Immobilien sind äußerst attraktiv für Kriminelle, die Geld waschen wollen. Seit Oktober 2020 gelten neue Regeln. Seitdem hat sich die Zahl der Verdachtsfälle in diesem Sektor mehr als verdoppelt, heißt es im jüngsten Bericht der Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls (FIU).
Über einen neuen Rekord von 298.507 Geldwäsche-Verdachtsfällen im vergangenen Jahr berichtet die Financial Intelligence Unit (FIU), die Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls – das ist ein Plus von rund 154.500 Meldungen im Vergleich zum Vorjahr (2020: 144.005). Als Grund für den enormen Anstieg der Meldungen nennt die FIU die neuen Regeln. Unter anderem die am 1.10.2020 in Kraft getretene Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) habe ihre Wirkung im Jahr 2021 spürbar entfaltet.
Immobilienmakler und Notare: Relevant bei der Geldwäsche-Bekämpfung
Im Nichtfinanzsektor hat sich Zahl der Verdachtsmeldungen laut FIU annähernd verdreifacht. Dies sei vor allem mit dem erhöhten Meldeaufkommen der Notare und der Immobilienmakler zu erklären. Besonders im Fokus stehen Finanztransaktionen mit einem Bezug zu Immobiliendeals, die mögliche Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.
Infolge der anhaltenden Attraktivität des Immobilienmarkts und des im Jahr 2021 realtiv niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt verfüge der Immobiliensektor auch weiterhin über eine hohe Anziehungskraft Anleger – aber eben auch „für Kriminelle, die nach wie vor mit Hochdruck versuchen, ihre illegal erwirtschafteten Gewinne in ‚Betongold‘ zu investieren und auf diesem Wege reinzuwaschen“, sagte Christof Schulte, Leiter der FIU. Den Immobiliensektor habe man 2021 bei den operativen Analysen deshalb besonders im Blick gehabt. Ohne Unterstützung der Notare und Makler wäre das so nicht möglich gewesen.
Geldwäsche: 90 Prozent der Fälle wurden 2021 eingestellt
Die FIU ist die nationale Zentralstelle für Untersuchungen von möglichen Geldwäsche-Transaktionen. Sie hat den Hauptsitz in Köln und bewertet Verdachtsmeldungen in einem mehrstufigen Verfahren. Von den knapp 300.000 Meldungen im vergangenen Jahr wurden rund 40.000 an andere Behörden weitergegeben, vor allem an Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter. In 90 Prozent der Fälle wurden die Verfahren eingestellt. In 1.352 Fällen gab es Urteile, Strafbefehle, Beschlüsse oder Anklagen. Rund 700 Mal wurde illegal erlangtes Vermögen eingezogen, in 54 Fällen per Urteil eine Freiheitsstrafe verhängt, davon in 25 Fällen auf Bewährung.
Quelle: Haufe.de Onlineredaktion