Baupreise für Wohnungen: Stärkster Anstieg seit 1970

Bauen wird immer teurer. Die Preise für den Neubau von Wohnungen sind im August 2021 im Jahresvergleich so stark gestiegen, wie seit November 1970 nicht mehr, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Dafür sind insbesondere die Materialkosten verantwortlich.

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude lagen im August 2021 um 12,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilt. Ein noch stärkerer Anstieg der Baupreise wurde demnach zuletzt im November 1970 mit einem Plus von 13,1 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gemessen.

Im Mai 2021 – dem vorherigen Berichtsmonat der Statistik – waren die Preise im Vorjahresvergleich lediglich um 6,4 Prozent  gestiegen. Im Vergleich zum Mai 2021 erhöhten sich die Baupreise im August 2021 noch einmal um 3,5 Prozent.

Baumaterial: Hohe Nachfrage treibt die Preise

Die Statistiker sehen einen Grund für die massive Verteuerung in der großen Nachfrage nach Holz, Stahl, Dämmstoffen und anderen Baumaterialien auf den Weltmärkten: Das habe die Preise getrieben. Überdurchschnittlich stark sind die Kosten für Zimmerer- und Holzbauarbeiten gestiegen mit plus 46,5 Prozent. Die Preise für Ausbauarbeiten legten um elf Prozent zu; Instandhaltungsarbeiten verteuerten sich um 11,9 Prozent und  Rohbauarbeiten um 14,5 Prozent.

Für Estricharbeiten stiegen die Preise laut Destatis im Berichtszeitraum August um 14 Prozent, für Metallbauarbeiten um 13,7 Prozent. Auch Tischlerarbeiten kosteten 12 Prozent mehr als im August 2020, bei Heizanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen stiegen die Preise um 10,9 Prozent.

Mehrwertsteuereffekt macht sich nur marginal bemerkbar

Außerdem schlägt die Rücknahme der temporären Mehrwertsteuersenkung inzwischen voll durch, wie die Wiesbadener Behörde registriert. Die Bundesregierung hatte wegen der Coronakrise die Mehrwertsteuer befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 gesenkt. Seit Januar 2021 gelten wieder die regulären Mehrwertsteuersätze – das macht Waren und Dienstleistungen tendenziell teurer.

Ohne den Mehrwertsteuereffekt wären die Baupreise für Wohnungen dem Bundesamt zufolge rein rechnerisch aber immerhin auch um 9,7 Prozent gestiegen. Auch die Neubaupreise für Bürogebäude sind in die Höhe gegangen – und zwar ebenfalls um 12,6 Prozent.

Quelle: haufe.de

Der Gebäudematerialpass: Wissen, was drinsteckt

Ein Materialpass dokumentiert alle in einem Gebäude verbauten Werkstoffe und Produkte. Dadurch entsteht Transparenz – und die bietet neue Bewertungsmöglichkeiten für die Recyclingfähigkeit einer Immobilie. Das Potenzial ist riesig.

Aus welchen Materialien ein Gebäude im Einzelnen besteht, ist meist unbekannt. Erst beim Abriss wird offenbar, welche Roh- und nicht selten auch gesundheitsbedenklichen Stoffe in der Immobilie stecken. Für eine qualitativ hochwertige Wiederverwendung ist es dann zu spät.

Von Beton über Backsteine bis Fliesen: Zwar wurden von den rund 74 Millionen Tonnen, die im Jahr 2018 an mineralischen Abfällen aus Bauschutt und Straßenaufbruch in Deutschland anfielen, rund 60 Millionen Tonnen recycelt. Jedoch kamen die aufbereiteten Baustoffe vorwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau zum Einsatz, wurden also „downrecycelt“. Im Hochbau spielten sie kaum eine Rolle. Ähnlich verhält es sich mit Altholz, Glas und kunststoffbasierten Produkten wie Bodenbeläge oder Dämmung. Für sie alle heißt es am Ende eines Gebäudelebenszyklusses in der Regel: Ab in den Müll. Denn für ein „zweites Leben“ in gleicher Qualität sind sie nicht gemacht.

