in dem eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB begründet wird, in dem es wörtlich heißt:

„Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: Gebiete in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen.“ Auch hier muss die Begründung der Solarfestsetzung auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse des Plangebiets angepasst und sollte nicht schablonenhaft übernommen werden, schreiben die Autoren.

Muster-Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen (PDF)

Bebauungsplänen kamen bei der rechtsverbindlichen Festlegung energetischer Ziele bei Neubaugebieten bislang eine eher nachgeordnete Rolle zu – die Idee ist aber nicht ganz neu. Mit dem Thema beschäftigte sich bereits im Jahr 2017 das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ausführlich in dem Bericht „Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung“. Von der Möglichkeit, nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB Gebiete für eine Solaranlagenpflicht festzusetzen, hatten bis dahin nach Angaben des Difu nur zwei Städte in Deutschland Gebrauch gemacht. Beim Vorstoß, auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB den Städten und Gemeinden die Möglichkeit schmackhaft zu machen, in den kommunalen Bebauungsplänen fossile Brennstoffe in Neubaugebieten zu verbieten, scheint Niedersachsen bislang zumindest einer der Vorreiter zu sein.

Quelle: Haufe

Solarpflicht für’s Dach: Bayern nimmt Wohngebäude aus

Bayerns Regierung hat sich nach langem Hickhack auf ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz geeinigt. Die Solarpflicht kommt jetzt doch nur für Gewerbedächer – und entlang der Autobahnen im Land. Wohngebäude sind ausgenommen. Weiterer Streit ist allerdings vorprogrammiert.

Die vom Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angekündigte Nachbesserung des bayerischen Klimaschutzgesetzes hing über Monate in der Regierung fest. Den einen waren die Pläne zu ambitioniert, den anderen zu lasch. Am 15. November hat sich das Kabinett quasi auf einen Kompromiss geeinigt. Söder hat sich hierbei nicht durchgesetzt mit einer generellen Solardachpflicht, dagegen hatte sich Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gewehrt.

Mit dem Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes Anfang 2021 sollten Photovoltaikanlagen bereits verpflichtend auf Dächern von Gewerbeimmobilien installiert werden müssen, ab 2022 sollten dann private Wohnhäuser dazu kommen – daraus wird auch mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf nichts, der bei den Grünen und in der SPD auf massive Kritik stößt. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird es noch dauern.

Zunächst steht eine Anhörung von Verbänden und die parlamentarische Beratung an. Wenn es nach dem klimapolitischen Sprecher der Grünen, Martin Stümpfig, geht, könnte am Ende aber auch die Neuauflage des bayerischen Klimaschutzgesetzes ein juristisches Nachspiel haben: „Gegen diese Untätigkeit und Verweigerung im Klimaschutz, gegen diese verantwortungslose Regierung werden wir ankämpfen – das werden wir so nicht akzeptieren.“

Baden-Württemberg: Solaranlage muss im Mai 2022 auf’s Dach

Wer in Baden-Württemberg ein neues Wohnhaus bauen will, muss ab dem 1.5.2022 eine Solaranlage auf dem Dach installieren lassen – ab Januar 2023 gilt das auch bei einer „grundlegenden“ Dachsanierung von Bestandsgebäuden. Das novellierte Klimaschutzgesetz, das auch die kleinen „Häuslebauer“ betreffen wird, hatte die neue grün-schwarze Koalition am 13. Juli vorgelegt. Am 22.7.2021 wurde die Novelle in den Landtag eingebracht. Mit dem Klimaschutzgesetz soll das Land bis 2040 klimaneutral werden – bisher waren 90 Prozent bis 2050 das Ziel.

Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatten sich Grüne und CDU schon in der Legislaturperiode davor geeinigt, etwa für Einkaufsmärkte, Bürogebäude und Schulen. Zudem müssen künftig auch auf Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen Sonnenkollektoren aufgebaut werden – vorher galt das für Parkplätze ab 75 Stellplätzen.

