Zuschuss für Heizöl und Pellets: Anträge ab Mai online stellen

Wer mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizt, kann ab Mai online einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen. Die Bundesländer starten die Portale sukzessive. Bereits jetzt kann über einen zentralen Online-Rechner ermittelt werden, ob eine Antragstellung infrage kommt.

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, können Härtefallhilfen beantragen, wenn sie im vergangenen Jahr Brennstoff über einem bestimmten Preisniveau eingekauft haben.

Die Anträge können in den ersten Bundesländern am 2.5.2023 rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

Härtefallhilfen: Der Fahrplan in den Bundesländern

Eine zentrale Antragsplattform (Driveport) wird von dem zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Kasse.Hamburg bereitgestellt. An diesem IT-basierten System beteiligen sich 13 der 16 Bundesländer.

Die Antragsstellung wird wie folgt freigeschaltet:

  • Ab 2.5.2023: Bremen und Hamburg
  • Ab 4.5.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  • Ab 8.5.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

Online-Portal Driveport: Antrag auf Härtefallhilfe

Online-Rechner: Wer kommt für die Antragstellung in Frage?

Über einen Online-Rechner kann ab sofort vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung überhaupt in Frage kommt und wie hoch der Zuschuss ausfallen würde. Die Bundesländer weisen darauf hin, dass der Rechner nur zur Information dient, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Driveport „Brennstoffhilfe-Rechner“

Bayern, Berlin und NRW gehen den Sonderweg

Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger in Bayern soll durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen. Anträge sollen ab dem 15.5.2023 auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden können.

In Berlin ist seit dem 31.1.2023 das Programm „Heizkostenhilfe Berlin“ am Start. Die Antragstellung ist bis 30.6.2023 ausschließlich digital über die Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll „ab Mai“ der Startschuss für die Härtefallhilfen fallen, kündigte das Kommunalministerium an. Für eine Antragstellung werde die Bund.ID oder eine ELSTER-ID benötigt.

Antrag: Wer wird entlastet?

Entlastet werden private Haushalte: Eigentümer, aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können den Antrag direkt stellen. Wird die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieter müssen nicht selbst tätig werden.

Antragsverfahren: Nachweise

Um eine Entlastung erhalten zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland gestellt werden, in dem sich die Heizung (Feuerstätte) befindet.

Im Antragsverfahren sind in der Regel als Nachweis vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und / oder Belege für Zahlungen, strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragsteller unter anderem zu den Antragsvorrausetzungen. Diese werden durch die Vollzugshinweise einheitlich vorgegeben, heißt es auf den Länderseiten.

Das müssen (Wohnungs-)Unternehmen beachten

Unternehmen – wie zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften – können als Zentralantragssteller im Vorfeld ein Servicekonto anlegen und eine Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen.

Die Akte vereinfache die Antragsstellung nach § 56 IfSG oder für die Gewährung von „Härtefallhilfe für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für leitungsungebundene Energieträger“ durch juristische Personen, heißt es auf dem Serviceportal Hamburg.

Serviceportal Hamburg: Firmenakte anlegen für Härtefallhilfen

Zuschuss: Um was geht es?

Erstattet werden die Mehrkosten eines Privathaushalts im Jahr 2022 für die geförderten Energieträger, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind die Kosten gegenüber dem Durchschnittswert. Dafür wurden Referenzpreise ermittelt.

Für Heizöl liegen diese bei 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis elf Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle / Koks bei 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Maßgeblich ist das Lieferdatum. In Ausnahmefällen können die Länder auf das Bestelldatum abstellen, wenn nachgewiesen wird, dass im Entlastungszeitraum 2022 bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Wie viel Geld ist drin?

Der direkte Zuschuss wird auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt, höchstens allerdings 1.000 Euro bei Antragstellung durch einen Zentralantragsteller, also einen Vermieter für mehrere Haushalte.

Berechnungsbeispiel:

Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/Liter). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,60) – 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro.

Härtefallhilfen: Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen

Strom- und Gaskunden profitieren bereits seit Anfang März von den sogenannten Preisbremsen. Am 30.3.2023 haben sich Bund und Länder schließlich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen auch für Heizöl, Holzpellets und ähnliche Energieträger geeinigt.

Dass es eine Härtefallregelung geben soll, hatten die Ampel-Fraktionen am 13.12.2022 beschlossen. Bei den Details mussten sich der Bund, der die Kosten trägt, und die Länder, die das Programm abwickeln, aber noch klar werden. Konkret geht es hier um Verwaltungsvereinbarungen.

Härtefallhilfen: Details zu den Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen

Quelle: Haufe

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