Gebäudematerialpass: Transparenz bis zur kleinsten Schraube 

Echter Ressourcenschutz sieht anders aus und muss künftig auch anders aussehen: 22 Prozent des Rohstoffverbrauchs gehen hierzulande auf das Konto der Bauwirtschaft, die damit Platz Eins der ressourcenintensiven Wirtschaftssektoren belegt. Zugleich ist sie der größte Müllverursacher. 2018 summierte sich die Bauabfallmenge auf rund 228 Millionen Tonnen. Eine Verschwendung, die in Anbetracht der Notwendigkeit eines wirksamen Umwelt- und Klimaschutzes nicht länger haltbar ist.

Ein Gegenmittel kann der Gebäudematerialpass sein, mit dem es keinen Abfall mehr geben soll. Der Ausweis ist ein Werkzeug, das ermöglicht, die Wiederverwendbarkeit von Materialien bereits in der Planung zu berücksichtigen, damit diese nach dem Abriss recycelt und in gleicher Qualität erneut verbaut werden können. Bis zur kleinsten Schraube lässt sich dokumentieren, welches Material und welches Produkt von welchem Hersteller stammt.

Ist das Bauwerk fertiggestellt, informiert der Pass anhand von farbigen Kreisdiagrammen über die Demontagefähigkeit oder Materialverwertbarkeit einer Immobilie. Grün signalisiert eine durchweg positive Bewertung. Bei Gelb sind die Chancen eher mittelprächtig. Rot bedeutet, dass es Probleme gibt. Was sonst einer „Black Box“ gleicht, ist auf einen Blick ersichtlich: die Rcyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz eines Gebäudes. So werden Immobilien zu Wertstoffdepots, die unendlich oft um- und rückbaubar sind, ohne je Müll zu hinterlassen.    

Wertschöpfungskette verändert sich  

Der Materialpass ist das Ergebnis des 2015 gestarteten, dreijährigen EU-Forschungsprojektes „Building as Material Banks“ (BAMB), an dem 15 europäische Unternehmen sowie Universitäten und Forschungsinstitute beteiligt waren. Aus Deutschland brachten Drees & Sommer und die TU München ihr Praxiswissen aus ersten „Cradle-to-Cradle“-Projekten ein, wie der Verwaltungsneubau der RAG-Stiftung auf dem Gelände der Zeche Zollverein in Essen und der Rathaus-Neubau der niederländischen Stadt Venlo.

Zunächst entwickelte das Team eine BIM-fähige Systematik und Datenbank, damit die Informationen aus einem BIM-Modell verlustfrei in einen elektronischen Materialpass zu transferieren sind und sich diese umgekehrt aus einem Materialpass in ein BIM-Modell exportieren lassen. Dann wurde an Baukonstruktionen mit recyclingfähigen Materalien getüftelt. Der inzwischen marktreife Ausweis stößt zunehmend auf Interesse bei Bauherren und Projektentwicklern.

In diesem Jahr stelle man voraussichtlich acht Pässe aus, schätzt Markus Diem, Leiter des Hamburger EPEA-Büros, ein Tochterunternehmen von Dress & Sommer. Im nächsten Jahr dürften es vermutlich mehr als 20 werden, darunter der für das Holz-Hybridgebäude „The Cradle“ in Düsseldorf. Überdies ist der Materialpass für das in der Hamburger Hafencity entstehende „Moringa“ in der Pipeline, das erste nach Cradle-to-Cradle-Prinzipien konzipierte Wohngebäude Deutschlands.

