Blockchain-Grundbuch: Zeitreise oder zum Greifen nah?

Immobilien wechseln den Eigentümer in Windeseile: Die Blockchain-Community schwärmt von der „Tokenisierung“ des Grundbuchs – ganz nach schwedischem Vorbild. Experten ist das zu stürmisch: Immobilien hätten nichts mit gewöhnlichen Wertpapieren gemein.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) hat der Bundestag im Mai 2021 den Weg frei gemacht für den elektronischen Handel mit Kryptowertpapieren. Die Verfügungsrechte über materielle und immaterielle Güter sind hier nicht in Papierform, sondern via Blockchain-Technologie vollständig digital dokumentiert. Sie werden durch sogenannte „Token“ fälschungssicher repräsentiert und können im Internet gekauft oder verkauft werden. Mittelsmänner – „Intermediäre“ – wie Bankern oder Fondsverwaltungen sind nicht mehr erforderlich.

Diese eWpG-Regelung ist zunächst auf Inhaberschuldverschreibungen und Anteile an Sondervermögen beschränkt. Der Fantasie tut dies keinen Abbruch. Denn prinzipiell lässt sich jeder Vermögenswert auf der Welt digitalisieren, über eine Blockchain verwalten und mittels elektronischer Verträge, die Computerprogrammen basieren, automatisiert und zugleich rechtssicher handeln. Aber gilt das auch für dingliche Rechte an Immobilien? Diesbezüglich stiftet so manche im Internet verbreitete Information eher Verwirrung statt aufzuklären.

Tokenisiertes Grundbuch: Private Grundstücke sind prädestiniert

Timothy Becker, Leiter der Technology Innovation Unit bei Turbine Kreuzberg, einer Technologieagentur aus Berlin, erklärt das Modell eines „tokenisierten“ – dezentralen – Grundbuchs: „Für jedes Grundstück wird ein eindeutiger Eintrag in Form eines NFT (Non-Fungible Token) auf der Blockchain erstellt. Wer Halter des Tokens ist, ist Eigentümer des Grundstücks. Wird ein Token auf einen anderen Eigentümer übertragen, dann werden so die Besitzverhältnisse überprüfbar verändert.“

Tokenisiert werden grundsätzlich die Immobilien und nicht die jeweiligen Abteilungen I, II oder III. „Die darin enthaltenen Dokumente werden vielmehr mit dem Token verknüpft. Sie können, wenn neue Vereinbarungen getroffen werden, ergänzt oder ungültig gemacht werden“, sagt Becker. Private Grundstücke, bei denen es eine Vielzahl individueller Bedingungen geben könne, seien für ein dezentrales Grundbuch geradezu prädestiniert.

Genau das ist der Knackpunkt: In den genannten Dokumenten steht jede Menge drin. Es sind Belastungen, Beschränkungen, Rechte oder Vormerkungen eingetragen.

Rechtssicherheit im deutschen Grundbuch-„System“

Deshalb erfordern Grundstückstransaktionen nach deutschem Recht auch, dass Notare einbezogen werden. Ihnen obliegt nicht nur die Beurkundung, sondern auch die eingehende Beratung der Beteiligten hinsichtlich möglicher, sich aus dem Geschäft ergebender Nachteile. Weil gleich mehrere Instanzen wie Notar, Grundbuchamt und gegebenenfalls vorgeschaltete Rechtsanwälte in einen Kauf oder Verkauf involviert sind, gilt das Grundstücks- und Grundbuchwesen hier als besonders sicher.

Die amtliche Registrierung schafft die nötige Rechtssicherheit. Bei dem in Deutschland – sowie in Österreich und der Schweiz – existierenden „Real Foliensystem“ gehen die Rechte des Eigentümers unmittelbar aus dem Grundbucheintrag hervor. Sie werden durch die Beurkundung begründet.

In romanischen Ländern wie etwa Frankreich oder Italien oder den USA ist das ganz anders. Dort werden lediglich die Vertragsparteien und die bereits an anderer Stelle geschlossenen Verträge amtlich registriert. „Eintragungen in Grundbücher sind meist deklaratorisch; die Eintragung spiegelt nur die bereits außerhalb des Grundbuchs eingetragenen Rechtsänderungen wider“, erläutert Professor Dr. Maximilian Zimmer, Notar und Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Harz in Wernigerode. Selbst in diesen Rechtsordnungen habe der Notar eine Prüfpflicht.

Blockchain-Grundbuch nach schwedischem Vorbild

Selbst bei dem als Leuchtturmprojekt für die Blockchain-Technologie angeführten „Schwedischen Grundbuch“ kommt eine Blockchain erst dann zum Zug, wenn sich zuvor über das Geschäft geeinigt worden ist. Die Einigung wird zwischen allen Beteiligten unter Hinzuziehung etwa von Maklern oder der Banken vollzogen. Ein Notar wird bei Grundstücksdeals in Schweden nicht eingeschaltet.

Bei der schwedischen Lösung handele es sich vorwiegend um ein Experiment zur Evaluierung von Funktionsumfängen und Regeln, räumt auch Technologie-Experte Becker ein. „So ist es natürlich möglich, wenn ein Notar vorausgesetzt wird, dass diese Rolle mit ihren Aufgaben und Rechten integriert wird.“ Er geht davon aus, dass in einem föderal fragmentierten und hochregulierten System wie Deutschland der Notar nicht so schnell ersetzt werden kann.

Das klingt nicht gerade nach einem Plädoyer für die Institution, aber auch nicht nach einer apodiktischen Forderung zur Abschaffung des Notars, wie es zuweilen aus der Blockchain-Szene kommuniziert wird. „Stattdessen wird sich die Art und Weise, wie er seiner Tätigkeit nachgeht, verändern“, ist sich Becker sicher. Es sei etwa vorstellbar, dass der an die Blockchain angebundene Notar als Validator den Eintrag ins Grundbuch oder Aktualisierungen vornehme.

Blockchain ja, aber nicht ohne Notar?

Für Professor Zimmer ist der Notar zwingende Voraussetzung. Zwar ließen sich theoretisch durch eine Verfügung in der Blockchain Rechte begründen, ohne fachliche Überprüfung sei aber nicht gewährleistet, dass das begründete Recht rechtmäßig sei.