Das Umweltministerium schätzt die Kosten für eine durchschnittliche Solaranlage auf knapp 10.000 Euro und ist überzeugt, dass sich die Investition langfristig lohne, weil Hauseigentümer den erzeugten Strom entweder einspeisen oder selbst verbrauchen könnten. Haus und Grund Baden-Württemberg schätzt die Mehrkosten (plus Stromspeicher) beim Neubau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses auf 13.000 bis 15.000 Euro. Nach 15 bis 20 Jahren würden sich diese Kosten zwar amortisieren, hieß es, die Frage sei aber doch, ob sich die Anlage so lange halte.

Berlin macht Solaranlagen ab 2023 zur Pflicht

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung beschloss im März 2020 einen „Masterplan Solarcity“. Der sieht vor, dass auf möglichst allen öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden sollen. Mit dem „Solargesetz Berlin“, dem das Abgeordnetenhaus am 17.6.2021 zustimmte, werden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Die allgemeine Solarpflicht wird mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2023 für Neubauten und für Bestandsgebäude bei einer „grundlegenden Dachsanierung“ gelten.

Im Gesetzentwurf sind auch Ausnahmen vorgesehen: Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach ungeeignet für eine Photovoltaikanlage ist, sollen von der Solarpflicht befreit sein. Bei den Gebäuden, die unter die Solarpflicht fallen, müssen die Anlagen zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Sonnenlicht den Plänen zufolge aber mindestens 30 Prozent des Daches umfassen. Alternativ kann die Anlage auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.

Kritik kam unter anderem vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Eine pauschale Solarpflicht sei der falsche Weg, sagte Dr. Jörg Lippert, Bereichsleiter Technik und Besonderer Vertreter: „So werden die dafür wichtigsten Akteure eher demotiviert als motiviert, den Weg zur Erreichung der Klimaneutralität zu forcieren.“

Schleswig-Holstein: Solar für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze

Jan Philipp Albrecht (Grüne), Umweltminister von Schleswig-Holstein, hat dem Kabinett am 16.2.2021 einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt. Das soll auch eine Solarpflicht regeln – zunächst für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze. Das neue Gesetz soll noch vor der Landtagswahl 2022 in Kraft treten.

Bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie dem Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden soll eine Überdachung mit Solaranlagen zum Standard werden. Im September 2020 hatte Albrecht zudem angekündigt, dass er sich auch für eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von neuen Wohngebäuden stark machen wolle – davon war bislang allerdings nicht mehr die Rede.

Hamburg: Solaranlagen auf alten und neuen Gebäuden ab 2025

Die konkrete Umsetzung einer Solardachpflicht für alle Gebäude und die Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch hat der Hamburger Senat am 22.12.2020 mit der ersten Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Regelungen sehen unter anderem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.

Auch in dieser Rechtsverordnung sind Ausnahmeregelungen für die Solarpflicht vorgesehen. So hat die Umweltbehörde einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde gelegt. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Solarpflicht. Ebenso, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich sein sollte. Eine Mindestgröße für die Photovoltaikanlagen wird in Hamburg nicht vorgeschrieben.

Die Wohnungswirtschaft nannte den Beschluss „rücksichtlos, selbstherrlich und wenig vertrauenerweckend“ und einen „Bruch mit den guten Sitten“. Hunderttausende Mieter müssten durch die Verordnung mit höheren Wohnnebenkosten rechnen, erklärten der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der Immobilienverband IVD Nord und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) in einer gemeinsamen Mitteilung.

Solarpflicht für Wohnhäuser: Bremen arbeitet noch an Details

Im Juni 2020 hatte die Bremische Bürgerschaft beschlossen, Bremen und Bremerhaven zu „Solar Cities“ zu machen. Bis 2030 sollen auf allen Dächern Solaranlagen montiert sein – für Neubauten und später bei großen Dachsanierungen verpflichtend, auch im Wohnbereich. Details wolle der rot-grüne Senat noch erarbeiten, hieß es.