„Der Materialpass ist ein wichtiges Instrument, das die erforderliche Transparenz zur Etablierung der Circular Economy im Immobilienbereich schafft.“ Judith Busa, Teamleiterin Real Estate im Hamburger EPEA-Büro

Mit ihm lasse sich nicht nur die Kreislauffähigkeit von Materialien stichhaltig nachweisen, was Pluspunkte für eine DGNB-Zertifizierung bringe, sondern er erlaube zugleich Rückschlüsse auf den Restwert der Rohstoffe, die in einem Gebäude stecken, so Busa.

Ein Grundbuch für Materialien?

Die Online-Plattform Madaster („Material“ und „Kataster“) führt den Transparenzgedanken noch einen Schritt weiter. „Madaster stellt ein digitales Grundbuch dar, in dem die Daten aus Gebäudematerialpässen inventarisiert sind, um so die Kreislaufwirtschaft bei Neu-, Um- und Rückbau zu organisieren“, erläutert Dr. Patrick Bergmann, Geschäftsführer von Madaster Germany.

Je mehr bei mitmachten, um so größer werde der Materialpool und die Wertschöpfungsmöglichkeiten. In den Niederlanden, in der das als gemeinnützige Stiftung organisierte Kataster seit September 2017 freigeschaltet ist, befänden sich Materialdaten von rund 2.000 Gebäuden bereits auf der Plattform. Beispielsweise hat die Triodos Bank dort alle Produktinformationen des neu gebauten, 13.000 Quadratmeter umfassenden Hauptsitzes in Zeist nahe Utrecht hinterlegt.

Die Bank residiert also praktisch in einer „Materialbank“, deren Werte als Anlagevermögen dienen oder anderweitig kapitalisiert werden können. In Deutschland zählt das Netzwerk derzeit rund 20 strategische Partner (sogenannte „Kennedys“), zu denen unter anderem Arup, Becken Development, Buwog Bauträger, Drees & Sommer, EDGE Technologies, Holcim und Schüco gehören. Vor kurzem hat sich auch die Berlin Hyp angeschlossen und will sich mit ihrer Expertise in den Bereichen Bankwesen und Finanzierung einbringen, um die Realisierung kreislauffähiger Gebäude zu ermöglichen und die Wiederverwendung von Materialien zu fördern. Darüber hinaus arbeite man gemeinsam mit EPEA, Commerz Real und anderen an der genauen Materialerfassung von Bestandsbauten, berichtet Bergmann. Allerdings sei eine Lösung hierzfür zu finden deutlich komplizierter, zumal der Aufwand noch in keiner Relation zum Nutzen stünde.

EPEA-Chef Diem geht davon aus, dass die Relevanz von Materialausweisen weiter steigen wird: „Aus unser Sicht dürften Gebäudematerialpässe für den Neubau perspektivisch den gleichen Stellenwert bekommen, wie ihn Energieausweise haben“. Dann wären sie beim Bauantrag – und später bei Vermietung und Verkauf – obligatorisch. Aus der jetzigen Kür, könnte in nicht all zu ferner Zukunft also eine Pflicht werden. Höchst Zeit für die Immobilienbranche, zu wissen, was in ihren Gebäuden steckt.

Quelle: haufe.de

Scholz stockt Förderung für Ladesäulen an Wohnhäusern auf

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will mehr Geld für den Einbau von Ladensäulen für E-Autos an Wohnhäusern ausgeben. Um 300 Millionen Euro wird das Förderprogramm aufgestockt, das Eigentümer und Mieter entlasten soll. Die Wohnungswirtschaft hatte zuvor einen Appell an die Politik gerichtet.

Für ihre Klimaschutzziele hat die Bundesregierung einen Masterplan. Auch E-Mobilität soll in Deutschland massiv ausgebaut werden – auch privat. Die Erstinvestitionsschwelle für den Einbau von Ladesäulen an Wohnhäusern ist aber hoch. Jetzt soll es zusätzliches Geld geben.

