Makler: Umzug aufs Land – wo die Deutschen wohnen wollen

Nicht nur die hohen Mieten in der Stadt, auch die Aussicht auf den eigenen Garten, Natur und Ruhe treiben derzeit die Nachfrage nach Wohnungen auf dem Land, wie Umfragen zeigen – Makler müssen ihren Radius erweitern. Selbst Bauministerin Klara Geywitz rät zum Umzug.

Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Deutschen hat bereits darüber nachgedacht, aus der Stadt aufs Land zu ziehen. In der Altersgruppe 30 bis 39 Jahre ist der Anteil mit 65 Prozent am höchsten. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage von Innofact im Auftrag des Maklerportals ImmoScout24 unter 1.006 Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren.

Ruhe, Natur, günstigere Wohnkosten: Makler müssen Radius erweitern

„Seit der Corona-Pandemie beobachten wir auf unserer Plattform, dass die Nachfrage nach Wohnraum sowohl im Umland der Metropolen als auch im weiteren ländlichen Raum anzieht“, sagt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Der Wunsch ist bei Männern (62 Prozent) deutlich ausgeprägter als bei Frauen (53 Prozent).

Für zwei Drittel der Befragten sprechen demnach Ruhe, für knapp zwei Drittel (64 Prozent) die Nähe zur Natur (64 Prozent) und ein eigener Garten (61 Prozent) für einen Umzug in eine ländlichere Region. Für den Umzug aufs Land spricht für zwei Drittel der Befragten der Zugewinn an Ruhe.

Die günstigeren Wohnkosten sind für 54 Prozent ausschlaggebend. Immer mehr Menschen seien gezwungen, den Suchradius zu erweitern und die Metropolen zu verlassen, erklärt Crockford. Während nach Zahlen des Maklerportals im Durchschnitt der sieben Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart die Angebotsmiete für eine Bestandswohnung bei 13,51 Euro pro Quadratmeter liegt, so fällt sie im bundesweiten Durchschnitt mit 8,01 Euro deutlich günstiger aus: Auf 70 Quadratmeter gerechnet, ergibt sich so ein Preisunterschied von 385 Euro pro Monat.

Umzug aufs Land: Pendler in den Blick nehmen

Gesündere Umweltbedingungen, wie zum Beispiel weniger Autoabgase, nennt knapp die Hälfte (41 Prozent) der Befragten als Argument für den Umzug aufs Land. Dafür ist laut Innofact-Umfrage außerdem mehr jeder zweite Deutsche (57 Prozent) bereit, längere Fahrtwege und Pendelstrecken zur Arbeit in Kauf zu nehmen. „Das Deutschland-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr bietet für viele die Möglichkeit, kostengünstiger als bisher zur Arbeit in die Stadt zu pendeln“, so Crockford weiter.

Weniger Einkaufsmöglichkeiten und ein kleineres kulturelles Angebot wie Kino, Museen und Opern sind für knapp die Hälfte der Befragten akzeptabel. Auf Mehrarbeit in der Immobilie oder dem Garten würde sich knapp ein Drittel (31 Prozent) einlassen. Der Abschied von alten sozialen Bindungen wie den Freunden und Nachbarn im bisherigen Wohnort kommt für 29 Prozent in Frage.

Bauministerin Klara Geywitz rät zum Umzug aufs Land

Viele Deutsche sehen gar keine andere Möglichkeit mehr, als in eine günstigere Immobilie zu ziehen, wie eine andere Umfrage zeigt, für die das Ifo-Institut und der Online-Makler Immowelt 12.000 Teilnehmern befragt haben: Hier gaben zwölf Prozent der Umzugswilligen die finanzielle Belastung als wichtigsten Grund für den geplanten Wohnortwechsel an. Laut dieser Studie hat aber das Bedürfnis nach Ruhe und Natur mittlerweile abgenommen gegenüber Umfragen nach Ausbruch der Corona-Pandemie: Kleinere Großstädte und Vororte seien aber nach wie vor gefragte Wohngegenden.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wiederum will mehr Menschen zum Umzug aufs Land bewegen, um die Wohnungsnot in den Städten zu lindern, wie sie den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ sagte: „In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,7 Millionen leer stehende Wohnungen. Der überwiegende Teil dieser Wohnungen befindet sich in ländlichen Regionen.“ Die Regierung plane unter anderem Verbesserungen beim öffentlichen Nahverkehr – als Beispiel nannte auch die Ministerin das Deutschlandticket – und bei der Digitalisierung.

Quelle: Haufe

Keine Mietminderung bei nacktem Vermieter im Hof

Mieter in Frankfurt am Main haben vor dem Oberlandesgericht (OLG) zahlreiche Mietmängel geltend gemacht. Unter anderem wollten sie die Miete mindern, weil der Vermieter im Hinterhof regelmäßig nackt Sonnenbäder nimmt. Das stellt keinen Mietmangel dar, so die Richter.

Durch den sich im Hof nackt sonnenden Kläger werde die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt, stellten die Richter fest. Es fehle insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück, wie das Gericht mitteilte.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte sich mit einer am 26.4.2023 veröffentlichten Entscheidung mit mehreren geltend gemachten, teilweise angeblichen Mietmängeln hinsichtlich einer in einem gemischt genutzten Haus liegenden Büroetage befasst.

(OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 18.4.2023, Az. 2 U 43/22)

Quelle: Haufe

Adler verkauft Holsten-Areal – Hamburg will zugreifen

Der finanziell angeschlagene Immobilienkonzern Adler will nun offenbar doch das Holsten-Areal im Hamburger Stadtteil Altona verkaufen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Saga und Konsortialpartner Quantum Immobilien wollen kaufen. 