Gesetzesentwurf für bundesweite Solarpflicht ab 2022

Im Juli 2021 hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine Bundespflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden angeregt. Daraufhin legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden auf den Tisch: Eigentümer von Neubauten sollen ab Mitte 2022 verpflichtet werden, auf Dachflächen Solaranlagen zur Stromerzeugung zu installieren und zu betreiben. Die Regelung soll dann auch für Bestandsbauten gelten, bei denen das Dach saniert wird.

Ausnahmen sollen möglich sein, wenn der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit den Solar-Panelen vereinbar wären oder generell eine Installation von Photovoltaikanlagen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Von der Vorschrift befreien wollen die Grünen Hauseigentümer außerdem dann, wenn auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung eingesetzt werden.

Quelle: haufe.de

Preise für neue Häuser steigen schneller

Die Immobilienpreise klettern weiter, aber die Preisdynamik hat sich im Oktober abgeschwächt. Bei den Bestandshäusern nur leicht, bei den Eigentumswohnungen deutlicher – im Europace Hauspreisindex (EPX) verteuern sich dafür neue Ein- und Zweifamilienhäuser auffällig stark.

Der Hauspreis-Index EPX* von Europace, der die Preisentwicklung für Eigentumswohnungen sowie von Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand und im Neubau in Deutschland abbildet, ist im Oktober 2021 weiter gestiegen und klettert aktuell auf 209,56 Punkte. Im Vergleich zum Vormonat legte der Gesamtindex um 0,73 Prozent zu – im Jahresvergleich (Oktober 2020) beträgt das Plus 13,14 Prozent.

„Im Oktober hat sich das Wachstum der Immobilienpreise etwas verlangsamt“, kommentiert Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace, den Index.

Neubauten: Preise ziehen am kräftigsten an

Die Kaufpreise für Bestandshäuser erhöhen sich nur noch minimal um 0,24 Prozent auf nun 203,28 Indexpunkte – das sind 15,80 Prozent mehr als im Oktober 2020.

Auffallend ist demgegenüber die Entwicklung der Kaufpreise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser. Die haben sich im Oktober im Vergleich zum Vormonat am stärksten verteuert. Der Teilindex steigt um 1,33 Prozent auf 208,22 Punkte. „Schaut man sich die Entwicklung der Rohstoffe und Baukosten an, ist das nicht verwunderlich. Lieferengpässe und -verzögerungen tragen zu einem Anstieg für neu geplante Immobilien bei“, sagt Münter. Im Jahresvergleich liegt das Plus bei 10,59 Prozent.

Eigentumswohnungen: Preisdynamik gebremst

Einen Dämpfer bei der Dynamik gibt es im Oktober bei neuen Eigentumswohnungen: Die Preise steigen deutlich langsamer an als noch im September (gegenüber August plus 1,17 Prozent) und legen im Vergleich zum Vormonat nur noch um marginale 0,61 Prozent zu. Der Bereich Eigentumswohnungen steigt damit auf aktuell 217,19 Indexpunkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate sind die Preise um 13,21 Prozent gestiegen.

*DerEPX basiert auf Transaktionsdaten privater Immobilien­finanzierungen der Europace-Plattform und wurde gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelt. Der Hauspreis-Index startete im Jahr 2005 mit einem Basiswert von 100 und wird monatlich erhoben.