Förderprogramm: 300 Millionen Euro für private Ladesäulen zusätzlich

Das Bundesfinanzministerium stockt ein Programm zur Förderung privater Ladestationen für E-Autos an Wohngebäuden auf, will die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfahren haben. Finanziert werden soll das Ganze aus dem Energie- und Klimafonds.

Zugesagt hat SPD-Finanzminister Olaf Scholz 300 Millionen Euro. Das sind 100 Millionen mehr als Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Anfang Juli gefordert hatte. Mit dem Programm fördert die Regierung den Einbau sogenannter Wandladestationen (Wallboxen).

„Es sind bereits Anträge für rund 620.000 Ladepunkte eingegangen und haben unser 500 Millionen Euro-Budget völlig ausgeschöpft“, sagte Scheuer. „Ich freue mich, dass Scholz weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung stellt.“ Mit dem Geld könne die Wallbox-Förderung in Kürze fortgesetzt werden. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur sei Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.

Die dynamische Antragsentwicklung deute auf einen hohen Bedarf für das Förderprogramm im weiteren Jahresverlauf hin, hieß es aus Regierungskreisen. Die Neuzulassungen von Elektroautos sind in den vergangenen Monaten vor allem wegen höherer staatlicher Prämien stark gestiegen.

Ladesäulen in der Wohnungswirtschaft: 3 Probleme im Überblick

Ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden hatte im März 2021 von den Ministern Scheuer und Scholz sowie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mehr staatliche Hilfen für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern gefordert. Die enormen Investitionen könnten nicht von Immobilienbesitzern und Mietern alleine getragen werden, hieß es in dem gemeinsamen Schreiben des Verbands der Automobilindustrie (VDA), des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW.

Hingewiesen wurden die Minister auch auf technische Probleme beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Das sind die drei großen Herausforderungen:

  1. Bestandsgebäude haben eine elektrische Infrastruktur, die denen der 1980er-Jahre entspricht. Bei zukünftigen Anforderungen, etwa dem Laden von E-Autos, dem Betrieb von Solaranlagen oder der Wärmeversorgung mit Wärmepumpen, werden laut VDA, BDEW und GdW diese Anlagen „regelmäßig an ihre Grenzen kommen“.
  2. Anders als im Ein- und Zweifamilienhaus-Bereich findet im Mehrfamilienhaus eine gleichzeitige Versorgung verschiedener Haushalten statt. Auch wenn die Hausanschlüsse effizient genutzt werden, gibt es „wenig Reserven, wenn sehr viel Strom gleichzeitig benötigt wird“. Immer mehr Pkw-Stellflächen mit Ladeinfrastruktur führen zu einem hohen Strombedarf. Die Verbände gehen von einer typischen Ladeleistung von elf Kilowatt (kW) eines E-Autos aus. Ein Elektroherd (eine Herdplatte) braucht zwischen ein und drei kW, je nach Energieeffizienz. Es wird eine moderne Elektroinstallation notwendig, die Anschluss, Absicherung, Zählerkästen und Kommunikationsinfrastruktur umfasst.
  3. Es sind erhebliche Investitionen in die elektrische Gebäudeinfrastruktur notwendig, um die Energiewende insgesamt umzusetzen, die Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern ist nur ein Teil davon. Dazu kommen Investitionen in die Effizienzsteigerung der Gebäude, die „Wärmewende“, den altersgerechten Umbau und in die Digitalisierung.

E-Mobilität: Was die Bundesregierung bisher tat

In Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Das Bundeskabinett hatte dafür erstmals im November 2019 den „Masterplan Ladeinfrastrukturbeschlossen. In einem Konjunkturpaket, das am 3.6.2020 verabschiedet worden ist, waren für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Forschung und Entwicklung bei der Elektromobilität und der Batteriezellfertigung zweieinhalb Milliarden Euro Fördermittel veranschlagt.

