„Basel III“: Kapitalaufschlag für Immobilienfinanzierer geplant

Deutschen Immobilienfinanzierern droht ein Aufschlag von mehr als 30 Prozent auf das vorzuhaltende Mindestkapital – jedenfalls wenn die finale Reform von „Basel III“ so umgesetzt würde, wie sich das Europas Bankenaufseher wünschen, meint der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp).

Als Folge der globalen Finanzkrise Ende der Nullerjahre hatten sich die Bankenregulierer 2017 auf schärfere Kapitalvorschriften für Banken geeinigt: Die sogenannten „Basel III“-Regeln – in der Finanzbranche auch „Basel IV“ genannt – sollen ab Januar 2023 gelten und sind unter anderem wegen der drohenden Mehrbelastung der Institute umstritten.

„Basel III“: EBA will Maximalumsetzung

Nun legt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) noch einen drauf: Aus der jüngsten Auswirkungsstudie „Basel III Reforms: Updated Impact Study“ der EBA – aus welcher der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zitiert – geht die Empfehlung hervor, die Basel-III-Reform „trotz der durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen Unwägbarkeiten weit über das sachlich gerechtfertigte Maß hinaus umzusetzen“. Damit könnte auf europäische Banken und Finanzinstitute eine massive Kapitalbelastung zukommen, warnt der vdp.

Die EBA will das von Kreditinstituten vorzuhaltende Mindestkapital europaweit im Schnitt um 18,5 Prozent anheben, Immobilienfinanzierer in Europa sollen einen Anstieg von 23 Prozent stemmen müssen. Für deutsche Institute bedeutet das sogenannte „Gold Plating“ der „Basel III“-Vorgaben sogar durchschnittlich eine Erhöhung von 35 Prozent.

Um die neuen Kapitalanforderungen ohne Einwerbung neuen Eigenkapitals zu erfüllen, müsse das gesamte Kreditvolumen der deutschen Banken um überschlägig zirka ein Viertel reduziert werden, sagte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Damit werde das selbst gesetzte Ziel der Aufsichtsbehörden, die Eigenkapitalbelastung der Kreditwirtschaft „nicht signifikant“ zu erhöhen, „um Längen verfehlt“.

Corona-Krise: „Basel III“ statt 2022 erst ab 2023

Notenbanken und Bankenaufseher der 27 wichtigsten Wirtschaftsmächte hatten sich Ende 2017 auf schärfere internationale Kapitalregeln geeinigt. Erarbeitet hatte die finale Reform zu Basel III im Dezember 2017 der sogenannte Baseler Ausschuss, der so heißt, weil er bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt ist, die ihren Sitz in Basel hat.

Eigentlich sollte die Einführungsphase 2019 starten, daraus wurde wegen Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung nichts. Dann sollten die „Basel III“-Regeln ab dem 1.1.2022 gelten. Wegen der Corona-Krise war den Kreditinstituten im März 2020 nach einem Beschluss des Aufsichtsgremiums des „Basel Committee on Banking Supervision“ (BCBS) aber der Aufschub bis 2023 eingeräumt worden.

„Es ist wichtig, dass Banken und Aufsichtsbehörden in der Lage sind, ihre gesamten Ressourcen einzusetzen, um auf die Auswirkungen von Covid-19 zu reagieren“, sagte damals François Villeroy de Galhau, Frankreichs Notenbankchef und Vorsitzender der Gruppe der Notenbankpräsidenten und Chefs der Aufsichtsbehörden.

In ihrer vollen Schärfe sollen die Baseler Anforderungen nach fünf Jahren Übergangsfrist gelten – ursprünglich war das Januar 2027, mit der Corona-Verlegung wurde auch diese Frist um ein Jahr nach hinten verschoben. Sie läuft nun bis zum 1.1.2028.

„Basel III“: Darum geht es bei der Reform

Im Kern geht es bei der finalen Reform darum, mit wie viel Eigenkapital die Banken ihre Geschäfte künftig werden absichern müssen. Ursprünglich sollten die Regeln nur Großbanken treffen, sie sollten – die Lehren hatten die Bankenaufseher aus der weltweiten Finanzkrise 2008 gezogen – künftig unter anderem bei der Berechnung von Kreditrisiken nur zu einem bestimmten Maß interne Modelle anwenden dürfen.

Das „Basel III“-Reformpapier legt einen Output Floor von 72,5 Prozent ab Stichtag 1.1.2027 fest – auch diese begleitende Regel wurde wegen Corona auf Januar 2028 verschoben. Das heißt: Ein mithilfe interner Modelle berechneter Eigenkapitalbedarf darf maximal um 27,5 Prozent niedriger als die Höhe des nach dem Kreditrisiko-Standardansatz ermittelten Eigenkapitalbedarfs sein. Damit müssen sich die Institute an eher konservative Standardmodelle halten.

Die nun von der EBA empfohlenen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen werden maßgeblich von der geplanten Umsetzung des sogenannten Output Floor in die Höhe getrieben. „Damit steigen die Kapitalanforderungen solcher Banken, die interne Risikomodelle nutzen, in der Folge massiv“, beklagt der vdp-Hauptgeschäftsführer. Besonders stark wirke sich das auf risikoarme Geschäfte aus – wie etwa die Immobilienfinanzierung.

Die Pfandbriefbanken befürworten zwar die Umsetzung der Basel-III-Reform und wenden sich nicht gegen den Output Floor gemäß dem Wortlaut der Baseler Beschlüsse und der in Basel vereinbarten Höhe von 72,5 Prozent des Standardansatzes. „Wogegen wir uns aber mit Nachdruck aussprechen, ist eine Umsetzung in Europa, die völlig ohne Not weit über das in Basel geforderte Maß hinausgeht“, erklärt Tolckmitt.

Weitere Kritik aus der Bankenbranche zu „Basel III“

Kritik an den „Basel III“-Regeln wurde seitdem immer wieder laut. Die Finanzbranche befürchtet für mittelständische Kreditinstitute eine überproportional hohe Belastung. So warnte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) davor, dass die Institute nicht nur in Form von höheren Kapitalanforderungen belastet werden, sondern eine überproportional hohe administrative Belastung für kleine und mittelständische Kreditinstitute (KMU) entstehe, da die Vorgaben implementiert und fortlaufend angewendet werden müssten. Insbesondere würde es schwieriger werden, eine gute Finanzierung zu erhalten, meinen Vertreter des Bankenverbandes.

Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) äußerte sich regelmäßig kritisch zu einer immer schärferen Regulierung der Branche und den geplanten neuen Anforderungen an das Eigenkapital im Zuge von „Basel III“. Die Reform würde die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und deutschen Banken erheblich einschränken. Falls das internationale Reformpaket „Basel III“ so umgesetzt werde, bedeute dies eine deutliche Belastung der Banken. Auch dürfte sich die Immobilienfinanzierung verteuern. Eine weitere Belastung sei die anhaltende Negativzins-Politik der EZB – quasi als Strafsteuer für die Banken.

Quelle: Haufe

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