Ursprünglich waren auf dem 86.000 Quadratmeter großen Holsten-Areal im Hamburger Bezirk Altona mehr als 1.200 Wohnungen geplant, darunter rund 365 geförderte Mietwohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren. Tatsächlich passiert ist bislang jedoch wenig bis gar nichts. Statt zu bauen, wurden das ehemalige Brauerei-Grundstück immer weiterverkauft. Der Preis hat sich dabei vervielfacht. Der Unternehmensgruppe Adler gehört das Grundstück seit 2019.

Die Stadt hat den Kauf mehrfach geprüft. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Saga und die Quantum Immobilien AG bekräftigten am 26. April ihr bekanntes Interesse, das im Juni 2022 bekundet wurde. „Das Angebot steht weiterhin“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. „Wir sind unverändert zuversichtlich, durch den Ankauf und die Entwicklung dieses für die Stadt bedeutenden Areals in bewährter Partnerschaft unseren Beitrag zu leisten.“

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) schaltete sich Anfang des Jahres in die Diskussion ein. „Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dass das Holsten-Areal in seriöse Hände gelangt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur – „Zu einem angemessenen Preis. Spekulative Grundstücksbewertungen akzeptieren wir nicht.“

2016 hätte die Stadt das Gelände vom Carlsberg-Konzern kaufen können. Damals für rund 65 Millionen Euro – nun steht es mit 364 Millionen Euro in den Adler-Bilanzen. Die Gruppe hat am 25. April im Geschäftsbericht für 2022 das Holsten-Quartier unter den Vorverkaufsprojekten gelistet.

Spekulation vorbeugen: Vorkaufsrechte in Rothenburgsort

Im September 2022 hat Hamburger Senat eine Vorkaufsrechtsverordnung für ein Areal im Stadtteil Rothenburgsort beschlossen, um Spekulationen vorzubeugen. Der Projektentwickler Consus, eine Tochter des angeschlagenen Adler-Konzerns, hatte zwischen dem Billwerder Neuer Deich und dem Alexandra-Stieg den Bau von 50.000 Quadratmetern Gewerbefläche geplant.

Mit der Vorkaufsrechtsverordnung soll laut Senatsverwaltung zum einen das 2014 beschlossene Konzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg-Ost“ gesichert werden, das den Hamburger Osten als einen Schwerpunkt der zukünftigen Stadtentwicklung definiert, ebenso wie der im Jahr 2021 beschlossene „Rahmenplan Stadteingang Elbbrücken“. Ziel sei es, das Gebiet rund um die Norderelbbrücken neu zu strukturieren und zu entwickeln.

Vorkaufsrecht: Premiere 2018 in Hamburg-St. Pauli

Im November 2018 hatte die Stadt Hamburg in St. Pauli erstmals ein Vorkaufsrecht ausgeübt. Es ging um 32 Wohnungen in der Hein-Hoyer-Straße. Der potenzielle Käufer des Grundstücks, ein Privatinvestor, wollte sich nicht verpflichten, die im Bezirk geltende Soziale Erhaltungsverordnung einzuhalten. Daher habe der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, teilten die zuständigen Behörden mit. Zum Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht.

Soziale Erhaltungsverordnung: gilt in 16 Gebieten

In Hamburg gibt es 16 Gebiete mit rund 316.800 Bewohnern, in denen die Soziale Erhaltungsverordnung gilt. Neben St- Pauli im Bezirk Hamburg-Mitte befinden sich sechs der Gebiete in Altona, wo auch das Holsten-Areal liegt. Das Ziel der Verordnung ist es den Behörden zufolge, die Wohnbevölkerung vor Verdrängung durch Luxusmodernisierungen oder Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen.

Bei jedem Verkauf wird geprüft, ob durch spekulative Absichten des neuen Eigentümers die Ziele der Verordnung gefährdet werden. Gerade in stark nachgefragten zentralen Quartieren wie in St. Pauli oder der Sternschanze (Altona) besteht den Behörden zufolge ein hoher Aufwertungs- und Verdrängungsdruck.

Quelle: Haufe

Zuschuss für Heizöl und Pellets: Anträge ab Mai online stellen

Wer mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizt, kann ab Mai online einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen. Die Bundesländer starten die Portale sukzessive. Bereits jetzt kann über einen zentralen Online-Rechner ermittelt werden, ob eine Antragstellung infrage kommt.

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, können Härtefallhilfen beantragen, wenn sie im vergangenen Jahr Brennstoff über einem bestimmten Preisniveau eingekauft haben.

Die Anträge können in den ersten Bundesländern am 2.5.2023 rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

Härtefallhilfen: Der Fahrplan in den Bundesländern

Eine zentrale Antragsplattform (Driveport) wird von dem zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Kasse.Hamburg bereitgestellt. An diesem IT-basierten System beteiligen sich 13 der 16 Bundesländer.

Die Antragsstellung wird wie folgt freigeschaltet:

  • Ab 2.5.2023: Bremen und Hamburg
  • Ab 4.5.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  • Ab 8.5.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

Online-Portal Driveport: Antrag auf Härtefallhilfe

Online-Rechner: Wer kommt für die Antragstellung in Frage?

Über einen Online-Rechner kann ab sofort vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung überhaupt in Frage kommt und wie hoch der Zuschuss ausfallen würde. Die Bundesländer weisen darauf hin, dass der Rechner nur zur Information dient, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Driveport „Brennstoffhilfe-Rechner“

Bayern, Berlin und NRW gehen den Sonderweg

Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger in Bayern soll durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen. Anträge sollen ab dem 15.5.2023 auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden können.

In Berlin ist seit dem 31.1.2023 das Programm „Heizkostenhilfe Berlin“ am Start. Die Antragstellung ist bis 30.6.2023 ausschließlich digital über die Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll „ab Mai“ der Startschuss für die Härtefallhilfen fallen, kündigte das Kommunalministerium an. Für eine Antragstellung werde die Bund.ID oder eine ELSTER-ID benötigt.