Davon flossen die oben erwähnten 500 Millionen Euro in die Förderung von privaten und gewerblichen Ladeeinrichtungen. Das war aus Sicht der Verbände viel zu kurz gegriffen, schnell waren sie aufgebraucht. Die Installation eines Ladepunkts an einem Mehrfamilienhaus koste bereits rund 5.000 Euro, rechneten VDA, BDEW und GdW schon damals vor.

In zwei neuen Gesetzen – dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) – sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einbau von Ladesäulen geregelt.

Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung bis 2030

www.haufe.de

Planer installieren digitale Auskunft für Baubehörden

Bauanträge dauern. Damit es künftig schneller geht, haben Architekten und Ingenieure eine zentrale Auskunftsdatei für Behörden angelegt. Diese sollen so die Qualifikation der Planer zügiger prüfen können.

Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Die reichen Bauherren und Planer meistens zusammen ein. Architekten und Ingenieure müssen zur Vorlage der Entwürfe berechtigt sein. Dazu weisen sie den Behörden bestimmte Voraussetzungen nach. Die nun von 29 Kammern gemeinsam geschaffene Datenbank enthält die geforderte Informationen, unter Kammermitgliedschaft, Fachrichtung und speziellen Qualifikationen von Entwurfsverfassern. Die Ämter sollen über eine geschützte Schnittstelle auf „di.BAStAI“, Kurzform für „die digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure“ zugreifen.

Bisher erfolgt die Prüfung der Vorlageberechtigung teilweise noch analog sowie nach unterschiedlichen Methoden. Während das eine Amt einen Kammerstempel verlangt, fordern andere eine Urkunde. Von dem neuen Angebot versprechen sich die Standesvertreter der Planer nicht nur zuverlässigere Auskünfte, sondern auch eine schnellere Bearbeitung von Bauanträgen durch die Bauämter. Diese müssen von Ende 2022 an in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen.

Quelle: Immobilien-Zeitung.de

Wohnungsbau am Ortsrand: § 13b BauGB wird verlängert

§ 13b Baugesetzbuch (BauGB) erleichtert das Bauen am Ortsrand erheblich. Die Regelung lief jedoch Ende 2019 aus – mit der Bauland-Novelle (Baulandmobilisierungsgesetz) wird sie wieder aktiviert. Kritiker bezweifeln, dass das Instrument zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum taugt.

Die Regelung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) erleichtert den Wohnungsbau am Ortsrand deutlich. Der Passus ist bei Naturschützern verpönt, weil er eine Umweltprüfung nicht vorsieht. Eingeführt wurde die Vorschrift 2017, um möglichst schnell Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können. Ende 2019 lief die Regelung aus. Das Bundesinnenministerium erklärte im Sommer 2020, das Ziel des Paragrafen, den Wohnungsbau zu erleichtert, sei „angesichts des in vielen Regionen Deutschlands bestehenden Wohnraummangels weiterhin geboten“.

Mit der BauGB-Novelle unter dem sperrigen Begriff „Baulandmobilisierungsgesetz“ soll § 13b BauGB wieder eingeführt werden und bis Ende 2022 laufen: Der Wohnungsbau auf bis zu 10.000 Quadratmeter großen Flächen, „die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen“, wird dann einfacher. Dem hat der Bundestag am 7.5.2021 zugestimmt.

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hatte die Staatsregierung aufgefordert, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellte am 10. Mai einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses im Wohnungsbauausschuss des Bundesrates und scheiterte, wie das Ministerium mitteilte. Damit könnte das Gesetz wie geplant am 28. Mai vom Bundesrat verabschiedet werden und danach in Kraft treten.