Das bedeutet: Blockchain, ja, aber nicht ohne Notar. Eine Immobilie könne im Anschluss an die notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung sozusagen tokensiert und in Anteile gestückelt an mehrere Käufer vertrieben werden, ergänzt Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Dabei handele es sich aber nicht um eine digitale Segmentierung des Grundbuchs oder der Immobilie selbst, sondern um ein nachgelagertes, eigenständiges Wertpapiergeschäft, für das ein Notar nicht erforderlich sei. „Fonds- oder GBR-Anteile an Immobilien werden bereits heute über das Internet verbreitet. Das Grundbuch selbst wird dadurch in keiner Weise berührt. Fondszeichner stehen nicht im Grundbuch“, so Thelen. Genau das will die Tokenisierung aber erreichen.

Nicht hohe Investments sollen erforderlich sein, um an anteiligen Immobilienbesitz zu kommen, sondern wenige Mausklicks. Es gehe, so argumentiert Becker, um die „Demokratisierung des Marktes“. Schon vor knapp 20 Jahren einigten sich die Bundesländer auf ein „EDV-Grundbuch“, um Notaren und Kreditinstituten den Online-Zugriff zu ermöglichen. Inzwischen sind Eintragungen immerhin als PDF-Dateien oder in dem Behörden-spezifischen Format XML verfügbar. Mit der weiteren Digitalisierung dürfte es nur in kleinen (Teil-)Schritten vorangehen. So könnten die meisten Validierungen weiterhin offchain erfolgen und lediglich zur schnelleren Informationsübermittlung und bei einer finalen Besitzübertragung onchaine gespeichert werden.

Token und Blockchain: Ein intelligentes StückwerkToken (engl.) bedeutet Münze. Damit ist Verwirrung vorprogrammiert, denn es gibt verschiedene Arten, die oft miteinander verwechselt werden. Zahlungstoken, etwa Bitcoins, können wie Tauschmittel eingesetzt werden. Utility-Token (App-Token, Nutzungstoken, Verbrauchstoken) werden in den Netzwerken ihrer Emittenten zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen genutzt. Für Immobiliengeschäfte kommen wertpapierähnliche Token infrage: Es handelt sich dabei um eine digitale Verbriefung von Besitzverhältnissen an bestimmten Werten oder Gütern. Mehrere Personen können digitale Anteile an einer Immobilie oder anstelle einer Aktie an einem Unternehmen erwerben und an der Wertentwicklung partizipieren. Bei Vermögenswerten wie Immobilien werden NFT-Token (Non-Fungible Tokens) verwendet. Im Gegensatz zu Zahlungstoken beruhen sie auf einem kryptografischen Protokoll, das weltweit einmalig ist. Sie können weder ausgetauscht, dupliziert, geteilt noch zerstört werden. Token werden in einer Blockchain gespeichert. Die ist mit einer großen Datenbank vergleichbar. Die Daten und Transaktionen werden auf verschiedenen speziell gesicherten Servern gespiegelt, was es annähernd unmöglich machen soll, durch Hacks an die Daten zu gelangen oder sie zu verändern. Es wird auch häufig der Begriff „Distributed Ledger Technologie“ (DLT, verteiltes Register) verwendet. Weil nach jeder Transaktion ein Datenblock verschlossen, versiegelt und sicher abgelegt und sodann ein weiterer gestartet wird, entsteht eine Datenkette. Deshalb spricht man von einer „Blockchain“.

Quelle: www.haufe.de

Traum vom Eigenheim: Häuserpreise steigen und steigen

Auch bei der jungen Generation gehört die eigene Immobilie zur Erfüllung des Lebenstraums dazu. Besonders gefragt sind derzeit Häuser aus dem Bestand – im Europace Hauspreisindex (EPX) für Juni verteuern sie sich am stärksten. Die Preise für Eigentumswohnungen ziehen ähnlich stark an.

Der Hauspreis-Index EPX von Europace, der die Preisentwicklung für Eigentumswohnungen sowie von Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand und im Neubau in Deutschland abbildet, ist im Juni 2021 nahezu ungebremst weiter gestiegen und klettert erstmals seit seiner Erhebung im Jahr 2005 auf über 200 Punkte. Im Vergleich zum Vormonat legte der Gesamtindex um 1,24 Prozent zu und liegt jetzt bei 201,81 Punkten – im Jahresvergleich (Juni 2020) beträgt das Plus 13,05 Prozent.

Bestandshäuser: Preise ziehen am kräftigsten an

Die Krise scheint der Preisentwicklung nichts anhaben zu können. Am stärksten verteuert haben sich im Juni im Vergleich zum Vormonat die bestehenden Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Teilindex steigt um 1,73 Prozent auf 195,33 Punkte. Auf ein Plus von 16,6 Prozent kommt Europace bei den „gebrauchten“ Häusern im Jahresvergleich.

Dies bestätige, dass das Thema Wohnen und Eigentum immer wichtiger werde, kommentierte Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand der Europace, den aktuellen EPX. „Ein Ende des Preisanstiegs ist bislang nicht in Sicht, sodass wir gespannt darauf blicken, wie sich der Index im zweiten Halbjahr weiter entwickeln wird.“

Auch der Preistrend bei den neuen Häusern kennt nur eine Richtung: weiter nach oben. Doch im Monatsvergleich stieg der Teilindex im Juni erneut nur moderat um 0,99 Prozent, nach einem ähnlich leichten Anstieg zwischen April und Juni (plus 0,92 Prozent), knackte jedoch ebenfalls die 200er-Marke (200,38 Punkte). Im Jahresvergleich ermittelte Europace im Juni ein Plus von 8,59 Prozent.

Eigentumswohnungen: Preisdynamik leicht gebremst

Nach einem kurzen Dämpfer bei der Dynamik im April (plus 1,02 Prozent) stieg der Index für neue Eigentumswohnungen im Mai-EPX von 204,06 Punkten um 1,73 Prozent auf 207,60 Punkte stärker als die anderen Indices. Im Juni können die Wohnungen mit den Bestandshäusern aber nicht Schritt halten: Der Teilindex legt nur noch um 1,02 Prozent zu und erreicht jetzt 209,71 Indexpunkte.

Im Jahresvergleich hatten die Bestandshäuser bereits im Mai die Nase vorn – sie sind vergangenen Monat gegenüber Mai 2020 im Index um 15,22 Prozent gestiegen und erreichten 192,01 Punkte.