Antrag: Wer wird entlastet?

Entlastet werden private Haushalte: Eigentümer, aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können den Antrag direkt stellen. Wird die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieter müssen nicht selbst tätig werden.

Antragsverfahren: Nachweise

Um eine Entlastung erhalten zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland gestellt werden, in dem sich die Heizung (Feuerstätte) befindet.

Im Antragsverfahren sind in der Regel als Nachweis vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und / oder Belege für Zahlungen, strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragsteller unter anderem zu den Antragsvorrausetzungen. Diese werden durch die Vollzugshinweise einheitlich vorgegeben, heißt es auf den Länderseiten.

Das müssen (Wohnungs-)Unternehmen beachten

Unternehmen – wie zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften – können als Zentralantragssteller im Vorfeld ein Servicekonto anlegen und eine Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen.

Die Akte vereinfache die Antragsstellung nach § 56 IfSG oder für die Gewährung von „Härtefallhilfe für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für leitungsungebundene Energieträger“ durch juristische Personen, heißt es auf dem Serviceportal Hamburg.

Serviceportal Hamburg: Firmenakte anlegen für Härtefallhilfen

Zuschuss: Um was geht es?

Erstattet werden die Mehrkosten eines Privathaushalts im Jahr 2022 für die geförderten Energieträger, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind die Kosten gegenüber dem Durchschnittswert. Dafür wurden Referenzpreise ermittelt.

Für Heizöl liegen diese bei 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis elf Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle / Koks bei 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Maßgeblich ist das Lieferdatum. In Ausnahmefällen können die Länder auf das Bestelldatum abstellen, wenn nachgewiesen wird, dass im Entlastungszeitraum 2022 bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Wie viel Geld ist drin?

Der direkte Zuschuss wird auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt, höchstens allerdings 1.000 Euro bei Antragstellung durch einen Zentralantragsteller, also einen Vermieter für mehrere Haushalte.

Berechnungsbeispiel:

Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/Liter). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,60) – 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro.

Härtefallhilfen: Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen

Strom- und Gaskunden profitieren bereits seit Anfang März von den sogenannten Preisbremsen. Am 30.3.2023 haben sich Bund und Länder schließlich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen auch für Heizöl, Holzpellets und ähnliche Energieträger geeinigt.

Dass es eine Härtefallregelung geben soll, hatten die Ampel-Fraktionen am 13.12.2022 beschlossen. Bei den Details mussten sich der Bund, der die Kosten trägt, und die Länder, die das Programm abwickeln, aber noch klar werden. Konkret geht es hier um Verwaltungsvereinbarungen.

Härtefallhilfen: Details zu den Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen

Quelle: Haufe

Recycling am Bau: Mineralischer Schutt bald kein Abfall mehr?

Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten, wenn sie am Bau recycelt werden. Das Bundesumweltministerium bereitet eine eigenständige gesetzliche Regelung vor: Mineralische Baustoffe sollen Produktstatus erhalten.

Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) arbeitet an Kriterien, die festlegen, wann bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe nicht mehr als Abfall gelten, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit. Das dafür notwendige Rechtsetzungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.“Die Bundesregierung hat sich bereits im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, dass qualitätsgesicherte Abfallprodukte aus dem Abfallrecht entlassen werden und einen Produktstatus erlangen“, sagte der BMUV-Sprecher. Dieses Ziel wolle das Ministerium umsetzen.

Bauschutt: Produktstatus statt Abfallbegriff

Erarbeitet wird ein Eckpunktepapier auf Fachebene, das dann als Basis für einen Referentenentwurf dienen soll, so der Sprecher: „Diese Kriterien sollen in einer eigenständigen Verordnung, getrennt von der laufenden Änderung der Ersatzbaustoffverordnung, festgeschrieben werden.“

Durch eine solche Regelung würde mehr für die Kreislaufwirtschaft erreicht als mit einer Diskussion um produktspezifische Recyclingquoten, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Auch die Möglichkeit, das Material gar nicht erst zu Abfall werden zu lassen, sollte geprüft werden.

Ersatzbaustoffverordnung: Mehr Recycling am Bau

Ab dem 1.8.2023 tritt die Mantelverordnung in Kraft – Kern ist die Ersatzbaustoffverordnung, die durch Artikel 1 eingeführt wurde. Sie regelt bundeseinheitlich, wie und wo Bauschutt und Aushub als wiederaufbereitetes Baumaterial zum Einsatz kommen darf. Das betrifft vor allem Abfälle mineralischen Ursprungs.

Die Bundesregierung ist dem Sprecher zufolge verpflichtet, bis zum 1.8.2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen der Mantelverordnung auf die Verwertung mineralischer Abfälle zu überprüfen und die Verordnung gegebenenfalls anzupassen.

Monitoring-Bericht Bauabfälle: Rahmenbedingungen überfällig

Mehr als 220 Millionen Tonnen an mineralischen Bauabfällen fallen pro Jahr in Deutschland an. Davon wurden knapp 90 Prozent umweltverträglich verwertet. Das ist ein Ergebnis des jüngsten Monitoring-Berichts (Datenbasis 2020) der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau, der unter anderem der ZDB angehört.

Um die Verwertung mineralischer Bauabfälle auf höchstem Niveau sicherzustellen, seien Rahmenbedingungen erforderlich, „die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Boden- und Grundwasserschutz einerseits und der auf Ressourceneffizienz ausgerichteten Kreislaufwirtschaft andererseits gewährleisten“, heißt es im Fazit des Monitoring-Berichts, der im Februar 2023 an die Bundesregierung übergeben wurde. Die Anforderungen der Mantelverordnung sorgten für politische Zielkonflikte und müssten entschieden aufgelöst werden.

