Der Immobilienexperte der belgischen Bank KBC, Johan van Gompel, über die Blasengefahr an den europäischen Immobilienmärkten und die Folgen eines möglichen Crashs.
Seit Januar 2021 gilt der neue CO2-Preis für Gebäude und macht das Heizen mit Öl und Gas teurer. Darüber, wer die Mehrkosten zahlen soll, gab es lange Streit – nur der Mieter oder auch der Vermieter? Jetzt hat sich die Bundesregierung auf einen Fifty-Fifty-Kompromiss geeinigt.
Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit dem 1.1.2021 geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Das geht aus einem Beschluss hervor, den die Bundesregierung begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes gefasst hat. Wochenlang hatte man sich innerhalb der Großen Koalition gestritten und erst jetzt eine Einigung erzielt.
Die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz hatten vorgeschlagen, dass Vermieter nur noch die Hälfte der durch den CO2-Preis entstehenden Zusatzkosten auf ihre Mieter umlegen dürfen und den Rest selbst bezahlen müssen. Die Union argumentierte, dass Vermieter nicht für den Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien. Nach aktueller Rechtslage können Vermieter die Kosten uneingeschränkt auf ihre Mieter umlegen.
Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) betonte: „Alles andere wäre umweltpolitisch dumm gewesen und sozialpolitisch eine Zumutung.“ Der CO2-Preis könne nur eine Lenkungswirkung haben, wenn er den Vermieter zu einer Reaktion bewege. Die Wohnungwirtschaft plädierte für ein anderes Modell.
Ist die „Kostenbeteiligung je nach Energieeffizienz der Gebäude“ endgültig vom Tisch?
Eine pauschale Kostenaufteilung beim CO2-Preis sei Anreizkiller und Investitionshemmnis erster Güte, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Die finanzielle Belastung mit 50 Prozent der in Gebäuden verursachten CO2-Emissionen entziehe den nachhaltig agierenden Wohnungsunternehmen unmittelbar die finanziellen Mittel, die sie für Klimaschutzmaßnahmen benötigten.
„Die einzig gerechte und wirksame Lösung beim CO2-Preis ist, dass sich die Höhe der umlagefähigen Kosten nach dem Energieverbrauch des Gebäudes richtet“, hatte Gedaschko mit Blick auf die heutige Kabinettssitzung noch vorab gefordert. „In unsanierten Wohngebäuden muss daher der Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen, in sanierten Gebäuden müssen die Mieter diese Kosten übernehmen – denn dort ist ihr individuelles Heizverhalten entscheidend.“
Im Januar 2021 war innerhalb der Koalition scheinbar über ein solches differenziertes Modell beraten worden, bei dem sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz von Gebäuden orientieren sollte, wollte die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfahren haben. Damals hieß es, dass bei „schlecht renovierten“ Gebäuden Vermieter mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen sollten, bei „gut sanierten“ Gebäuden weniger als die Hälfte. Damit sollten Vermieter belohnt werden, wenn sie zuvor in Energieeffizienz investiert haben.
Quelle: Haufe