Entwicklung der EPX-Preisindizes im Detail

Gesamtindex: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Juni 2021201,81+ 1,24 Prozent+ 13,05 Prozent
Mai 2021199,34+ 1,34 Prozent+ 12,30 Prozent
April 2021196,70+ 1,24 Prozent+ 11,71 Prozent
März 2021143,18  + 0,48 Prozent+ 4,90 Prozent
Februar 2021142,49  – 0,22 Prozent+ 4,84 Prozent
Januar 2021142,81  + 0,42 Prozent+ 4,71 Prozent

Quelle: Europace

Eigentumswohnungen: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Juni 2021209,71+ 1,02 Prozent+ 14,30 Prozent
Mai 2021207,60+ 1,73 Prozent+ 13,73 Prozent
April 2021204,06+ 1,02 Prozent+ 12,07 Prozent
März 2021201,99+ 1,48 Prozent+ 11,46 Prozent
Februar 2021199,05+ 1,26 Prozent+ 10,84 Prozent
Januar 2021196,57+ 1,23 Prozent+ 10,97 Prozent

Quelle: Europace

Neue Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Juni 2021200,38+ 0,99 Prozent+ 8,59 Prozent
Mai 2021198,41+ 0,92 Prozent+ 8,21 Prozent
April 2021196,60+ 1,42 Prozent+ 8,08 Prozent
März 2021193,84  + 0,87 Prozent+ 7,51 Prozent
Februar 2021192,17+ 0,89 Prozent+ 7,34 Prozent
Januar 2021190,47– 0,14 Prozent+ 6,48 Prozent

Quelle: Europace

Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend

MonatIndexwertVeränderung / VormonatVeränderung / Vorjahresmonat
Juni 2021195,33+ 1,73 Prozent+ 16,60 Prozent
Mai 2021192,01+ 1,36 Prozent+ 15,22 Prozent
April 2021189,43+ 1,28 Prozent+ 15,34 Prozent
März 2021187,04+ 1,95 Prozent+ 14,73 Prozent
Februar 2021183,46 + 1,36 Prozent+ 14,44 Prozent
Januar 2021180,99+ 0,71 Prozent+ 13,40 Prozent

Quelle: Europace

DerEPX basiert auf Transaktionsdaten privater Immobilien­finanzierungen der Europace-Plattform und wurde gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelt. Der Hauspreis-Index startete im Jahr 2005 mit einem Basiswert von 100 und wird monatlich erhoben.

Quelle: www.haufe.de

Scholz stockt Förderung für Ladesäulen an Wohnhäusern auf

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will mehr Geld für den Einbau von Ladensäulen für E-Autos an Wohnhäusern ausgeben. Um 300 Millionen Euro wird das Förderprogramm aufgestockt, das Eigentümer und Mieter entlasten soll. Die Wohnungswirtschaft hatte zuvor einen Appell an die Politik gerichtet.

Für ihre Klimaschutzziele hat die Bundesregierung einen Masterplan. Auch E-Mobilität soll in Deutschland massiv ausgebaut werden – auch privat. Die Erstinvestitionsschwelle für den Einbau von Ladesäulen an Wohnhäusern ist aber hoch. Jetzt soll es zusätzliches Geld geben.

Förderprogramm: 300 Millionen Euro für private Ladesäulen zusätzlich

Das Bundesfinanzministerium stockt ein Programm zur Förderung privater Ladestationen für E-Autos an Wohngebäuden auf, will die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfahren haben. Finanziert werden soll das Ganze aus dem Energie- und Klimafonds.

Zugesagt hat SPD-Finanzminister Olaf Scholz 300 Millionen Euro. Das sind 100 Millionen mehr als Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Anfang Juli gefordert hatte. Mit dem Programm fördert die Regierung den Einbau sogenannter Wandladestationen (Wallboxen).

„Es sind bereits Anträge für rund 620.000 Ladepunkte eingegangen und haben unser 500 Millionen Euro-Budget völlig ausgeschöpft“, sagte Scheuer. „Ich freue mich, dass Scholz weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung stellt.“ Mit dem Geld könne die Wallbox-Förderung in Kürze fortgesetzt werden. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur sei Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.

Die dynamische Antragsentwicklung deute auf einen hohen Bedarf für das Förderprogramm im weiteren Jahresverlauf hin, hieß es aus Regierungskreisen. Die Neuzulassungen von Elektroautos sind in den vergangenen Monaten vor allem wegen höherer staatlicher Prämien stark gestiegen.

Ladesäulen in der Wohnungswirtschaft: 3 Probleme im Überblick

Ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden hatte im März 2021 von den Ministern Scheuer und Scholz sowie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mehr staatliche Hilfen für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern gefordert. Die enormen Investitionen könnten nicht von Immobilienbesitzern und Mietern alleine getragen werden, hieß es in dem gemeinsamen Schreiben des Verbands der Automobilindustrie (VDA), des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW.

Hingewiesen wurden die Minister auch auf technische Probleme beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Das sind die drei großen Herausforderungen:

  1. Bestandsgebäude haben eine elektrische Infrastruktur, die denen der 1980er-Jahre entspricht. Bei zukünftigen Anforderungen, etwa dem Laden von E-Autos, dem Betrieb von Solaranlagen oder der Wärmeversorgung mit Wärmepumpen, werden laut VDA, BDEW und GdW diese Anlagen „regelmäßig an ihre Grenzen kommen“.
  2. Anders als im Ein- und Zweifamilienhaus-Bereich findet im Mehrfamilienhaus eine gleichzeitige Versorgung verschiedener Haushalten statt. Auch wenn die Hausanschlüsse effizient genutzt werden, gibt es „wenig Reserven, wenn sehr viel Strom gleichzeitig benötigt wird“. Immer mehr Pkw-Stellflächen mit Ladeinfrastruktur führen zu einem hohen Strombedarf. Die Verbände gehen von einer typischen Ladeleistung von elf Kilowatt (kW) eines E-Autos aus. Ein Elektroherd (eine Herdplatte) braucht zwischen ein und drei kW, je nach Energieeffizienz. Es wird eine moderne Elektroinstallation notwendig, die Anschluss, Absicherung, Zählerkästen und Kommunikationsinfrastruktur umfasst.
  3. Es sind erhebliche Investitionen in die elektrische Gebäudeinfrastruktur notwendig, um die Energiewende insgesamt umzusetzen, die Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern ist nur ein Teil davon. Dazu kommen Investitionen in die Effizienzsteigerung der Gebäude, die „Wärmewende“, den altersgerechten Umbau und in die Digitalisierung.