Quelle: Haufe

Umwandlungsverbot für Mietwohnungen gilt in Bayern ab Juni

Bayern führt zum 1. Juni ein Umwandlungsverbot für Wohnungen ein. Es gilt für 50 Kommunen, darunter auch München. Die Verordnung, mit der das Baulandmobilisierungsgesetz umgesetzt wird, gilt nur für größere Mietshäuser und ist bis Ende 2025 befristet.

Der Bayerische Ministerrat hat am 25.4.2023 die Änderung der „Gebietsbestimmungsverordnung Bau“ beschlossen: In Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB) befristet bis zum 31.12.2025 unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Damit wird das Baulandmobilisierungsgesetz umgesetzt.

Genehmigungsvorbehalt: Kleineigentümer sind ausgenommen

In einem Gutachten wurden 50 Städte und Gemeinden ermittelt, die in die Gebietskulisse der Verordnung fallen. Dazu gehört auch München. In diesen Kommunen gilt künftig für Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen die Genehmigungspflicht. Kleinere Mietshäuser (bis zehn Wohnungen) sind ausgenommen. So soll neben dem Mieterschutz auch der Kleineigentümerschutz gestärkt werden.

Den Verordnungsentwurf hatte der Ministerrat im Dezember 2022 in erster Sitzung gebilligt. Die „Gebietsbestimmungsverordnung Bau“ trat am 16.9.2022 in Kraft mit erleichtertem Wohnungsbau in angespannten Märkten und einem kommunalen Vorkaufsrecht bei bebauten, brachliegenden oder unbebauten Grundstücken sowie einem erweiterten Baugebot. Über das Umwandlungsverbot wurde in Bayern lange gestritten.

Liste der Gemeinden zur Aufnahme in die Gebietskulisse nach § 250 BauGB

Baulandmobilisierungsgesetz: § 250 BauGB und § 201a BauGBDas Baulandmobilisierungsgesetz gilt seit Juni 2021 und enthält zwei Ermächtigungen, auf deren Grundlage die Länder eine Rechtsverordnung zum angespannten Wohnungsmarkt erlassen können:    § 250 BauGB, der sich auf das Umwandlungsverbot bezieht, das eigentlich eine Bremse ist, und
    § 201a BauGB, der sich auf andere Maßnahmen bezieht, etwa auf das Baugebot.In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können zudem Befreiungen von Bebauungsplänen eingerichtet oder Vorkaufsrechte ausgeübt werden.Kriterien für die Feststellung eines angespannten Wohnungsmarkts gemäß § 201a BauGB    die Mieten steigen deutlich stärker als im bundesweiten Durchschnitt,
    die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte übersteigt den Bundesdurchschnitt deutlich,
    die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird,
    es besteht geringer Leerstand bei großer Nachfrage.

Schleswig-Holstein erleichtert Vorkaufsrecht und Baugebot

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat 67 Kommunen bestimmt, in denen künftig schneller neue Wohnungen gebaut werden können, weil die Wohnungsmärkte als angespannt bewertet wurden. Einer entsprechenden Verordnung hat das Kabinett am 10.1.2023 zugestimmt. Die gilt seit dem 10. Februar. Die aufgelisteten Städte und Gemeinden können unter anderem das Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten und bei dringendem Bedarf Baugebote aussprechen.

Die Liste der Kommunen reicht von Ahrensbök (Kreis Ostholstein) bis Wyk auf Föhr. Mit dabei sind viele Orte am Hamburger Rand und auf Sylt, Kiel und Lübeck. Das Innenministerium hat zuvor alle 1.106 Kommunen im Land mithilfe eines Gutachtens bewertet.

NRW: Baugebot bei dringendem Wohnbedarf

In Nordrhein-Westfalen (NRW) trat die „Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ nach § 201a Satz 1 BauGB am 7.1.23 in Kraft. Sie gilt befristet bis zum 31.12.2026.

Bestimmt wurden 95 Kommunen, die von einem erweiterten Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke oder im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 25 Absatz 1 Nummer 3 BauGB) sowie der Möglichkeit zur Verhängung eines Baugebots bei dringendem Wohnbedarf (§ 175 Absatz 2 und 176 Absatz 1 BauGB) Gebrauch machen können. Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans unter Abweichung von den Grundzügen der Planung (§ 31 Absatz 3 BauGB) gelten ebenso.

Hamburg: Im ersten Schritt war das Baugebot …,

Hamburg hat als erstes Bundesland alle Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes in Kraft gesetzt. Zunächst hatte der Senat am 13.7.2021 eine Rechtsverordnung erlassen, auf deren Grundlage Baugebote durchgesetzt werden können, die gezielt den Wohnungsbau anordnen, wenn es sein muss. Kommunale Vorkaufsrechte wird das Land über das gesamte Stadtgebiet verstärkt wahrnehmen. Die Kriterien zur Feststellung sind dieselben wie bei der Mietpreisbremse.

Für das Baugebot kann Hamburg unter diesen Voraussetzungen anordnen, dass ein Grundstück mit einer oder mehreren Wohneinheiten bebaut werden muss. So sollen Grundstücke mit geltendem Planrecht und großem ungenutzten Wohnungsbaupotenzial der Spekulation entzogen werden. 

Beim Vorkaufsrecht geht es um Flächen, auf denen städtebauliche oder anlagenbezogene „Missstände“ herrschen oder solche, die lediglich umfriedet oder nur geringfügig und provisorisch bebaut sind. Die Fristen wurden angepasst und der preislimitierte Ankauf zum Verkehrswert erleichtert.

