Die baden-württembergische Landesregierung will mit einem „Virtuellen Bauamt“ die Digitalisierung bei Baurechtsverfahren vorantreiben. Ab 2025 sollen analoge Bauanträge sogar ganz verboten werden.
Noch in diesem Jahr sollen die ersten unteren Baurechtsbehörden Anträge digital bearbeiten und die Baugenehmigung digital bekanntgeben können, wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am 25. April mitteilte. Gestartet wird noch 2023, bis Ende 2024 sollen dann alle Behörden, die am Projekt „Virtuelles Bauamt“ (ViBa BW) teilnehmen, digital arbeiten können.
Kretschmann wies zudem darauf hin, dass schnellere Genehmigungsverfahren auch zur Kostensenkung beitragen: „Zeit ist Geld, ganz besonders beim Bauen. Der enorme Druck, der im Wohnungssektor herrscht, erlaubt kein Zaudern.“ Ab 2025 sollen Bauanträge in Papierform komplett verboten werden.
Digitaler Bauantrag: Das soll in der LBO geändert werden
Um das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ zu ermöglichen, hat das Landeskabinett entsprechende Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht. „Die LBO ist aktuell noch auf das analoge Zeitalter ausgerichtet“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU).
Geplante Änderungen in der Landesbauordnung im Überblick:
- Anträge und Bauvorlagen sollen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden.
- Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind.
- Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig alternativ auch auf sonstige Weise – etwa elektronisch – bekannt gegeben werden können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
- Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll das Pflicht sein. Ab 1.1.2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein.
Mit der Entscheidung in der baden-württembergischen Regierung am 25.4.2023 wird der Gesetzentwurf nun zur Anhörung im Landtag freigegeben.
Plattform „Virtuelles Bauamt“: Echtbetrieb-Test Mitte Mai 2023
Die „ViBa BW“-Plattform wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 sollen die ersten vier Baurechtsbehörden im Land den Echtbetrieb testen.
Herzstück des virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. „Niemand wird von dem Projekt überfordert“, so Razavi. Das Ganze werde nicht komplizierter, sondern einfacher. Alle Verfahrensschritte sollen digital erfolgen. Das Ministerium setzt dabei auf die Nachnutzung des „Digitalen Bauantrags“ aus Mecklenburg-Vorpommern.
Als Beispiele für die Verfahren, die nun Stück für Stück digitalisiert werden, nannte Razavi das klassische Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Verfahren zur Entscheidung über Bauvoranfragen.
Quelle: Haufe