E-Mobilität: Was die Bundesregierung bisher tat

In Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Das Bundeskabinett hatte dafür erstmals im November 2019 den „Masterplan Ladeinfrastrukturbeschlossen. In einem Konjunkturpaket, das am 3.6.2020 verabschiedet worden ist, waren für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Forschung und Entwicklung bei der Elektromobilität und der Batteriezellfertigung zweieinhalb Milliarden Euro Fördermittel veranschlagt.

Davon flossen die oben erwähnten 500 Millionen Euro in die Förderung von privaten und gewerblichen Ladeeinrichtungen. Das war aus Sicht der Verbände viel zu kurz gegriffen, schnell waren sie aufgebraucht. Die Installation eines Ladepunkts an einem Mehrfamilienhaus koste bereits rund 5.000 Euro, rechneten VDA, BDEW und GdW schon damals vor.

In zwei neuen Gesetzen – dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) – sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einbau von Ladesäulen geregelt.

Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung bis 2030

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Wettlauf um Wohneigentum: Preise enteilen Mieten

Die Preise für Wohnungen und Häuser haben weiter deutlich zugelegt, laut Empirica zwischen knapp zwölf und 14 Prozent innerhalb eines Jahres – gerade im Umland, wo es immer mehr Käufer hinzieht. Der Mietanstieg hinkt weit hinterher. Müssen sich Investoren auf schrumpfende Städte einstellen?

Die inserierten Mietpreise für Wohnungen im Neubau sind im zweiten Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 4,3 Prozent gestiegen – deutlich stärker legten die Kaufpreise für neugebaute Eigentumswohnungen zu: sie machten einen Sprung um 11,7 Prozent. Die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser gingen sogar um 13,6 Prozent in die Höhe. Das sind Ergebnisse aus dem aktuellen Immobilienpreisindex des Forschungsinstituts Empirica.

Auch im Vergleich zum ersten Quartal 2021 verzeichnen die Indices im zweiten Quartal 2021 noch einmal ein Plus: Neugebaute Eigentumswohnungen liegen weitere 3,3 Prozent über dem Niveau des Vorquartals, neugebaute Ein- und Zweifamilienhäuser 3,4 Prozent. Auch in diesem Zeitraum fällt der Zuwachs bei den neuen Mietwohnungen mit plus 1,1 Prozent am geringsten aus.

Im Durchschnitt aller Baujahre stiegen die Indices für Eigentumswohnungen laut Empirica gegenüber dem Vorquartal um 3,2 Prozent, Ein- und Zweifamilienhäuser legten um 2,9 Prozent zu, die Angebotsmieten wuchsen auch in dieser Kategorie mit ebenfalls 1,1 Prozent deutlich schwächer.

Empirica-Index: Top 10 der teuersten Städte in Deutschland

München ist immer noch die teuerste deutsche Stadt zum Wohnen – ganz egal, ob zum Kaufen oder zum Mieten. Der Quadratmeter in einer 60 bis 80 Quadratmeter großen Wohnung im Neubau kostet im Durchschnitt 18,78 Euro für Mieter. Frankfurt am Main (15,85 Euro pro Quadratmeter) und Stuttgart (14,62 Euro) belegen die Plätze zwei und drei.

Empirica-Mietpreis-Ranking für neue Wohnungen

  1. München: 18,78 Euro/qm
  2. Frankfurt/Main: 15,85
  3. Stuttgart: 14,62 Euro
  4. Berlin: 14,14 Euro/qm
  5. Freiburg/Breisgau: 13,69 Euro/qm
  6. Hamburg: 13,59 Euro/qm
  7. Darmstadt: 13,55 Euro/qm
  8. Düsseldorf: 13,53 Euro/qm
  9. Mainz: 13,25 Euro/qm
  10. Wiesbaden: 13,01 Euro/qm

Auch im Ranking bei den Angebotspreisen für neue Eigentumswohnungen im Neubau (durchschnittliche Wohnungsgröße 60 bis 80 Quadratmeter) dominiert München alle Städte. Im Schnitt müssen 10.429 Euro pro Quadratmeter bezahlt werden. Frankfurt behauptet mit 7.898 Euro pro Quadratmeter auch hier seinen zweiten Platz und Stuttgart (7.711 Euro) den dritten.

Empirica-Kaufpreis-Ranking für neue Wohnungen

  1. München: 10.429 Euro/qm
  2. Frankfurt/Main: 7.898 Euro/qm
  3. Stuttgart: 7.211 Euro/qm
  4. Düsseldorf: 6.965 Euro/qm
  5. Hamburg: 6.897 Euro/qm
  6. Freiburg: 6.813 Euro/qm
  7. Berlin: 6.399 Euro/qm
  8. Erlangen: 6169 Euro/qm
  9. Landshut: 6110 Euro/qm
  10. Augsburg: 6108 Euro/qm

Empirica-Ranking: Durchschnittliche Kaufpreise für neue Häuser

München ist auch Spitzenreiter bei den Preisen für neue Ein- und Zweifamilienhäuser. Für 100 bis 150 Quadratmeter müssen hier aktuell durchschnittlich 9.376 Euro pro Quadratmeter bezahlt werden. In diesem Segment sind aber auch kleinere Städte im Umkreis der Ballungsräume und Metropolen relativ teuer, was laut Empirica den Trend „raus aus der Stadt“ widerspiegelt, dem vor allem junge Familien folgen und der sich während der Corona-Pandemie verstärkt hat.

  1. München: 9.376 Euro/qm
  2. Darmstadt: 7.587/qm
  3. Stuttgart: 7.218 Euro/qm
  4. Landshut: 6716 Euro/qm
  5. Rosenheim: 6.588 Euro/qm
  6. Wiesbaden: 6.553 Euro/qm
  7. Kempten: 6.403 Euro/qm
  8. Heilbronn: 6.151 Euro/qm
  9. Freiburg/Breisgau: 5.975 Euro/qm
  10. Heidelberg: 5.955 Euro/qm

Schrumpfende Städte: Zeitenwende oder Verschnaufpause?

Empirica beobachtet seit Jahren eine zunehmende Suburbanisierung aus den Schwarmstädten. Das spräche für eine Zeitenwende. Die Suche nach einer großen, bezahlbaren Wohnung zieht Mieter und Käufer immer weiter ins Umland oder in die sogenannten Mittelstädte. „Sogar einige ländliche Kreise erleben jetzt eine zarte Zuwanderung von Familien oder zumindest weniger Abwanderung junger Menschen“, heißt es im aktuellen Empirica-Immobilienpreisranking.