… dann das Umwandlungsverbot ab fünf Wohnungen

Im zweiten Schritt hat der Hamburger Senat am 2.11.2021 die „Verordnung über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohneigentum nach § 250 Absatz 1 Satz 3 BauGB“ beschlossen. Damit ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in ganz Hamburg in allen Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht gilt auch in Hamburg zunächst bis zum 31.12.2025.

Bedingungen für eine Genehmigung zur Umwandlung

  • die Umwandlung erfolgt im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, um etwa eine Erbengemeinschaft aufzulösen oder den Nachlass auf die Miterben zu verteilen
  • die Eigentümer wollen die Wohnungen zur eigenen Nutzung an Familienangehörige verkaufen
  • mindestens zwei Drittel der Wohnungen werden an die aktuellen Mieter veräußert

In allen anderen Fällen soll die Umwandlung verhindert werden, damit die Wohnungen dem Markt weiter als Mietwohnungen zur Verfügung stehen. Mit Verordnung nach § 250 BauGB will Hamburg die positiven Effekte, die bereits in den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung bewirkt werden, im gesamten Stadtgebiet erzielen – diese schützen Mieter bereits in 16 Wohngebieten vor Verdrängung.

Umwandlungsverbot: In Berlin im ganzen Stadtgebiet

Das Land Berlin hat am 3.8.2021 eine Verordnung beschlossen, in der die ganze Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen ist: Die Bildung von Wohnungseigentum in bestehenden Gebäuden ab fünf Wohnungen bedarf künftig der behördlichen Genehmigung.

Bislang war in der Hauptstadt ein „Umwandlungsverbot“ nur in Milieuschutzgebieten möglich. Es gibt aber auch Ausnahmen: An Mieter darf zum Beispiel verkauft werden.

Baden-Württemberg: Vorkaufsrecht und Baugebot

In Baden-Württemberg gelten in 89 Städten und Gemeinden die Wohnungsmärkte als angespannt. Hier zieht auch die Mietpreisbremse. Diese Kommunen haben seit Juli 2022 ein Vorkaufsrecht für unbebaute oder brachliegende Grundstücke sowie ein erweitertes Baugebot. Die entsprechende Rechtsverordnung trat am 22.7.2022 in Kraft.

Zugunsten des Wohnungsbaus darf leichter von bestehenden Bebauungsplänen abgewichen werden, insbesondere im Innenbereich. Damit können Aufstockungen erleichtert werden. Der Wohnungsbau ist dann auch möglich, ohne dass die Kommunen ein Gebiet erst neu überplanen müssen. Ein Umwandlungsverbot wird es in Baden-Württemberg vorerst nicht geben.

Niedersachsen: Vorkaufsrecht für Städte und Inseln

Das niedersächsische Kabinett hat die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes am 11.5.2022 auf den Weg gebracht. Es wurde die Freigabe der entsprechenden Verordnung zur Anhörung der Kommunen und Verbände beschlossen. Elf Städte und sieben Inseln (Braunschweig, Buchholz (Nordheide), Buxtehude, Göttingen, Hannover, Laatzen, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg sowie die Inseln Baltrum, Juist, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge) mit angespannten Wohnungsmärkten sollen einfacher von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen können.

Rheinland-Pfalz: Mehr Spielraum für Baugebot & Co.

In Rheinland-Pfalz hat die Regierung am 31.5.2022 die „Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201 a des Baugesetzbuchs“ beschlossen.

Die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für unbebaute oder brachliegende Grundstücke und die Anordnung eines Baugebots sollen erleichtert werden. In der Verordnung sind unter anderem Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und Trier genannt.

Quelle: Haufe

„Dem Wohnungsbau droht der Absturz“: Baubranche am Kipppunkt

Beim Treffen der Spitzenverbände der deutschen Wohnungswirtschaft in Berlin und der Bundesregierung hatten die Bauherren ordentlich Panik im Gepäck – und Milliarden-Forderungen.

Der deutsche Wohnungsbau hat bereits Monate voller Hiobsbotschaften hinter sich. Mittlerweile hat die Branche eine gewisse Übung darin, sie zu verkünden. Von der „Grauen Wohnungsnot“ der Babyboomer warnte sie bereits, ebenso vor wachsender „Wohn-Armut“. Dann wieder beklagte man den Einbruch bei den Baugenehmigungen: Ein „Gau am Bau“ ließe sich kaum noch verhindern. Doch damit nicht genug. Zum Wohnungsbau-Tag am Donnerstag in Berlin brachten die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft eine weitere Katastrophen-Botschaft mit: „Die Situation ist so schlecht wie noch nie“, vermelden sie. „Dem Wohnungsbau droht der Absturz“.

Die Stimmung ist düster unter den Geschäftsführern, etwa beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), beim Deutschen Mieterbund und beim Zentralverband des deutschen Baugewerbes (zdb). Hatten die Manager die damals noch neue Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vergangenes Jahr mit wohlwollenden Vorschlägen empfangen, wollten sie der Ministerin nur noch einen frostigen Katalog mit Forderungen überreichen. Samt der Prophezeiung: Ohne beherzte Schritte in die richtige Richtung drohe bald der „Kipppunkt“.

Um diese Position zu untermauern, hat das Bündnis eine eigene Studie präsentiert. Erstellt hat sie das Wohnungs- und Bauforschungsinstitut Arge aus Kiel: 400.000 neue Wohnungen im Jahr seien ein gutes Ziel der Bundesregierung gewesen, heißt es darin. Doch Geywitz und die Koalition hätten seitdem kaum richtige Antworten gefunden: weder auf die Folgen der Coronapandemie noch auf die Lieferketten-Probleme bei Bau-Grundstoffen, den russischen Angriffskrieg, die Inflation und natürlich die Zinswende.