Entwicklung der EPX-Preisindizes im Detail

Gesamtindex: leicht steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Oktober 2021209,56+ 0,73 Prozent+ 13,14 Prozent
September 2021208,05+ 0,74 Prozent+ 13,13 Prozent
August 2021206,52+ 0,89 Prozent+ 13,41Prozent
Juli 2021204,71+ 1,44 Prozent+ 13,28 Prozent
Juni 2021201,81+ 1,24 Prozent+ 13,05 Prozent
Mai 2021199,34+ 1,34 Prozent+ 12,30 Prozent
April 2021196,70+ 1,24 Prozent+ 11,71 Prozent
März 2021143,18  + 0,48 Prozent+ 4,90 Prozent
Februar 2021142,49  – 0,22 Prozent+ 4,84 Prozent
Januar 2021142,81  + 0,42 Prozent+ 4,71 Prozent

Quelle: Europace

Eigentumswohnungen: leicht steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Oktober 2021217,19+ 0,61 Prozent+ 13,21 Prozent
September 2021215,87+ 1,17 Prozent+ 13, 39 Prozent
August 2021213,38+ 0,72 Prozent+ 13,69 Prozent
Juli 2021211,86+ 1,03 Prozent+ 14,11 Prozent
Juni 2021209,71+ 1,02 Prozent+ 14,30 Prozent
Mai 2021207,60+ 1,73 Prozent+ 13,73 Prozent
April 2021204,06+ 1,02 Prozent+ 12,07 Prozent
März 2021201,99+ 1,48 Prozent+ 11,46 Prozent
Februar 2021199,05+ 1,26 Prozent+ 10,84 Prozent
Januar 2021196,57+ 1,23 Prozent+ 10,97 Prozent

Quelle: Europace

Neue Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Oktober 2021208,22+ 1,33 Prozent+ 10,59 Prozent
September 2021205,48+ 0,43 Prozent+ 9,72 Prozent
August 2021204,61+ 0,96 Prozent+ 9,52 Prozent
Juli 2021202,66+ 1,14 Prozent+ 9,17 Prozent
Juni 2021200,38+ 0,99 Prozent+ 8,59 Prozent
Mai 2021198,41+ 0,92 Prozent+ 8,21 Prozent
April 2021196,60+ 1,42 Prozent+ 8,08 Prozent
März 2021193,84  + 0,87 Prozent+ 7,51 Prozent
Februar 2021192,17+ 0,89 Prozent+ 7,34 Prozent
Januar 2021190,47– 0,14 Prozent+ 6,48 Prozent

Quelle: Europace

Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: minimal steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Oktober 2021203,28+ 0,24 Prozent+ 15,80 Prozent
September 2021202,79+ 0,61 Prozent+ 16,51 Prozent
August 2021201,57+ 0,99 Prozent+ 17,33 Prozent
Juli 2021199,60+ 2,18 Prozent+ 16,85 Prozent
Juni 2021195,33+ 1,73 Prozent+ 16,60 Prozent
Mai 2021192,01+ 1,36 Prozent+ 15,22 Prozent
April 2021189,43+ 1,28 Prozent+ 15,34 Prozent
März 2021187,04+ 1,95 Prozent+ 14,73 Prozent
Februar 2021183,46 + 1,36 Prozent+ 14,44 Prozent
Januar 2021180,99+ 0,71 Prozent+ 13,40 Prozent

Quelle: Europace und www.haufe.de

Studie: Energetische Gebäudesanierung rechnet sich schnell

Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin ist der Klimaschutz einer der größten Zankäpfel, in der Wohnungswirtschaft sorgt er für einen Zielkonflikt: Teure energetische Gebäudesanierung versus bezahlbare Mieten. Eine neue Studie rechnet vor, warum sich der Aufwand finanziell lohnt.

Energieeffizientes Sanieren kommt dem Klima zugute, ist wirtschaftlich gerechtfertigt und amortisiert sich vor allem angesichts der steigenden Energiepreise schnell. Das ist die Quintessenz einer Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz (FIW) in München. Darin heißt es es, dass sich die Maßnahmen innerhalb weniger Jahre lohnen, vorausgesetzt die staatlichen Förderungen werden fortgeführt und verstetigt.