Für eine Verschnaufpause könnte demnach die im Lockdown abrupt ausgebliebene Zuwanderung aus dem Ausland ein Hinweis sein. Ob und wie weit sich die innerdeutsche Binnenwanderung erholt, wenn Video-Studium und Homeoffice wieder passé sind, bleibt Empirica zufolge abzuwarten. Investoren und Stadtplaner könnten schon bald bedauern, dass Familien wegen zu teuren und zu kleinen Neubauwohnungen die Städte verlassen haben, so die Forscher.

Bis dahin ist es so, dass die Eigenheim-Preise im Umland erheblich schneller weiter steigen werden als in den Städten und im Neubau sogar kräftiger als für bestehende Eigentumswohnungen. Mieter bleiben verschont: Der Mietanstieg liegt im zweiten Quartal in Folge klar unterhalb der Inflationsrate.

Quelle: www.haufe.de

Immobilienfinanzierer schrauben Erwartungen deutlich hoch

Die Immobilienfinanzierer schätzen die Lage am Markt viel rosiger ein als noch vor drei Monaten. Bei der jüngsten Umfrage für den Deutschen Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) von JLL und ZEW gibt es auf Halbjahressicht auch bei den krisengebeutelten Assets Einzelhandel und Hotel wieder Zuversicht.

Es ist das vierte Mal in Folge, dass der Deutsche Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) von JLL und dem ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung zulegt. Bereits im ersten Quartal 2021 hatte der Stimmungsindikator für gewerbliche Immobilienfinanzierungen einen Sprung nach oben gemacht, notierte aber noch im negativen Bereich mit minus 14 Punkten. Bei der Umfrage für das zweite Quartal 2021, die im Mai stattfand, waren die Finanzierer noch positiver gestimmt. „Mit einem Plus von 10,7 Punkten gegenüber dem Vorquartal weist der Indexstand nur noch einen Saldo von minus 3,3 Punkten aus“, so Anke Herz, Head of Debt Advisory JLL Germany.

Sowohl die Einschätzungen der Experten zur Finanzierungssituation (vergangene sechs Monate) als auch deren Erwartungen an die Finanzierungssituation (kommende sechs Monaten) fallen positiver aus als im ersten Quartal. Der Indikator für den Rückblick steigt im zweiten Quartal um 7,4 Punkte, der Saldo weist aber nach wie vor einen negativen Wert aus (minus 14,8 Punkte). Ganz anders die Einschätzung für die Entwicklung: Der Erwartungsindikator springt um 13,9 Punkte in den positiven Bereich – mit einem Saldo von 8,2 Punkten liegt er wieder deutlich über dem Niveau vor Beginn der Corona-Krise Anfang 2020 und erreicht den höchsten Stand seit dem vierten Quartal 2015.

Logistik und Wohnen: Preisniveau drückt Erwartungen der Finanzierer

Die Assetklassen Logistik und Wohnen waren die vergangenen Krisenmonate die unangefochtenen Gewinner. Die befragten Experten bewerten die Immobilienfinanzierungsmärkte der Nutzungsarten auch nach wie vor als sehr attraktiv. Die Mittelwerte aus Lage- und Erwartungseinschätzung für Logistik mit 31,1 Punkten und 21,4 Punkten für Wohnen liegen deutlich im positiven Bereich.

Trotzdem wird in der jüngsten Umfrage deutlich, dass Wohnen und Logistik nicht mehr so stark vom aktuellen Marktumfeld profitieren wie zuletzt seit Ausbruch der Krise. Für Logistik notieren JLL und ZEW nach drei Anstiegen in Folge bei der Einschätzung zur Finanzierungssituation ein Minus von 9,7 Punkten gegenüber den Antworten im ersten Quartal. Und auch der Erwartungsindikator schrumpft (minus 12,5 Punkte). Bei der Nutzungsart Wohnen wird die Finanzierungssituation als unverändert eingestuft, der Erwartungsindikator aber von 21,9 Punkten im ersten Quartal auf 8,5 Punkte im zweiten Quartal herabgestuft.

„Unserer Einschätzung nach dürfte die aktuelle rückläufige Entwicklung durch das anhaltend hohe Preisniveau für beide Assetklassen getrieben sein“, erläutert Herz.

Büro, Einzelhandel und Hotel: Es geht aufwärts

Für die Nutzungsarten Büro, Einzelhandel und Hotel sehen die befragten Experten hingegen eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur vorigen Umfrage. Für die Finanzierungssituation der vergangenen sechs Monate gibt es Pluswerte: 10,9 Punkte für Büroimmobilien, 19 Punkte für Einzelhandelsimmobilien und 15,8 Punkte für Hotelimmobilien.

Der Saldo aus „verbessert“ und „verschlechtert“ fällt bei der Einschätzung für Büros (minus 26,2 Punkte) allerdings deutlich positiver aus als für den Einzelhandel (minus 56,8 Punkte) und die Nutzungsart Hotel (minus 68,8 Punkte). Auf Halbjahressicht erwarten die Finanzierer für alle drei Assetklassen signifikant bessere Werte als noch vor drei Monaten.

„Fasst man die Umfrageergebnisse der beiden Zeiträume zusammen, sechs Monate zurück, sechs voraus, wird der Immobilienfinanzierungsmarkt für Büroimmobilien aktuell ähnlich gut eingeschätzt wie in der Umfrage vor Beginn der Corona-Krise“, erklärt Frank Brückbauer, Department International Finance and Financial Management beim ZEW. „Bei der Nutzungsart Hotel schlagen sich insgesamt sogar bessere Werte nieder, Einzelhandel schneidet dagegen immer noch schlechter ab.“

Refinanzierung: Rückgänge für Immobilienaktienmärkte erwartet

Mit Ausnahme der Immobilienaktienmärkte, die nach einem deutlichen Plus von 59,4 Punkten in der vorigen Umfrage einen Rückgang für die Finanzierungsituation verzeichnen (minus 13,2 Punkte), gab es für die vier anderen Finanzierungsinstrumente einen weiteren Anstieg zwischen 1,4 (Mortgage Backed Securities) und 13,8 Punkten (Pfandbriefe). Letztere erreichen damit einen Saldo von 32,3 Punkten – das ist der höchste Stand seit dem ersten Quartal 2015.

Zwei Refinanzierungsmärkte werden von den befragten Experten aktuell für die kommenden sechs Monate optimistischer eingeschätzt: unbesicherte Schuldverschreibungen (plus 28,1 Punkte) und Mortgage Backed Securities (plus 6,3 Punkte). Für Einlagen und Immobilienaktienmärkte werden Rückgänge zwischen 4,3 und sieben Punkte erwartet.