Der Fehlbedarf an Wohnungen in Deutschland sei mittlerweile auf 700.000 angewachsen. Statt aber mehr zu bauen, drohe der Zusammenbruch. Etwa beim Personal: „Der Beschäftigungsabbau geht rasend schnell. Er läuft auf dem Bau sechs Mal schneller als der Personal-Aufbau“, warnt Arge-Geschäftsführer Dietmar Walberg. „Geht der Bau jetzt in die Knie, dann dauert es Jahrzehnte, bis er wieder auf die Beine kommt.“

Ohne Masterplan, schreibt die Arge weiter, kippe das bestehende System bei nächster Gelegenheit. Eine Deckung des Bedarfs in Deutschland, insbesondere für bezahlbaren Wohnraum, sei dann langfristig nicht mehr möglich. Anders ausgedrückt: Es bestehe die „dringende Gefahr eines bauwirtschaftlichen, systemischen Produktivitätskollapses“.

Schwere, harte Kost ist das, die weit über das übliche Klagen hinaus geht. Und die Antwort im Sinne der Branche? Ein „Milliarden-Booster“. Der Staat müsse mehr finanzieren, fordert die Arge. Es brauche Förderprogramme „in ganz anderer Größenordnung als bisher“, um die Nachfrage zu stützen. Dazu Investitionen in die Kapazitäten von Planung, Bau und Produktion. Kommunen sollten Bauland schneller ausweisen und Nachversiegelungen ermöglichen. Leichtere Baugenehmigungen, weniger Bürokratie – so das Mantra.

„Ruf nach staatlicher Unterstützung nach goldenen Jahren“

Konkret seien allein für den sozialen Wohnungsbau bis 2025 mindestens 50 Milliarden Euro an Fördermitteln in Form eines Sondervermögens notwendig, fordert das Verbändebündnis. Dazu noch einmal 22 Milliarden für Wohnungen mit einer Kaltmiete zwischen 8,50 und 12,50 Euro. Auch gelte es, jene rund 900.000 Wohnungen zu bauen, die trotz erteilter Genehmigung zu einem Großteil bisher nur auf dem Papier existieren. Neue Zahlen des ifo-Instituts bestätigen: Aktuell meldeten 16 Prozent der Unternehmen abgesagte Aufträge.  „Reihenweise werden die Bauvorhaben auf Eis gelegt, weil sie nicht mehr finanzierbar sind“, schreibt das Bündnis. Und fordert eine ‚Wohnungsbau-Soforthilfe‘, also ein Förderpaket mit Zuschüssen und günstigen Krediten.

Erst die Panik, dann die Geldforderung? Hört man sich in Berlin um, klingt die Verzweiflung plötzlich gar nicht mehr so groß. Zwar sieht man auch in Koalitionskreisen die Belastung wegen hoher Zins- und Baustoffkosten, spricht aber in Bezug auf die Branche von einem „Ruf nach staatlicher Unterstützung nach goldenen Jahren“.

Die baupolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder, etwa glaubt nicht an die Lösung durch einen neuen Geldregen. „Die vielen Steuermilliarden für die Neubauförderung haben in der Vergangenheit nicht zu mehr bezahlbaren Wohnungen, zum Erreichen der Klimaziele und auch nicht zu mehr Wohneigentumsbildung geführt“, sagt die Politikerin. Stattdessen habe es „vielfach Mitnahmeeffekte für hochpreisige Wohnungen und Einfamilienhäuser gegeben.“

Auch sei der Neubau allein nicht die Lösung. „Selbst unter traumhaften Zins- und Subventionsbedingungen hat es die Immobilienbranche nicht auf 400.000 neu gebaute Wohnungen gebracht“, kritisiert Schröder. Stattdessen plädiert die Grüne für mehr Sanierung. Eine Forderung, die so übrigens von der Industrie selbst noch im vergangenen Jahr noch weit oben auf die Agenda gehoben wurde.

Auch FDP-Bauexperte Daniel Föst verweist auf Anfrage auf bereits existierende Förderprogramme. Neben den 14,5 Mrd. Euro, die der Bund für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt, kommen die Mittel der Länder und die KfW– und BAFA-Förderungen in Milliardenhöhe. „Zudem haben wir die lineare Afa erhöht, eine Sonder-Afa für den klimafitten Neubau auf den Weg gebracht und auch die Neubauförderung läuft wieder an“, sagt Föst. Und verspricht den Bauherren: „2023 muss zum Jahr der Beschleunigung und Kostensenkung beim Bauen werden.“ Die Konzepte dazu würden in Berlin auf dem Tisch liegen.

Quelle: Wirtschaftswoche (wiwo.de), Max Biederbeck-Ketterer, Korrespondent im Hauptstadtstudio

Nachhaltigkeit: Neue EU-Standards für die Immobilienbranche

Am 5. Januar ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Kraft getreten. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Sie müssen ab 2024 Rechenschaft ablegen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sorgt auch für Kritik.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie) der Europäischen Union (EU) ist am 5.1.2023 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitszielen haben Unternehmen, auch aus der Immobilienbranche, noch einmal ein Jahr Aufschub bekommen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen viele Firmen – in diese Kategorie dürften auch große Wohnungsvermieter fallen – die EU-Nachhaltigkeits-Standards das erste Mal anwenden. Dafür sind Anpassungen in Datenhaushalt, Prozessen und Strategien notwendig.

CSDR-Richtlinie: Was kommt auf Immobilienunternehmen zu?

Ab 2025 wird die Richtlinie auf kleinere Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro oder einer Bilanz von 20 Millionen Euro ausgeweitet. Zwei der drei Kriterien müssen dabei erfüllt sein. Das wird Hunderte von Immobilienunternehmen betreffen.