Die Untersuchung mit dem Titel „Auswirkung der aktuellen Preissteigerung auf die Wirtschaftlichkeit energetischen Modernisierungsmaßnahmen“ wurde vom Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) in Auftrag gegeben.

Die zentralen Erkenntnisse der Studie:

  1. Wenn die Sanierungsquote auf zwei Prozent gesteigert wird, kann der Gasverbrauch des Gebäudesektors in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent sinken. Gleichzeitig sinken die Treibhausgasemissionen um bis zu 87 Prozent.
  2. Ab spätestens 2030 sind die Betriebs- und Instandhaltungskosten unsanierter Gebäude höher als bei sanierten Gebäuden, bei denen die Investitionskosten bereits enthalten sind. Die Differenz der Energiekosten von sanierten zu unsanierten Häusern beläuft sich dann auf mehr als das Doppelte, Tendenz massiv steigend.

„Wenn wir nicht handeln, laufen wir außerdem ungebremst in das Problem der Energiearmut in unserer Gesellschaft hinein“, erklärt BuVEG-Geschäftsführer Jan Peter Hinrichs. „Viele Menschen werden sich ein warmes Zuhause nicht mehr leisten können. Wir müssen die Wärme im Gebäude halten.“

FIW-Studie „Auswirkung der aktuellen Preissteigerung auf die Wirtschaftlichkeit energetischen Modernisierungsmaßnahmen“

DZ Bank: Deutschland beim Wohnen aus Klimasicht kein Vorbild

Doch nicht nur ist die Sanierung des riesigen Bestands mühsam, auch neue Wohntrends machen viele Fortschritte zunichte – so lautet die These einer Studie der DZ Bank.

Trotz massiver Anstrengungen stagnieren dem Institut zufolge die direkten Treibhausgas (CO2)-Emissionen des Gebäudebestands seit 2014 bei rund 120 Millionen Tonnen pro Jahr. Ein Grund dafür sei, dass die Deutschen im Durchschnitt auf immer mehr Platz leben, was sich ungünstig auf den Energieverbrauch und auf die CO2-Emissionen auswirke. Eine Trendumkehr sei nicht in Sicht, schreiben die Autoren: „Die wachsende Zahl an Einpersonenhaushalten und der von der Pandemie verstärkte Wunsch nach geräumigen Wohnungen – auch mit Blick auf Homeoffice – dürften das Flächenwachstum weiter vorantreiben.“

Schlecht für die Klimabilanz sei auch die große Zahl „alter“ Immobilien in Deutschland. Der Großteil der 20 Millionen Wohngebäude mit knapp 43 Millionen Wohnungen brauche viel Energie, oft noch aus Öl und Gas. Die bei neuen Häusern beliebten Wärmepumpen spielten im Bestand bisher kaum eine Rolle. „Deutschland ist beim Wohnen aus Klimasicht kein Vorbild“, heißt es in der Studie.

Sanierungstempo steigern – ohne die Wirtschaftlichkeit zu vergessen

Weil es so viele sanierungsbedürftige Gebäude gibt, befürchten die Autoren, dass es „eher Jahrzehnte als Jahre“ dauern wird, bis die Klimabilanz im Bestand stimmt. Das Tempo beim Abbau der CO2-Emissionen reiche längst nicht aus, um die Umweltvorgaben der Bundesregierung zu erfüllen, die den Gebäudebestand bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen will.

„Das Sanierungstempo muss steigen, ohne Mieter und Eigentümer zu überfordern“, schlussfolgert die DZ Bank. Denn spürbar steigende Mieten für Bestandswohnungen seien wohl selbst bei relativ hohen Fördermaßnahmen wahrscheinlich. Um den Spagat zwischen Klimaschutz und bezahlbarem Wohnen zu schaffen, seien eine bessere Effizienz und die Koordination von Maßnahmen nötig – niedrige Zinsen, Förderdarlehen und Zuschüsse etwa zum Dämmen könnten helfen.

Quelle: haufe.de