„Nimmt man den Mittelwert aus Lageeinschätzung und Erwartung der aktuellen Antworten schneiden die Pfandbriefe am besten und die Mortgage Backed Securities am schlechtesten ab“, sagt Helge Scheunemann, Head of Research JLL Germany.

Kreditgeber finanzieren gestiegenes Preisniveau überproportional mit

Die durchschnittlichen LTVs von Bestandsimmobilien im Core-Segment haben im zweiten Quartal 2021 verglichen mit dem zweiten Quartal 2020 über alle Nutzungsarten hinweg zugelegt, wie eine Sonderfrage zeigt. Im Value-Add-Segment ist bei den Nutzungsarten Einzelhandel und Hotel ein Rückgang zu verzeichnen: Die LTVs fallen mit 61,9 Prozent (Einzelhandel) und Hotel (58,6 Prozent) um 0,8 Prozentpunkte beziehungsweise 0,2 Prozentpunkte niedriger aus.

„Die sehr guten Entwicklungen an den Immobilienfinanzierungsmärkten für Logistik und Wohnen sorgten dafür, dass in beiden Nutzungsarten die LTV-Anstiege im Jahresvergleich am deutlichsten ausfielen – und zwar sowohl im Core- als auch im Value-Add-Segment. Die Kreditgeber finanzieren derzeit das gestiegene Preisniveau überproportional mit“, erklärt Herz.

Auch bei den Margen für die gewerbliche Finanzierung von Immobilien ergibt sich ein gemischtes Bild. Bei Büro, Logistik und Wohnen haben die durchschnittlichen Margen gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020 im Core-  und im Value-Add-Segment abgenommen. „Hier zeigt sich der Wettbewerb zwischen den Finanzierern“, so Herz.

Die durchschnittlichen Margen für Hotelimmobilienfinanzierungen in den beiden Segmenten liegen in der aktuellen Umfrage höher, auch weil sich Marktteilnehmer vorübergehend zurückgezogen hatten. Beim Einzelhandel fällt die Einschätzung der Finanzierer zu den Margen im Core-Segment zwar auch höher aus, fällt aber im Value-Add-Segment. Das könnte mit der Hoffnung auf eine baldige Eindämmung der Corona-Pandemie zusammenhängen und dem Anlagedruck der Finanzierer geschuldet sein, analysiert JLL-Expertin Herz abschließend.

Methodik

An der Umfrage des Deutschen Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) für das zweite Quartal 2021 haben zwischen dem 3. und 17. Mai 38 Experten teilgenommen. Der Index berechnet sich aus demMittelwert der Marktsituation (vergangene sechs Monate) und Erwartungseinschätzung (kommende sechs Monate) für die Assetklassen Büro, Einzelhandel, Hotel, Logistik und Wohnen. Gestartet wurde die vierteljährlich stattfindende Umfrage im vierten Quartal 2011. Dargestellt sind jeweils die prozentualen Anteile der Antwortkategorien sowie die Veränderungen in Prozentpunkten gegenüber dem Vorquartal. Die Salden ergeben sich aus der Differenz der positiven und negativen Antwortkategorien („verbessert“ und „verschlechtert“).

Quelle: Haufe.de

„Basel III“: Kapitalaufschlag für Immobilienfinanzierer geplant

Deutschen Immobilienfinanzierern droht ein Aufschlag von mehr als 30 Prozent auf das vorzuhaltende Mindestkapital – jedenfalls wenn die finale Reform von „Basel III“ so umgesetzt würde, wie sich das Europas Bankenaufseher wünschen, meint der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp).

Als Folge der globalen Finanzkrise Ende der Nullerjahre hatten sich die Bankenregulierer 2017 auf schärfere Kapitalvorschriften für Banken geeinigt: Die sogenannten „Basel III“-Regeln – in der Finanzbranche auch „Basel IV“ genannt – sollen ab Januar 2023 gelten und sind unter anderem wegen der drohenden Mehrbelastung der Institute umstritten.

„Basel III“: EBA will Maximalumsetzung

Nun legt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) noch einen drauf: Aus der jüngsten Auswirkungsstudie „Basel III Reforms: Updated Impact Study“ der EBA – aus welcher der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zitiert – geht die Empfehlung hervor, die Basel-III-Reform „trotz der durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen Unwägbarkeiten weit über das sachlich gerechtfertigte Maß hinaus umzusetzen“. Damit könnte auf europäische Banken und Finanzinstitute eine massive Kapitalbelastung zukommen, warnt der vdp.

Die EBA will das von Kreditinstituten vorzuhaltende Mindestkapital europaweit im Schnitt um 18,5 Prozent anheben, Immobilienfinanzierer in Europa sollen einen Anstieg von 23 Prozent stemmen müssen. Für deutsche Institute bedeutet das sogenannte „Gold Plating“ der „Basel III“-Vorgaben sogar durchschnittlich eine Erhöhung von 35 Prozent.

Um die neuen Kapitalanforderungen ohne Einwerbung neuen Eigenkapitals zu erfüllen, müsse das gesamte Kreditvolumen der deutschen Banken um überschlägig zirka ein Viertel reduziert werden, sagte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Damit werde das selbst gesetzte Ziel der Aufsichtsbehörden, die Eigenkapitalbelastung der Kreditwirtschaft „nicht signifikant“ zu erhöhen, „um Längen verfehlt“.

Corona-Krise: „Basel III“ statt 2022 erst ab 2023

Notenbanken und Bankenaufseher der 27 wichtigsten Wirtschaftsmächte hatten sich Ende 2017 auf schärfere internationale Kapitalregeln geeinigt. Erarbeitet hatte die finale Reform zu Basel III im Dezember 2017 der sogenannte Baseler Ausschuss, der so heißt, weil er bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt ist, die ihren Sitz in Basel hat.

Eigentlich sollte die Einführungsphase 2019 starten, daraus wurde wegen Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung nichts. Dann sollten die „Basel III“-Regeln ab dem 1.1.2022 gelten. Wegen der Corona-Krise war den Kreditinstituten im März 2020 nach einem Beschluss des Aufsichtsgremiums des „Basel Committee on Banking Supervision“ (BCBS) aber der Aufschub bis 2023 eingeräumt worden.