Umsetzung der CSRD im Überblick:

  • Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025) sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
  • Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) mehr als 250 Mitarbeiter (ii) mehr als 40 Millionen Euro Umsatzerlöse (iii) mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
  • Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.
  • Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereropäische Unternehmen, die mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben betroffen.

Die CSRD-Richtlinie soll den Weg für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eigentlich ebnen. Doch daran gibt es Kritik. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Stellungnahme zum ersten Teil der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelten Entwürfe der Nachhaltigkeits-Standards eingereicht.

Darin wird unter anderem gerügt, dass der Aufbau der Standards keine stufenweise Einführung zulässt und der Aufwand für betroffene Unternehmen wegen des Umfangs des ersten Teils der Standards insgesamt unverhältnismäßig ist. Der DStV hat auch konkrete Forderungen: Etwa, dass sämtliche Standard-Entwürfe veröffentlicht sein müssen, bevor die delegierte Verordnung erlassen wird – und dem delegierten Rechtsakt müsse eine realistische Kostenprognose für Großunternehmen sowie für klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der Wertschöpfungskette beigefügt werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Stellungnahme des DStV

Corporate Social Responsibility in der Immobilienwirtschaft

Die Initiative Corporate Governance (ICG) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) haben vor einiger Zeit einen „Praxisleitfaden für wirksames soziales-gesellschaftliches Handeln in der deutschen Immobilienwirtschaft“ vorgestellt, den das Beratungshaus Phineo erstellt hat – mit dem Ziel, Nachhaltigkeit ganzheitlich zu stärken und soziales Engagement auf die Agenda zu setzen.

Der Leitfaden

  1. Wesentlich für ein gelingendes Engagement ist ein „sauberes“ Kerngeschäft, das von Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist.
  2. Formulieren Sie Ziele für das Engagement – sowohl für die Zielgruppen der Projekte und Maßnahmen als auch für das Unternehmen selbst. Strategisches Engagement schafft Mehrwerte für die Gesellschaft und das Unternehmen.
  3. Wählen Sie Handlungsfelder für Ihr Engagement, die zum Unternehmen und seiner Kultur passen.
  4. Setzen Sie Ihr soziales und gesellschaftliches Engagement so auf, dass die Wirkung im Vordergrund steht und als Entscheidungskriterium genutzt wird.
  5. Transparenz ist ein Erfolgsfaktor für glaubwürdiges, erfolgreiches Engagement. Kommunizieren Sie daher nach innen und außen über das Engagement.
  6. Verbinden Sie das Engagement mit der Geschäftsstrategie Ihres Unternehmens. Eingebunden in die weiteren Geschäftsprozesse erhält das Engagement höheres Commitment – auch von den Führungskräften.
  7. Nutzen Sie gezielt die Kernkompetenzen und -ressourcen Ihres Unternehmens und der Mitarbeiter für das Engagement.
  8. Sichern Sie sich Unterstützung für Ihr Engagement durch die (frühzeitige) Beteiligung Ihrer Mitarbeiter (oder anderer wichtiger Stakeholder).
  9. Teilen Sie Ihr Erfahrungswissen zum Thema Engagement mit anderen Unternehmen und ermöglichen Sie so gemeinsames Lernen und Verbessern über Austausch und Netzwerke.
  10. Um das Engagement noch wirkungsvoller gestalten zu können, bieten sich Partnerschaften mit Akteuren aus anderen Branchen oder Sektoren an – insbesondere wenn so unterschiedliche Perspektiven und komplementäre Stärken zusammenkommen.

Quelle: www.haufe.de

Wohnungsbau: Minus bei Baugenehmigungen wird Trend

Die Zahl der Baugenehmigungen für neue Wohnungen und Häuser ist im November rapide zurückgegangen, wie jüngste Daten des Statistischen Bundesamts zeigen – im Vergleich zum Vorjahresmonat wurden rund 16 Prozent weniger Bauanträge bewilligt. Die Lage spitzt sich zu.

Der Rückgang bei den Baugenehmigungen für Wohnungen in Deutschland hat sich rapide fortgesetzt. Im November 2022 wurde der Bau von 24.304 Wohnungen bewilligt, das sind 16,3 Prozent weniger als im November 2021, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 18. Januar mitteilt. Seit Monaten ist die Zahl der Baugenehmigungen rückläufig.

In den Ergebnissen sind die Baugenehmigungen für Wohnungen in Neubauten und Genehmigungen für neue Wohnungen in Bestandsgebäuden enthalten. Im reinen Wohnungsneubau wurden von Januar bis September 2022 insgesamt 234.848 Wohnungen genehmigt. Das waren laut Destatis ebenfalls 3,7 Prozent (9.042 Wohnungen) weniger als in den ersten drei Quartalen 2021.

Mehrfamilienhäuser: Leichtes Plus bei den Genehmigungen

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis November 2022 insgesamt 276.474 Wohnungen genehmigt. Das waren 5,8 Prozent (16.962 Wohnungen) weniger als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt wurde der Bau von 321.757 Wohnungen bewilligt, schreiben die Statistiker, auch das sind 5,7 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Besonders stark fällt der Rückgang bei den Einfamilienhäusern aus: 15,9 Prozent (13 710 Wohnungen) weniger Anträge wurden in den ersten neun Monaten 2022 genehmigt: Im Ergebnis können 72.495 gebaut werden. „Vor dieser Entwicklung warnen wir seit geraumer Zeit“, kommentiert Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland (IVD), diese Entwicklung. Immer mehr Menschen in der Mitte der Gesellschaft können sich kein Wohneigentum mehr leisten.

Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen laut Bundesamt ebenfalls deutlich um 10,1 Prozent (2 930) auf 26 174 Wohnungen. Bei den Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 1,2 Prozent (2.094 Einheiten) auf 171.911 Wohnungen.

