Recycling am Bau: Mineralischer Schutt bald kein Abfall mehr?

Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten, wenn sie am Bau recycelt werden. Das Bundesumweltministerium bereitet eine eigenständige gesetzliche Regelung vor: Mineralische Baustoffe sollen Produktstatus erhalten.

Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) arbeitet an Kriterien, die festlegen, wann bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe nicht mehr als Abfall gelten, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit. Das dafür notwendige Rechtsetzungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.“Die Bundesregierung hat sich bereits im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, dass qualitätsgesicherte Abfallprodukte aus dem Abfallrecht entlassen werden und einen Produktstatus erlangen“, sagte der BMUV-Sprecher. Dieses Ziel wolle das Ministerium umsetzen.

Bauschutt: Produktstatus statt Abfallbegriff

Erarbeitet wird ein Eckpunktepapier auf Fachebene, das dann als Basis für einen Referentenentwurf dienen soll, so der Sprecher: „Diese Kriterien sollen in einer eigenständigen Verordnung, getrennt von der laufenden Änderung der Ersatzbaustoffverordnung, festgeschrieben werden.“

Durch eine solche Regelung würde mehr für die Kreislaufwirtschaft erreicht als mit einer Diskussion um produktspezifische Recyclingquoten, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Auch die Möglichkeit, das Material gar nicht erst zu Abfall werden zu lassen, sollte geprüft werden.

Ersatzbaustoffverordnung: Mehr Recycling am Bau

Ab dem 1.8.2023 tritt die Mantelverordnung in Kraft – Kern ist die Ersatzbaustoffverordnung, die durch Artikel 1 eingeführt wurde. Sie regelt bundeseinheitlich, wie und wo Bauschutt und Aushub als wiederaufbereitetes Baumaterial zum Einsatz kommen darf. Das betrifft vor allem Abfälle mineralischen Ursprungs.

Die Bundesregierung ist dem Sprecher zufolge verpflichtet, bis zum 1.8.2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen der Mantelverordnung auf die Verwertung mineralischer Abfälle zu überprüfen und die Verordnung gegebenenfalls anzupassen.

Monitoring-Bericht Bauabfälle: Rahmenbedingungen überfällig

Mehr als 220 Millionen Tonnen an mineralischen Bauabfällen fallen pro Jahr in Deutschland an. Davon wurden knapp 90 Prozent umweltverträglich verwertet. Das ist ein Ergebnis des jüngsten Monitoring-Berichts (Datenbasis 2020) der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau, der unter anderem der ZDB angehört.

Um die Verwertung mineralischer Bauabfälle auf höchstem Niveau sicherzustellen, seien Rahmenbedingungen erforderlich, „die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Boden- und Grundwasserschutz einerseits und der auf Ressourceneffizienz ausgerichteten Kreislaufwirtschaft andererseits gewährleisten“, heißt es im Fazit des Monitoring-Berichts, der im Februar 2023 an die Bundesregierung übergeben wurde. Die Anforderungen der Mantelverordnung sorgten für politische Zielkonflikte und müssten entschieden aufgelöst werden.

Quelle: Haufe

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