„Es ist wichtig, dass Banken und Aufsichtsbehörden in der Lage sind, ihre gesamten Ressourcen einzusetzen, um auf die Auswirkungen von Covid-19 zu reagieren“, sagte damals François Villeroy de Galhau, Frankreichs Notenbankchef und Vorsitzender der Gruppe der Notenbankpräsidenten und Chefs der Aufsichtsbehörden.

In ihrer vollen Schärfe sollen die Baseler Anforderungen nach fünf Jahren Übergangsfrist gelten – ursprünglich war das Januar 2027, mit der Corona-Verlegung wurde auch diese Frist um ein Jahr nach hinten verschoben. Sie läuft nun bis zum 1.1.2028.

„Basel III“: Darum geht es bei der Reform

Im Kern geht es bei der finalen Reform darum, mit wie viel Eigenkapital die Banken ihre Geschäfte künftig werden absichern müssen. Ursprünglich sollten die Regeln nur Großbanken treffen, sie sollten – die Lehren hatten die Bankenaufseher aus der weltweiten Finanzkrise 2008 gezogen – künftig unter anderem bei der Berechnung von Kreditrisiken nur zu einem bestimmten Maß interne Modelle anwenden dürfen.

Das „Basel III“-Reformpapier legt einen Output Floor von 72,5 Prozent ab Stichtag 1.1.2027 fest – auch diese begleitende Regel wurde wegen Corona auf Januar 2028 verschoben. Das heißt: Ein mithilfe interner Modelle berechneter Eigenkapitalbedarf darf maximal um 27,5 Prozent niedriger als die Höhe des nach dem Kreditrisiko-Standardansatz ermittelten Eigenkapitalbedarfs sein. Damit müssen sich die Institute an eher konservative Standardmodelle halten.

Die nun von der EBA empfohlenen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen werden maßgeblich von der geplanten Umsetzung des sogenannten Output Floor in die Höhe getrieben. „Damit steigen die Kapitalanforderungen solcher Banken, die interne Risikomodelle nutzen, in der Folge massiv“, beklagt der vdp-Hauptgeschäftsführer. Besonders stark wirke sich das auf risikoarme Geschäfte aus – wie etwa die Immobilienfinanzierung.

Die Pfandbriefbanken befürworten zwar die Umsetzung der Basel-III-Reform und wenden sich nicht gegen den Output Floor gemäß dem Wortlaut der Baseler Beschlüsse und der in Basel vereinbarten Höhe von 72,5 Prozent des Standardansatzes. „Wogegen wir uns aber mit Nachdruck aussprechen, ist eine Umsetzung in Europa, die völlig ohne Not weit über das in Basel geforderte Maß hinausgeht“, erklärt Tolckmitt.

Weitere Kritik aus der Bankenbranche zu „Basel III“

Kritik an den „Basel III“-Regeln wurde seitdem immer wieder laut. Die Finanzbranche befürchtet für mittelständische Kreditinstitute eine überproportional hohe Belastung. So warnte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) davor, dass die Institute nicht nur in Form von höheren Kapitalanforderungen belastet werden, sondern eine überproportional hohe administrative Belastung für kleine und mittelständische Kreditinstitute (KMU) entstehe, da die Vorgaben implementiert und fortlaufend angewendet werden müssten. Insbesondere würde es schwieriger werden, eine gute Finanzierung zu erhalten, meinen Vertreter des Bankenverbandes.

Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) äußerte sich regelmäßig kritisch zu einer immer schärferen Regulierung der Branche und den geplanten neuen Anforderungen an das Eigenkapital im Zuge von „Basel III“. Die Reform würde die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und deutschen Banken erheblich einschränken. Falls das internationale Reformpaket „Basel III“ so umgesetzt werde, bedeute dies eine deutliche Belastung der Banken. Auch dürfte sich die Immobilienfinanzierung verteuern. Eine weitere Belastung sei die anhaltende Negativzins-Politik der EZB – quasi als Strafsteuer für die Banken.

Quelle: Haufe

Mit Forward-Darlehen dem Zinsanstieg trotzen

von Jessica Schwarzer

Die Immobilienfinanzierung wird teurer, die Zinsen steigen. Wer glaubt, dass dieser Trend anhält, denkt über ein Forward-Darlehen nach. Wo es jetzt die günstigsten Konditionen gibt, zeigt ein aktuelles Ranking.

Keine guten Nachrichten für Immobilienbesitzer und jene, die es werden wollen: Die zunehmende Inflationserwartung und steigende Anleiherenditen haben die Konditionen für Finanzierung noch einmal leicht verteuert. „Die Zinsen für Immobiliendarlehen haben in den letzten Wochen noch etwas zugelegt“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft der Interhyp, einem Vermittler privater Baufinanzierungen. „Die Zinsen für zehnjährige Darlehen verteuerten sich in den vergangenen zwei Monaten um fast 0,2 Prozentpunkte und liegen Anfang April bei rund 0,9 Prozent.“

Im Interhyp-Bauzins-Trendbarometer, einer monatlichen Befragung von Zinsexperten deutscher Kreditinstitute, hält die Mehrheit weitere Zinssteigerungen auf Halbjahres- und Jahressicht für möglich. In den nächsten Wochen erwarten fünf von zehn befragten Kreditinstituten einen leicht steigenden Trend. „Die Wahrscheinlichkeit höherer Bauzinsen nimmt zu“, sagt auch Max Herbst, Chef der Frankfurter FMH Finanzberatung. Es sei ein guter Zeitpunkt, jetzt über ein Forward-Darlehen nachzudenken. „Die Zinsen sind noch niedrig, die Forward-Aufschläge sind gering bis sehr gering, was bedeutet, dass sich selbst bei sehr geringen Zinserhöhungen im Laufe der nächsten Monate und Jahre das Forward-Darlehen lohnen dürfte.“

Die Anbieter verzeichnen bereits eine steigende Nachfrage. „In den letzten Wochen hat das Interesse an Forward-Darlehen leicht zugenommen“, sagt beispielsweise Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Finanzdienstleisters Dr. Klein Privatkunden. „Wenn die Zinskurve stärker als gewohnt ausschlägt, steigt in der Regel auch die Nachfrage.