Wohnungsbau: Ziel der Bundesregierung rückt in weite Ferne

Die Zahl der Baugenehmigungen ist mit Blick auf den Wohnungsmangel in vielen deutschen Städten ein wichtiger Indikator. Allerdings heißt genehmigt auch noch lange nicht gebaut: Neben dem Mangel an Baufirmen und Handwerkern bremsen die stark gestiegenen Preise für Baustoffe und Bauland. Destatis zufolge hat sich der Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im November 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 17 Prozent verteuert.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte jüngst eingeräumt, dass die Ampel-Koalition ihr Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr verfehlen wird. Wegen gestiegener Kreditzinsen und hoher Baupreise halten sich viele Bauherren mit Projekten zurück oder stornieren sie.

Immobilienbranche: „Bedrohlicher Trend“

Der Zentralverband des deutschen Baugewerbes (ZDB) erwartet, dass im Jahr 2023 zirka 245.000 Wohnungen fertig werden. „Die anhaltend negative Entwicklung bei den Baugenehmigungen ist ein Menetekel für den Wohnungsbau in Deutschland“, sagt Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Das Tempo des Rückgangs habe in den vergangenen Monaten zugenommen. Auch genehmigte Projekte würden häufiger storniert. Angesichts dieser Entwicklungen und einer Nettozuwanderung von rund drei Millionen Menschen seit 2015 müsse die Bundesregierung die Politik anpassen. Irgendwann könnten Deutschland die Wohnungen ausgehen.

„Gerade weil die Kurve nach unten sich zunehmend als bedrohlicher Trend erweist, wäre ein Gewöhnungseffekt fatal“, warnt Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer beim Zentralen Immobilien Verband (ZIA) angesichts der weiter sinkenden Baugenehmigungezahlen. „Jetzt ist der Kanzler gefragt: Das Thema muss ein Anliegen der gesamten Bundesregierung werden“, sagte Wittke.

Ein Bündnis aus der Immobilienbranche forderte zuletzt ein Sondervermögen von 50 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Es fehlten rund 700.000 Wohnungen in Deutschland, hieß es. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW rechnet mit einem Einbruch der Baufertigstellungen auf rund 280.000 Wohnungen für 2022, nur noch 242.000 für 2023 und lediglich 214.000 im Jahr 2024.

Quelle: www.haufe.de

Wo die Mieten besonders schnell steigen

Die Wohnungsmieten sind 2022 weiter gestiegen, auch in den Klein- und Mittelstädten und vor allem in den ostdeutschen Bundesländern, wie eine Analyse der Online-Datenbank Geomap zeigt. Spitzenreiter ist Greifswald mit einem Anstieg von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Es zeigt sich ein heterogenes Bild bei der Mietpreisentwicklung in den 16 deutschen Bundesländern. Gestiegen sind die Monatskaltmieten für eine Bestandswohnung (Fertigstellung bis einschließlich 2019) mit zwei bis vier Zimmern im vergangenen Jahr vor allem in Mecklenburg-Vorpommern. Und hier sticht bei den Städten Greifswald heraus mit einem massiven Anstieg bei den Mieten um 22,1 Prozent. Der Median der Miete hat sich auf 8,54 Euro pro Quadratmeter erhöht, nach 6,99 Euro im Jahr 2021.

Städte mit Mietsteigerungspotenzial: Die Top 10

Auf den Plätzen zwei und drei folgen Strausberg (Brandenburg) mit 18,6 Prozent und Leinefelde-Worbis (Thüringen) mit 18,5 Prozent. In Strausberg mussten Mieter im Jahr 2021 durchschnittlich acht Euro pro Quadratmeter für die Kaltmiete ausgeben, nun liegt der Durchschnittswert bei 9,49 Euro.

In Fröndenberg/Ruhr (Nordrhein-Westfalen) stiegen die Kaltmieten für Wohnraum für 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 16,3 Prozent. Dahinter folgt die Stadt Harsewinkel (Nordrhein-Westfalen) mit 15,8 Prozent Anstieg der Kaltmiete pro Quadratmeter.

Top 10 Regionen Mietpreisentwicklung 2017 2018
Bild: Geomap GmbH

Mieten steigen in allen Bundesländern, aber nicht in allen Städten

Den größten Mietpreisrückgang verzeichnet laut Geomap die Stadt Olpe (Nordrhein-Westfalen) mit einem Minus von 7,3 Prozent. Der durchschnittliche Preis für Kaltmiete pro Quadratmeter im Jahr 2021 betrug 8,32 Euro: Nun müssen Mieter im Durchschnitt nur noch 7,71 Euro bezahlen.

Dahinter folgen die nordrhein-westfälischen Städte Espelkamp (minus 6,1 Prozent) und Schloß Holte-Stukenbrock mit einem Mietpreisrückgang von 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Espelkamp ist der Median der Monatskaltmiete von 5,70 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2021 auf 5,35 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2022 gesunken.

Die niedersächsische Stadt Schortens verzeichnet Geomap zufolge ebenfalls einen Preisrückgang der Monatskaltmiete mit einem Minus von 5,3 Prozent im Vergleich zu 2021.

Top 10 Preisrückgänge bei den Mieten 2021 bis 2022
Bild: geomap.immo

„Der deutsche Wohnungsmarkt bleibt angespannt“, kommentiert Marco Hoffmann, Vorstand der Real Estate Pilot AG. Gründe sieht er in den steigenden Baukosten, weniger Wohnungsneubau und der hohen Nachfrage nach Wohnraum, die durch den Zuzug von Menschen aus Kriegsgebieten im Jahr 2022 den Markt stark beeinflusst hat. „Diese Auswirkungen werden wir auch dieses Jahr noch beobachten können“, meint Hoffmann.

Quelle: www.haufe.de

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