Immobilienbranche: „§ 13b BauGB ist ein guter Hebel“ für Wohnungsbau

Die Immobilienbranche zeigte sich der Idee aus dem Bundesinnenministerium von Anfang an zugetan, wäre aber gerne einen Schritt weiter gegangen und wollte den Paragrafen bis zum Jahr 2032 verlängert sehen. „Wir brauchen Planungs- und Baubeschleunigung, um zügig mehr Wohnraum zu schaffen“, erklärte Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). „§ 13b BauGB ist dafür ein guter Hebel.“

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach sich dafür aus, dass der Paragraf in die Verlängerung geht. Die Norm habe sich zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen bewährt. Die Sorge, dass durch die Verlängerung des § 13b BauGB eine „ausufernde oder gar ungesteuerte Entwicklung“ im Außenbereich von Ortschaften folgen könnte, wie von Naturschützern befürchtet, teilte der Verbund nicht. Vorgaben gebe es ja weiterhin.

Mit der nicht modifizierten Entfristung des § 13b BauGB im Zuge der Bauland-Novelle sieht wiederum die Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) die Chance verpasst, Klimaschutz und Klimaanpassung im Baurecht zu verankern. Auch die AKBW erwartet von ihrer Landesregierung eine Bundesratsinitiative: „Der unkonditionierte § 13b würde das Ziel, das Land zum Musterland des Klimaschutzes zu entwickeln, unterminieren“, heißt es in der Begründung.

Flächenverbrauch: Naturschützer mahnen 30-Hektar-Ziel an

Der Paragraf ist dennoch umstritten. Das Bundesamt für Naturschutz etwa warnte bei Vorstellung der Pläne 2020, dass durch § 13b BauGB etwa Instrumente des Umwelt- und Naturschutzes ausgehebelt würden. Hinzu komme, dass die Zersiedlung der Landschaft vorangetrieben werde. Jessel mahnte das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung an. „Was einmal für 2020 geplant war, wurde bereits auf 2030 verschoben: den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen“, erklärte Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes.

In den vergangenen Jahren sei das Thema Flächen sparen hinter die Diskussion der Rolle des Bodens als Engpassfaktor für bezahlbaren Wohnraum zurückgetreten, kritisierte auch der Trierer Wirtschaftswissenschaftler Dirk Löhr bei einem Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung in Berlin. Die Bauland-Neuausweisungen fänden in der Regel dort statt, wo sie am wenigsten benötigt würden.

Das Umweltbundesamt kam in einer Studie zu dem Ergebnis, dass § 13b BauGB vor allem von kleineren, ländlich geprägten Gemeinden genutzt wird und für kleinere Bauvorhaben mit geringer Dichte. Demnach steht viel Flächenverbrauch wenig Linderung der Wohnungsnot gegenüber.

Quelle: Haufe

Architektenhonorare jetzt frei verhandelbar

Zu den Kosten eines Bauprojekts gehören oft auch Honorare für Architekten. Bislang galt dafür die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Jetzt aber ist das Verhandlungssache.

Seit Anfang dieses Jahres ist die angepasste Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Die Architektenhonorare müssen sich nicht mehr in einem festen Rahmen von Mindest- und Höchstsätzen bewegen, wie das bisher der Fall war. Sie sind nun frei verhandelbar. Wichtige Fragen und Antworten:

Warum wurde die Honorarordnung geändert?

Die Neufassung der HOAI war notwendig, weil das Preisrecht der bisherigen Verordnung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht verstieß. „Mit den Änderungen ist sie aber eine gute Grundlage für die Verhandlungen zwischen Bauherren und Architekten oder Ingenieuren“, sagt Joachim Brenncke, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer. „Sie ist ein wesentlicher Beitrag zum Verbraucherschutz.“

Was ändert sich jetzt für private Bauherren?

„Sie bekommen einen größeren Verhandlungsspielraum“, betont Prof. Frank Siegburg, Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Private Bauherren, die ihr Eigenheim von einem Architekten planen lassen, können oft schwer einschätzen, welche Honorarhöhe angemessen ist. „Ihnen können die Honorarspannen eine Hilfe sein, die nach wie vor in der HOAI enthalten sind. Sie sind eine realistische Grundlage für Honorarverhandlungen.“

Für die Leistungen, für die bisher die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze galten, gibt es jetzt Honorartafeln zur unverbindlichen Orientierung. Sie können einfach übernommen werden.