Denn dann informieren sich Kreditnehmer proaktiv zum Thema Anschlussfinanzierung und lassen sich berechnen, wie viel die Sicherung des jetzigen Zinssatzes für die Zukunft kosten würde.“ Möglich sind Vorlaufzeiten von bis zu 60 Monaten. Für diesen Zeitraum können sich Immobilienbesitzer die heute sehr günstigen Zinsen sichern. „In fünf Jahren kann auf dem Zinsmarkt viel geschehen“, sagt Herbst. 2016 habe der Zinssatz bei rund 1,8 Prozent gelegen. „Der durchschnittliche Forward-Aufschlag für 60 Monate liegt zurzeit bei 0,68 Prozent. Gute Anbieter von Forward-Darlehen liegen weit unter 1,80 Prozent bei 15 Jahren fest.“

Für die WirtschaftsWoche hat die FMH-Finanzberatung ein exklusives Ranking erstellt und die Forward-Darlehen für fünf verschiedene Laufzeiten ermittelt. Der Kaufpreis für das Objekt liegt jeweils bei 400.000 Euro. Die Darlehenssumme beträgt 200.000 Euro. Der Zinssatz ist für 15 Jahre fest bei einer Tilgung von vier Prozent. Bei einer Vorlaufzeit von zwölf Monaten bietet die Gladbacher Bank mit einem effektiven Jahreszins von 1,0 Prozent inklusive eines Forward-Aufschlags von 0,16 Prozent die besten Konditionen unter den bundesweiten Anbietern, gefolgt von der Santander mit einem Effektivzins von 1,01 Prozent und der ING mit 1,03 Prozent. Beide verzichten auf einen Forward-Aufschlag. Bei den regionalen Anbietern punktet die Sparda-Bank Hessen mit einem Effektivzins inklusive Aufschlag von 0,91 Prozent. Bei den Baufinanzierungsvermittlern wie Interhyp, Hüttig & Rompf, Accedo, Santel & Petermann sowie der Comdirect liegt der effektive Jahreszins bei 0,8 Prozent, jeweils inklusive eines Forward-Aufschlags von 0,06 Prozent.

Mit der Vorlaufzeit steht der Forward-Aufschlag und damit der jährliche Effektivzins inklusive Aufschlag. Bei 36 Monaten Vorlaufzeit liegt der effektive Jahreszins inklusive eines Forward-Aufschlag von 0,18 Prozent bei der Postbank bei insgesamt 1,23 Prozent. Es folgen die Gladbacher Bank mit 1,32 Prozent und die Santander mit 1,38 Prozent. Bei den regionalen Anbietern punkten die Sparda-Bank Hessen mit 1,16 Prozent und die PSD Bank Rhein-Ruhr mit 1,19 Prozent. Die Baufinanzierungsvermittler bieten einen effektiven Jahreszins inklusive 0,3 Prozent Forward-Aufschlag von 1,05 Prozent.

Wer sich die aktuell günstigen Zinsen für fünf Jahre sichern will, zahlt bei der Postbank 1,53 Prozent, bei der Münchener Hypothekenbank 1,62 Prozent und bei der Gladbacher Bank 1,63 Prozent. Bei den regionalen Anbietern liegt die Sparda-Bank Berlin mit 1,53 Prozent vor der Stadtsparkasse Düsseldorf mit 1,77 Prozent und der PSD Bank Kiel mit 1,79 Prozent. Die Baufinanzierer berechnen einen Forward-Aufschlag von 0,54 Prozent und einen effektiven Jahreszins inklusive Aufschlag von 1,29 Prozent.

Der große Vorteil von Forward-Finanzierungen ist die Sicherheit, die man sich mit einem Zinsaufschlag erkauft. „Vor allem, wenn mit einem Volltilgerdarlehen die gesamte Laufzeit abgedeckt ist, sorgt das für maximale Planungssicherheit und kann zu ruhigen Nächten verhelfen“, sagt Neumann. Wenn der Zins bis zum Termin der Anschlussfinanzierung allerdings nicht steigt, zahlt der Immobilienbesitzer den höheren Forward-Zins für mehr Sicherheit. „Wer sich für ein Forward-Darlehen entscheidet, nimmt diese Möglichkeit jedoch bewusst in Kauf, weil im individuellen Fall die Sicherheit einen höheren Wert hat als die etwaige Zinsersparnis“, ergänzt Neumann. Jeder sollte für sich selber entscheiden, wie viel ihm die Zinssicherheit wert ist und wann der individuell passende Zeitpunkt gekommen ist, Zinsänderungsrisiken abzusichern.

Quelle: https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/immobilienfinanzierung-mit-forward-darlehen-dem-zinsanstieg-trotzen/27086830.html

Geringere Steuervorteile für Share Deals bei Immobilien

Mit den umstrittenen Share Deals konnten Käufer die Grunderwerbssteuer umgehen. Den Bundesländern winken Einnahmen in Milliardenhöhe.

Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Finanzausschuss des Bundestages Einschränkungen für ein umstrittenes Sparmodell bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Ausschuss am Mittwoch eine Reform sogenannter Share Deals.

Dabei geht es um Steuervorteile beim Immobilienerwerb über Gesellschaftsanteile. Damit können Käufer die Grunderwerbsteuer umgehen, die in den Bundesländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises ausmacht. Die Steuer soll nun fällig werden, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobilien-Gesellschaft den Eigentümer wechseln. Bisher tritt die Steuerpflicht nur ein, wenn 95 Prozent der Anteile binnen fünf Jahren verkauft werden.

„Damit kommen wir endlich weiter im Kampf gegen Steuertrickserei“, sagte SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe der Nachrichtenagentur Reuters. „Als SPD wären wir gerne weitergegangen und haben eine Absenkung der Schwelle auf 75 Prozent gefordert.“ Dies habe die Union blockiert. In dem Gesetz seien jedoch weitere Einschränkungen für Share Deals. „Zahlreiche steuervermeidende Share Deals, wie wir sie etwa in Berlin beobachten, werden dann nicht möglich sein“, sagte die Berliner Bundestagsabgeordnete. Mit einer Börsenklausel werde sichergestellt, dass der Aktienhandel an einer Börse nicht beiläufig die Steuer auslöse.

Die finanzpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Antje Tillmann, erklärte, die bisherige „Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar“.

Ihr CDU-Kollege Olav Gutting ergänzte: „Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.“ Gutting warf der SPD vor, sie habe sich gegen die Einführung eines „Freibetrags für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie“ gesperrt.

Die Reform soll kommende Woche vom Bundestag beschlossen werden und zum 01. Juli in Kraft treten. Den Ländern entgehen durch die bisherigen Steuervorteile für Share Deals nach Schätzungen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Dabei wird eine Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht. Ein Käufer erwirbt dann nicht das Gebäude, sondern Anteile an der Gesellschaft.

Quelle: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/reform-geringere-steuervorteile-fuer-share-deals-bei-immobilien/27093866.html