Es ist aber auch möglich, individuell völlig andere Honorare zu vereinbaren, die sogar unter oder über den ehemaligen Spannen liegen können. Die vormals verbindliche Untergrenze wird nicht mehr als Mindestsatz, sondern als Basishonorarsatz bezeichnet.

Werden ihre Honorare tendenziell steigen?

„Der Markt wird zeigen, wie sich die Honorare entwickeln“, so Joachim Brenncke. Im Moment sind Architekten und Ingenieure auf dem Bau gut im Geschäft und damit in einer soliden Verhandlungsposition. Das kann sich aber ändern, wenn die Konjunktur nachlässt, etwa als Folge der Corona-Pandemie oder durch den Anstieg der Zinsen. „Ich empfehle den Architekten, die eigenen Kosten transparent zu machen und daraus realistische Honorarsätze abzuleiten. Die werden sicher in vielen Fällen über den Mindestsätzen liegen. Aber Qualität hat ihren Preis, das akzeptieren die Bauherren in der Regel auch.“

Wie gehen Bauherren vor, die einen Architekten beauftragen wollen?

„Sie sollten von Anfang an über ihr Budget und ihren Bedarf sowie über das Honorar des Architekten sprechen“, rät Rechtsanwalt Mario van Suntum vom Bauherren-Schutzbund. Häufig ist es für die Bauherren sinnvoll, den Architekten nicht gleich von Anfang an umfassend, sondern nur stufenweise zu beauftragen.

„Wichtig ist es zudem, im Architektenvertrag eine Kostenobergrenze festzulegen, die dann verbindlich ist“, rät van Suntum. „So sind Bauherren weitestgehend vor Überraschungen sicher.“

Sind Bauherren vor unangemessenen Forderungen geschützt?

Ist der Bauherr Verbraucher, muss er spätestens bei der Angebotsabgabe in Textform vom Architekten auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass auch ein niedrigeres oder höheres als das in den Honorartafeln der HOAI enthaltene Honorar vereinbart werden kann. „Fehlt diese Belehrung, gilt anstatt des höheren vereinbarten Honorars automatisch das jeweilige Basishonorar“, erklärt van Suntum.

Haben sich die Anforderungen an die Honorarvereinbarungen verändert?

„Ja, die formalen Anforderungen sind gesunken“, erklärt Prof. Frank Siegburg. Während früher eine Honorarvereinbarung nur dann wirksam war, wenn beide Parteien sie schriftlich getroffen und eigenhändig unterschrieben haben, genügt heute die einfache Textform, zum Beispiel in einer E-Mail. Das macht vieles leichter.

Außerdem muss die Honorarvereinbarung nicht mehr bei Auftragserteilung erfolgen, wie das früher zwingend vorgeschrieben war. Eine einmal geschlossene Vereinbarung kann jederzeit einvernehmlich in Textform abgeändert werden. Wird keine Honorarvereinbarung in Textform getroffen, gilt der jeweilige untere Honorarsatz, der Basishonorarsatz, als vereinbart.Mehr zum Thema Neue Schlichtungsordnung Warum es auf Baustellen so oft kracht Bauen mit dem Architekten So gelingt der Traum vom eigenen Haus

Wie wird sich die neue HOAI auf die Baukosten auswirken?

„Wenn die Baukosten steigen, liegt das nicht unbedingt an der Planung und an den Honoraren für die Architekten“, meint Joachim Brenncke. Er verweist darauf, dass Materialkosten steigen und auch viele Handwerker ihre Preise erhöhen. Mit einer intelligenten Planung, die allerdings ihren Preis hat, kann der Architekt gegensteuern und die Baukosten im Zaum halten. An der Planung zu sparen, wäre also der falsche Weg. „Für den Mindestsatz bekommt man eben nur eine Mindestleistung.“